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Krankenkasse wechseln und kündigen: Fristen und Vorgehen

Wann kann ich die Krankenkasse kündigen? Welche Kündigungsfristen gelten für die Krankenversicherung? Comparis hilft beim Krankenkassenwechsel.

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Lara Surber

12.09.2024

Ein Mann unterschreibt die Kündigung für einen Krankenkassenwechsel.

iStock / AndreyPopov

1.Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
2.Krankenkasse richtig kündigen: Wie halte ich die Kündigungsfrist ein?
3.Wie muss ich die Krankenkasse kündigen und wechseln?
4.FAQ: Krankenkasse wechseln in der Schweiz

1. Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Für den Wechsel der Krankenkasse gelten Kündigungsfristen. Diese Fristen unterscheiden sich meist für die Grund- und Zusatzversicherung.

Wann kann ich die Grundversicherung wechseln?

Die Grundversicherung können Sie jedes Jahr wechseln. Aber: Sie müssen die Kündigungsfristen einhalten. Setzen Sie sich eine Kündigungserinnerung für den Krankenkassenwechsel.

Das sind die möglichen Kündigungstermine:

  • der 30. November

  • unter bestimmten Voraussetzungen der 31. März. 

Die Voraussetzungen für einen Kündigungstermin am 31. März sind:

  • Sie sind im Standard-Modell versichert

  • und haben die tiefste Franchise (300 Franken bei Erwachsenen, 0 Franken bei Kindern). 

Dann dürfen Sie die Grundversicherung auf den 1. Juli wechseln.

In seltenen Fällen passen Krankenkassen die Prämie unter dem Jahr an. Das geschieht auf Verfügung des BAG. In einem solchen Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Sie können die Kasse dann auch ohne Standard-Modell unter dem Jahr wechseln.

Sollte Ihre Krankenkasse die Prämien unter dem Jahr anpassen, gibt sie Ihnen spätestens zwei Monate vor der Erhöhung Bescheid. Sie haben dann eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Wann kann ich die Zusatzversicherung wechseln?

Der Kündigungstermin für die Zusatzversicherung kann sich je nach Krankenkasse und Produkt unterscheiden. Oft gilt bei den Krankenkassen eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Jahr. Das heisst: Die Kündigung der Zusatzversicherung muss bis zum 30. September bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. 

2. Krankenkasse richtig kündigen: Wie halte ich die Kündigungsfrist ein?

Entscheidend ist das Datum, an dem die Krankenkasse die Kündigung erhält. Der Poststempel ist nicht massgebend

Senden Sie die Kündigung als Einschreiben. Damit haben Sie einen rechtlich verbindlichen Zustellnachweis. Lassen Sie sich die Kündigung ausserdem schriftlich bestätigen.

Kündigungstermin am Wochenende?

In manchen Jahren fällt der 30. November auf ein Wochenende. Die Kündigung muss dann am letzten Arbeitstag vor dem 30. November eintreffen.

3. Wie muss ich die Krankenkasse kündigen und wechseln?

Comparis stellt Ihnen Vorlagen zur Kündigung der Krankenkasse und eine Anleitung in vier Schritten bereit.

Grundversicherung wechseln in vier Schritten

  1. Vergleichen Sie verschiedene Krankenkassen, Prämien, Modelle und Franchisen.

  2. Bestellen Sie über unseren Brokerage-Partner Optimatis kostenlos und unverbindlich eine oder mehrere Offerten.

  3. Wählen Sie das passende Angebot und schliessen Sie eine neue Grundversicherung ab.

  4. Kündigen Sie die bestehende Grundversicherung fristgerecht per Einschreiben. Die neue Grundversicherung wird per 1. Januar beziehungsweise 1. Juli aktiv.

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Zusatzversicherung wechseln in vier Schritten

  1. Vergleichen Sie verschiedene Krankenkassen und Leistungen.

  2. Bestellen Sie über unseren Brokerage-Partner Optimatis kostenlos und unverbindlich eine oder mehrere Offerten.

  3. Prüfen Sie die Kündigungsfrist Ihrer bestehenden Kasse (meist: 30. September). Stellen Sie den Versicherungsantrag und füllen Sie den Gesundheitsfragebogen der gewünschten Kasse aus.

