K-Tipp Rechtsschutzversicherung
Produkte der K-Tipp
Versicherte Personen
Einzelversicherung:
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung:
Versicherungsnehmer
Im selben Haushalt lebende Personen
Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in einer Berufslehre oder im Studium befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Sachenrecht
Mietrecht
Nachbarrecht
Opferhilfe
Steuerrecht
Verkehrsrecht (als Radfahrer, Fussgänger, Reiter und Passagier von Verkehrsmitteln
Aussergerichtliche Intervention in allen Rechtsgebieten
Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsbereichen
Versicherungsleistung
Max. CHF 600'000 pro Fall (Schweiz)
Max. CHF 150‘000 pro Fall (weltweit)
Max. CHF 2‘000 pro Fall für Steuerrecht
Aussergerichtliche Intervention in allen Rechtsgebieten, sofern Streitwert kleiner als 10‘000 Franken
Unbeschränkte Rechtsauskünfte in allen Rechtsgebieten
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso in Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall
Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen
Kosten für Übersetzungen in gerichtlichen Verfahren
Weitere ungedeckte Kosten
Erfolgshonorare
Betreibungs- und Konkurskosten
Kosten von Blutanalysen sowie von medizinischen Untersuchungen bei Trunkenheit und Drogenkonsum
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in allen rechtsstaatlichen Ländern weltweit. Massgebend ist der Korruptionsindex von Transparency International. Rechtsschutz besteht in allen Staaten mit einem Score von mindestens 50 von 100 Punkten.
Schiedsverfahren sind ausschliesslich in der Schweiz versichert.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben, beginnt nach einer Wartefrist von 90 Tagen, für Streitigkeiten mit der Invalidenversicherung 12 Monate. Die Wartefrist entfällt, falls der Versicherte dasselbe Risiko bis zum Vertragsbeginn mit der K-Tipp Rechtsschutz bei einem anderen Versicherer gedeckt hatte.
Ausschlüsse
Streitigkeiten im Zusammenhang mit fürsorgerischer Unterbringung
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schmuck und Kunstgegenständen
Streitigkeiten im Zusammenhang mit vereins-, stiftungs-, genossenschafts- und gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen
Abwehr von Konventionalstrafen (ausserhalb des Arbeitsrechts) und ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen
Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind
Rechtsfälle im Zusammenhang mit einem Motor-, Wasser- oder Luftfahrzeug (Verkehrsrechtsschutz)
Anwaltwahl
Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann drei anwaltliche Vertretungen aus drei verschiedenen Anwaltskanzleien vorschlagen, von denen der Versicherer eine wählen muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis einen Monat vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Ein Jahr
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich schriftlich. Der Versicherte dokumentiert den Rechtsstreit mit allen ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und Beweismittel und erteilt der K-Tipp Rechtsschutz die benötigten Vollmachten.
Extras
Modul Verkehrsrechtsschutz
Modul Wohneigentumsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelversicherung:
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz in der Eigenschaft als privater Lenker, Halter, Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer eines immatrikulierten Fahrzeuges oder eines in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffes.
Mehrpersonenversicherung: Folgende Personen sind versichert in der Eigenschaft als privater Lenker, Halter, Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer eines immatrikulierten Fahrzeuges oder eines in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffes
Versicherungsnehmer
Im selben Haushalt lebende Personen
Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in einer Berufslehre oder im Studium befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Nicht gewerblich abgeschlossene Verträge im Zusammenhang mit immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffen
Strafverteidigung und Verwaltungsverfahren (Ausweisentzug usw.) infolge Verletzung von Bestimmungen, die den Strassen- oder Schiffsverkehr regeln
Schadenersatz und Genugtuung
Patientenrecht und Opferhilfe im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
Versicherungsrecht: Privatversicherung, Sozialversicherung, Krankenkasse
Eigentums- und Sachenrecht an in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffen
Telefonische Rechtsauskunft in allen Rechtsbereichen
Versicherungsleistung
Max. CHF 600'000 pro Fall (Schweiz)
Max. CHF 150‘000 pro Fall (weltweit)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall
Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen
Kosten für Übersetzungen in gerichtlichen Verfahren
Vorschussweise Übernahme von Strafkautionen
Weitere ungedeckte Kosten
Erfolgshonorare
Betreibungs- und Konkurskosten
Kosten von Blutanalysen sowie von medizinischen Untersuchungen bei Trunkenheit und Drogenkonsum
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in allen rechtsstaatlichen Ländern weltweit. Massgebend ist der Korruptionsindex von Transparency International. Rechtsschutz besteht in allen Staaten mit einem Score von mindestens 50 von 100 Punkten.
