Auswandern in die Schweiz: Das müssen Sie wissen
Beim Auswandern in die Schweiz müssen Sie einiges beachten. Wir bieten Ihnen Checklisten, damit Sie nichts vergessen – und Infos zu Zoll, Aufenthaltsbewilligung und Co.
Interessantes zum Thema Einwandern in die Schweiz
Umziehen ist stressig – besonders, wenn es über Ländergrenzen geht. Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die wichtigsten Punkte.
Wohnungen in der Schweiz
Wohnungen in der Schweiz sind teuer – haben dafür aber auch einen hohen Standard. Die meisten Wohnungen sind zum Beispiel mit einer Küche ausgestattet. Ausserdem müssen ausziehende Mietende die Wohnung vollständig putzen.
Tipp: Vergleichen Sie bei der Wohnungssuche nicht nur Mietpreise. Werfen Sie auch einen Blick auf die Höhe der Steuern. Denn: Orte mit niedrigen Mieten haben teils hohe Steuern. So gleichen sich allenfalls die Kosten wieder aus.
Zoll bei der Grenzüberquerung
Beim Umzug können Sie den Grossteil Ihres Hausrats ohne Zollgebühren mitnehmen. Ausnahmen gelten bei Umzugsgut, das
weniger als sechs Monate in Ihrem Besitz ist.
Sie mehr als zwei Jahre nach Ihrem Umzug einführen.
Wichtig: Sie müssen Ihr Umzugsgut bei der Grenzüberschreitung beim Zoll anmelden.
In unserem Artikel zu den Zollbestimmungen erfahren Sie mehr zur Einfuhr von Umzugsgut und auch, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Checkliste, Verzollung und Administratives
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Aufenthaltsbewilligungen und Familiennachzug
Ohne Aufenthaltsbewilligung dürfen Sie in der Schweiz nicht arbeiten. Haben Sie die Bewilligung, können Sie möglicherweise Ihre Familie nachziehen. Dafür gibt es aber Voraussetzungen.
In der Schweiz gibt es verschiedene Aufenthaltsbewilligungen:
Ausweis L: Kurzaufenthaltsbewilligung
Ausweis B: Aufenthaltsbewilligung
Ausweis C: Niederlassungsbewilligung
Ausweis Ci: Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit für Familienmitglieder von Beamten zwischenstaatlicher Organisationen und Mitglieder ausländischer Vertretungen.
Ausweis G: Grenzgängerbewilligung
Ausweis F: vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer
Ausweis N: Asylsuchende
Ausweis S: vorübergehender Schutz an Schutzbedürftige
Mehr Informationen bekommen Sie in unserem Artikel zum Thema Aufenthaltsbewilligungen.
Befristete Anzahl an Aufenthaltsbewilligungen für Personen aus Drittländern
In der Schweiz ist die Anzahl der Aufenthaltsbewilligungen für Personen aus Drittländern pro Jahr begrenzt. Die Begrenzungen liegen bei
4’000 Kurzaufenthaltsbewilligungen L (bis 364 Tage)
4’500 Aufenthaltsbewilligungen B
Auch die Anzahl der Aufenthaltsbewilligungen für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs ist eingeschränkt – für diese Personen gibt es aber ein separates Kontingent. Das besteht aus
1’400 Kurzaufenthaltsbewilligungen L
2’100 Aufenthaltsbewilligungen B
Was ist Familiennachzug?
Familiennachzug heisst: Sie leben in der Schweiz und möchten, dass Teile Ihrer Familie auch in die Schweiz kommen. Mit einer Niederlassungsbewilligung C haben Sie ein Anrecht auf den Familiennachzug. Haben Sie eine Aufenthaltsbewilligung B, entscheiden die Behörden über den Familiennachzug. Wichtig: Asylbewerber können keinen Familiennachzug beantragen.
Wer kann nachziehen?
Welche Familienmitglieder Sie nachziehen können, kommt auf Ihre Staatsbürgerschaft an.
Schweizerinnen und Schweizer:
Ehepartner und eingetragene Partner.
Ledige Kinder und Enkel unter 18 Jahren. Ausnahme: Kinder oder Enkelkinder mit einer Aufenthaltsbewilligung für ein EU-/Efta-Land können Sie bis zum 21. Geburtstag oder bei einer Unterhaltsberechtigung nachziehen.
Unterhaltsberechtigte Eltern und Grosseltern, solange Sie sich nicht in Ausbildung befinden.
EU-/Efta-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürger:
Ehepartner und eingetragene Partner.
Kinder und Enkel bis 21 Jahre oder solange sie unterhaltsberechtigt sind.
Unterhaltsberechtigte Eltern und Grosseltern, solange Sie sich nicht in Ausbildung befinden.
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von Drittländern:
Ehepartner und eingetragene Partner.
Ledige Kinder unter 18 Jahren.
Was sind die Voraussetzungen für den Familiennachzug?
Für den Familiennachzug müssen Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
Ausserdem muss Ihre Wohnung gross genug für Ihre Familie sein. Gemäss Migrationsamt des Kantons Zürich heisst das: Anzahl der Zimmer = Anzahl der Personen minus eins.
Sie können Ihre Familie nicht nachziehen, wenn Sie auf Sozialhilfe angewiesen sind. Sind Sie arbeitslos oder selbstständig, müssen Sie einen Nachweis über genügend finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt der Familie erbringen.
Was sind die Fristen für den Familiennachzug?
Sie können das Gesuch um Familiennachzug in der Regel innert fünf Jahren nach Ihrer Einwanderung stellen. Ausnahme: Bei Kindern über zwölf Jahren verkürzt sich die Frist auf ein Jahr. So soll eine bessere Integration der Kinder erreicht werden.
Bei einer vorläufigen Aufnahme in die Schweiz können Sie Ihre Familie frühestens nach drei Jahren nachziehen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Auto und Motorrad
Sie möchten in der Schweiz mit Ihrem Auto oder Motorrad fahren? Dann müssen Sie einiges beachten – vom Import bis zum Führerschein.
Mehr Infos für Auswanderer
Finden Sie hier mehr Informationen zum Auswandern in die Schweiz.