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Zoll Schweiz: Umzug & Anmeldung von Übersiedlungsgut

Der Umzug in die Schweiz steht bevor und Sie möchten Ihren Hausrat mitnehmen. Dann müssen Sie Ihr Umzugsgut verzollen. Wir zeigen, was Sie bei der Einfuhr in die Schweiz beachten sollten.

Magdalena Soll Foto
Magdalena Soll

18.01.2024

Ein Schild mit Schweizer Wappen an der Grenze zur Schweiz.

Adobe Stock / Tobias Arhelger

1.Übersiedlungsgut in die Schweiz: Hausrat und Haustiere anmelden
2.Wichtige Zollbestimmungen der Schweiz für den Umzug 
3.Öffnungszeiten der Schweizer Zollstellen für das Anmelden von Übersiedlungsgut
4.Was muss ich beim Zoll beachten, wenn ich mein Haustier mitnehme?

1. Übersiedlungsgut in die Schweiz: Hausrat und Haustiere anmelden

Sie haben alles gepackt und wollen mit Hab und Gut in die Schweiz ziehen? Denken Sie daran, bei der Einreise Ihren Hausrat und gegebenenfalls Ihre Haustiere am Schweizer Zoll anzumelden. Dann können Sie Ihr Umzugsgut zollfrei in die Schweiz einführen.

Dieses sogenannte Übersiedlungsgut müssen Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Umzug einführen. Sonst müssen Sie Schweizer Zollgebühren zahlen. Möchten Sie einen Teil zu einem späteren Zeitpunkt einführen? Dann müssen Sie das bei der Einfuhr des ersten Teils des Übersiedlungsguts anmelden.

2. Wichtige Zollbestimmungen der Schweiz für den Umzug 

Beim Umzug in die Schweiz gilt als Übersiedlungsgut:

  • Hausrat

  • Sammlungen

  • Tiere

  • Fahrzeuge

Wichtig: Übersiedlungsgut müssen Sie länger als sechs Monate vor dem Umzug besitzen. Ansonsten fallen ebenfalls Zollgebühren an. Grundsätzlich können Sie Ihr Übersiedlungsgut direkt bei der Einreise anmelden und brauchen Ihre Einreise nicht vorher anzukündigen.

Bestellen Sie Waren im Ausland, gelten andere Zollbestimmungen. Für Pakete müssen Sie meist Zoll und Mehrwertsteuer zahlen.

Ausnahme: Der Online-Shop regelt das im Voraus. Das ist zum Beispiel bei Amazon der Fall. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zu Zollkosten bei Bestellungen im Ausland.

Zollerklärung: Benötigte Unterlagen

Für die Zollerklärung müssen Sie bei der Einreise-Zollstelle folgende Unterlagen vorlegen:

  • Antragsformular 18.44

  • Nachweis der Wohnsitzverlegung, z. B. Arbeitsvertrag, neuer Mietvertrag und Abmeldebestätigung vom alten Wohnsitz

  • Aufenthaltsbewilligung, falls Sie Nicht-EU-Bürgerin oder ‑Bürger sind

  • Eine grobe Inventarliste Ihres Hausrats. Quittungen können belegen, dass Sie einen Gegenstand schon länger als sechs Monate besitzen. Das kann Ihnen z. B. bei neueren Elektronikgeräten zusätzlichen Aufwand beim Zoll ersparen.

  • Bei der Einfuhr von Fahrzeugen: den ausländischen Zulassungsschein

Wichtig: Erkundigen Sie sich frühzeitig nach den zusätzlichen Zollbestimmungen für Ihr Auto, Ihr Motorrad und Ihre Haustiere. Bei weiteren Fragen können Ihnen die FAQ zum Thema Umzugsgut des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit weiterhelfen.

Gut zu wissen: Am besten erstellen Sie bereits beim Packen für den Umzug eine Liste Ihrer Gegenstände. Beim Grenzübertritt brauchen Sie zwar nur grobe Angaben – eine detailliertere Liste lohnt sich aber für den Abschluss einer Hausratversicherung

Bei einigen Waren gibt es Einfuhrbeschränkungen. Das gilt besonders für tierische Lebensmittel und Alkohol. Mehr erfahren Sie in unserem Artikel zu den Einfuhrbestimmungen.

3. Öffnungszeiten der Schweizer Zollstellen für das Anmelden von Übersiedlungsgut

Sie können Ihren Hausrat nur an Werktagen während der Öffnungszeiten einführen. Die Öffnungszeiten hängen von der gewünschten Zollstelle ab. Häufig sind die Zollstellen Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 17.00 Uhr geöffnet. Einige Zollstellen haben auch länger oder zusätzlich am Samstagvormittag geöffnet. 

Sie können sich im Dienststellenverzeichnis des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) über die genauen Öffnungszeiten und Kontaktangaben der geplanten Zollstelle informieren.

4. Was muss ich beim Zoll beachten, wenn ich mein Haustier mitnehme?

Sie wollen Ihr Haustier mitnehmen? Die eigenen Haustiere können Sie zollfrei einführen. Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten folgende zusätzliche Voraussetzungen:

  • Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Wurde das Tier vor Juli 2011 gekennzeichnet, reicht auch eine lesbare Tätowierung.

  • Sie brauchen einen Nachweis der Tollwutimpfung.

  • Sie brauchen einen EU-Heimtierpass oder von der EU anerkannte Pässe weiterer europäischer Staaten.

  • Haustiere dürfen nach dem Grenzübertritt nicht verkauft oder an andere Personen weitergegeben werden.

Mehr Informationen finden Sie in der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren.

Diese Angaben gelten nur für die Einfuhr von Tieren aus EU-Ländern. Für Tiere aus Drittländern gelten andere Regelungen.

Gut zu wissen: In der Schweiz lohnt sich unter Umständen eine Haustierversicherung. Denn bei Erkrankungen oder Unfällen kann die Behandlung Ihres Haustieres teuer werden. Mit dem Tierversicherungsvergleich von Comparis finden Sie die passende Versicherung für Ihr Tier.

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Besonderheiten bei der Einfuhr von Hunden beim Umzug in die Schweiz

Besitzen Sie einen Hund, müssen Sie sich nach der Einreise in Ihrer Wohngemeinde als Hundehalterin oder Hundehalter anmelden. Ihr Tierarzt oder Ihre Tierärztin muss den Hund zudem innerhalb von 10 Tagen in der Schweizer Hundedatenbank registrieren

Für Hunde müssen Sie in der Schweiz Hundesteuer (schweizerisch: «Hundetaxe») zahlen. Die Höhe unterscheidet sich von Kanton zu Kanton.

Achtung: Die Haltung von Kampfhunden ist kantonal geregelt. Es gibt auch Kantone, die gewisse Rassen ganz verbieten. Informieren Sie sich in diesem Fall beim zuständigen Veterinäramt. 

Hier finden Sie eine Adressliste der kantonalen Veterinärämter als PDF. Weitere Informationen zur Einfuhr von Tieren finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 17.08.2011

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