LPPV-Liste und Nichtpflichtmedikamente: Was bedeutet das?
Für bestimmte Medikamente und Arzneimittel müssen Sie die Kosten meist selbst tragen. Da hilft auch keine Zusatzversicherung. Comparis klärt die wichtigsten Fragen.
15.07.2022
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1. Was bedeutet LPPV und was ist die LPPV-Liste?
LPPV bedeutet: «Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung». Die LPPV-Liste enthält Arzneimittel und Medikamente, die nicht ausschliesslich Heilungszwecken dienen.
Es finden sich deshalb auch sogenannte Lifestyle- und Komfortpräparate auf der Liste. Die aufgeführten Präparate sind von Swissmedic zugelassen. Sie stammen aus den Abgabekategorien A bis D. Die Fachgruppe LPPV aktualisiert die Liste monatlich.
In der Schweiz dürfen Medikamente nur verkauft werden, wenn sie von der Swissmedic zugelassen sind. Die Swissmedic teilt die Arzneimittel in verschiedene Abgabekategorien ein:
Abgabekategorie A: Einmalige Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung
Abgabekategorie B: Abgabe auf ärztliche oder tierärztliche Verschreibung. Apothekerinnen und Apotheker dürfen in Ausnahmefällen Medikamente dieser Kategorie auch ohne ärztliche Verschreibung abgeben.
Abgabekategorie D: Abgabe nach Fachberatung
Abgabekategorie E: Abgabe ohne Fachberatung
2. Zahlt die Krankenkasse Medikamente und Arzneimittel aus der LPPV-Liste?
In der Regel sind Präparate aus der LPPV-Liste selbst zu bezahlen. Das heisst: Weder Grundversicherung noch Zusatzversicherung zahlen die Kosten.
Es gibt aber eine Ausnahme: Gewisse Präparate sind auch auf der Medikamentenliste für Geburtsgebrechen aufgeführt. Liegt ein Geburtsgebrechen vor, sind diese Medikamente durch die Invalidenversicherung oder Grundversicherung gedeckt.
Was ist der Unterschied von Nichtpflichtmedikamenten und Medikamenten der LPPV-Liste?
Nicht alle Medikamente sind durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt. Solche Medikamente werden als Nichtpflichtmedikamente bezeichnet. Teilweise vergüten ambulante Zusatzversicherungen nicht kassenpflichtige Medikamente. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Zusatzversicherung ist die Kostenübernahme von Nichtpflichtmedikamenten geregelt. Medikamente auf der LPPV-Liste müssen Sie in der Regel trotz Zusatzversicherung selbst bezahlen.
Übersicht: Welche Medikamente zahlt die Krankenkasse?
Präparate/Medikamente | Versicherungsdeckung |
---|---|
Spezialitätenliste (SL) | Grundversicherung |
Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) | Grundversicherung |
Geburtsgebrechenmedikamentenliste (GGML) | Invalidenversicherung (bis zum 20. Altersjahr), Grundversicherung nach Prüfung (ab dem 20. Altersjahr) |
Schulmedizinische Medikamente ausserhalb SL/ALT und GGML sowie komplementärmedizinische Arzneimittel | Teilweise Zusatzversicherung |
LPPV | In der Regel keine Versicherungsdeckung |
3. LPPV: Welche Medikamente sind auf der Liste?
Beispiele für Präparate auf der LPPV-Liste sind:
Schmerzmittel wie etwa Perskindol
Nahrungsergänzungsmittel, bspw. Berocca, Burgerstein oder Supradyn
Verhütungsmittel wie etwa der Nuvaring
Auf der LPPV-Webseite können Sie prüfen, ob ein Arzneimittel auf der Liste steht. Die Liste ist allerdings nicht abschliessend.
4. Tipps bei der Abrechnung von Medikamenten mit der Krankenkasse
Benötigen Sie ein Arzneimittel und sind unsicher, ob es von der Grundversicherung übernommen wird? Gehen Sie wie folgt vor:
Ist das Medikament auf einer dieser Listen zu finden: SL, ALT oder GGML? Dann ist das Medikament von der Grundversicherung gedeckt. Finden Sie das Medikament nur auf der LPPV-Liste, müssen Sie es selbst bezahlen.
Finden Sie das Medikament auf keiner Liste? Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, dem verschreibenden Arzt oder der Abgabestelle (z. B. Apotheke) nach.
Fragen Sie bei Medikamenten aus der SL jeweils nach günstigeren Generika.
Verlangen Sie von der Abgabestelle einen Kaufbeleg.