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CSS Rechtsschutzversicherung

Produkte der CSS

Versicherte Personen

Einzelperson:

  • Versicherungsnehmer

  • Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten

Familie:

  • Versicherungsnehmer

  • Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner

  • Alle anderen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben

  • Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die nicht mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.

  • Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Sachenrecht

  • Werkvertragsrecht

  • Schutz für Mieter und Pächter

  • Grund- und Stockwerkeigentum

  • Urheberrecht

  • Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit (bis max. Jahresumsatz CHF 18‘000)

  • Um- und Erweiterungsbauten an selbstbewohnten Liegenschaften (Gesamtbaukosten bis max. CHF 100‘000)

  • Lenkerrechtsschutz

  • Steuerrecht

  • Erbrecht

  • Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsbereichen

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 1'000'000 pro Fall (weltweit)

  • Max. CHF 100‘000 pro Fall (ausserhalb Europas)

  • Max. CHF 50‘000 pro Fall für nebenberufliche Tätigkeiten / Urheberrecht

  • Max. CHF 2'000 pro Fall für Steuer- und Erbrecht

  • Max. CHF 500 pro Rechtsfall und Jahr für Beratungen

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso in Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall

  • Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen

  • Für ein ausländisches Gerichtsverfahren nötige Übersetzungs- und Reisekosten des Versicherten (max. CHF 10‘000)

Weitere ungedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

(Ausnahmen: Das Übrige Vertragsrecht und Urheberrecht werden in Europa gewährt, das Werkvertrags- und Arbeitsrecht gilt in der Schweiz und in den angrenzenden Nachbarländern und der Rechtsschutz für Mieter und Pächter, das Steuer- und Erbrecht, die nebenberufliche selbstständige Tätigkeit sowie der Beratungsrechtsschutz gelten in der Schweiz.)

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 1 Monat. Davon ausgenommen sind Schadenersatz, Strafverteidigung, Sachenrecht, Lenkerrechtsschutz und telefonische Rechtsberatung.
Die Wartefrist für das Steuer- und Erbrecht beträgt 1 Jahr.

Ausschlüsse

  • Familienrecht (nur Beratungsrechtsschutz bis max. CHF 500)

  • Fälle im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbstätigkeit mit Gesamtjahresumsatz über CHF 18‘000

  • Fälle aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Streitigkeiten zwischen Konkubinats- oder Wohnpartnern, Ehegatten oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft

  • Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen

  • Fälle im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, Ehrverletzung oder vorsätzlicher Rechtsverletzung

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der entgeltlichen Sportausübung und Trainertätigkeit ab einem Streitwert von CHF 30'000

  • Rechtsfälle im Zusammenhang mit einem Motor-, Wasser- oder Luftfahrzeug (Verkehrsrechtsschutz)

Anwaltwahl

Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.

Extras

  • Verkehrsrechtsschutz

  • Patientenrechtsschutz

  • Internetrechtsschutz

  • Mobbingrechtsschutz

  • Rechtsschutz für weitere Grundstücke

  • Vermieterrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson:

  • Versicherungsnehmer

  • Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten

Familie:

  • Versicherungsnehmer

  • Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner

  • Alle anderen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben

  • Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die nicht mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.

  • Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Sachenrecht

  • Versicherungsrecht

  • Miete einer Garage

  • Fälle als Eigentümer, Halter oder Lenker von Luftfahrzeugen bis 5,7 Tonnen MTOW

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 1'000'000 pro Fall (weltweit)

  • Max. CHF 100‘000 pro Fall (ausserhalb Europas)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall

  • Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen

  • Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten inklusive Vorschüsse

  • Für ein ausländisches Gerichtsverfahren nötige Übersetzungs- und Reisekosten des Versicherten (max. CHF 10‘000)

Weitere ungedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

(Ausnahmen: Miete einer Garage wird in Europa gewährt und Ausweisentzug und Besteuerung gelten in der Schweiz)

Wartefrist

Es besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

  • Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen

  • Fälle im Zusammenhang mit der Teilnahme an motorsportlichen Wettkämpfen und Rennen (inkl. nicht bewilligter Rennen auf öffentlichen Strassen), einschliesslich Training

  • Fälle als Eigentümer/Halter von gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen

  • Bei Anschuldigung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • Fälle im Zusammenhang mit folgenden Ereignissen im Wiederholungsfall: der Anschuldigung des Fahrens im Zustand der Fahrunfähigkeit wegen Einwirkung von Alkohol, Medikamenten oder Drogen sowie der Vereitelung der Blutprobe

  • Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Privatrechtsschutzversicherung

Anwaltwahl

Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.

