Einbruch: Was zahlt die Versicherung?
Im Schutz der Dämmerung schlagen Einbrecher besonders oft zu. Doch welche Versicherung zahlt bei Einbruch? Wie schütze ich meinen Hausrat? Comparis gibt Tipps zum Einbruchschutz zu Hause.

19.09.2024

iStock / D-Keine
1. Einbruch: Welche Versicherung zahlt?
In der Regel kommt die Hausratversicherung für Schäden durch Einbrüche und Diebstähle auf. Versicherungen unterscheiden verschiedene Diebstahlarten:
Einfacher Diebstahl
Diese Diebstahlart heisst auch «Entwendung». Dem Täter oder der Täterin stehen dabei keine grösseren Hindernisse im Weg. Beispiel: Jemand betritt durch ein offenes Fenster Ihre Wohnung.
Es gibt den «einfachen Diebstahl zu Hause» und den «einfachen Diebstahl auswärts».
Der «einfache Diebstahl zu Hause» ist in der Basisdeckung der Hausratversicherung enthalten. Darunter fällt etwa die Entwendung des Velos aus der Garage.
Es gelten jedoch Deckungseinschränkungen: Nicht gesichertes Bargeld und andere Geldwerte wie Wertpapiere oder Edelmetalle sind beispielsweise nicht versichert.
Schliessen Sie in Ihrer Hausratversicherung den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» ein, sind Sie auch unterwegs gegen Diebstahl versichert. Verlorene oder verlegte Gegenstände werden in der Regel nicht ersetzt. Bargeld und andere Geldwerte sind ebenfalls nicht versichert.
Für die Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts» gilt eine separat festgelegte maximale Versicherungssumme. Sie liegt meist zwischen 2'000 und 5'000 Franken.
Einbruchdiebstahl
Bei einem Einbruchdiebstahl dringt der Täter oder die Täterin gewaltsam in einen Raum ein oder bricht darin ein Behältnis auf. Dem Einbruchdiebstahl gleichgestellt ist Diebstahl durch Aufschliessen mit den richtigen Schlüsseln oder Codes, sofern sich der Täter oder die Täterin diese durch Einbruchdiebstahl oder durch Beraubung angeeignet hat.
Schäden dieser Art sind in der Basisdeckung der Hausratversicherung inbegriffen. Sie zahlt die gestohlenen und beschädigten Gegenstände zum Neuwert. Schmuck und Bargeld sind in der Regel nur bis zu einem bestimmten Betrag gedeckt.
Raub
Diebstähle, die unter Androhung oder Anwendung von Gewalt verübt werden, fallen unter den Begriff Raub. Sie sind in der Basisdeckung der Hausratversicherung inbegriffen.
2. Folgeschäden von Einbruch: Wer zahlt?
Die Hausratversicherung zahlt auch die Folgeschäden eines Einbruchs: kaputtes Türschloss, zerbrochenes Fenster und Ähnliches. Die maximale Entschädigung bei diesen Kosten ist meist separat festgelegt – prüfen Sie Ihren Vertrag.
Wohnen Sie in einer Mietwohnung? Für durch Einbruch entstandene Schäden an der Wohnung oder am Gebäude kommt in der Regel Ihr Vermieter oder Ihre Haftpflichtversicherung auf.
Tipp: Prüfen Sie die Versicherungssumme
Passen Sie die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung dem Wert Ihres Hausrats an. Erwerben Sie zum Beispiel ein teures Velo, erhöhen Sie die Deckungssumme im Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts». So vermeiden Sie eine Unterversicherung.
3. Wie schütze ich mich vor einem Einbruch?
Selbst bei kurzen Abwesenheiten sollten Sie immer die Haustür abschliessen. Stellen Sie auch sicher, dass die Türen zum Sitzplatz zu sind.
Schliessen Sie bei Abwesenheiten alle Fenster. Ein gekipptes oder angelehntes Fenster gilt bei der Versicherung als offenes Fenster. Kommt es bei geöffneten Fenstern zu einem Vorfall, gilt das als einfacher Diebstahl.
Ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Nachbarinnen und Nachbarn ist besonders hilfreich. Informieren Sie sie über Ihre Abwesenheiten, damit sie ein wachsames Auge auf Ihr Zuhause haben.
Überquellende Briefkästen sind Anzeichen für eine leerstehende Wohnung. Lassen Sie deshalb Ihren Briefkasten bei längerer Abwesenheit regelmässig von einer Vertrauensperson leeren. Sie können die Postzustellung auch unterbrechen lassen.
Diebe suchen gerne unter Fussmatten, in Blumentöpfen oder in Briefkästen nach Schlüsseln. Deponieren Sie die Schlüssel stattdessen bei einer Nachbarin oder einem Nachbarn.
Mittels sogenannter Gaunerzinken kommunizieren Kriminelle untereinander. Es handelt sich hierbei um eine Reihe einfacher Symbole. Ein X bedeutet, dass es hier etwas zu holen gibt.
Bemerken Sie Markierungen an Hauswänden, -türen oder Briefkästen, fotografieren Sie diese und melden Sie sich bei der Polizei. Anschliessend sollten Sie die Markierung entfernen.
Wer Verdächtiges beobachtet oder Einbrecher auf frischer Tat erwischt, sollte so schnell wie möglich per Notruf 117 die Polizei alarmieren. Ganz wichtig: Räumen Sie den Tatort nicht auf.
Daheimzubleiben ist der beste Einbruchschutz. Sind Sie abwesend, können Sie Ihre Anwesenheit vortäuschen. Bei längeren Abwesenheiten eignen sich Zeitschaltuhren, intelligente Glühbirnen oder TV-Simulatoren.
Viele Einbruchsversuche lassen sich schon frühzeitig mit Bewegungsmeldern im Hauseingang, an der Terrasse oder Garage vereiteln. Eine gute Lösung sind ausserdem Smart-Home-Sicherheitsausrüstungen, die Sie bequem per App steuern können.
Ein handelsüblicher Schraubenzieher genügt, um ungesicherte Fenster und Türen zu öffnen. Prüfen Sie, ob Ihr Türschloss dem neuesten Stand der Technik entspricht. Zusätzliche Türsicherungen erschweren das Einbrecherhandwerk erheblich.
Kriminelle nutzen die sozialen Medien, um Informationen über Ihre Anwesenheit zu erlangen. Teilen Sie deshalb nicht auf Facebook, Instagram & Co., wenn Sie derzeit in den Ferien weilen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 30.09.2020