UVG Schweiz: Was ist die obligatorische Unfallversicherung?
In der Schweiz ist die Unfallversicherung obligatorisch. Doch was meint UVG überhaupt? Sind alle Unfälle versichert? Gibt es einen Selbstbehalt bei der Unfallversicherung? Comparis klärt auf.
21.07.2022
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1. Was heisst UVG?
UVG meint das Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Laut UVG sind in der Schweiz alle Arbeitnehmenden obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
2. Wie kann ich mich gegen Unfälle versichern?
Arbeiten Sie weniger als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber oder sind Sie nicht erwerbstätig? Dann brauchen Sie den Unfallzusatz bei der obligatorischen Krankenversicherung. Hier gelten die Bestimmungen gemäss Krankenversicherungsgesetz und nicht gemäss UVG. Melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, um sich versichern zu lassen.
Personen mit einem Pensum von mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber sind durch den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Hier greifen die Bestimmungen des UVG.
Selbstständigerwerbende können sich freiwillig bei der Suva oder einer anderen Unfallversicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern lassen.
3. Unfallversicherung: Wer zahlt die Prämien?
Wer die Prämien der Unfallversicherung nach UVG zahlt, hängt von der Unfallart ab:
Berufsunfälle und -krankheiten: Die Arbeitgeber zahlen die Prämien.
Nichtberufsunfälle: Die Arbeitnehmenden zahlen i. d. R. die Prämien. Der geschuldete Anteil wird ihnen vom Lohn abgezogen. In einigen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die gesamte Prämie.
Die Prämien sind unterschiedlich hoch je nach Einkommen der versicherten Person und nach Art des Betriebes. Der Höchstbetrag des versicherten Lohnes in der Unfallversicherung beträgt 148’200 Franken (Stand 2022).
4. Selbstbehalt in der Unfallversicherung
Bei einer obligatorischen Unfallversicherung nach UVG über den Arbeitgeber müssen Versicherte weder Franchise noch Selbstbehalt zahlen. Das gilt sowohl für Berufsunfälle und -krankheiten als auch für Nichtberufsunfälle.
5. Welche Unfälle zahlt die Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung nach UVG zahlt bei Berufsunfällen und -krankheiten sowie bei Nichtberufsunfällen. Das gilt für die Unfallversicherung bei privaten Versicherungsgesellschaften und bei der Suva.
Unfälle sind per Gesetz definiert als «eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen und psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat». Fehlt einer dieser Aspekte, gilt der Vorfall versicherungstechnisch als Krankheit.
Was sind Berufsunfälle?
Als Berufsunfälle gelten Unfälle, die geschehen:
während Arbeiten auf Anordnung oder im Interesse des Arbeitgebers;
während der Arbeitspausen;
vor und nach der Arbeit, wenn Sie sich erlaubterweise im Arbeitsbereich aufhalten.
Arbeiten Sie weniger als 8 Stunden beim selben Arbeitgeber? Dann gelten auch Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.
Was sind Nichtberufsunfälle?
Zu den Nichtberufsunfällen gehören alle Unfälle, die nicht zu den Berufsunfällen zählen. Dazu gehören etwa ein Zeckenbiss, Bienenstich oder ein Sportunfall.
Was sind Berufskrankheiten?
Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit verursacht wurden durch
schädigende Stoffe wie etwa Ammoniak, Holzstaub oder Chlor
bestimmte Arbeiten wie etwa Tierpflege oder Pflanzenkontakt
Die abschliessende Liste der schädigenden Stoffe und Arbeiten ist im Anhang 1 der UVV festgehalten.
Als Berufskrankheiten gelten ausserdem auch Krankheiten, die ausschliesslich oder stark überwiegend durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden sind. Ein Beispiel dafür wäre etwa eine Long-Covid-Erkrankung durch die Arbeit mit infizierten Personen oder Materialien.
Was ist weiter als Unfall definiert?
Die folgenden Gesundheitsstörungen – wenn sie nicht vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen sind – gelten versicherungstechnisch als Unfall:
Knochenbrüche
Verrenkungen von Gelenken
Meniskusrisse
Muskelrisse
Muskelzerrungen
Sehnenrisse
Bandläsionen
Trommelfellverletzungen
6. Was deckt die UVG-Versicherung?
Die konkreten Leistungen der Unfallversicherung sind:
Heilungskosten nach Unfällen
Hilfsmittel (Krücken, Rollstühle, Schuhwerk etc.)
Reise-, Transport, Rettungs- und Bergungskosten (im Ausland mit Beschränkung)
Taggeld der Unfallversicherung: ab dem 3. Tag nach dem Unfall 80 Prozent des unfallbedingten Lohnausfalls bis zur Heilung oder Festsetzung einer Rente. Bei Teilzeitarbeit wird das Taggeld entsprechend gekürzt
Invalidenrente bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: 80 Prozent des Erwerbsausfalls
Integritätsentschädigungen und Hilflosenentschädigungen
Bestattungskosten und Hinterlassenenrente im Todesfall
Die Versicherung erbringt ihre Leistungen ausserdem für Schädigungen, die dem Verunfallten bei der Heilbehandlung zugefügt werden.
7. Unfallversicherung: Was ist der Unterschied von KVG und UVG?
Die Unfallversicherung nach UVG bietet einen weitaus besseren Schutz als die Unfallversicherung der Krankenkassen nach KVG. Bei der obligatorischen Unfallversicherung der Krankenkassen (Grundversicherung) müssen sich Versicherte mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen. Ausserdem sieht das UVG bei folgenschweren Unfällen mehr Leistungen vor als die KVG
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 21.07.2022