Was zahlt die Reiseversicherung der Krankenkasse?
Eine Reisekrankenversicherung zahlt bei Unfall und Krankheit im Ausland. Wir zeigen, welche Fälle diese Versicherung deckt und für wen sie sich lohnt.
26.07.2024
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1. Reiseversicherung der Krankenkasse: Was ist das?
Eine Reisekrankenversicherung greift in der Regel bei medizinischen Notfällen im Ausland. Üblich sind diese Versicherungsmodelle:
Kurzfristige Reiseversicherung: Ist beschränkt auf den Zeitraum einer Reise.
Langfristige Reiseversicherung: Wirkt fortlaufend während 365 Tagen.
Reisedeckung bei Zusatzversicherung: Ist ein Bestandteil einer Krankenzusatzversicherung.
Was zahlt die Reisekrankenversicherung?
Was eine Reiseversicherung der Krankenkasse zahlt, hängt von den im Vertrag definierten Leistungen ab. In Bezug auf Krankheit und Unfall sind meist folgende Leistungen gedeckt:
Medizinische Behandlung bei Unfall oder Krankheit
Personensuche
Rettung
Transport zum Spital
Rücktransport (Repatriierung)
Reisekrankenversicherung: Unterschiede bei Leistung und Preis
Die Reisedeckung bei der Zusatzversicherung kann sich je nach Krankenkasse stark unterscheiden. Vergleichen Sie darum vor Abschluss nicht nur die Prämien, sondern auch die Leistungen.
2. Was zahlen Grundversicherung und Unfallversicherung – was nicht?
Die Grundversicherung und Unfallversicherung zahlen grundsätzlich medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland – aber es gibt teils erhebliche Einschränkungen.
Grundsätzlich gilt:
Die Unfallversicherung UVG über den Arbeitgeber bezahlt bei einem Unfall die Rettung, den Transport und die Behandlung. Je nach Land gelten Maximalbeträge und Einschränkungen bei der Spital- und Arztwahl.
Die Grundversicherung bezahlt bei medizinischen Notfällen grundsätzlich mindestens einen Teil der notwendigen Behandlung. Sie beteiligt sich in der Regel zudem am Transport zum Spital.
Bei Unfall: Die Unfallversicherung UVG bezahlt für im Ausland anfallende Rettungs- und Transportkosten bis zu 29’640 Franken.
Bei Krankheit (z. B. Herzinfarkt): Die Grundversicherung beteiligt sich nicht an Rettungsaktionen ausserhalb der Schweiz oder Rücktransporten in die Schweiz (Repatriierung). Im Notfall zahlt sie jedoch den Transport ins nächste Spital zur Hälfte – bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr.
Die Regeln gelten auch bei Unfällen, wenn die Person über die Grundversicherung gegen Unfälle versichert ist.
Bei Unfall: Die Unfallversicherung UVG vergütet bei einem Unfall im Ausland höchstens den doppelten Betrag, den sie für eine Behandlung in der Schweiz zahlen würde.
In EU-/Efta-Staaten und UK bezahlt sie die Kosten gemäss der örtlichen Abrechnungspraxis. Sie verlangt aber eine Behandlung in einem öffentlichen Spital oder in einer Arztpraxis, die nach dem Grundtarif des jeweiligen Landes abrechnet.
Bei Krankheit: Die Grundversicherung übernimmt unter Berücksichtigung der Kostenbeteiligung die Kosten, die bei einem Notfall im Ausland entstehen. Sie bezahlt höchstens den doppelten Betrag, den sie für eine Behandlung in der Schweiz zahlen würde.
In EU-/Efta-Staaten und UK bezahlt sie die Kosten gemäss der örtlichen Abrechnungspraxis – das gilt auch in Bezug auf eine mögliche Kostenbeteiligung. Das Schweizer System mit Franchise und Selbstbehalt greift hier nicht.
