Glasbruchversicherung: Was ist versichert?
Was deckt die Glasbruchversicherung? Lohnt sich der Zusatz? Comparis erklärt die Glasversicherung und gibt Tipps.
23.11.2023
iStock / Birute
1. Was ist die Glasbruchversicherung?
Je nach Anbieter und Deckung versichert der Zusatzbaustein Glasbruch Bruchschäden an Mobiliarglas oder Gebäudeglas. Diesen Zusatz können Sie bei folgenden Versicherungen abschliessen:
Hausratversicherung
Gebäudeversicherung
Glasbruch bedeutet: Ein Gegenstand aus Glas hat einen durchgehenden Schaden. Kratzer und andere Gebrauchsspuren sind davon ausgeschlossen. Zu den Gegenständen aus Glas zählen zum Beispiel:
Fensterscheiben und Glastüren
Spiegel
Glastische
Aquarien und Terrarien
Glaskeramik-Kochflächen
Glasbruch im Hausrat
Bei den meisten Anbietern können Sie die Gebäude- und Mobiliarverglasung separat gegen Glasbruch versichern. Ob Sie den Zusatzbaustein Glasversicherung bei der Hausrat- oder Gebäudeversicherung brauchen, hängt von der Art des zu versichernden Glases ab.
Zum Mobiliarglas zählen alle Glasflächen, die sich am Mobiliar oder an einzelnen Möbelstücken befinden. Mitversichert sind zudem der Bruch von Tischplatten aus Natur- und Kunststein sowie Wandspiegel.
Glasbruch bei Gebäudeversicherung
Die Glasbruchversicherung für Gebäudeglas deckt alle fest eingebauten Gegenstände aus Glas oder glasähnlichem Material. Dazu zählen unter anderem:
Fenster und Türen
Isolierverglasung
Glasbausteine
Lavabos, Bidets, Toiletten und Spültröge
2. Hausratversicherung mit Glas-Zusatz: Lohnt sich der Abschluss?
Ob eine Glasversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählt, ob Sie mieten oder Eigentum besitzen. Zudem kommt es auf Ihre Einrichtung an.
Sie besitzen teure Möbel mit viel Glas, zum Beispiel Glastische, Vitrinen oder ein Aquarium? Dann lohnt sich die zusätzliche Glasversicherung für Mobiliarglas.
Mieterinnen und Mieter benötigen keine Gebäudeglas-Versicherung. Das gilt auch für mögliche Zusatzversicherungen, zum Beispiel für Lavabos, Glaskeramik-Kochflächen und Küchenabdeckungen aus Natur- oder Kunststein.
Als Hausbesitzende sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudeglases. Sie sollten die Deckung zusätzlich einschliessen.
3. Glasbruch beim Hausrat: Nicht versicherbare Gegenstände
Sie können nicht alle Gegenstände aus Glas versichern. Meist nicht versichert sind:
Handspiegel
Geschirr
Brillen
Glasfiguren
Hohlgläser ausser Aquarien, Terrarien und Glasbausteine
Bildschirme aller Art, z. B. vom Smartphone oder Fernseher
Beleuchtungskörper wie zum Beispiel Glühbirnen, Leucht- und Neonröhren.
Hohlglas sind Glasgegenstände, die befüllt werden können. Dazu zählen zum Beispiel Trinkgläser, Flaschen und Vasen. Meist sind die nicht in der Glasbruch-Versicherung inbegriffen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 01.11.2023