  4. Die neue Krankenkasse schickt Ihnen eine Aufnahmebestätigung. Kündigen Sie die alte Zusatzversicherung erst nach Erhalt der Bestätigung. Senden Sie die Kündigung per Einschreiben.

4. FAQ: Krankenkasse wechseln in der Schweiz

Ja, die Grund- und Zusatzversicherung können Sie unabhängig voneinander kündigen und wechseln.

Ja, das ist möglich. Die neue Kasse muss Ihre alte Kasse aber über Ihre Aufnahme informieren. Erst dann ist der Wechsel gültig.

Geschieht das nicht bis Ende Jahr, sind Sie bis zur Mitteilung weiterhin bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert.

Nein. Solange ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht vollständig beglichen sind, können Sie die Krankenkasse nicht wechseln.

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie dürfen sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand oder Alter wechseln. Krankenkassen sind verpflichtet, Sie aufzunehmen – auch bei laufender Behandlung.

Bei der Zusatzversicherung ist das anders. Hier müssen Sie für eine Aufnahme in der Regel Gesundheitsfragen beantworten. Die Kasse muss Sie nicht aufnehmen. Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung daher nur, wenn Sie von der neuen Zusatzversicherung eine Aufnahmebestätigung bekommen haben.

Wollen Sie die Grundversicherung kündigen, Ihre Zusatzversicherungen aber bei der alten Krankenkasse belassen? Dann müssen Sie das deutlich mitteilen. Am besten bringen Sie im Kündigungsschreiben einen Vermerk an: «Diese Kündigung gilt nur für die Grundversicherung. Meine Zusatzversicherung bleibt bei Ihrer Krankenkasse.»

Gut zu wissen: Die alte Krankenkasse darf Ihnen bei einem Wechsel der Grundversicherung nicht die Zusatzversicherung kündigen.

Die Krankenversicherung muss die neue Prämie spätestens bis zum 31. Oktober mitteilen. Sonst verlängert sich die Kündigungsfrist. Im Schreiben muss die Versicherung Sie auf Ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen.

Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich vorgegeben und überall gleich. Ein Wechsel bedeutet also keinen Unterschied bei den Versicherungsdeckungen für Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Servicequalität kann jedoch je nach Anbieter variieren.

Gut zu wissen: Comparis zeigt Ihnen im Vergleich die Kundenzufriedenheit der Krankenkassen an.

Das Krankenversicherungsgesetz kennt zwei Systeme: tiers garant und tiers payant. Läuft die Bezahlung über «tiers garant», heisst das: Sie bezahlen die Arzt- oder Medikamentenrechnung zuerst selbst. Danach fordern Sie das Geld abzüglich der Kostenbeteiligung von der Versicherung zurück.

Beim «tiers payant» schickt der Leistungserbringer die Rechnung direkt der Krankenkasse. Spitäler rechnen bei stationären Behandlungen nur so ab. Die Krankenkasse bezahlt den kompletten Betrag. Anschliessend schickt sie Ihnen eine Leistungsabrechnung. Die Kasse stellt Ihnen die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) sowie nicht versicherte Leistungen in Rechnung.

Bei der Wahl des Grundversicherers sollten Sie diese Unterschiede berücksichtigen. Für eine Vergütung nach «tiers garant» müssen Sie genügend Geld haben, um die Leistungen im Voraus zu bezahlen.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, bei der Krankenkasse Prämien zu sparen. Sie können zum Beispiel mit einem Wechsel von Franchise oder Modell die Prämienbelastung senken.

  • Franchise: Bei hohen Krankheitskosten ist eine niedrige Franchise sinnvoll. Rechnen Sie mit jährlichen Kosten von maximal 2’000 Franken? Dann lohnt sich die höchste Franchise von 2’500 Franken. Bei höheren Kosten lohnt sich die niedrigste Franchise von 300 Franken.

  • Modell: Alternativen zum Standardmodell belohnen die Krankenkassen mit Prämienrabatten. Prüfen Sie die Kosten verschiedener Modelle im Prämienrechner.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 25.10.2022

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