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Krankenkassen-Grundversicherung: Vergleich und Infos

Die Grundversicherung der Krankenkasse ist in der Schweiz obligatorisch. Sie übernimmt im Krankheitsfall die Kosten. Sie können Ihre Krankenversicherung und Ihr Modell frei wählen.

Günstige Grundversicherung in der Schweiz finden

Die Leistungen in der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Die Preise sind es jedoch nicht. Vergleichen lohnt sich.

  • Aktuelle Prämien der Grundversicherung von allen Krankenkassen

  • Mehrere Tausend Franken pro Jahr sparen

Krankenkassenprämien berechnen

Was zahlt die Grundversicherung in der Schweiz?

Die Leistungen der Grundversicherung sind in Gesetzen und Verordnungen definiert:

Die Leistungen sind deshalb bei allen Krankenkassen gleich. Trotzdem sind die Prämien je nach Krankenkasse und Kanton verschieden.

Grundversicherung in der Schweiz: Kosten für Versicherte

Neben den monatlichen Prämien müssen Sie sich noch an weiteren Kosten beteiligen. Die Grafik zeigt Ihnen, welche Kosten allenfalls auf Sie zukommen.

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Grundversicherung: Unterschiede der Krankenkassen-Modelle

In der Grundversicherung bieten Krankenkassen verschiedene Modelle mit Prämienrabatten an. Vergleichen Sie die verschiedenen Krankenkassen-Modelle. So finden Sie heraus, welches Modell für Sie das richtige ist.

Gut zu wissen: Die Modelle unterscheiden sich nur in der Anlaufstelle. Die medizinischen Leistungen sind gesetzlich vorgegeben und immer gleich.

Das Standard-Modell ist die Basisvariante der Grundversicherung. Es wird von allen Krankenkassen angeboten. Es ist das einzige Modell mit freier Arztwahl. Das heisst. Sie können etwa direkt zu Spezialistinnen und Spezialisten gehen. Sie müssen vorher nicht die Krankenkasse informieren.

Je nach Krankenkasse gibt es jedoch Einschränkungen bei der Arztwahl. Bei einigen Versicherungen brauchen Sie für bestimmte Leistungen eine ärztliche Verordnung. Bei anderen sind Sie auf Ärzte im Wohnkanton eingeschränkt.

Beim Hausarzt-Modell gehen Sie in der Regel zuerst zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Falls nötig, bekommen Sie dann eine Überweisung an Spezialistinnen und Spezialisten. Die Prämien des Hausarzt-Modells sind günstiger als die des Standard-Modells.

Beim HMO-Modell ist Ihre erste Anlaufstelle Ihre gewählte Gruppenpraxis. Falls nötig, bekommen Sie dann eine Überweisung an Spezialistinnen und Spezialisten. Mit dem HMO-Modell sparen Sie im Vergleich zum Standard-Modell.

Beim Telmed-Modell klären Sie gesundheitliche Probleme zuerst telefonisch. Die Krankenkasse gibt die telefonische Beratungsstelle vor. In der Regel können Sie erst nach dem Telefonat zum Arzt. Beim Telmed-Modell erhalten Sie einen Prämienrabatt.

Einzelne Krankenversicherer bieten auch Grundversicherungs-Modelle mit anderen Erstanlaufstellen an. Das kann etwa eine Apotheke sein. Bei einigen Krankenkassen haben Sie je nach Modell allenfalls mehrere Anlaufstellen. Es gibt auch Modelle, die nach der Erstanlaufstelle die Wahl weiterer Leistungserbringer vorgeben.

Grundversicherung einfach erklärt: Was muss ich wissen?

Die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Pflicht. Haben Sie noch keine Grundversicherung? Dann können Sie die Krankenkassenprämien online berechnen und unverbindliche Offerten einholen.

Grundsätzlich müssen Sie die Grundversicherung immer bezahlen. Bezahlen Sie Ihre Rechnungen nicht, kann die Krankenkasse Sie betreiben. Bei offenen Rechnungen können Sie ausserdem nicht die Krankenkasse wechseln.

In bestimmten Fällen können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das gilt je nach Herkunftsland etwa für ausländische Studierende ohne Erwerbstätigkeit.

Brauche ich eine Unfalldeckung bei der Krankenversicherung?

Die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie ist aber allenfalls über Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber gedeckt. Dafür müssen Sie mehr als acht Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt sein.

Alle anderen Personen müssen sich separat gegen Unfälle versichern. Dazu zählen etwa:

  • Nicht berufstätige Personen

  • Kinder

  • Studierende

Sie müssen sich bei der Krankenkasse gegen Unfallrisiken absichern. Wichtig: Bei der Unfallversicherung über die Krankenkasse zahlen Sie die Kostenbeteiligung der Grundversicherung.

Ich bin neu in der Schweiz. Was muss ich über die Krankenversicherung wissen?

Haben Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt? Dann ist die Grundversicherung der Krankenkasse für Sie Pflicht. Sie müssen die Krankenversicherung innert drei Monaten abschliessen. Die Versicherung gilt dann rückwirkend ab Einreisedatum. 

Verpassen Sie diese Frist, müssen Sie allenfalls einen Prämienzuschlag zahlen (Art. 5 Abs. 2 KVG). Sie sind ausserdem erst ab Beitrittsdatum versichert. Der Kanton kann Ihnen ausserdem eine Versicherung zuweisen (Art. 6 KVG).

Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind:

  • Studierende ohne festen Wohnsitz in der Schweiz.

  • Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente aus einem EU-/Efta-Staat oder dem Vereinigten Königreich beziehen.

  • Erwerbstätige, die in einem EU-/Efta-Staat oder im Vereinigten Königreich arbeiten.

  • Unter Umständen Mitarbeitende von internationalen Organisationen sowie Mitglieder diplomatischer und konsularischer Missionen.

Die Krankenversicherungspflicht gilt auch für Sans-Papiers. Sans-Papier heisst: Eine Person hat ihren Wohnsitz im Ausland aufgegeben, aber keinen neuen Wohnsitz in der Schweiz. Auch für abgewiesene Asylsuchende ist eine Versicherung obligatorisch.

Unser Krankenkassen-Ratgeber

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