Ausländischen Führerschein umschreiben in der Schweiz
Tipps zum Umtausch des ausländischen Führerausweises: Wie lange haben Sie Zeit für das Umschreiben? Welche Unterlagen brauchen Sie? Comparis hilft.
21.03.2024
iStock / Stadtratte
1. Deutschen Führerschein umschreiben in der Schweiz: Wie lange habe ich Zeit?
Nach Ihrem Umzug in die Schweiz dürfen Sie zwölf Monate weiter mit Ihrem ausländischen Führerschein fahren. Spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise müssen Sie ihn dann gegen einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Dafür ist das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons zuständig.
Ausnahme: Fahren Sie beruflich, müssen Sie Ihren Führerschein vor der ersten beruflichen Fahrt tauschen.
Sie haben nach Ihrem Umzug in die Schweiz noch kein Auto? Im Comparis-Automarkt können Sie das für Sie passende Fahrzeug finden.
2. Führerschein umschreiben in der Schweiz: Formulare und Unterlagen
Zum Umtauschen Ihres Führerscheins brauchen Sie folgende Unterlagen:
Laden Sie es von der Website des kantonalen Verkehrsamts herunter. Auf der Seite des ASA finden Sie eine Liste aller Ämter.
Ist Ihr Führerschein abgelaufen, erhalten Sie keinen Schweizer Fahrausweis.
Bei einem Führerschein in einer Fremdsprache. Die Anforderungen an die Übersetzung variieren je nach Kanton.
Senden Sie Ihren Antrag per Post, reicht meist eine Kopie.
35 × 45 Millimeter gemäss Fotomustertafel.
Machen Sie in einem anerkannten Optikerfachgeschäft einen Sehtest. Die Optikerin oder der Optiker trägt das Resultat direkt ins Gesuchsformular ein. Die Liste der anerkannten Geschäfte finden Sie auf der Website Ihres Strassenverkehrsamts.
Kosten: rund 20 Franken
Allenfalls eine Bestätigung der Führerscheinbehörde Ihres Landes mit dem Prüfungsdatum. Das gilt für Führerscheine, auf denen das Prüfungsdatum nicht eingetragen ist.
Unter gewissen Umständen benötigen Sie zusätzlich ein medizinisches Attest:
Bei Berufsfahrenden. Das sind die Führerscheinklassen C1, C, D, D1 oder BPT bzw. der Klasse 3
Teilweise wenn Sie 75 Jahre und älter sind
Zu welchem Arzt Sie gehen müssen, ist vom Kanton abhängig. Informieren Sie sich bei Ihrem Strassenverkehrsamt.
In manchen Kantonen brauchen Sie für Berufsfahrten einen Strafregisterauszug. Den bekommen Sie beim Bundesamt für Justiz.
Beispiel: Im Kanton Solothurn können Sie die Unterlagen zum Umtauschen des Führerscheins per Post einsenden. Im Kanton Bern müssen Sie bei einer der folgenden Stellen persönlich vorbeigehen:
Geschäftsstelle des Strassenverkehrsamts
Einwohnerkontrolle
Polizeiwache des Kantons Bern
3. Muss ich eine Fahrprüfung oder Theorieprüfung machen?
Fahrprüfung
Ob Sie eine Fahrprüfung machen müssen, hängt von dem Ausstellungsland Ihres Führerscheins ab. Sie haben Ihren Führerschein in einem EU- oder Efta-Staat gemacht? Dann sind Sie von der Kontrollfahrt ausgenommen.
Mit einigen anderen Ländern wie Japan und den USA hat die Schweiz ein Abkommen. In dem Fall müssen Sie ebenfalls keine Fahrprüfung ablegen.
Wichtig: Sie können die Kontrollfahrt nur einmal machen. Bestehen Sie nicht, wird Ihnen Ihr Führerschein aberkannt. Sie müssen einen neuen nach ordentlichem Verfahren erwerben.
