Elementarschaden und Versicherung: Was zahlt sie?
Elementarschäden können schnell viele Tausend Franken kosten. Bei Elementarereignissen zahlt die Versicherung aber. Comparis informiert.
11.06.2024
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1. Was ist ein Elementarereignis?
Als Elementarereignis gilt bei der Versicherung eine Naturkatastrophe bzw. ein Ereignis, verursacht durch Naturkräfte. Das sind etwa Erdrutsche oder Stürme. Durch solche Ereignisse verursachte Schäden sind Elementarschäden.
Feuer- und Elementarereignisse gehören zu den Grundrisiken in der Hausratversicherung. Andere Schäden wie Glasschäden sind oft nur über Zusatzversicherungen versicherbar.
Die Hausratversicherung kann im Schadensfall vor hohen Rechnungen schützen. Vergleichen Sie vor dem Abschluss verschiedene Versicherungen. So können Sie schon bei den Prämien sparen.
2. Welche Elementarschäden sind versichert?
Als versicherte Elementarschäden zählen laut Art. 173 Aufsichtsverordnung (AVO):
Hochwasser: Unverhältnismässige Mengen Wasser als Folge übermässiger Niederschläge. Es bewegt sich aber innerhalb der von der Natur oder dem Menschen gezogenen Grenzen.
Überschwemmung: Schäden, die durch Hochwasser entstehen. Das Wasser übertritt die von der Natur oder vom Menschen gezogenen Grenzen.
Sturm: Sturmwinde von mindestens 75 km/h. Sie müssen in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwerfen oder Dächer abdecken.
Hagel: Hagelkörner zerschlagen Dachfenster und Ziegel.
Lawinen: Eine Lawine rollt über ein Haus und macht es unbewohnbar.
Schneedruck: Ununterbrochener Schneefall sammelt sich auf dem Dach. Das Gewicht drückt das Dach ein. Ausnahme: Der Schaden beschränkt sich auf
Ziegel und andere Bedachungsmaterialien
Kamine
Dachrinnen und Ablaufrohre
Felssturz: Grosse Gesteinsmassen lösen sich und fallen auf Gebäude.
Steinschlag: Einzelne Steine beschädigen die Hauswand.
Erdrutsch: Ein Hang rutscht ab und zerstört Gebäude.
Gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz muss die Elementarschadendeckung in die Feuerversicherung eingeschlossen werden (Art. 33 VAG). Zu den Feuergefahren zählen:
Brand
Plötzliche oder unfallmässige Rauchschäden
Blitzschlag
Explosion und Implosion
Abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile davon
Je nach Versicherung Sengschäden bis zu einem niedrigeren Limit. Sengschäden entstehen durch Hitze ohne Brand oder Feuer.
3. Was gilt nicht als Elementarschaden bei der Versicherung?
Nicht als Elementarschäden zählen (Art. 173 AVO):
Schäden durch Erdbeben und vulkanische Eruptionen
Schäden durch Bodensenkungen, künstliche Erdbewegungen oder schlechten Baugrund
Schäden durch fehlerhafte bauliche Konstruktion, mangelhaften Gebäudeunterhalt, Unterlassung von Abwehrmassnahmen
Schneerutsch von Dächern
Grundwasser, das unterirdisch ins Gebäude eindringt
Regelmässiges Ansteigen und Überborden von Gewässern
Schäden durch Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasseranlagen
Rückstau von Wasser aus der Kanalisation
Schäden durch Erschütterungen aufgrund Einsturz künstlich geschaffener Hohlräume
Ausserdem sind Schäden an leicht bewegbaren Bauten nur bei besonderer Vereinbarung versichert. Dazu zählen etwa Festhütten und Treibhäuser.
4. Ist mein Hausrat gegen Elementarschäden versichert?
Die Hausratversicherung ist in den meisten Kantonen freiwillig. Ausnahmen sind:
Waadt
Nidwalden
Freiburg
Jura
Waadt und Nidwalden geben den Abschluss über die kantonale Feuerversicherung vor. In den Kantonen Freiburg und Jura können Sie den Versicherungsanbieter frei wählen.
Andere versicherbare Risiken sind auch in den erwähnten vier Kantonen freiwillig. Dazu zählen etwa Wasserschäden und Diebstahl.
5. Elementarschäden: Selbstbehalt in der Schweiz
Der Selbstbehalt ist bei Feuer- und Elementarschäden gesetzlich festgelegt. Er beträgt 500 Franken pro versichertem Ereignis.
Wichtig: Ist Ihre Versicherungssumme niedriger als der Wert Ihres Hausrats, sind Sie unterversichert. Dann bekommen Sie meist nicht den vollen Wert Ihres Hausrats erstattet. Dann müssen Sie mehr als nur den Selbstbehalt zahlen.
Beispiel: Die Jahresprämie für einen Miethaushalt in Winterthur. Die Versicherungssumme liegt bei 100'000 Franken. Es wohnen zwei erwachsene Personen in einer 80 Quadratmeter grossen 3,5-Zimmer-Wohnung.
Preis: ab rund 118 Franken mit einem Selbstbehalt von 500 Franken (Stand: 11. Juni 2024).
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 19.01.2021