Leistungen der Krankenkasse
Von Alternativmedizin bis Zahnarzt: Lesen Sie hier, welche Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel die Grundversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt.
Behandlungs- und Leistungsarten
Behandlungen
Medizinische Behandlungen werden in ambulante und stationäre Behandlungen unterteilt. Bei ambulanten Behandlungen können Sie nach weniger als 24 Stunden wieder nach Hause gehen. Bei stationären Behandlungen werden Sie über Nacht weiter betreut. Informieren Sie sich zur Kostenübernahme. Jede kassenpflichtige Behandlung muss von einem medizinischen Leistungserbringer (Ärztin, Apotheker, Hebamme, Physiotherapeut etc.) erbracht werden.
Leistungen in der Grundversicherung
Die Leistungen der Grundversicherung sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) bzw. in den Verordnungen (KVV und KLV) genau definiert. Sie sind deshalb bei allen Krankenkassen gleich. Die Prämien unterscheiden sich aber von Kasse zu Kasse sowie von Kanton zu Kanton. Grosse Kantone haben mehrere Prämienregionen. Massgebend ist immer der Wohnort der versicherten Person.
Leistungen in der Zusatzversicherung
Freiwillige Zusatzversicherungen decken Behandlungen und Leistungen, welche die Grundversicherung nicht oder nur teilweise bezahlt. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Zusatzversicherung und Anbieter.
Mit Ihren Prämien bezahlen Sie die Leistungen der Krankenkasse. Die Leistung der Krankenkasse besteht aus der Kostenübernahme der versicherten Leistungsarten. Unter einer Leistungsart versteht man z. B. Arztbehandlungen, Medikamente, Badekuren in der Schweiz, Impfungen, Rettung im Ausland etc.
Die Leistungen der Krankenkasse führen sogenannte Leistungserbringer aus. Machen Sie etwa einen Gesundheitscheck in Ihrer Hausarztpraxis, ist die Praxis der Leistungserbringer. Auch Apotheken und Spitäler sind Leistungserbringer.
Die kantonale Spitalliste gewährleistet die Abdeckung des Bedarfs an medizinischen Leistungen. Jeder Kanton führt eine Spitalliste. Der Kanton definiert darin, welche Institution welche Leistung zu vollbringen hat. Die Bevölkerung des betreffenden Kantons kann sich in den gelisteten Spitälern im Rahmen der Grundversicherungsleistungen stationär in der Allgemeinabteilung behandeln lassen.
Medikamente
Kostenübernahme bei Medikamenten
Spezialitätenliste
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht eine Spezialitätenliste (SL). Die SL listet alle Arzneimittel auf, die von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt sind. Haben alle anderen Therapien versagt, dürfen Krankenkassen bei schweren Krankheiten auch Medikamente bezahlen, die auf der SL nicht oder nicht für die vorgesehene Behandlung aufgeführt oder von Swissmedic noch nicht zugelassen sind. In diesen Ausnahmefällen ist eine vorgängige Kostengutsprache durch die Krankenkasse erforderlich.
Nichtpflichtmedikamente
Nicht alle Medikamente sind durch die Grundversicherung gedeckt. Ambulante Zusatzversicherungen können die Kosten von Nichtpflichtmedikamenten aber übernehmen.
Liste der nicht vergüteten Präparate
Es gibt Medikamente, deren Kosten weder Grundversicherung noch Zusatzversicherungen übernehmen. Sie sind auf der Liste der pharmazeutischen Präparate zu Lasten der Versicherten (LPPV) festgehalten.
Originalmedikamente und Generika
Ein neues Medikament auf dem Markt wird als Originalpräparat bezeichnet und ist in der Regel durch ein zeitlich befristetes Patent von bis zu 20 Jahren vor Nachahmerprodukten geschützt. Nach Ablauf des Patentschutzes darf die Konkurrenz sogenannte Generika (gleicher Wirkstoff wie das Original, ähnliche Hilfsstoffe und Herstellungstechnologien) auf den Markt bringen. Beziehen Sie Generika, profitieren Sie von einem reduzierten Selbstbehalt.
Weitere Gesundheitsleistungen
Zahnzusatzversicherung
In den meisten Fällen sind Zahnarztkosten nicht durch die Grundversicherung gedeckt. Besonders für Kinder lohnt es sich, eine Zahnzusatzversicherung abzuschliessen.
Zahnspange
Kosten für Zahnspangen übernimmt die Grundversicherung nur in Ausnahmefällen. Eine Zahnzusatzversicherung kann Abhilfe schaffen. Die Leistungen der Zusatzversicherungen variieren allerdings stark. Vergleichen lohnt sich.
Weisheitszähne entfernen
Müssen Sie Ihre Weisheitszähne entfernen lassen? Die Grundversicherung übernimmt die Behandlungskosten nur unter gewissen Voraussetzungen. Erfahren Sie mehr zur Kostendeckung.
Schönheitsoperationen
Schönheitsoperationen liegen im Trend. Die obligatorische Grundversicherung beteiligt sich allerdings nur an medizinisch notwendigen Behandlungen im Zusammenhang mit Krankheiten. Was Sie zur Kostenübernahme wissen müssen.
Brustverkleinerung
Liegen bei grossen Brüsten gesundheitliche Beschwerden vor, ist eine Brustverkleinerung durch die Grundversicherung gedeckt.
Besitzen Sie ein Fitnessabo? Gewisse Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten für Fitnessabonnemente und belohnen ihre Kundinnen und Kunden, wenn diese ihre Fitnessaktivitäten auf einem Tracker registrieren und die Daten mit der Versicherung teilen.
Auch eine Ernährungsberatung wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen. Welche das sind, zeigt Comparis.
Nach einer Operation oder schweren Krankheit verhilft eine Kur oder ein Rehabilitationsaufenthalt zur Genesung. Die Grundversicherung deckt solche Aufenthalte nur, falls sie medizinisch notwendig sind. Informieren Sie sich zur Kostenübernahme von Kur und Reha.
Weitere Informationen zu Gesundheitsleistungen
Rund um das Thema Impfungen
Die Grundversicherung übernimmt nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Impfungen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Kostenübernahmen von unterschiedlichen Impfungen.