Schiedsverfahren sind ausschliesslich in der Schweiz versichert.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben, beginnt nach einer Wartefrist von 90 Tagen, für Streitigkeiten mit der Invalidenversicherung 12 Monate. Die Wartefrist entfällt, falls der Versicherte dasselbe Risiko bis zum Vertragsbeginn mit der K-Tipp Rechtsschutz bei einem anderen Versicherer gedeckt hatte.
Ausschlüsse
Interessenvertretung eines Fahrzeuglenkers oder Schiffführers ohne gültigen Führerausweis
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem beschlagnahmten Strassenfahrzeug oder Schiff
Interessenvertretung bei Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen oder Schiffen
Interessenvertretung bei massiver Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (innerorts um mindestens 30 km/h, ausserorts um mindestens 50 km/h) bei einer Alkoholkonzentration im Blut von mindestens 1,5 Promille oder beim Fahren unter dem Einfluss von Substanzen, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen.
Abwehr von Konventionalstrafen (ausserhalb des Arbeitsrechts) und ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen
Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind
Anwaltwahl
Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann drei anwaltliche Vertretungen aus drei verschiedenen Anwaltskanzleien vorschlagen, von denen der Versicherer eine wählen muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis einen Monat vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Ein Jahr
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich schriftlich. Der Versicherte dokumentiert den Rechtsstreit mit allen ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und Beweismittel und erteilt der K-Tipp Rechtsschutz die benötigten Vollmachten.
Extras
Modul Wohneigentumsrechtsschutz
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelversicherung:
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung:
Versicherungsnehmer
Im selben Haushalt lebende Personen
Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in einer Berufslehre oder im Studium befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Sachenrecht
Mietrecht
Nachbarrecht
Opferhilfe
Steuerrecht
Verkehrsrecht (als Radfahrer, Fussgänger, Reiter und Passagier von Verkehrsmitteln
Aussergerichtliche Intervention in allen Rechtsgebieten
Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsbereichen
Versicherungsleistung
Max. CHF 600'000 pro Fall (Schweiz)
Max. CHF 150‘000 pro Fall (weltweit)
Max. CHF 2‘000 pro Fall für Steuerrecht
Aussergerichtliche Intervention in allen Rechtsgebieten, sofern Streitwert kleiner als 10‘000 Franken
Unbeschränkte Rechtsauskünfte in allen Rechtsgebieten
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso in Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall
Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen
Kosten für Übersetzungen in gerichtlichen Verfahren
Weitere ungedeckte Kosten
Erfolgshonorare
Betreibungs- und Konkurskosten
Kosten von Blutanalysen sowie von medizinischen Untersuchungen bei Trunkenheit und Drogenkonsum
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in allen rechtsstaatlichen Ländern weltweit. Massgebend ist der Korruptionsindex von Transparency International. Rechtsschutz besteht in allen Staaten mit einem Score von mindestens 50 von 100 Punkten.
Schiedsverfahren sind ausschliesslich in der Schweiz versichert.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben, beginnt nach einer Wartefrist von 90 Tagen, für Streitigkeiten mit der Invalidenversicherung 12 Monate. Die Wartefrist entfällt, falls der Versicherte dasselbe Risiko bis zum Vertragsbeginn mit der K-Tipp Rechtsschutz bei einem anderen Versicherer gedeckt hatte.