Theorieprüfung
Mit einem Führerschein aus einem EU-/Efta-Land müssen Sie keine Theorieprüfung absolvieren. Mit einem Führerschein aus einem Drittland müssen Sie für berufliche Führerausweise eine Theorieprüfung absolvieren. Das gilt auch, wenn Ihr Land von der Fahrprüfung ausgenommen ist.
4. Was passiert, wenn ich das Führerausweis-Umschreiben in der Schweiz vergesse?
Wenn Sie nicht Auto fahren
Fahren Sie nicht mit einem Auto auf öffentlichen Strassen, passiert erst einmal nichts. Sie können Ihren Führerausweis immer noch umschreiben lassen.
Tauschen Sie Ihren Führerschein später als fünf Jahre nach dem Umzug in die Schweiz um? Dann müssen Sie allenfalls eine Kontrollfahrt absolvieren. Alternativ müssen Sie bestätigen, dass Sie in den letzten zwei Jahren Auto gefahren sind und Fahrpraxis haben (Richtlinie 1, Ziff. 351, Vereinigung der Strassenverkehrsämter).
Wenn Sie Auto fahren
Nach zwölf Monaten ist Ihr ausländischer Führerausweis nicht mehr gültig. Die Folge: Im schlimmsten Fall drohen hohe Geldstrafen und Gefängnis. Sind Sie in einen Unfall verwickelt, bekommen Sie allenfalls weniger oder kein Geld von der Versicherung.
Gut zu wissen: Ausschlaggebend für den Stichtag ist das im Ausländerausweis vermerkte Einreisedatum.
Fahren ohne Führerausweis ist ein «Vergehen». Es kann einkommensabhängig mit bis zu 360 Tagessätzen à maximal 3’000 Franken geahndet werden. In Wiederholungsfällen kann es gar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren kommen.
Ausserdem bekommen Sie eine sechsmonatige Sperrfrist. Innerhalb dieser Sperrfrist wird der ausländische Führerschein eingezogen und Sie können keinen Schweizer Fahrausweis beantragen.
5. Weitere Fragen zum Umschreiben des Führerscheins in der Schweiz
Sie müssen keine zusätzlichen Prüfungen machen? Dann bekommen Sie Ihren Schweizer Führerausweis in der Regel innerhalb von zwei Wochen per Post zugesendet. Mit ärztlichen Untersuchungen oder Prüfungen dauert der Prozess länger.
Das Strassenverkehrsamt in Bern empfiehlt: Haben Sie während der Umtauschzeit beim Autofahren Ihren Ausländerausweis und eine Kopie Ihres ausländischen Führerscheins dabei. So können Sie sich im Fall einer Polizeikontrolle ausweisen.
Die Kosten unterscheiden sich:
Je nach Kanton: Jeder Kanton legt die Preise selber fest. In Basel-Landschaft zahlen Sie zum Beispiel 80 Franken. Im Kanton Solothurn zahlen Sie zwischen 200 und 500 Franken.
Je nach Situation: Müssen Sie Prüfungen ablegen oder eine medizinische Untersuchung machen lassen? Dann zahlen Sie mehr für das Umtauschen Ihres Führerscheins.
Genaue Informationen zu den Preisen finden Sie auf den Websites der Strassenverkehrsämter.
Das hängt vom ausstellenden Land Ihres ausländischen Führerscheins ab:
EU-/Efta-Länder und Drittland-Ausnahmen: Das Strassenverkehrsamt schickt Ihren ausländischen Führerausweis zurück an die Herkunftsbehörde.
Drittländer: Der Führerausweis erhält den Vermerk «Not valid in Switzerland». Sie bekommen ihn zurück.
Fahrausweise von Personen mit F-, N- oder S-Bewilligung: Das Strassenverkehrsamt schickt den Führerausweis an das Staatssekretariat für Migration.
Ja. Wenden Sie sich dazu am besten noch vor Ihrer Rückwanderung an die zuständige Führerscheinbehörde.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 26.09.2013