1. Was ist die Hundesteuer?
Die Gemeinden erheben aufgrund der kantonalen Hundegesetze eine jährliche Gebühr. Den grössten Teil davon benutzen die Gemeinden für die Entsorgung des Hundekots.
Die Höhe der Hundegebühr bewegt sich im Bereich von 50 Franken bis hin zu mehreren hundert Franken. Die Hundesteuer ist eine Lenkungsabgabe: Oft kostet jedes weitere Tier pro Haushalt deutlich mehr (z. T. das Mehrfache) als der erste Hund. Die konkrete Ausgestaltung der Tarife liegt im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung in der Kompetenz der Gemeinden.
2. Gilt die Hundesteuer für alle Hunde?
Für Blindenhunde, Rettungshunde usw. gelten meist Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen.
3. Wie viel nimmt der Staat durch Hundesteuern ein?
Im Jahr 2009 waren es 35,9 Millionen Franken. Bis 2020 stiegen sie auf 56,7 Millionen Franken.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 11.07.2019