Impfungen: Welche Kosten zahlt die Grundversicherung?
Sie wollen sich impfen lassen? Denken Sie daran: Die Grundversicherung deckt nicht alle Impfungen. Comparis liefert Ihnen alle Informationen.
13.09.2022
iStock / Tero Vesalainen
1. Welche Impfkategorien gibt es?
Der Schweizerische Impfplan kennt folgende Kategorien von empfohlenen Impfungen:
Empfohlene Basisimpfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Empfohlene ergänzende Impfungen
Für Risikogruppen und Risikosituationen empfohlene Impfungen
Die Grundversicherung trägt die Kosten der wichtigsten Impfungen entsprechend den Richtlinien und Empfehlungen des Schweizerischen Impfplans. So können Erkrankungen und Epidemien verhindert werden, deren Behandlung ein Vielfaches der Kosten für Impfungen betragen würden.
Beispiel: Die Kosten für die Tetanus-Impfung in der Schweiz werden von der Krankenkasse übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Der Impfplan wird regelmässig vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission überarbeitet.
Es gibt Impfstoffe, die zwar in der Schweiz zugelassen, aber nicht empfohlen sind. Dazu gehören die Impfungen gegen Meningokokken der Serogruppe B sowie gegen Rotaviren. Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für diese Impfungen.
2. Welche Impfungen zahlt die Grundversicherung der Krankenkasse?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für alle im Impfplan empfohlenen Impfungen (Stand 2021):
Masern, Mumps und Röteln (MMR) (mehr zur Masernimpfung)
Windpocken (Varizellen)
Diphterie (alle zehn Jahre)
Tetanus (alle zehn Jahre); bei Impfung nach einem Unfall übernimmt die Suva die Kosten
Keuchhusten (Pertussis)
Haemophilus Influenzae Typ B
Pneumokokken
Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Hepatitis B
Hepatitis A bei speziellen Risikogruppen
Influenza: Die Grundversicherung übernimmt in der Schweiz die Kosten für die Grippeimpfung bei Personen ab 65 Jahren und Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko (mehr zur Grippeimpfung).
HPV-Impfung: Im Rahmen von kantonalen Programmen werden die Kosten für eine Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV), die als Verursacher von Gebärmutterhalskrebs gelten, übernommen und es wird keine Franchise erhoben. Die Impfung ist somit für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen kostenlos.
Der Schweizerische Impfplan regelt auch, welche Impfstoffe eingesetzt werden dürfen und übernommen werden. So sind etwa Twinrix bei Hepatitis A und B oder Prevenar 13 bei Pneumokokken gängige Impfstoffe, wohingegen beispielsweise der Lebendimpfstoff Zostavax (Gürtelrose) nicht übernommen wird. Für die Corona-Impfung gelten besondere Regeln.
Gut zu wissen:
Auch wenn die Impfungen empfohlen sind, zahlen Sie einen Selbstbehalt. Bei einigen Impfungen sind Sie aber von der Franchise befreit. Dazu gehört etwa die Masernimpfung.
3. Gibt es eine Kostenübernahme für empfohlene ergänzende Impfungen?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt auch bestimmte ergänzende Impfungen. Sie schützen vor klar definierten Risiken und haben einen eher geringen Nutzen für die öffentliche Gesundheit. Trotzdem bieten sie für das Individuum einen grossen Vorteil.
Aktuell werden folgende ergänzende Impfungen empfohlen und von der Grundversicherung übernommen:
Die Kosten trägt die Grundversicherung, abzüglich Selbstbehalt und Franchise, bei einer Impfung bei Kindern zwischen 2 und 5 Jahren sowie bei Jugendlichen zwischen 11 und 15 Jahren (Nachimpfungen bis zum 19. Lebensjahr).
Im Rahmen der kantonalen Impfprogramme ist die Impfung für 11- bis 26-Jährige gemäss den Empfehlungen von BAG und EKIF kostenlos.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für Personen ab dem 65. Lebensjahr, sofern diese ein funktionierendes Immunsystem haben. Dabei muss zwingend der adjuvantierte inaktivierte Subunit-Impfstoff Shingrix® verwendet werden. Impfungen mit dem Lebendimpfstoff Zostavax® werden hingegen nicht vergütet.
4. Was gilt bei Impfungen für Risikogruppen oder Risikosituationen?
Impfungen für Risikogruppen sollen besonders anfällige Bevölkerungsgruppen wie Frühgeborene oder Personen mit Immundefekt schützen. Zusätzlich sind sie für Personen vorgesehen, die mit kranken oder anfälligen Menschen in Kontakt kommen, wie Ärztinnen und Ärzte oder Pflegepersonal. Auch für Menschen mit Risikoverhalten wie intravenösem Drogenkonsum gibt es zusätzliche Impfungen.
Die für Risikogruppen oder Risikosituationen empfohlenen Impfungen werden durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet (ohne Selbstbehalt und manchmal ohne Franchise). Die Kosten etwa für eine Zeckenimpfung in Gebieten mit FSME-Impfempfehlung deckt die Grundversicherung. Hält man sich aus beruflichen Gründen – wie zum Beispiel als Förster oder Landwirtin – in Risikogebieten auf, muss der Arbeitgeber für die Impfung aufkommen.
5. Welche Impfungen werden nicht von der Grundversicherung bezahlt?
Von der Grundversicherung nicht vergütet werden Impfungen, die für Ferienreisen empfohlen werden. Dazu gehören Impfungen gegen
Gelbfieber
Tollwut
Japanische Enzephalitis
Typhus abdominalis
Hepatitis A und B, wenn Sie keiner Risikogruppe angehören
Medikamente zur Malaria-Prophylaxe (Impfung im eigentlichen Sinne existiert bisher nicht)
Zusatzversicherung für Reise-Impfungen
Mit einer passenden Zusatzversicherung müssen Sie diese Kosten jedoch nicht komplett selbst tragen. Die Kostenbeteiligung liegt bei den meisten Versicherern zwischen 75 und 90% jährlich.