Sabbatical und Auszeiten in der Schweiz: Krankenkasse und Versicherungen richtig planen
Schweizerinnen und Schweizer gönnen sich immer öfter Sabbaticals. Das geht nicht ohne gründliche Planung. Erfahren Sie, woran Sie denken müssen und wie Sie sich absichern.
02.08.2022
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1. Bedingungen des Sabbaticals mit dem Arbeitgeber festhalten
Nur die wenigsten Angestellten haben genug Ferientage, um zwei bis sechs Monate Ferien beziehen zu können. Falls Sie keine Ferien beziehen können, bleiben Ihnen zwei Optionen: unbezahlter Urlaub oder die Kündigung. In beiden Fällen folgt: Während der Auszeit erhalten Sie in der Regel keinen Lohn.
Unbezahlter Urlaub
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass der Arbeitsvertrag ausser Kraft gesetzt wird. Klären Sie die Bedingungen mit Ihrem Arbeitgeber genau ab und halten Sie diese schriftlich fest. Während der Auszeit erwerben Sie keine neuen Ferienansprüche und auch keinen Anspruch auf einen Teil des 13. Monatslohns.
Kündigung
Sie kündigen Ihren jetzigen Arbeitsvertrag. Ohne Lohnzahlung entfallen auch einige Versicherungen. Darum müssen Sie sich aktiv um eine ausreichende Absicherung kümmern. Die besten und einfachsten Lösungen ergeben sich, wenn Ihr Arbeitgeber und seine Versicherungen mitspielen. Beginnen Sie deshalb frühzeitig mit der Planung und sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Am besten schon ein Jahr vor der Auszeit.
2. Sabbatical: Versicherungen prüfen, die ohne Lohnzahlung entfallen
Unfallversicherung
31 Tage nach dem letzten regulären Arbeitstag endet der Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle. Danach müssen Sie sich selbst um die Unfalldeckung kümmern. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder seine Unfallversicherung nach einer sogenannten Abredeversicherung. So können Sie die Unfallversicherung um maximal sechs Monate verlängern.
Dauert das Sabbatical länger als die maximal mögliche Abdeckung durch die Abredeversicherung, müssen Sie die Unfalldeckung in der Krankenkasse zusätzlich mit einschliessen. Informieren Sie sich frühzeitig über die Leistungen bei Krankheit oder Unfall im Ausland.
Krankentaggeld
Während eines unbezahlten Urlaubs haben Sie keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber bzw. ein Krankentaggeld. Erkundigen Sie sich, wie die Krankentaggeldversicherung Ihres Arbeitgebers den unbezahlten Urlaub regelt. Einige Versicherungen schliessen den unbezahlten Urlaub ohne Zusatzkosten in die Police ein. Andere behandeln die Auszeit wie einen Austritt. Bei einem Ausschluss hat Ihr Arbeitgeber die Pflicht, Sie auf das Übertrittsrecht in die Einzeltaggeldversicherung aufmerksam zu machen.
Die Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Wägen Sie daher Kosten und Nutzen sorgfältig ab. Je nachdem kann es sich auch lohnen, eine Zusatzversicherung über die Krankenkasse oder eine Reiseversicherung als Alternative abzuschliessen.
Invalidität
Der Versicherungsschutz bei Invalidität und Tod endet normalerweise einen Monat nach der letzten Lohnzahlung. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder seine Pensionskasse, ob Sie auch während Ihres unbezahlten Urlaubs weiter bei der Pensionskasse bleiben können. So bleibt der Risikoschutz erhalten – und das meist günstig. Bei manchen Pensionskassen können Sie den Risikoschutz separat weiterführen. Fragen Sie danach.
Scheiden Sie aus der obligatorischen Versicherung aus, können Sie sich innert 90 Tagen bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen. Damit können Sie sich weiter gegen die Risiken Tod und Invalidität versichern.
Arbeitslosigkeit
Haben Sie gekündigt und suchen nach dem Sabbatical eine neue Stelle, können Sie sich arbeitslos melden. Dazu müssen Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate gearbeitet und Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
3. Sabbatical und Krankenkasse
Grundversicherung
Auch Reisende müssen weiterhin bei einer Krankenkasse in der Schweiz versichert sein. Das gilt, solange sich Ihr Wohnsitz in der Schweiz befindet. In der Grundversicherung sind Sie teilweise auch im Ausland geschützt. Erfahren Sie mehr zum Thema im Artikel «Krankheit oder Unfall im Ausland: Wer zahlt».
