Sauna, Pilates oder Yoga: Was zahlt die Krankenkasse?
Einige Zusatzversicherungen belohnen einen gesunden Lebensstil – und beteiligen sich an den Kosten für Sauna, Pilates oder Yoga. Comparis klärt auf.
05.03.2024
iStock / alvarez
1. Zahlt die Krankenkasse meine Yogatherapie?
Die obligatorische Grundversicherung beteiligt sich nicht an den Kosten von Yogakursen. Aber: Viele präventive Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten – bis zu einem bestimmten Maximalbetrag.
Zusatzversicherungen stellen in der Regel bestimmte Anforderungen, die Yogaschulen erfüllen müssen.
Einige Versicherer führen etwa Listen von anerkannten Yoga-Anbietern. Andere verweisen aufs Berufsregister von Yoga Schweiz und dem Schweizer Yogaverband. Oft sind zusätzliche Zertifikate wie etwa Qualicert oder das EMR-Qualitätslabel nötig.
Zusatzversicherung: Vergleichen lohnt sich
Unser Tipp: Vergleichen Sie die Leistungen und Prämien verschiedener Zusatzversicherungen. Informieren Sie sich zudem, welche Yogaschulen anerkannt sind und welche Maximalbeträge gelten.
2. Pilates und Krankenkasse: Wie viel übernimmt die Versicherung?
Pilates gehört wie Yoga zu den gesundheitsfördernden Entspannungsmassnahmen. Auch hier beteiligen sich viele Zusatzversicherungen an Kursen und Abos. Die Höhe der Beteiligung ist in der Regel dieselbe wie bei Yogakursen.
Auch hier müssen Anbieter entsprechende Zertifizierungen vorweisen. Welche das sind, unterscheidet sich je nach Versicherung.
Pilates im Fitness-Abo
Pilates steht oft als Gruppenkurs bei Fitnessstudios im Angebot. Es kann sich also lohnen, sich im Fitnesscenter in Ihrer Nähe zu erkundigen. Denn auch fürs Fitnessabo erhalten Sie unter Umständen einen Zustupf von der Krankenzusatzversicherung.
3. Sind Wellness und Sauna von der Krankenkasse gedeckt?
Sauna und Wellness gehören wie Yoga und Pilates zu den gesundheitsfördernden Massnahmen. Viele präventive Zusatzversicherungen beteiligen sich bis zu einem bestimmten Maximalbetrag an den Kosten. Oft gelten die Leistungen in Kombination mit Fitnessangeboten und Fitnessabos.
Kostenübernahme bei Kuraufenthalt
Im Rahmen einer medizinisch notwendigen Therapie beteiligt sich die Grundversicherung grundsätzlich an den Kurkosten. Aber: Es ist eine ärztliche Kurverordnung und Kostengutsprache durch die Krankenkasse erforderlich.
Wichtig: Die Versicherung übernimmt die Kosten nur unter Berücksichtigung der Franchise und des Selbstbehalts.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 05.03.2024