Die Regeln der Grundversicherung greifen auch bei Unfällen, wenn die Person über die Grundversicherung statt über die Unfallversicherung UVG gegen Unfälle versichert ist.
3. Wann lohnt sich eine Reiseversicherung?
Eine Reiseversicherung lohnt sich, wenn Sie die finanziellen Risiken durch Unfall oder Krankheit beim Reisen auf ein Minimum reduzieren möchten.
Notfälle im Ausland können schnell mehrere Tausend Franken kosten. Reiseversicherungen schliessen allfällige Deckungslücken.
4. Klassische Reiseversicherung vs. Zusatzversicherungen: Was sind die Unterschiede?
Grundsätzlich versichern sowohl klassische Reiseversicherungen als auch Reiseversicherungen bei der Krankenkasse medizinische Notfälle im Ausland.
Das sind die Unterschiede:
Klassische Reiseversicherung | Zusatzversicherungen mit Reisedeckung |
---|---|
Die klassische Reiseversicherung wird kurzfristig für eine Reise oder ganzjährig abgeschlossen. | Die Zusatzversicherung mit Reisedeckung wird in der Regel ganzjährig abgeschlossen. |
Klassische Reiseversicherungen bieten in der Regel keine weiteren Gesundheitsleistungen. Stattdessen sind hier meist andere Leistungen enthalten. Beliebte Optionen bilden etwa eine Annullationsversicherung, Reisegepäckversicherung oder Fahrzeugassistance. | Zusatzversicherungen mit Reisedeckung bei der Krankenkasse bieten neben der Reisekrankenversicherung weitere Leistungen für Ihre Gesundheit. Dazu gehören etwa Leistungen für die gesundheitliche Prävention, Fitnessabos, Gesundheitsförderung, Zahnzusatz und Alternativmedizin. |
Hier finden Sie weitere Informationen rund ums Thema Reiseversicherung.
Sind Sie für längere Zeit im Ausland?
Im Artikel Sabbatical: Checkliste Versicherungen erfahren Sie, was Sie bei einem längeren Auslandsaufenthalt bedenken müssen.
5. Was kostet eine Zusatzversicherung mit Reisedeckung?
Eine einfache Zusatzversicherung für Heilungskosten im Ausland bei Unfall und Krankheit sowie Such-, Rettungs- und Transportkosten erhalten Sie bereits für rund 15 Franken monatlich.
Die Auslandsdeckung für medizinische Notfälle ist in der Regel Teil eines Zusatzversicherungspakets mit weiteren Gesundheitsleistungen.
6. Wie kann ich eine Reiseversicherung bei der Krankenkasse abschliessen?
Wie bei Zusatzversicherungen üblich, erfolgt die Aufnahme über ein Aufnahmegesuch. Dazu müssen Sie bei der Krankenkasse einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen.
Die Kasse hat das Recht, Sie nicht aufzunehmen oder Vorbehalte anzubringen. Die Zusatzversicherung mit Reisedeckung wird ganzjährig abgeschlossen.
7. Tipps zur Krankenkasse und Versicherung beim Reisen
Vergessen Sie Ihre Krankenkassenkarte nicht zu Hause: So haben Sie immer einen Versicherungsnachweis bei sich – und können Behandlungen durch die Grundversicherung direkt über die Karte abrechnen lassen.
Übrigens: Die europäische Krankenversicherungskarte befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte.
Prüfen Sie vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse, bei Ihrem Reiseanbieter und bei Ihrer Kreditkartenfirma einen allfällig bereits vorhandenen Auslandsschutz. So vermeiden Sie eine Doppelversicherung.
Melden Sie sich im Schadensfall umgehend bei der zuständigen Versicherung. So stellen Sie sicher, dass Sie alle verfügbaren Leistungen in Anspruch nehmen können und Ihre medizinische Versorgung sowie die Kostenübernahme optimal abgewickelt werden.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 18.06.2024