Extras

  • Privatrechtsschutz

  • Patientenrechtsschutz

  • Internetrechtsschutz

  • Mobbingrechtsschutz

  • Rechtsschutz für weitere Grundstücke

  • Vermieterrechtsschutz

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson:

  • Versicherungsnehmer

  • Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten

Familie:

  • Versicherungsnehmer

  • Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner

  • Alle anderen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben

  • Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die nicht mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.

  • Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Sachenrecht

  • Werkvertragsrecht

  • Schutz für Mieter und Pächter

  • Grund- und Stockwerkeigentum

  • Urheberrecht

  • Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit (bis max. Jahresumsatz CHF 18‘000)

  • Um- und Erweiterungsbauten an selbstbewohnten Liegenschaften (Gesamtbaukosten bis max. CHF 100‘000)

  • Lenkerrechtsschutz

  • Steuerrecht

  • Erbrecht

  • Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsbereichen

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 1'000'000 pro Fall (weltweit)

  • Max. CHF 100‘000 pro Fall (ausserhalb Europas)

  • Max. CHF 50‘000 pro Fall für nebenberufliche Tätigkeiten / Urheberrecht

  • Max. CHF 2'000 pro Fall für Steuer- und Erbrecht

  • Max. CHF 500 pro Rechtsfall und Jahr für Beratungen

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso in Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall

  • Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen

  • Für ein ausländisches Gerichtsverfahren nötige Übersetzungs- und Reisekosten des Versicherten (max. CHF 10‘000)

Weitere ungedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

(Ausnahmen: Das Übrige Vertragsrecht und Urheberrecht werden in Europa gewährt, das Werkvertrags- und Arbeitsrecht gilt in der Schweiz und in den angrenzenden Nachbarländern und der Rechtsschutz für Mieter und Pächter, das Steuer- und Erbrecht, die nebenberufliche selbstständige Tätigkeit sowie der Beratungsrechtsschutz gelten in der Schweiz.)

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 1 Monat. Davon ausgenommen sind Schadenersatz, Strafverteidigung, Sachenrecht, Lenkerrechtsschutz und telefonische Rechtsberatung.
Die Wartefrist für das Steuer- und Erbrecht beträgt 1 Jahr.

Ausschlüsse

  • Familienrecht (nur Beratungsrechtsschutz bis max. CHF 500)

  • Fälle im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbstätigkeit mit Gesamtjahresumsatz über CHF 18‘000

  • Fälle aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Streitigkeiten zwischen Konkubinats- oder Wohnpartnern, Ehegatten oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft

  • Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen

  • Fälle im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, Ehrverletzung oder vorsätzlicher Rechtsverletzung

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der entgeltlichen Sportausübung und Trainertätigkeit ab einem Streitwert von CHF 30'000

  • Rechtsfälle im Zusammenhang mit einem Motor-, Wasser- oder Luftfahrzeug (Verkehrsrechtsschutz)

Anwaltwahl

Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.

Extras

  • Verkehrsrechtsschutz

  • Patientenrechtsschutz

  • Internetrechtsschutz

  • Mobbingrechtsschutz

  • Rechtsschutz für weitere Grundstücke

  • Vermieterrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson:

  • Versicherungsnehmer

  • Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten

Familie:

  • Versicherungsnehmer

  • Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner

  • Alle anderen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben

  • Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die nicht mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.

  • Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Sachenrecht

  • Versicherungsrecht

  • Miete einer Garage

  • Fälle als Eigentümer, Halter oder Lenker von Luftfahrzeugen bis 5,7 Tonnen MTOW

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 1'000'000 pro Fall (weltweit)

  • Max. CHF 100‘000 pro Fall (ausserhalb Europas)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall

  • Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen

  • Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten inklusive Vorschüsse

  • Für ein ausländisches Gerichtsverfahren nötige Übersetzungs- und Reisekosten des Versicherten (max. CHF 10‘000)

Weitere ungedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

(Ausnahmen: Miete einer Garage wird in Europa gewährt und Ausweisentzug und Besteuerung gelten in der Schweiz)

