Brustverkleinerung und Krankenkasse: Was zahlt die Versicherung?
Eine grosse Oberweite kann zur Belastung werden – psychisch, physisch und finanziell. Comparis zeigt, welche Kosten bei einer Brustverkleinerung auf Sie zukommen und wann die Krankenkasse Teile davon übernimmt.
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1. Die häufigsten Gründe für eine Brustverkleinerung
Eine Brustverkleinerung ist nicht immer eine Schönheitsoperation. Viele Brustverkleinerungen sind medizinisch notwendig, da übergrosse Brüste verschiedene Beschwerden auslösen können. Hier sind einige der häufigsten Gründe, warum sich Frauen für diesen Eingriff entscheiden:
Medizinische Beschwerden: Übergrosse Brüste können zu chronischen Rücken- und Nackenschmerzen sowie Haltungsschäden führen. Trotz Therapie können diese immer wiederkehren oder gar zu bleibenden Haltungsschäden führen.
Hautprobleme: Grosse Brüste können Hautirritationen und Entzündungen in der Brustfalte verursachen.
Eingeschränkte Bewegungsfreiheit: Viele Frauen fühlen sich durch ihre grossen Brüste bei sportlichen Aktivitäten und alltäglichen Bewegungen eingeschränkt.
Psychische Belastung: Grosse Brüste können das Selbstbewusstsein beeinträchtigen und psychische Belastungen verursachen.
Ästhetische Gründe: Viele Frauen wünschen sich eine Brustverkleinerung, um die Proportionen ihrer Brust besser an ihren Körper anzupassen. In diesem Fall handelt es sich bei der Brustverkleinerung um eine eigentliche Schönheitsoperation.
2. Eine Brustverkleinerung schafft Abhilfe
Eine Brustreduktion hilft gegen die Beschwerden. Sie wird auch Brustreduktion oder Mammareduktion genannt. In einer Operation wird überschüssiges Haut-, Brustdrüsen- und Fettgewebe entfernt. Dadurch verringert sich die Grösse der Brust.
Die Brustwarze wird an ihren ursprünglichen Platz gebracht, um ein natürliches Aussehen zu gewährleisten. Mit dem verbleibenden Gewebe wird die Brust neu geformt und von einem strafferen Hautmantel umgeben.
Eine Brustverkleinerung kann prinzipiell in jedem Alter durchgeführt werden. Wichtig ist jedoch, dass das Körperwachstum abgeschlossen und die Brust vollständig entwickelt ist.
3. Brustverkleinerung: Kosten in der Schweiz
Die Kosten für eine Brustverkleinerung in der Schweiz unterscheiden sich je nach Klinik und Umfang des Eingriffs. Sie liegen oft zwischen 10’000 und 15’000 Franken. Diese Kosten umfassen sowohl die Operationskosten als auch die Betäubung, den Klinikaufenthalt und die Nachsorgeuntersuchungen.
Konsultieren Sie einen Chirurgen oder eine Chirurgin und fragen Sie bei der Krankenkasse nach, ob und in welchem Umfang sie die Kosten einer Brustreduktion übernimmt. Verlangen Sie in jedem Fall rechtzeitig eine Kostengutsprache. Sonst tragen Sie die Kosten für die Behandlung unter Umständen selbst.
4. Wann zahlt die Krankenkasse die Brustverkleinerung?
In der Schweiz deckt die Grundversicherung der Krankenkasse die Kosten einer Brustverkleinerung, wenn der Eingriff aus medizinischen Gründen notwendig ist. In der Regel verlangt die Krankenkasse ein ärztliches Gutachten, das die medizinische Notwendigkeit der Operation bestätigt.
Grundsätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt sein, damit die Krankenkasse zahlt:
Die grossen Brüste verursachen regelmässige körperliche oder psychische Beschwerden. Die Beschwerden müssen einen nachweisbaren Krankheitswert haben, also erheblich sein.
Es werden mindestens 500 Gramm Gewebe (pro Seite) entfernt.
Der Body Mass Index (BMI) darf grösser sein als 25 kg/m².
Konservative Massnahmen (z. B. Medikamente, Physiotherapie oder Rückentraining) haben nicht geholfen.
Erfüllen Sie alle diese Kriterien? Dann haben Sie eine gute Chance, eine Kostengutsprache von der Krankenkasse zu erhalten.
Erfüllen Sie diese Kriterien nicht, gilt die Brustreduktion als kosmetischer Eingriff. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Operation nicht. Eine Zusatzversicherung kann jedoch einen Teil der Behandlungskosten abdecken.
Um einen Antrag für eine Brustverkleinerung bei der Krankenkasse zu stellen, müssen Sie zunächst einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen. Er oder sie prüft die medizinische Notwendigkeit der Brustverkleinerung und erstellt ein medizinisches Gutachten. Darin werden Ihre Beschwerden und die bisherigen Behandlungen dokumentiert. Dieses Gutachten können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
5. Zusatzversicherung für Brustverkleinerung
Einige Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, die kosmetische Eingriffe abdecken. Häufig sind das ambulante Zusatzversicherungen oder Kombi-Produkte. Diese Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel einen Kostenanteil der Brustverkleinerung.
6. Brustverkleinerung beim Mann: Wann zahlt die Krankenkasse?
Eine Brustverkleinerung für Männer wird Gynäkomastie genannt. Sie wird in der Schweiz nur unter bestimmten Bedingungen von der Krankenkasse übernommen.
Entscheidend dafür ist, ob die Ursache der vergrösserten Brust eine übermässige Vermehrung von Drüsengewebe ist. Ist das der Fall, gilt eine Brustverkleinerung als medizinisch notwendig. Die Kosten werden nach einer vorherigen Kostengutsprache von der Krankenkasse übernommen.
Wird die vergrösserte Brust durch zu viele Fetteinlagerungen verursacht, gilt die Brustverkleinerung als kosmetischer Eingriff. In diesem Fall beteiligt sich die Krankenkasse nicht an den Kosten.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.12.2021