Coop Rechtsschutzversicherung
Produkte der Coop
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer, und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnhaften Personen. Unmündige Kinder und Kinder in Ausbildung auch wenn sie auswärts wohnen.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Schadenersatzrecht
Strafverteidigung bei fahrlässiger Straftat
Versicherungsrecht
Mietrecht
Arbeitsrecht
Patientenrecht
Vertragsrecht inkl. Online-Verträge
Streitigkeiten als Opfer von Internet-Kriminalität (Cyber-Mobbing, Phishing, Hacking, Kreditkartenmissbrauch, Urheberrechtsverletzung)
Nachbarrecht
Eigentumsrecht
Enteignungsrecht
Öffentliches Bau- und Planungsrecht
Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis Jahresumsatz CHF 20'000
Steuerrecht: Rekurs- und Beschwerdeverfahren
Beratungsrechtsschutz in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten (eine Beratung pro Kalenderjahr)
Versicherungsleistung
max. CHF 750'000 weltweit
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme
Internetrechtsschutz bis max. CHF 75'000
Vertragsrecht im Zusammenhang mit bewilligungspflichtigem Bauen max. CHF 7'500
Bau- und Planungsrecht bis max. CHF 75'00
Rechtsberatung max. CHF 1'500
Kein Mindeststreitwert
Zusätzlich gedeckte Kosten
Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen
Anwalt erster Stunde (Strafrecht)
Reisekosten an Gerichtsverhandlung
Übersetzungskosten
Weitere ungedeckte Kosten
Bussen, Geld- und Konventionalstrafen
Schadenersatz und Genugtuung
Kosten für öffentliche Beurkundung und Registereinträge
Kosten für behördliche Bewilligungen und Prüfungen
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweite Deckung
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz- und Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen bezüglich Unfall (Schadenersatzrecht).
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Strafanzeige gegen Drittpersonen
Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Fälle im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen oder mit nicht selbst bewohnten Liegenschaften, oder im Ausland gelegenen Liegenschaften, sowie Ferienwohnungen, welche länger als zwei Monate im Jahr vermietet werden.
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern: Im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes sind Streitigkeiten mit Ehe- oder Konkubinatspartnern versichert (einmalige Beratung pro Angelegenheit). Streitigkeiten unter Wohnpartnern im Sinne von Wohngemeinschaften sind nicht gedeckt.
Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)
Anwaltwahl
Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Kündigung durch Versicherungsnehmer: innert Tagesfrist auf jeden Zeitpunkt möglich
Kündigung durch Versicherer: 1 Monat vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr. In der Regel 1 Jahr mit stillschweigender Erneuerung.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.
Extras
Leistungen an Opfer von Gewaltverbrechen
Todesfall: CHF 150'000 bzw. CHF 10'000 (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)
Ganzinvalidität: CHF 300'000 bzw. eine lebenslängliche Rente für über 65-jährige Personen
Heilungskosten: Betraglich unbegrenzt während 5 Jahren
Sachschäden: max. CHF 5'000 pro Fall
Antragssteller hat 14-tägiges Rücktrittsrecht nach Erhalt der Police.
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagier (irgend eines Transportmittels) eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Familie: Versicherungsnehmer, und alle mit ihm dauernd im gleichen Haushalt wohnhaften Personen (unmündige Kinder und Kinder in Ausbildung auch wenn auswärts wohnend), als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagiere (irgend eines Transportmittels) eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Versicherte Fahrzeuge:
auf eine versicherte Person immatrikulierte Motorfahrzeuge (inkl. allfälliges Ersatzfahrzeug)
auf eine versicherte Person in der Schweiz immatrikulierte und stationierte Wasserfahrzeuge
durch eine versicherte Person gemietete Motorfahrzeuge
Versicherungsleistung
max. CHF 750'000 weltweit
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme
Beratungsrechtsschutz: max. CHF 750.00
Kein Mindeststreitwert
Zusätzlich gedeckte Kosten
Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen
Reisekosten an Gerichtsverhandlung
Übersetzungskosten
Weitere ungedeckte Kosten
Spesen
Blutalkohol- und Drogenanalysen
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweite Deckung
Wartefrist
Der Versicherungsschutz für Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch
Strafanzeige gegen Drittpersonen
Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen
Missachtung von Halte- oder Parkverbot: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/ Vorsatz
Alkohol oder Drogeneinfluss: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/Vorsatz
Grobfahrlässigkeit: Leistungen werden gekürzt.
