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Haftpflichtversicherung für Hunde: Ist sie obligatorisch?

Zerstört Ihr Hund etwas, haften Sie als Halterin oder Halter. Die Haftpflichtversicherung für den Hund kann Sie vor hohen Kosten schützen. Comparis klärt auf.

Magdalena Soll Foto
Magdalena Soll

12.12.2024

Ein kleiner Hund steht in einem Badezimmer neben einer beschädigten Holztür mit Holzspänen auf dem Boden.

iStock / Hellioscribe

1.Hundehaftpflicht in der Schweiz: Brauche ich sie?
2.Wo kann ich eine Haftpflichtversicherung für den Hund in der Schweiz abschliessen?
3.Was übernimmt die Haftpflichtversicherung für den Hund?

1. Hundehaftpflicht in der Schweiz: Brauche ich sie?

Die Hundehaftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht überall obligatorisch. Aber: In einigen Kantonen ist sie Pflicht. 

Die Versicherung schützt Sie als Halterin oder Halter vor den finanziellen Folgen, falls Ihr Hund einen Schaden an einer Person, einem Tier oder einer Sache verursacht. Gemäss Gesetz (Art. 56 OR) haften Sie grundsätzlich für solche Schäden.

Wer gilt als Halterin oder Halter des Hundes?

Entscheidend ist, wer die tatsächliche Gewalt über das Tier ausübt. Das heisst: Ist es Ihr eigener Hund oder passen Sie regelmässig auf einen Hund auf, können Sie sein Verhalten einschätzen. Während Sie den Hund beaufsichtigen, gelten Sie als Halterin oder Halter.

Das gilt aber nicht, wenn Sie ein paar Mal für wenige Stunden auf den Hund aufpassen. In dem Fall gelten Sie als Hilfsperson. Dann haftet die Halterin oder der Halter.

Besonders Verletzungen an Personen oder Tieren können langfristige Folgen und Kosten verursachen. Beispiel: Lohnausfall und Schmerzensgeld. Deshalb lohnt sich die Hunde-Haftpflicht auch ohne gesetzliche Pflicht – auch bei kleinen Hunden.

Gut zu wissen: Setzen Sie Ihren Hund beruflich ein, brauchen Sie möglicherweise eine Zusatzversicherung oder Betriebshaftpflicht. Dazu zählt etwa der Einsatz in der eigenen Hundeschule oder die Arbeit als Wachhund.

Haftpflichtversicherungen vergleichen

Kanton Bestimmung
Aargau Hundehaftpflicht obligatorisch nur für bestimmte Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Appenzell-Ausserrhoden Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 5 Millionen Franken
Appenzell-Innerrhoden Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme
Basel-Landschaft Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 3 Millionen Franken
Basel-Stadt Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme
Bern Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 3 Millionen Franken
Freiburg Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 1 Million Franken
Genf Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme
Glarus Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme
Graubünden Hundehaftpflicht grundsätzlich nicht obligatorisch. Aber: Das Amt kann Hundehaltende dazu verpflichten, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Jura Hundehaftpflicht nicht obligatorisch
Luzern Hundehaftpflicht grundsätzlich nicht obligatorisch. Aber: Das Amt kann Hundehaltende dazu verpflichten, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Neuenburg Hundehaftpflicht nicht obligatorisch
Nidwalden Hundehaftpflicht nicht obligatorisch
Obwalden Hundehaftpflicht nicht obligatorisch
Schaffhausen Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 1 Million Franken
Schwyz Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme
Solothurn Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme.
Die Versicherung muss einschliessen:
  • Halterin oder Halter
  • Person, die den Hund beaufsichtigt
St. Gallen Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme.
Die Versicherung muss einschliessen:
  • Halterin oder Halter
  • Person, die den Hund beaufsichtigt
Tessin Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 3 Millionen Franken
Thurgau Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 3 Millionen Franken
Uri Hundehaftpflicht nicht obligatorisch
Waadt Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme
Wallis Hundehaftpflicht obligatorisch ohne vorgeschriebene Deckungssumme
Zug Hundehaftpflicht nicht obligatorisch
Zürich Hundehaftpflicht obligatorisch mit Mindestdeckung von 1 Million Franken

Stand: November 2024

2. Wo kann ich eine Haftpflichtversicherung für den Hund in der Schweiz abschliessen?

In der Regel sind Schäden durch Hunde in der Privathaftpflicht eingeschlossen.  Haben Sie bereits eine Haftpflichtversicherung? Schauen Sie in den Bestimmungen Ihrer Police, welche Schäden tatsächlich gedeckt sind und ob der Deckungsumfang Ihren Bedürfnissen entspricht. 

In einigen Kantonen ist eine Mindestdeckungssumme bei der Hundehaftpflicht vorgeschrieben. Prüfen Sie, ob die Deckungssumme bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung den kantonalen Anforderungen entspricht. Stellen Sie auch sicher, dass vorübergehende Betreuungspersonen mitversichert sind.

3. Was übernimmt die Haftpflichtversicherung für den Hund?

Meist in die Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind:

  • Verletzungen an anderen Personen und Tieren

  • Sachschäden

  • Mieterschäden: Zerkratzt Ihr Hund das Parkett, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten. Aber: Unter Umständen kann sie die Übernahme des Schadens verweigern. Das gilt etwa, wenn Sie den Schaden in Kauf genommen oder nichts dagegen unternommen haben.

  • durch den Hund verursachte Verkehrsunfälle

Damit die Versicherung zahlt, müssen Sie für den Schaden haftbar sein. Können Sie beweisen, dass Sie den Hund mit der notwendigen Sorgfalt beaufsichtigt haben? Dann entfällt Ihre Haftung – und es müssen weder die Versicherung noch Sie zahlen. In dem Fall zahlt die geschädigte Person selbst.

In einigen Fällen deckt die Versicherung Schäden nicht oder nur eingeschränkt. Dazu gehören:

  • Eigenschäden: Das gilt für Personen wie auch für Gegenstände. Beisst etwa Ihr Hund Sie oder zerkratzt er Ihr Sofa, erhalten Sie kein Geld von der Versicherung. 

  • Grobfahrlässigkeit: Verletzt die Halterin oder der Halter die Sorgfaltspflichten, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.

  • Arbeitseinsätze: Kommt Ihr Hund auch beruflich zum Einsatz, brauchen Sie eine zusätzliche Deckung. Beruflich genutzt werden zum Beispiel Therapiehunde und Spürhunde.

  • Mieterschäden durch nicht tiergerechte Haltung übernimmt die Versicherung nicht. Dazu zählt etwa, wenn Ihr Hund sich langweilt und deswegen die Tapeten zerstört.

Wollen Sie mit Ihrem Hund verreisen? Dann klären Sie, ob die Versicherung auch Schäden im Ausland deckt. Denn: Dort gelten teils strengere Haftungsregeln für Tierhalterinnen und Tierhalter.

Tierversicherung schützt vor hohen Tierarztkosten

Nicht nur Haftpflichtfälle, sondern auch der Besuch beim Tierarzt kann teuer werden. Eine Tierversicherung kann Sie vor hohen Tierarztkosten schützen. Sie übernimmt etwa Behandlungen, Operationen oder Aufenthalte im Tierspital.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 13.07.2020

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