Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die anderen Personen zugefügt werden. Vergleichen Sie die Prämien der Schweizer Privathaftpflichtversicherungen und finden Sie den optimalen Schutz für sich und Ihre Familie.
Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz
Haben Sie sich aus Versehen auf die Brille Ihres Nachbarn gesetzt? Oder den Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung verloren? Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die üblichen, unabsichtlich verursachten Schäden an Sachen und Personen.
Dies können nur kleinere Schäden sein. Sobald jedoch Personen involviert sind, steigt die Schadenssumme schnell. Ein Beispiel: Sie sind mit dem Velo unterwegs und übersehen beim Abbiegen einen Fussgänger. Er verletzt sich beim Aufprall schwer. Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt in diesem Fall die Folgekosten des Unfalls.
Welche Schäden deckt die Privathaftpflichtversicherung?
Lohnt sich eine Privathaftpflichtversicherung?
Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung lohnt sich grundsätzlich für alle Personen, da sie für eine relativ kleine Prämie einen hohen Beitrag im Schadensfall auszahlt. Sie schützt die versicherten Personen für den Fall, wenn anderen Personen oder Sachen Schaden zugefügt werden. Zudem lehnt sie unberechtigte Ansprüche für den Versicherungsnehmer ab (Rechtsschutzfunktion), beispielsweise, wenn eine höhere Gewalt zum Schadenereignis beigetragen hat.
Was beinhaltet die Haftpflichtversicherung?
Deckungsumfang
Bei den meisten Versicherungen gibt es Einzelpersonen- oder Familienversicherungen. Die Einzelpersonenversicherung schützt nur die namentlich in der Police erwähnte Person. Bei der Familienversicherung können mehrere Personen, welche im gleichen Haushalt wohnen, versichert werden.
Selbstbehalt bei der Privathaftpflichtversicherung
In der Privathaftpflichtversicherung ist ein Selbstbehalt von 200 Franken die Regel, kann aber – je nach Versicherung – auf Wunsch auch reduziert, ausgeschlossen oder erhöht werden. Separat geregelt sind meistens die Selbstbehalte bei Mieterschäden und bei der Zusatzversicherung Führen fremder Motorfahrzeuge.
Absicherung als Halter von Haustieren
Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer zudem als Halter von Haustieren (z.B.: Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Hamster etc.), wenn diese nicht zu Erwerbszwecken dienen. Eine spezielle Hundehaftpflicht gibt es in dem Sinne nicht. Versichert sind die Schäden, welche das Tier des Besitzers oder auch Tiere, welche nur zur vorübergehenden Betreuung im Haushalt sind, anrichten. Nicht versichert sind meistens die gewerbsmässigen Tierhalter, landwirtschaftliche Nutztiere, Jagdhunde und exotische Haustiere. Insbesondere bei Hunden und Katzen kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine Unfall- und Krankenversicherung abzuschliessen.
Absicherung als Velofahrer
Seit der Abschaffung der Velovignette im Jahr 2012 sind die Haftpflichtansprüche, welche als Velofahrer Dritten zugefügt werden, über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Diese Deckung gilt auch für langsame Elektrovelos mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h.