Gebäudeversicherung: Kosten, Leistungen und Vergleich
Die Gebäudeversicherung deckt beim Eigenheim die finanziellen Folgen von Feuer- und Elementarschäden. In den meisten Kantonen ist die Versicherung obligatorisch.
04.07.2024
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1. Wer braucht eine Gebäudeversicherung?
Der Abschluss einer Versicherung für ein Eigenheim ist sinnvoll – und oft auch gesetzlich vorgeschrieben.
Ob eine Wohngebäudeversicherung für Ihr Haus in der Schweiz obligatorisch ist, hängt vom Gebäudestandort ab. Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben des Kantons halten.
Versicherung während Hausbau
Auch während des Hausbaus springt die Gebäudeversicherung bei Schäden ein. Sie wird in dieser Phase als Bauzeitversicherung bezeichnet. Die Bauherrschaft muss sich in den Kantonen mit freiwilliger Versicherung aktiv um den Abschluss einer Police kümmern.
Obligatorisch oder freiwillig?
In 22 von 26 Kantonen in der Schweiz ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Nur für Liegenschaften in den Kantonen Genf, Tessin und Appenzell Innerrhoden (Ausnahme Bezirk Oberegg) und Wallis ist der Vertragsabschluss freiwillig.
In Kantonen mit freiwilliger Versicherung sollten sich auch die Eigentümerinnen und Eigentümer von Stockwerkeigentum um eine gemeinsame Versicherung kümmern bzw. den Verwalter damit beauftragen.
Wo sind Privatversicherer zuständig?
In den sogenannten Gustavo-Kantonen ist die Versicherung durch private Anbieter vorgesehen: Das sind die Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden. Ebenfalls gilt das im Fürstentum Liechtenstein.
Wo sind kantonale Versicherer zuständig?
In 19 Kantonen sind Gebäude durch die jeweilige kantonale Gebäudeversicherung zu versichern. Die Leistung ist obligatorisch und bietet eine Grundsicherung gegen finanzielle Schäden durch Elementarereignisse.
2. Welche Schäden sind versichert?
In den Kantonen mit einer kantonalen Gebäudeversicherung sind Schäden durch Feuer und Elementarereignisse gedeckt. Elementarschäden müssen als Folge von höherer Gewalt entstehen, also einem Naturereignis. Zu den versicherten Risiken zählen unter anderem Blitzeinschläge, Hochwasser, Überschwemmung, Stürme ab einer bestimmten Stärke, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
In den Gustavo-Kantonen regelt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) den Deckungsumfang am Gebäude. Genau wie bei den kantonalen Gebäudeversicherungen gehören Feuer und Elementarereignisse zur Mindestdeckung.
Nicht zu den versicherten Ereignissen zählen in der Regel Erdbeben. Ausgenommen sind auch Wasserschäden nach einem Leitungsbruch. Für solche Schäden können Sie eine zusätzliche Hausversicherung abschliessen. Ebenfalls nicht versichert sind Kollateralschäden sowie Hitzeschäden als Folge hoher Temperaturen im Sommer – etwa wenn das Gebäude aufgrund von getrocknetem Boden oder schwankendem Grundwasserspiegel absinkt.
Gut zu wissen: Bei Grobfahrlässigkeit ist eine Kürzung der Leistungen möglich. Beispiel: Die Hauseigentümerschaft entsorgt glühende Asche im Hauskehricht – und es kommt dadurch zu einem Brand.
3. Was am Gebäude ist versichert?
Versichert ist das Gebäude selbst, der Umschwung sowie zum Gebäude gehörende Einrichtungen wie etwa Einbauschränke, Öfen, Herde, Bäder und Fensterläden. Der Deckungsumfang und der Selbstbehalt im Schadensfall variieren allerdings je nach Kanton.
Fahrnisbauten gelten in der Regel nicht als Dauereinrichtung. Ein Beispiel dafür ist ein Geräteschuppen. Fahrnisbauten gehören meist samt Inhalt zum Hausrat und sind über die Hausratversicherung gedeckt.
Versicherungen vergüten Schäden in der Regel mit dem Neuwert der beschädigten Sache. Wurde ein Gebäude unzureichend unterhalten und erfolgte eine hohe Alters- und Gebrauchsentwertung, greift die Versicherung zum Zeitwert.
4. Wie hoch ist der Versicherungswert bzw. die Versicherungssumme?
Wie viel die Versicherung maximal zahlt, hängt bei kantonalen Gebäudeversicherungen vom ermittelten Versicherungswert ab – bei privaten Versicherungen (Gustavo-Kantone) von der Versicherungssumme.