Denken Sie daran, die Versicherungskarte einzupacken. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte.
Zusatzversicherungen prüfen
Ärztliche Behandlungen im Ausland können schnell teuer werden. Zusatzversicherungen decken zusätzliche Kosten, die über die Grundversicherung nicht gedeckt sind. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie sich auf Reisen richtig versichern.
4. Vorsorge während des unbezahlten Urlaubs
AHV
Der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) beträgt pro Jahr 503 Franken (Stand 2022). Bei einem kurzen Sabbatical ist dieser Beitrag bereits durch die Monate bezahlt, in denen Sie noch gearbeitet haben. Bei einem längeren Aufenthalt empfiehlt es sich, den Mindestbeitrag eigenständig einzuzahlen. Melden Sie sich dazu bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Ihres Kantons.
Gut zu wissen: Beitragslücken können Sie bis maximal fünf Jahre nachzahlen.
Pensionskasse
Durch den längeren Auslandaufenthalt können Beitragslücken in Ihrer Pensionskasse entstehen. Mit freiwilligen Sparbeiträgen lässt sich diese Lücke nach der Rückkehr und Wiederaufnahme der Arbeit schliessen.
Achtung: Haben Sie Ihren Job gekündigt, müssen Sie das Altersguthaben an eine Freizügigkeitseinrichtung überweisen. Sobald Sie eine neue Stelle antreten, ist das Freizügigkeitsguthaben an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers zu überweisen.
Säule 3a
Angestellte und Selbständigerwerbende dürfen in die Säule 3a einzahlen, wenn sie im jeweiligen Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Zahlen Sie rechtzeitig ein, da Sie den jährlich erlaubten Maximalbetrag nicht nachzahlen dürfen.
Haben Sie eine 3a-Versicherungspolice abgeschlossen? Dann müssen Sie die Prämie meist trotz Nichterwerbstätigkeit bezahlen. Manche Versicherungspolicen gestatten jedoch eine sogenannte Prämienbefreiung. Dann dürfen Sie die Zahlungen ausnahmsweise aussetzen. Für weitere Informationen lesen Sie die Versicherungspolice oder fragen Sie Ihren Versicherungsberater bzw. -beraterin.
5. Wohnung während des Sabbaticals untervermieten
Vermieten Sie die Wohnung während des Sabbaticals, senken Sie die monatlichen Fixkosten. Holen Sie sich dafür die Zustimmung beim Vermieter bzw. der Vermieterin ein. Schliessen Sie einen schriftlichen Untermietvertrag mit der Untermieterin oder dem Untermieter ab.
6. Gültigkeit der Privathaftpflichtversicherung
Fügen Sie einer Person oder einem Gegenstand Schaden zu, haften Sie dafür. Die Privathaftpflichtversicherung bewahrt Sie vor schwerwiegenden finanziellen Folgen. In der Regel gilt die Privathaftpflichtversicherung weltweit. Informieren Sie sich zu den Leistungen im Ausland direkt bei Ihrem Versicherer.
7. Autoversicherung während des Sabbaticals
Ohne Auto unterwegs: Autoversicherung sistieren
Verreisen Sie ohne das eigene Auto, können Sie die Nummernschilder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons hinterlegen. So bezahlen Sie Motorfahrzeugsteuern und Autoversicherung vorübergehend nicht mehr. Erfahren Sie mehr rund ums Thema Sistierung der Autoversicherung.
Mit dem eigenen Auto unterwegs
Bestreiten Sie die Weltreise mit Ihrem eigenen Auto oder Camper? Innerhalb von Europa reicht die Schweizer Autoversicherung meist aus. Klären Sie bei Ihrer Autoversicherung ab, welche Leistungen auf Ihrer Reiseroute erbracht werden.
Halten Sie alle relevanten Versicherungspapiere und den Fahrausweis bereit. Überprüfen Sie ausserdem Ihre Autoausrüstung fürs Ausland – die Pflichtausrüstung unterscheidet sich je nach Land.
Gut zu wissen: Auch bei einem Autounfall im Ausland sollten Sie Ihre Versicherung schnellstmöglich kontaktieren.
Mietauto im Ausland
Ein Mietauto bietet mehr Flexibilität als das Reisen mit dem eigenen Auto. Aber Achtung: Häufig versuchen Autovermietungen, ihrer Kundschaft zusätzliche Versicherungen zu verkaufen. Was Sie sonst noch beachten müssen, erfahren Sie im Artikel «Mietauto im Ausland: 10 Tipps».
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 18.05.2021