Hausversicherung Schweiz: Welche Versicherungen gibt es?
Schäden am Gebäude können schnell hohe Kosten verursachen. Mit den richtigen Hausversicherungen halten sich die finanziellen Folgen in Grenzen. Comparis gibt einen Überblick zu den wichtigsten Versicherungen fürs Haus.
12.04.2022
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1. Welche Versicherungen muss ein Hausbesitzer haben?
In der Schweiz sind die meisten Versicherungen fürs Haus freiwillig. Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den obligatorischen Hausversicherungen.
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer- und Elementarereignisse. Sie ist in den meisten Kantonen obligatorisch. In den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden (mit Ausnahme des Bezirks Oberegg) und Wallis ist die Gebäudeversicherung freiwillig.
Detaillierte Informationen zu Deckungsumfang, Versicherungssumme und Kosten erhalten Sie im Artikel zur Gebäudeversicherung.
Erdbebenversicherung
Die Erdbebenversicherung versichert Schäden, die durch ein Erdbeben an Hausrat oder Eigenheim entstehen. Der Kanton Zürich hat eine gesetzlich vorgeschriebene Erdbebenversicherung. Sie übernimmt Kosten von maximal einer Milliarde Franken. In allen anderen Kantonen ist die Erdbebenversicherung freiwillig.
Informieren Sie sich hier genauer über die Erdbebenversicherung.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Schäden, die an den beweglichen Sachen im Haushalt entstehen. Gegenstände in der Immobilie sind versichert, sofern sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.
In den Kantonen Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura ist ein Teil der Hausratversicherung obligatorisch. Es handelt sich dabei um die Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden. In den anderen Kantonen ist die Hausratversicherung freiwillig.
Sie möchten mehr erfahren? Comparis klärt hier die wichtigsten Fragen rund um die Hausratversicherung.
2. Freiwillige Hausversicherungen
Schäden am Haus können schnell hohe Kosten verursachen. Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sollten sich deshalb auch über freiwillige Versicherungen fürs Haus informieren.
Privathaftpflichtversicherung
Von Ihrem Hausdach löst sich ein Ziegel und trifft ein parkendes Auto? Eine Person stürzt von Ihrer schlecht beleuchteten Haustreppe? Dann haften Sie als Eigentümer des Hauses für den entstandenen Schaden. Eine private Haftpflichtversicherung sichert dieses Risiko ab – und zwar bei Besitzern eines:
selbst genutzten Einfamilienhauses
selbst bewohnten Mehrfamilienhauses (mit maximal drei Wohnungen ohne Gewerbeteil)
Die Privathaftpflicht ist in allen Kantonen freiwillig. Verschaffen Sie sich einen Überblick zur Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz.
Gebäudewasserversicherung
Die Gebäudewasserversicherung deckt durch Wasser entstandene Folgeschäden. Das können etwa Schäden durch lecke Leitungen oder eindringenden Regen oder Schnee bzw. Schmelzwasser sein. Auch Folgeschäden durch gestautes Ab- oder Grundwasser sind gedeckt.
Die Gebäudewasserversicherung ist freiwillig. Je nach Versicherer variieren die Vertragsbedingungen. Im Schadensfall ist zu klären, ob die Gebäudeversicherung oder die Gebäudewasserversicherung aufkommt.
Gebäudehaftpflichtversicherung
Die freiwillige Gebäudehaftpflichtversicherung ist für Vermietende oder die Eigentümerschaft von Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen oder Gewerberäumen sinnvoll. Sie schützt vor Ansprüchen von Dritten, die auf dem Grundstück zu Schaden gekommen sind.
Für Miteigentum und Stockwerkeigentümer gibt es besondere Regelungen. Je nach Versicherung können Ansprüche aus Schäden von Miteigentümern mitversichert sein. In der Regel gibt es aber Leistungseinschränkungen. Die genauen Bestimmungen sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehalten.
Glasbruchversicherung
Die Glasbruchversicherung ist ein Zusatz der Hausratversicherung oder kann in die Gebäudeversicherung mit eingeschlossen werden.
Grundsätzlich wird zwischen Mobiliarverglasung (z.B. Vitrinen, Glastische) und Gebäudeverglasung (z.B. Fenster) unterschieden. Auch Lavabos oder Natursteinplatten können versichert werden.
Achtung: Im Gegensatz zu Mietenden sollten Sie als Immobilienbesitzerin oder Immobilienbesitzer das Gebäudeglas versichern. Das können Sie über die Gebäudeversicherung tun. Falls Sie viele Glasmöbel haben, lohnt sich auch der Zusatz der Hausratversicherung fürs Mobiliarglas.
Stockwerkeigentümer sollten für gemeinsam genutzte Räume eine Gebäudeglas-Versicherung abschliessen. Einige Versicherungen decken alle Verglasungen des Stockwerkeigentums ab.
3. Rechtsschutzversicherung
Möchten Vermieter sich für mögliche Mietstreitigkeiten wappnen, ist eine Rechtsschutzversicherung prüfenswert. Klären Sie genau ab, welche Produkte oder Zusatzversicherungen Mietstreitigkeiten decken.
4. Welche Versicherungen gehen beim Hauskauf über?
Beim Kauf einer Immobilie gehen Versicherungsverträge automatisch auf Sie als neuen Eigentümer über (Art. 54 VVG). Sie dürfen die Übertragung innerhalb von 30 Tagen nach der Handänderung schriftlich ablehnen.
Nicht nur das Vergleichen der verschiedenen Hausversicherungen lohnt sich. Auch bei der Hypothek ist hohes Sparpotenzial vorhanden.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 18.01.2019