Versicherungswert bei kantonalen Gebäudeversicherungen
Der Versicherungswert bezeichnet den Betrag, der zur kompletten Wiederherstellung eines Gebäudes aufzuwenden ist. In Kantonen mit kantonalen Gebäudeversicherungen wird dieser Wert in regelmässigen Abständen durch einen Experten ermittelt.
Versicherungssumme bei privaten Gebäudeversicherungen
In den Gustavo-Kantonen entspricht die maximale Entschädigung im Schadensfall der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Um diese festzulegen, erfragen Versicherer in der Regel aussagekräftige Unterlagen zu Gebäude und Gebäudewert.
Kürzungen bei Grossschadenereignis
Im Falle eines Grossschadens haften kantonale Gebäudeversicherungen unbeschränkt. Bei privaten Gebäudeversicherungen wiederum sind Kürzungen möglich: Verursacht ein einzelnes Naturereignis schweizweit einen Gebäudeschaden von über 1 Milliarde Franken, dürfen private Versicherer die Entschädigungen kürzen.
Beispiel: Ein Grossschadenereignis (z.B. Überschwemmung) in der Schweiz verursacht einen Gebäudeschaden von insgesamt 2 Milliarden Franken. Private Versicherer dürfen die zu leistenden Entschädigungen um 50 Prozent kürzen.
Prävention geht vor
Bei kantonalen Gebäudeversicherungen fliessen 30 Prozent der Prämie in die Finanzierung von Präventionsmassnahmen gegen drohende Elementargefahren. Bei privaten Versicherungen ist das nicht der Fall.
5. Was kostet eine Gebäudeversicherung?
Grundsätzlich sind die Prämien bei den öffentlichen Gebäudeversicherungen tiefer als bei den privaten: Die Jahresprämie für ein massives Haus mit einem Wiederherstellungswert von 800’000 Franken beträgt bei den kantonalen Gebäudeversicherungen in der Regel rund 260 bis 570 Franken. Private Anbieter verlangen dafür meist eine Prämie zwischen 340 und 800 Franken.
Nur in den Gustavo-Kantonen können Sie eine private Gebäudeversicherung abschliessen. Bei einigen Versicherern können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Gebäudeversicherung gleich als Zusatzleistung innerhalb der Hausratversicherung wählen.
In allen anderen Kantonen greift exklusiv die kantonale Gebäudeversicherung. Die Berechnung der Prämie ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Die GVB Gebäudeversicherung Kanton Bern verrechnet z.B. verschiedene Grundprämien sowie Zuschläge, die sich nach dem Versicherungswert, der Bauart, der Gebäudekategorie und dem Gebäudezustand richten.
Bei der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich erfolgt die Prämienberechnung wiederum einheitlich: Hier greift eine pauschale Prämie von 32 Rappen pro 1'000 Franken Versicherungswert. Sie hängt ausschliesslich vom Versicherungswert des Gebäudes ab.
Kantonale Gebäudeversicherungen im Überblick
Die folgende alphabetische Aufzählung führt zu den Internetportalen der 19 kantonalen Gebäudeversicherungen. Dort sehen Sie auch die Prämienbestimmungen.
6. Wie oft muss ich den Versicherungswert schätzen lassen?
Sie sollten den Versicherungswert des Gebäudes alle 12 bis 15 Jahre neu schätzen lassen. Kantonale Gebäudeversicherungen werden die Eigentümerschaft hierfür zu gegebenem Zeitpunkt kontaktieren. Eine Schätzung muss ebenfalls nach Renovationen, An- und Umbauten erfolgen. So vermeiden Sie im Schadensfall eine Unterversicherung.
7. Darf ich die Gebäudeversicherung kündigen?
Bei den kantonalen Gebäudeversicherungen sind die Verträge nicht kündbar, da keine Wahlfreiheit besteht. Bei den Gustavo-Kantonen können Sie frei wählen – und die Verträge sind kündbar. Beachten Sie die Kündigungsfrist in den Versicherungsbedingungen.
8. Was passiert beim Hausverkauf?
Bei einem Verkauf des Gebäudes übernimmt die neue Eigentümerschaft automatisch die Gebäudeversicherung. In den Gustavo-Kantonen können Hauskaufende den Vertrag nach dem Hauskauf innert 30 Tagen schriftlich kündigen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 19.01.2021