Ausschlüsse
Streitigkeiten im Zusammenhang mit fürsorgerischer Unterbringung
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schmuck und Kunstgegenständen
Streitigkeiten im Zusammenhang mit vereins-, stiftungs-, genossenschafts- und gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen
Abwehr von Konventionalstrafen (ausserhalb des Arbeitsrechts) und ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen
Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind
Rechtsfälle im Zusammenhang mit einem Motor-, Wasser- oder Luftfahrzeug (Verkehrsrechtsschutz)
Anwaltwahl
Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann drei anwaltliche Vertretungen aus drei verschiedenen Anwaltskanzleien vorschlagen, von denen der Versicherer eine wählen muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis einen Monat vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Ein Jahr
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich schriftlich. Der Versicherte dokumentiert den Rechtsstreit mit allen ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und Beweismittel und erteilt der K-Tipp Rechtsschutz die benötigten Vollmachten.
Extras
Modul Verkehrsrechtsschutz
Modul Wohneigentumsrechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelversicherung:
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz in der Eigenschaft als privater Lenker, Halter, Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer eines immatrikulierten Fahrzeuges oder eines in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffes.
Mehrpersonenversicherung: Folgende Personen sind versichert in der Eigenschaft als privater Lenker, Halter, Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer eines immatrikulierten Fahrzeuges oder eines in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffes
Versicherungsnehmer
Im selben Haushalt lebende Personen
Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in einer Berufslehre oder im Studium befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Nicht gewerblich abgeschlossene Verträge im Zusammenhang mit immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffen
Strafverteidigung und Verwaltungsverfahren (Ausweisentzug usw.) infolge Verletzung von Bestimmungen, die den Strassen- oder Schiffsverkehr regeln
Schadenersatz und Genugtuung
Patientenrecht und Opferhilfe im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
Versicherungsrecht: Privatversicherung, Sozialversicherung, Krankenkasse
Eigentums- und Sachenrecht an in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten und stationierten Schiffen
Telefonische Rechtsauskunft in allen Rechtsbereichen
Versicherungsleistung
Max. CHF 600'000 pro Fall (Schweiz)
Max. CHF 150‘000 pro Fall (weltweit)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall
Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen
Kosten für Übersetzungen in gerichtlichen Verfahren
Vorschussweise Übernahme von Strafkautionen
Weitere ungedeckte Kosten
Erfolgshonorare
Betreibungs- und Konkurskosten
Kosten von Blutanalysen sowie von medizinischen Untersuchungen bei Trunkenheit und Drogenkonsum
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in allen rechtsstaatlichen Ländern weltweit. Massgebend ist der Korruptionsindex von Transparency International. Rechtsschutz besteht in allen Staaten mit einem Score von mindestens 50 von 100 Punkten.
Schiedsverfahren sind ausschliesslich in der Schweiz versichert.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben, beginnt nach einer Wartefrist von 90 Tagen, für Streitigkeiten mit der Invalidenversicherung 12 Monate. Die Wartefrist entfällt, falls der Versicherte dasselbe Risiko bis zum Vertragsbeginn mit der K-Tipp Rechtsschutz bei einem anderen Versicherer gedeckt hatte.
Ausschlüsse
Interessenvertretung eines Fahrzeuglenkers oder Schiffführers ohne gültigen Führerausweis
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem beschlagnahmten Strassenfahrzeug oder Schiff
Interessenvertretung bei Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen oder Schiffen
Interessenvertretung bei massiver Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (innerorts um mindestens 30 km/h, ausserorts um mindestens 50 km/h) bei einer Alkoholkonzentration im Blut von mindestens 1,5 Promille oder beim Fahren unter dem Einfluss von Substanzen, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen.
Abwehr von Konventionalstrafen (ausserhalb des Arbeitsrechts) und ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen
Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind
Anwaltwahl
Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann drei anwaltliche Vertretungen aus drei verschiedenen Anwaltskanzleien vorschlagen, von denen der Versicherer eine wählen muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis einen Monat vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Ein Jahr
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich schriftlich. Der Versicherte dokumentiert den Rechtsstreit mit allen ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und Beweismittel und erteilt der K-Tipp Rechtsschutz die benötigten Vollmachten.
Extras
Modul Wohneigentumsrechtsschutz