CSS Rechtsschutzversicherung
Produkte der CSS
Versicherte Personen
Einzelperson:
Versicherungsnehmer
Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten
Familie:
Versicherungsnehmer
Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner
Alle anderen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben
Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die nicht mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.
Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Sachenrecht
Werkvertragsrecht
Schutz für Mieter und Pächter
Grund- und Stockwerkeigentum
Urheberrecht
Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit (bis max. Jahresumsatz CHF 18‘000)
Um- und Erweiterungsbauten an selbstbewohnten Liegenschaften (Gesamtbaukosten bis max. CHF 100‘000)
Lenkerrechtsschutz
Steuerrecht
Erbrecht
Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsbereichen
Versicherungsleistung
Max. CHF 1'000'000 pro Fall (weltweit)
Max. CHF 100‘000 pro Fall (ausserhalb Europas)
Max. CHF 50‘000 pro Fall für nebenberufliche Tätigkeiten / Urheberrecht
Max. CHF 2'000 pro Fall für Steuer- und Erbrecht
Max. CHF 500 pro Rechtsfall und Jahr für Beratungen
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso in Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall
Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen
Für ein ausländisches Gerichtsverfahren nötige Übersetzungs- und Reisekosten des Versicherten (max. CHF 10‘000)
Weitere ungedeckte Kosten
Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
(Ausnahmen: Das Übrige Vertragsrecht und Urheberrecht werden in Europa gewährt, das Werkvertrags- und Arbeitsrecht gilt in der Schweiz und in den angrenzenden Nachbarländern und der Rechtsschutz für Mieter und Pächter, das Steuer- und Erbrecht, die nebenberufliche selbstständige Tätigkeit sowie der Beratungsrechtsschutz gelten in der Schweiz.)
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 1 Monat. Davon ausgenommen sind Schadenersatz, Strafverteidigung, Sachenrecht, Lenkerrechtsschutz und telefonische Rechtsberatung.
Die Wartefrist für das Steuer- und Erbrecht beträgt 1 Jahr.
Ausschlüsse
Familienrecht (nur Beratungsrechtsschutz bis max. CHF 500)
Fälle im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbstätigkeit mit Gesamtjahresumsatz über CHF 18‘000
Fälle aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Streitigkeiten zwischen Konkubinats- oder Wohnpartnern, Ehegatten oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft
Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen
Fälle im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, Ehrverletzung oder vorsätzlicher Rechtsverletzung
Streitigkeiten im Zusammenhang mit der entgeltlichen Sportausübung und Trainertätigkeit ab einem Streitwert von CHF 30'000
Rechtsfälle im Zusammenhang mit einem Motor-, Wasser- oder Luftfahrzeug (Verkehrsrechtsschutz)
Anwaltwahl
Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.
Extras
Verkehrsrechtsschutz
Patientenrechtsschutz
Internetrechtsschutz
Mobbingrechtsschutz
Rechtsschutz für weitere Grundstücke
Vermieterrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson:
Versicherungsnehmer
Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten
Familie:
Versicherungsnehmer
Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner
Alle anderen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben
Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die nicht mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.
Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Schadenersatzrecht
Sachenrecht
Versicherungsrecht
Miete einer Garage
Fälle als Eigentümer, Halter oder Lenker von Luftfahrzeugen bis 5,7 Tonnen MTOW
Versicherungsleistung
Max. CHF 1'000'000 pro Fall (weltweit)
Max. CHF 100‘000 pro Fall (ausserhalb Europas)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall
Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen
Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten inklusive Vorschüsse
Für ein ausländisches Gerichtsverfahren nötige Übersetzungs- und Reisekosten des Versicherten (max. CHF 10‘000)
Weitere ungedeckte Kosten
Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
(Ausnahmen: Miete einer Garage wird in Europa gewährt und Ausweisentzug und Besteuerung gelten in der Schweiz)
Wartefrist
Es besteht keine Wartefrist.
Ausschlüsse
Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen
Fälle im Zusammenhang mit der Teilnahme an motorsportlichen Wettkämpfen und Rennen (inkl. nicht bewilligter Rennen auf öffentlichen Strassen), einschliesslich Training
Fälle als Eigentümer/Halter von gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen
Bei Anschuldigung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Fälle im Zusammenhang mit folgenden Ereignissen im Wiederholungsfall: der Anschuldigung des Fahrens im Zustand der Fahrunfähigkeit wegen Einwirkung von Alkohol, Medikamenten oder Drogen sowie der Vereitelung der Blutprobe
Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Privatrechtsschutzversicherung
Anwaltwahl
Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.
Extras
Privatrechtsschutz
Patientenrechtsschutz
Internetrechtsschutz
Mobbingrechtsschutz
Rechtsschutz für weitere Grundstücke
Vermieterrechtsschutz
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson:
Versicherungsnehmer
Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten
Familie:
Versicherungsnehmer
Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner
Alle anderen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben
Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die nicht mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.
Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Sachenrecht
Werkvertragsrecht
Schutz für Mieter und Pächter
Grund- und Stockwerkeigentum
Urheberrecht
Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit (bis max. Jahresumsatz CHF 18‘000)
Um- und Erweiterungsbauten an selbstbewohnten Liegenschaften (Gesamtbaukosten bis max. CHF 100‘000)
Lenkerrechtsschutz
Steuerrecht
Erbrecht
Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsbereichen
Versicherungsleistung
Max. CHF 1'000'000 pro Fall (weltweit)
Max. CHF 100‘000 pro Fall (ausserhalb Europas)
Max. CHF 50‘000 pro Fall für nebenberufliche Tätigkeiten / Urheberrecht
Max. CHF 2'000 pro Fall für Steuer- und Erbrecht
Max. CHF 500 pro Rechtsfall und Jahr für Beratungen
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso in Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall
Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen
Für ein ausländisches Gerichtsverfahren nötige Übersetzungs- und Reisekosten des Versicherten (max. CHF 10‘000)
Weitere ungedeckte Kosten
Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
(Ausnahmen: Das Übrige Vertragsrecht und Urheberrecht werden in Europa gewährt, das Werkvertrags- und Arbeitsrecht gilt in der Schweiz und in den angrenzenden Nachbarländern und der Rechtsschutz für Mieter und Pächter, das Steuer- und Erbrecht, die nebenberufliche selbstständige Tätigkeit sowie der Beratungsrechtsschutz gelten in der Schweiz.)
