Haftpflichtversicherung für Hunde: Ist sie obligatorisch?
Zerstört Ihr Hund etwas, haften Sie als Halterin oder Halter. Die Haftpflichtversicherung für den Hund kann Sie vor hohen Kosten schützen. Comparis klärt auf.

12.12.2024

iStock / Hellioscribe
1. Hundehaftpflicht in der Schweiz: Brauche ich sie?
Die Hundehaftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht überall obligatorisch. Aber: In einigen Kantonen ist sie Pflicht.
Die Versicherung schützt Sie als Halterin oder Halter vor den finanziellen Folgen, falls Ihr Hund einen Schaden an einer Person, einem Tier oder einer Sache verursacht. Gemäss Gesetz (Art. 56 OR) haften Sie grundsätzlich für solche Schäden.
Wer gilt als Halterin oder Halter des Hundes?
Entscheidend ist, wer die tatsächliche Gewalt über das Tier ausübt. Das heisst: Ist es Ihr eigener Hund oder passen Sie regelmässig auf einen Hund auf, können Sie sein Verhalten einschätzen. Während Sie den Hund beaufsichtigen, gelten Sie als Halterin oder Halter.
Das gilt aber nicht, wenn Sie ein paar Mal für wenige Stunden auf den Hund aufpassen. In dem Fall gelten Sie als Hilfsperson. Dann haftet die Halterin oder der Halter.
Besonders Verletzungen an Personen oder Tieren können langfristige Folgen und Kosten verursachen. Beispiel: Lohnausfall und Schmerzensgeld. Deshalb lohnt sich die Hunde-Haftpflicht auch ohne gesetzliche Pflicht – auch bei kleinen Hunden.
Gut zu wissen: Setzen Sie Ihren Hund beruflich ein, brauchen Sie möglicherweise eine Zusatzversicherung oder Betriebshaftpflicht. Dazu zählt etwa der Einsatz in der eigenen Hundeschule oder die Arbeit als Wachhund.
Kanton | Bestimmung |
---|---|
Aargau | Hundehaftpflicht obligatorisch nur für bestimmte Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial |
Appenzell-Ausserrhoden | Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 5 Millionen Franken |
Appenzell-Innerrhoden | Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme |
Basel-Landschaft | Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 3 Millionen Franken |
Basel-Stadt | Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme |
Bern | Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 3 Millionen Franken |
Freiburg | Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 1 Million Franken |
Genf | Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme |
Glarus | Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme |
Graubünden | Hundehaftpflicht grundsätzlich nicht obligatorisch. Aber: Das Amt kann Hundehaltende dazu verpflichten, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. |
Jura | Hundehaftpflicht nicht obligatorisch |
Luzern | Hundehaftpflicht grundsätzlich nicht obligatorisch. Aber: Das Amt kann Hundehaltende dazu verpflichten, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. |
Neuenburg | Hundehaftpflicht nicht obligatorisch |
Nidwalden | Hundehaftpflicht nicht obligatorisch |
Obwalden | Hundehaftpflicht nicht obligatorisch |
Schaffhausen | Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 1 Million Franken |
Schwyz | Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme |
Solothurn | Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme. Die Versicherung muss einschliessen:
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St. Gallen | Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme. Die Versicherung muss einschliessen:
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Tessin | Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 3 Millionen Franken |
Thurgau | Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 3 Millionen Franken |
Uri | Hundehaftpflicht nicht obligatorisch |
Waadt | Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme |
Wallis | Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme |
Zug | Hundehaftpflicht nicht obligatorisch |
Zürich | Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 1 Million Franken |
Stand: November 2024
2. Wo kann ich eine Haftpflichtversicherung für den Hund in der Schweiz abschliessen?
In der Regel sind Schäden durch Hunde in der Privathaftpflicht eingeschlossen. Haben Sie bereits eine Haftpflichtversicherung? Schauen Sie in den Bestimmungen Ihrer Police, welche Schäden tatsächlich gedeckt sind und ob der Deckungsumfang Ihren Bedürfnissen entspricht.
In einigen Kantonen ist eine Mindestdeckungssumme bei der Hundehaftpflicht vorgeschrieben. Prüfen Sie, ob die Deckungssumme bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung den kantonalen Anforderungen entspricht. Stellen Sie auch sicher, dass vorübergehende Betreuungspersonen mitversichert sind.
3. Was übernimmt die Haftpflichtversicherung für den Hund?
Meist in die Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind:
Verletzungen an anderen Personen und Tieren
Sachschäden
Mieterschäden: Zerkratzt Ihr Hund das Parkett, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten. Aber: Unter Umständen kann sie die Übernahme des Schadens verweigern. Das gilt etwa, wenn Sie den Schaden in Kauf genommen oder nichts dagegen unternommen haben.
durch den Hund verursachte Verkehrsunfälle
Damit die Versicherung zahlt, müssen Sie für den Schaden haftbar sein. Können Sie beweisen, dass Sie den Hund mit der notwendigen Sorgfalt beaufsichtigt haben? Dann entfällt Ihre Haftung – und es müssen weder die Versicherung noch Sie zahlen. In dem Fall zahlt die geschädigte Person selbst.
In einigen Fällen deckt die Versicherung Schäden nicht oder nur eingeschränkt. Dazu gehören:
Eigenschäden: Das gilt für Personen wie auch für Gegenstände. Beisst etwa Ihr Hund Sie oder zerkratzt er Ihr Sofa, erhalten Sie kein Geld von der Versicherung.
Grobfahrlässigkeit: Verletzt die Halterin oder der Halter die Sorgfaltspflichten, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
Arbeitseinsätze: Kommt Ihr Hund auch beruflich zum Einsatz, brauchen Sie eine zusätzliche Deckung. Beruflich genutzt werden zum Beispiel Therapiehunde und Spürhunde.
Mieterschäden durch nicht tiergerechte Haltung übernimmt die Versicherung nicht. Dazu zählt etwa, wenn Ihr Hund sich langweilt und deswegen die Tapeten zerstört.
Wollen Sie mit Ihrem Hund verreisen? Dann klären Sie, ob die Versicherung auch Schäden im Ausland deckt. Denn: Dort gelten teils strengere Haftungsregeln für Tierhalterinnen und Tierhalter.
Tierversicherung schützt vor hohen Tierarztkosten
Nicht nur Haftpflichtfälle, sondern auch der Besuch beim Tierarzt kann teuer werden. Eine Tierversicherung kann Sie vor hohen Tierarztkosten schützen. Sie übernimmt etwa Behandlungen, Operationen oder Aufenthalte im Tierspital.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 13.07.2020