Wartefrist

Es besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

  • Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen

  • Fälle im Zusammenhang mit der Teilnahme an motorsportlichen Wettkämpfen und Rennen (inkl. nicht bewilligter Rennen auf öffentlichen Strassen), einschliesslich Training

  • Fälle als Eigentümer/Halter von gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen

  • Bei Anschuldigung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • Fälle im Zusammenhang mit folgenden Ereignissen im Wiederholungsfall: der Anschuldigung des Fahrens im Zustand der Fahrunfähigkeit wegen Einwirkung von Alkohol, Medikamenten oder Drogen sowie der Vereitelung der Blutprobe

  • Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Privatrechtsschutzversicherung

Anwaltwahl

Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.

Extras

  • Privatrechtsschutz

  • Patientenrechtsschutz

  • Internetrechtsschutz

  • Mobbingrechtsschutz

  • Rechtsschutz für weitere Grundstücke

  • Vermieterrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson:

  • Versicherungsnehmer

Familie:* Versicherungsnehmer

  • Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner

  • Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die nicht mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Sachenrecht

  • Werkvertragsrecht

  • Schutz für Mieter und Pächter

  • Grund- und Stockwerkeigentum

  • Um- und Erweiterungsbauten an selbstbewohnten Liegenschaften (Gesamtbaukosten bis max. CHF 100‘000)

  • Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsbereichen

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 300'000 pro Fall (Schweiz und angrenzende Nachbarländer)

  • Max. CHF 20‘000 pro Fall Werkvertragsrecht bei Um- und Erweiterungsbauten

  • Max. CHF 10‘000 pro Fall Rechtsschutz für Mieter und Pächter

  • Max. CHF 300 pro Rechtsfall und Jahr für Beratungen

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall

  • Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen

Weitere ungedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in der Schweiz und in den angrenzenden Nachbarländern.

(Ausnahmen: Versicherungsrecht, Werkvertrags- und Arbeitsrecht, Rechtsschutz für Mieter und Pächter, Rechtsschutz für Grund- und Stockwerkeigentümer sowie Beratungsrechtsschutz gelten in der Schweiz.)

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Davon ausgenommen sind Schadenersatz, Strafverteidigung, Sachenrecht und telefonische Rechtsberatung.

Ausschlüsse

  • Familien- und Erbrecht (nur Beratungsrechtsschutz bis max. CHF 300.-)

  • Fälle im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbstätigkeit

  • Fälle aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Streitigkeiten zwischen Konkubinats- oder Wohnpartnern, Ehegatten oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft

  • Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen

  • Fälle im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, Ehrverletzung oder vorsätzlicher Rechtsverletzung

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der entgeltlichen Sportausübung und Trainertätigkeit ab einem Streitwert von CHF 30'000

  • Rechtsfälle im Zusammenhang mit einem Motor-, Wasser- oder Luftfahrzeug (Verkehrsrechtsschutz)

Anwaltwahl

Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.

Extras

  • Verkehrsrechtsschutz

  • Patientenrechtsschutz

  • Internetrechtsschutz

  • Mobbingrechtsschutz

  • Rechtsschutz für weitere Grundstücke

  • Vermieterrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson:

  • Versicherungsnehmer

Familie:

  • Versicherungsnehmer

  • Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner

  • Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Sachenrecht

  • Versicherungsrecht

  • Miete einer Garage

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 300'000 pro Fall (europaweit)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall

  • Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen

  • Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten inklusive Vorschüsse

Weitere ungedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt europaweit.

(Ausnahmen: Miete einer Garage sowie Ausweisentzug und Besteuerung werden in der Schweiz gewährt.)

Wartefrist

Es besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

  • Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen

  • Fälle im Zusammenhang mit der Teilnahme an motorsportlichen Wettkämpfen und Rennen (inkl. nicht bewilligter Rennen auf öffentlichen Strassen), einschliesslich Training

  • Fälle als Eigentümer/Halter von gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen

  • Bei Anschuldigung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • Fälle im Zusammenhang mit folgenden Ereignissen im Wiederholungsfall: der Anschuldigung des Fahrens im Zustand der Fahrunfähigkeit wegen Einwirkung von Alkohol, Medikamenten oder Drogen sowie der Vereitelung der Blutprobe

  • Fälle als Eigentümer, Halter oder Lenker von Luftfahrzeugen

  • Rechtsfälle in Zusammenhang mit der Privatrechtsschutzversicherung

Anwaltwahl

Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.

