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Weisheitszähne ziehen: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Das Ziehen von Weisheitszähnen kann nicht nur unangenehm, sondern auch teuer werden. Comparis zeigt, welche Kosten auf Sie zukommen und wann die Krankenkasse Teile davon übernimmt.

Alina Meister

Alina Meister

10.10.2024

Zahnärztin zeigt Patientin das Röntgenbild ihrer Zähne auf dem Ipad.

iStock / Kobus Louw

1.Weisheitszähne ziehen: Kosten in der Schweiz
2.Wann zahlt die Krankenkasse das Ziehen von Weisheitszähnen?
3.Wann muss ich das Ziehen der Weisheitszähne selbst bezahlen?
4.Zahlt die Zusatzversicherung das Ziehen der Weisheitszähne?

1. Weisheitszähne ziehen: Kosten in der Schweiz

Die Kosten für eine Weisheitszahnoperation – auch Weisheitszahnextraktion genannt – liegen meist zwischen 500 und 1’000 Franken pro Zahn

Der Preis hängt vom sogenannten Taxpunktwert der Zahnarztpraxis ab. Zudem beeinflussen der Umfang und die Komplexität der Operation die Kosten. Nachbehandlungen, wie Kontrolltermine oder Schmerzmittel, können zusätzliche Kosten verursachen. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag machen und holen Sie gegebenenfalls eine Zweitmeinung ein.

2. Wann zahlt die Krankenkasse das Ziehen von Weisheitszähnen?

Weisheitszähne werden in den meisten Fällen vorbeugend gezogen. Das heisst: bevor sie Probleme verursachen. In diesem Fall dürfen Sie von der obligatorischen Grundversicherung keine Kostenübernahme erwarten. Denn diese deckt Zahnbehandlungen nur in wenigen Fällen:  

  • Bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems. Die Liste der nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems ist abschliessend in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgelistet. 

  • Wenn die Behandlung durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen bedingt ist.

  • Wenn die Weisheitszahnoperation zur Unterstützung und Sicherstellung der Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung notwendig ist.

Nachträgliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Sie wollen nachträglich bei der Krankenkasse eine Finanzierung für das Ziehen der Weisheitszähne beantragen? Dann beachten Sie, dass ein Anspruch nach fünf Jahren verjährt. Massgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Eingangs der Arztrechnung bei der versicherten Person.

3. Wann muss ich das Ziehen der Weisheitszähne selbst bezahlen?

Ist das Ziehen der Weisheitszähne bei Ihnen nicht medizinisch notwendig? Dann müssen Sie die Behandlung selbst bezahlen. Bei einer einfachen Entfernung der Weisheitszähne sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht erfüllt. 

Ein leichter Kariesbefall oder eine Entzündung gelten für die Grundversicherung nicht als schwerwiegende Erkrankung. 

Ob das Ziehen der Weisheitszähne in Ihrem Fall die Anforderungen für eine Kostenübernahme erfüllt, muss Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin in Absprache mit der Krankenversicherung beurteilen. Dazu müssen Sie zwingend ein Röntgenbild erstellen lassen.


Planen Sie eine Behandlung im Ausland? Dann prüfen Sie zuvor, ob Ihre Versicherung ambulante Behandlungen ausserhalb der Schweiz abdeckt. Beachten Sie ausserdem allfällige Karenzfristen. Die Karenzfrist ist die Sperrfrist zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbezug.

4. Zahlt die Zusatzversicherung das Ziehen der Weisheitszähne?

Mit einer Zahnzusatzversicherung oder einer ambulanten Krankenflege-Zusatzversicherung können Sie die Kosten für das Ziehen der Weisheitszähne verringern. 

Eine Übersicht über die Beiträge aus Zahnzusatzversicherungen und Krankenpflege-Zusatzversicherungen finden Sie hier (Liste nicht abschliessend):

Versicherung Produkt Beitrag
Axa Zahnzusatzversicherung 50 bis 75 %, max. CHF 1’000 bis 3’000 pro Kalenderjahr*
Concordia Zahnversicherung 50 bis 75 %, max. CHF 500 bis 2’000 pro Kalenderjahr*
CSS Zahnpflegeversicherung 50 bis 75 %, max. CHF 1’000 bis 5’000 pro Kalenderjahr*
CSS MyFlex Balance und Premium 50 %, max. CHF 1’000 bis 2’000 pro Kalenderjahr* (ab 19. Lebensjahr)
Groupe Mutuel Dentaire plus 75 %, max. CHF 1’000 bis 15’000 pro Kalenderjahr*
Helsana TOP und Completa 75 %, max. CHF 10’000 pro Kalenderjahr (bis 20. Lebensjahr)
Helsana DENTAplus 50 bis 75 %, max. CHF 3’000 pro Kalenderjahr*
KPT Zahnzusatzversicherung 50 bis 75 %, max. CHF 500 bis 2’000 pro Kalenderjahr*
Sanitas Dental 80 %, max. CHF 2’000 bis 5’000 pro Kalenderjahr*
Sanitas Family 80 % aus dem Leistungskonto
Sanitas Classic und Jump CHF 100 pro Zahn
Swica Denta 50 bis 75 %, max. CHF 500 bis 2’000 pro Kalenderjahr (ab Alter von 25 Jahren)*
Sympany Zahnzusatzversicherung 50 bis 75 %, max. CHF 1’000 bis 5’000 pro Kalenderjahr*

*abhängig von der gewählten Versicherungsstufe
Stand: September 2024

Gut zu wissen: Eine Zahnzusatzversicherung setzt in der Regel ein ärztliches Attest zur Bestätigung eines guten Zahnzustands voraus. Für Erwachsene lohnt sich der Abschluss einer Zahnversicherung zudem oft preislich nicht.


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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 10.12.2021

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