Impfungen: Welche Kosten zahlt die Grundversicherung?

Masernimpfung Schweiz: Was muss ich zu Impfstoff und Kosten wissen?

Zeckenimpfung: Das zahlt die Krankenkasse in der Schweiz

Grippeimpfung Schweiz: Zahlt die Krankenkasse?

Impfausweis verloren: Was soll ich tun?
Kranken- und Rettungstransport
Krankentransport
Ist für die Fahrt zu einer Behandlung aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel nötig (z. B. Ambulanz) oder erlaubt es der Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin nicht, mit einem öffentlichen oder privaten Transportmittel transportiert zu werden, vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken.
Rettungstransport
Bei einem Notfall zählt jede Sekunde. Der Rettungsdienst transportiert Patientinnen und Patienten so schnell wie möglich ins nächste Spital. Die Kosten variieren in der Schweiz je nach Kanton. Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der nächstgelegenen, geeigneten medizinischen Behandlung zugeführt, übernimmt die Grundversicherung die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz. Wer den Krankenwagen bezahlt und welche Zusatzversicherungen für die Rettungskostenübernahme sich lohnen können.
Rega-Gönnerschaft
Eine Rega-Gönnerschaft ist keine Versicherung. Die Rega kann Gönnerinnen und Gönnern Kosten für Hilfeleistungen aber unter bestimmten Voraussetzungen erlassen. In welchen Fällen Sie die Rettungskosten eines Rega-Einsatzes erstattet bekommen und wann Sie sie selbst bezahlen müssen.
Kranken- und Unfallversicherungsleistungen im Ausland
Unfall und Krankheit im Ausland
Im Ausland krank sein oder einen Unfall haben: Das ist ärgerlich und kann ins Geld gehen. Comparis zeigt, wer die Kosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland bezahlt und welche Zusatzversicherung sich lohnen kann.
Reiseversicherung bei der Krankenkasse
Die Grundversicherung bezahlt ausserhalb des EU- oder Efta-Raums maximal den doppelten Betrag der Kosten für dieselbe Behandlung in der Schweiz. Eine zusätzliche Reiseversicherung kann sich lohnen. Informieren Sie sich, welche Leistungen die Reiseversicherung bei Unfall oder Krankheit erbringt.
Leistungen in der Komplementärmedizin
Die Grundversicherung übernimmt nur fünf Heilmethoden der Komplementärmedizin – Akupunktur, anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Homöopathie und Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) –, wenn sie von einem/einer schulmedizinisch ausgebildeten Arzt/Ärztin mit entsprechender komplementärmedizinischer Weiterbildung erbracht wird.
Mehr Infos zur Krankenkasse in der Schweiz
Finden Sie hier mehr Informationen zu Krankenkassen.