Extras

  • Privatrechtsschutz

  • Patientenrechtsschutz

  • Internetrechtsschutz

  • Mobbingrechtsschutz

  • Rechtsschutz für weitere Grundstücke

  • Vermieterrechtsschutz

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson:

  • Versicherungsnehmer

Familie:* Versicherungsnehmer

  • Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner

  • Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die nicht mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Sachenrecht

  • Werkvertragsrecht

  • Schutz für Mieter und Pächter

  • Grund- und Stockwerkeigentum

  • Um- und Erweiterungsbauten an selbstbewohnten Liegenschaften (Gesamtbaukosten bis max. CHF 100‘000)

  • Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsbereichen

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 300'000 pro Fall (Schweiz und angrenzende Nachbarländer)

  • Max. CHF 20‘000 pro Fall Werkvertragsrecht bei Um- und Erweiterungsbauten

  • Max. CHF 10‘000 pro Fall Rechtsschutz für Mieter und Pächter

  • Max. CHF 300 pro Rechtsfall und Jahr für Beratungen

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall

  • Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen

Weitere ungedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in der Schweiz und in den angrenzenden Nachbarländern.

(Ausnahmen: Versicherungsrecht, Werkvertrags- und Arbeitsrecht, Rechtsschutz für Mieter und Pächter, Rechtsschutz für Grund- und Stockwerkeigentümer sowie Beratungsrechtsschutz gelten in der Schweiz.)

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Davon ausgenommen sind Schadenersatz, Strafverteidigung, Sachenrecht und telefonische Rechtsberatung.

Ausschlüsse

  • Familien- und Erbrecht (nur Beratungsrechtsschutz bis max. CHF 300.-)

  • Fälle im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbstätigkeit

  • Fälle aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Streitigkeiten zwischen Konkubinats- oder Wohnpartnern, Ehegatten oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft

  • Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen

  • Fälle im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, Ehrverletzung oder vorsätzlicher Rechtsverletzung

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der entgeltlichen Sportausübung und Trainertätigkeit ab einem Streitwert von CHF 30'000

  • Rechtsfälle im Zusammenhang mit einem Motor-, Wasser- oder Luftfahrzeug (Verkehrsrechtsschutz)

Anwaltwahl

Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.

Extras

  • Verkehrsrechtsschutz

  • Patientenrechtsschutz

  • Internetrechtsschutz

  • Mobbingrechtsschutz

  • Rechtsschutz für weitere Grundstücke

  • Vermieterrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson:

  • Versicherungsnehmer

Familie:

  • Versicherungsnehmer

  • Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner

  • Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Sachenrecht

  • Versicherungsrecht

  • Miete einer Garage

Versicherungsleistung

  • Max. CHF 300'000 pro Fall (europaweit)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall

  • Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen

  • Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten inklusive Vorschüsse

Weitere ungedeckte Kosten

  • Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt europaweit.

(Ausnahmen: Miete einer Garage sowie Ausweisentzug und Besteuerung werden in der Schweiz gewährt.)

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Es besteht keine Wartefrist.

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  • Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen

  • Fälle im Zusammenhang mit der Teilnahme an motorsportlichen Wettkämpfen und Rennen (inkl. nicht bewilligter Rennen auf öffentlichen Strassen), einschliesslich Training

  • Fälle als Eigentümer/Halter von gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen

  • Bei Anschuldigung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • Fälle im Zusammenhang mit folgenden Ereignissen im Wiederholungsfall: der Anschuldigung des Fahrens im Zustand der Fahrunfähigkeit wegen Einwirkung von Alkohol, Medikamenten oder Drogen sowie der Vereitelung der Blutprobe

  • Fälle als Eigentümer, Halter oder Lenker von Luftfahrzeugen

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Anwaltwahl

Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

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Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.

Extras

  • Privatrechtsschutz

  • Patientenrechtsschutz

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  • Vermieterrechtsschutz

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Angaben zur Versicherungsgesellschaft CSS

Versicherungsträger

Orion Rechtsschutz-Versicherung AG

Hauptsitz

Luzern

Übersicht der Schweizer Rechtsschutzversicherungen