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Unfalldeckung in der Krankenkasse

Die Krankenkassen bieten sowohl in der Grund- als auch der Zusatzversicherung die Unfalldeckung bzw. Unfallversicherung an. Wer nicht bereits über den Arbeitgeber oder eine private Unfallversicherung abgesichert ist, muss die Unfalldeckung in der Krankenkasse einschliessen. Comparis erklärt Ihnen, was Sie dazu wissen müssen.

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Ein Arbeiter sitzt auf dem Boden und hält sich seine Hand vor Schmerzen.

iStock / Nes

1.Unfalldeckung in der Grundversicherung
2.Unfalldeckung in der Zusatzversicherung
3.Unfalldeckung bei der Krankenkasse als Arbeitnehmende ausschliessen und Prämien sparen
4.Unfallversicherung bei Arbeitslosen-Taggeld

1. Unfalldeckung in der Grundversicherung

Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) mit Unfalldeckung deckt die Heilungskosten bei Krankheit sowie bei Unfall. Versicherte haben Anspruch auf Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in der allgemeinen Abteilung des nächstgelegenen Spitals. Für diese Leistungen wird wie bei Krankheit eine Kostenbeteiligung verrechnet.

Wird eine Heilbehandlung im Ausland notwendig, so erhält die versicherte Person höchstens den doppelten Betrag der Kosten vergütet, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären.

Für Kinder ist eine Unfallversicherung obligatorisch. Sie werden bei der Krankenkasse gegen Unfallrisiken versichert.

2. Unfalldeckung in der Zusatzversicherung

Wer bei einem unfallbedingten Spitalaufenthalt im 2-Bett-Zimmer (halbprivat) oder im 1-Bett-Zimmer (privat) gepflegt werden will oder das Spital, die Ärztin oder den Arzt frei wählen möchte, benötigt eine Spitalzusatzversicherung mit Unfalldeckung. Falls Sie durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers bereits halbprivat oder privat versichert sind, brauchen Sie in der Zusatzversicherung keine Unfalldeckung.

Wer nach einem Unfall nicht auf zusätzliche Leistungen im ambulanten Bereich (z.B. nichtärztliche Psychotherapie, Behandlung durch Naturheiler) verzichten will, schliesst auch die ambulante Zusatzversicherung mit Unfalldeckung ab, sofern nicht bereits durch die UVG-Versicherung des Arbeitgebers gedeckt.

3. Unfalldeckung bei der Krankenkasse als Arbeitnehmende ausschliessen und Prämien sparen

Wer mindestens acht Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt ist, wird von diesem automatisch gegen Unfall versichert (UVG-versichert). Angestellte können daher die Krankenversicherung bedenkenlos ohne Unfalldeckung abschliessen. Dies führt je nach Krankenkasse zu einem Prämienrabatt bis zu zehn Prozent. Die UVG-Versicherung deckt sowohl die Heilungskosten bei Berufsunfällen als auch diejenigen bei Nichtberufsunfällen, das heisst bei Unfällen in der Freizeit. Sobald jemand nicht mehr durch den Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist, muss er dies seiner Krankenkasse melden. Die Unfalldeckung tritt dann wieder in Kraft, die Prämie steigt.

Übrigens: Die Unfallversicherung nach UVG bietet einen weitaus besseren Schutz als die Unfallversicherung nach KVG (Grundversicherung mit Unfalldeckung). Die UVG-Versicherten müssen keine Kostenbeteiligung bezahlen. Ausserdem sieht das UVG bei schlimmen Unfällen weitere Leistungen wie Taggelder, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten, Integritätsentschädigungen, Hilfslosenentschädigungen und eine anteilsmässige Übernahme der Bestattungskosten vor.

4. Unfallversicherung bei Arbeitslosen-Taggeld

Wer Arbeitslosen-Taggeld bezieht, wird von der Suva gegen Unfall versichert. Der Versicherungsschutz endet 30 Tage nach dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung. Indem der Versicherte eine Abredeversicherung abschliesst, hat er die Möglichkeit, den Versicherungsschutz um bis zu 180 Tage zu verlängern. Dazu meldet sich der Versicherte vor Ende des ordentlichen Versicherungsschutzes bei der zuständigen Suva-Agentur.

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