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Elementarschaden und Versicherung: Was zahlt sie?

Elementarschäden können schnell viele Tausend Franken kosten. Bei Elementarereignissen zahlt die Versicherung aber. Comparis informiert.

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Magdalena Soll

11.06.2024

Was ist ein Elementarschaden?

iStock / ollo

1.Was ist ein Elementarereignis?
2.Welche Elementarschäden sind versichert?
3.Was gilt nicht als Elementarschaden bei der Versicherung?
4.Ist mein Hausrat gegen Elementarschäden versichert?
5.Elementarschäden: Selbstbehalt in der Schweiz
6.Was kostet eine Hausratversicherung?

1. Was ist ein Elementarereignis?

Als Elementarereignis gilt bei der Versicherung eine Naturkatastrophe bzw. ein Ereignis, verursacht durch Naturkräfte. Das sind etwa Erdrutsche oder Stürme. Durch solche Ereignisse verursachte Schäden sind Elementarschäden.

Feuer- und Elementarereignisse gehören zu den Grundrisiken in der Hausratversicherung. Andere Schäden wie Glasschäden sind oft nur über Zusatzversicherungen versicherbar.

Die Hausratversicherung kann im Schadensfall vor hohen Rechnungen schützen. Vergleichen Sie vor dem Abschluss verschiedene Versicherungen. So können Sie schon bei den Prämien sparen.

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2. Welche Elementarschäden sind versichert?

Als versicherte Elementarschäden zählen laut Art. 173 Aufsichtsverordnung (AVO):

  • Hochwasser: Unverhältnismässige Mengen Wasser als Folge übermässiger Niederschläge. Es bewegt sich aber innerhalb der von der Natur oder dem Menschen gezogenen Grenzen.

  • Überschwemmung: Schäden, die durch Hochwasser entstehen. Das Wasser übertritt die von der Natur oder vom Menschen gezogenen Grenzen.

  • Sturm: Sturmwinde von mindestens 75 km/h. Sie müssen in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwerfen oder Dächer abdecken.

  • Hagel: Hagelkörner zerschlagen Dachfenster und Ziegel.

  • Lawinen: Eine Lawine rollt über ein Haus und macht es unbewohnbar.

  • Schneedruck: Ununterbrochener Schneefall sammelt sich auf dem Dach. Das Gewicht drückt das Dach ein. Ausnahme: Der Schaden beschränkt sich auf

    • Ziegel und andere Bedachungsmaterialien

    • Kamine

    • Dachrinnen und Ablaufrohre

  • Felssturz: Grosse Gesteinsmassen lösen sich und fallen auf Gebäude.

  • Steinschlag: Einzelne Steine beschädigen die Hauswand.

  • Erdrutsch: Ein Hang rutscht ab und zerstört Gebäude.

Gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz muss die Elementarschadendeckung in die Feuerversicherung eingeschlossen werden (Art. 33 VAG). Zu den Feuergefahren zählen:

  • Brand

  • Plötzliche oder unfallmässige Rauchschäden

  • Blitzschlag

  • Explosion und Implosion

  • Abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile davon

  • Je nach Versicherung Sengschäden bis zu einem niedrigeren Limit. Sengschäden entstehen durch Hitze ohne Brand oder Feuer.

3. Was gilt nicht als Elementarschaden bei der Versicherung?

Nicht als Elementarschäden zählen (Art. 173 AVO):

  • Schäden durch Erdbeben und vulkanische Eruptionen

  • Schäden durch Bodensenkungen, künstliche Erdbewegungen oder schlechten Baugrund

  • Schäden durch fehlerhafte bauliche Konstruktion, mangelhaften Gebäudeunterhalt, Unterlassung von Abwehrmassnahmen

  • Schneerutsch von Dächern

  • Grundwasser, das unterirdisch ins Gebäude eindringt

  • Regelmässiges Ansteigen und Überborden von Gewässern

  • Schäden durch Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasseranlagen

  • Rückstau von Wasser aus der Kanalisation

  • Schäden durch Erschütterungen aufgrund Einsturz künstlich geschaffener Hohlräume

Ausserdem sind Schäden an leicht bewegbaren Bauten nur bei besonderer Vereinbarung versichert. Dazu zählen etwa Festhütten und Treibhäuser.

4. Ist mein Hausrat gegen Elementarschäden versichert?

Die Hausratversicherung ist in den meisten Kantonen freiwillig. Ausnahmen sind:

  • Waadt

  • Nidwalden

  • Freiburg

  • Jura

Waadt und Nidwalden geben den Abschluss über die kantonale Feuerversicherung vor. In den Kantonen Freiburg und Jura können Sie den Versicherungsanbieter frei wählen.

Andere versicherbare Risiken sind auch in den erwähnten vier Kantonen freiwillig. Dazu zählen etwa Wasserschäden und Diebstahl.

5. Elementarschäden: Selbstbehalt in der Schweiz

Der Selbstbehalt ist bei Feuer- und Elementarschäden gesetzlich festgelegt. Er beträgt 500 Franken pro versichertem Ereignis.

Wichtig: Ist Ihre Versicherungssumme niedriger als der Wert Ihres Hausrats, sind Sie unterversichert. Dann bekommen Sie meist nicht den vollen Wert Ihres Hausrats erstattet. Dann müssen Sie mehr als nur den Selbstbehalt zahlen.

6. Was kostet eine Hausratversicherung?

Die Jahresprämien für Hausratversicherungen variieren je nach Deckung und Anbieter.

Beispiel: Die Jahresprämie für einen Miethaushalt in Winterthur. Die Versicherungssumme liegt bei 100'000 Franken. Es wohnen zwei erwachsene Personen in einer 80 Quadratmeter grossen 3,5-Zimmer-Wohnung.

Preis: ab rund 118 Franken mit einem Selbstbehalt von 500 Franken (Stand: 11. Juni 2024).

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 19.01.2021

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