Anwaltwahl
Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Kündigung durch Versicherungsnehmer: innert Tagesfrist auf jeden Zeitpunkt möglich
Kündigung durch Versicherer: 1 Monat vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr. In der Regel 1 Jahr mit stillschweigender Erneuerung.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer, und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnhaften Personen. Unmündige Kinder und Kinder in Ausbildung auch wenn sie auswärts wohnen.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Basis-Modul Privat (Streitigkeiten in allen wichtigen Bereichen des privaten Alltags, inklusive Gesundheits- und Internet-Rechtsschutz)
Schadenersatzrecht
Strafverteidigung bei fahrlässiger Straftat
Versicherungsrecht
Patientenrecht
Vertragsrecht inkl. Online-Verträge
Streitigkeiten als Opfer von Internet-Kriminalität (Cyber-Mobbing, Phishing, Hacking, Kreditkartenmissbrauch, Urheberrechtsverletzung)
Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis Jahresumsatz CHF 20'000
Zusätzlich über Zusatzmodule individuell erhältlich:
Verkehrsbereich als Eigentümer/Halter/Lenker von Motorfahrzeugen
Arbeitsrecht
Mietrecht
Eigentumsrecht
Öffentliches Bau- und Planungsrecht
Beratungsrechtsschutz in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten (eine Beratung pro Kalenderjahr)
Versicherungsleistung
Je nach gewählter Variante:
Eco max. CHF 500'000, Comfort max. CHF 750'000 oder Deluxe max. CHF 1 Mio., jeweils weltweit
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme
Internetrechtsschutz:
Eco max. CHF 50'000, Comfort max. CHF 75'000, Deluxe max. CHF 100'000
Mietrecht als Vermieter, Nachbarrecht, Eigentumsrecht, Vertragsrecht im Zusammenhang mit bewillichtungspflichtigen Bauen, Bau- und Planungsrecht jeweils:
Eco max. CHF 5'000, Comfort, max. CHF 7'500, Deluxe max. CHF 10'000
Rechtsberatung:
Eco max. CHF 500, Comfort max. CHF 750, Deluxe max. CHF 1'000
Kein Mindeststreitwert
Zusätzlich gedeckte Kosten
Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen
Anwalt erster Stunde (Strafrecht)
Reisekosten an Gerichtsverhandlung
Übersetzungskosten
Weitere ungedeckte Kosten
Bussen, Geld- und Konventionalstrafen
Schadenersatz und Genugtuung
Kosten für öffentliche Beurkundung und Registereinträge
Kosten für behördliche Bewilligungen und Prüfungen
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweite Deckung
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz- und Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen bezüglich Unfall (Schadenersatzrecht).
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Strafanzeige gegen Drittpersonen
Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Fälle im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen oder mit nicht selbst bewohnten Liegenschaften, sowie Ferienwohnungen, welche länger als zwei Monate im Jahr vermietet werden.
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern: Im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes sind Streitigkeiten mit Ehe- oder Konkubinatspartnern versichert (einmalige Beratung pro Angelegenheit). Streitigkeiten unter Wohnpartnern im Sinne von Wohngemeinschaften sind nicht gedeckt.
Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)
Anwaltwahl
Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Kündigung durch Versicherungsnehmer: innert Tagesfrist auf jeden Zeitpunkt möglich
Kündigung durch Versicherer: 1 Monat vor Vertragsablauf.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr. In der Regel 1 Jahr mit stillschweigender Erneuerung.
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.
Extras
Im Basis-Modul Privat automatisch enthalten:
Leistungen an Opfer von Gewaltverbrechen
Todesfall: CHF 150'000 bzw. CHF 10'000 (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)
Ganzinvalidität: CHF 300'000 bzw. eine lebenslängliche Rente für über 65-jährige Personen
Heilungskosten: Betraglich unbegrenzt während 5 Jahren
Sachschäden: max. CHF 5'000 pro Fall
Modulares-Produkt:
Nebst Grundmodul Privat individuell wählbare Rechtsgebiete (Verkehr, Arbeit, Wohnungsmiete, Eigentum)
Drei Leistungsvarianten (Versicherungssummen)
Freier Zugang zu Rechtsanwalt und Selbstbehalt wählbar
Antragssteller hat 14-tägiges Rücktrittsrecht nach Erhalt der Police.
Angaben zur Versicherungsgesellschaft Coop
Versicherungsträger | Coop Rechtsschutz AG |
Hauptsitz | Aarau |