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 1 Monat. Davon ausgenommen sind Schadenersatz, Strafverteidigung, Sachenrecht, Lenkerrechtsschutz und telefonische Rechtsberatung.
Die Wartefrist für das Steuer- und Erbrecht beträgt 1 Jahr.
Ausschlüsse
Familienrecht (nur Beratungsrechtsschutz bis max. CHF 500)
Fälle im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbstätigkeit mit Gesamtjahresumsatz über CHF 18‘000
Fälle aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Streitigkeiten zwischen Konkubinats- oder Wohnpartnern, Ehegatten oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft
Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen
Fälle im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, Ehrverletzung oder vorsätzlicher Rechtsverletzung
Streitigkeiten im Zusammenhang mit der entgeltlichen Sportausübung und Trainertätigkeit ab einem Streitwert von CHF 30'000
Rechtsfälle im Zusammenhang mit einem Motor-, Wasser- oder Luftfahrzeug (Verkehrsrechtsschutz)
Anwaltwahl
Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.
Extras
Verkehrsrechtsschutz
Patientenrechtsschutz
Internetrechtsschutz
Mobbingrechtsschutz
Rechtsschutz für weitere Grundstücke
Vermieterrechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson:
Versicherungsnehmer
Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten
Familie:
Versicherungsnehmer
Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner
Alle anderen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben
Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die nicht mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.
Unmündige Personen, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Schadenersatzrecht
Sachenrecht
Versicherungsrecht
Miete einer Garage
Fälle als Eigentümer, Halter oder Lenker von Luftfahrzeugen bis 5,7 Tonnen MTOW
Versicherungsleistung
Max. CHF 1'000'000 pro Fall (weltweit)
Max. CHF 100‘000 pro Fall (ausserhalb Europas)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall
Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen
Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten inklusive Vorschüsse
Für ein ausländisches Gerichtsverfahren nötige Übersetzungs- und Reisekosten des Versicherten (max. CHF 10‘000)
Weitere ungedeckte Kosten
Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
(Ausnahmen: Miete einer Garage wird in Europa gewährt und Ausweisentzug und Besteuerung gelten in der Schweiz)
Wartefrist
Es besteht keine Wartefrist.
Ausschlüsse
Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen
Fälle im Zusammenhang mit der Teilnahme an motorsportlichen Wettkämpfen und Rennen (inkl. nicht bewilligter Rennen auf öffentlichen Strassen), einschliesslich Training
Fälle als Eigentümer/Halter von gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen
Bei Anschuldigung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Fälle im Zusammenhang mit folgenden Ereignissen im Wiederholungsfall: der Anschuldigung des Fahrens im Zustand der Fahrunfähigkeit wegen Einwirkung von Alkohol, Medikamenten oder Drogen sowie der Vereitelung der Blutprobe
Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Privatrechtsschutzversicherung
Anwaltwahl
Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.
Extras
Privatrechtsschutz
Patientenrechtsschutz
Internetrechtsschutz
Mobbingrechtsschutz
Rechtsschutz für weitere Grundstücke
Vermieterrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson:
Versicherungsnehmer
Familie:* Versicherungsnehmer
Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner
Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die nicht mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Sachenrecht
Werkvertragsrecht
Schutz für Mieter und Pächter
Grund- und Stockwerkeigentum
Um- und Erweiterungsbauten an selbstbewohnten Liegenschaften (Gesamtbaukosten bis max. CHF 100‘000)
Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsbereichen
Versicherungsleistung
Max. CHF 300'000 pro Fall (Schweiz und angrenzende Nachbarländer)
Max. CHF 20‘000 pro Fall Werkvertragsrecht bei Um- und Erweiterungsbauten
Max. CHF 10‘000 pro Fall Rechtsschutz für Mieter und Pächter
Max. CHF 300 pro Rechtsfall und Jahr für Beratungen
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall
Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen
Weitere ungedeckte Kosten
Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in der Schweiz und in den angrenzenden Nachbarländern.
(Ausnahmen: Versicherungsrecht, Werkvertrags- und Arbeitsrecht, Rechtsschutz für Mieter und Pächter, Rechtsschutz für Grund- und Stockwerkeigentümer sowie Beratungsrechtsschutz gelten in der Schweiz.)
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Davon ausgenommen sind Schadenersatz, Strafverteidigung, Sachenrecht und telefonische Rechtsberatung.
Ausschlüsse
Familien- und Erbrecht (nur Beratungsrechtsschutz bis max. CHF 300.-)
Fälle im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbstätigkeit
Fälle aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Streitigkeiten zwischen Konkubinats- oder Wohnpartnern, Ehegatten oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft
Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen
Fälle im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, Ehrverletzung oder vorsätzlicher Rechtsverletzung
Streitigkeiten im Zusammenhang mit der entgeltlichen Sportausübung und Trainertätigkeit ab einem Streitwert von CHF 30'000
Rechtsfälle im Zusammenhang mit einem Motor-, Wasser- oder Luftfahrzeug (Verkehrsrechtsschutz)
Anwaltwahl
Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.
Extras
Verkehrsrechtsschutz
Patientenrechtsschutz
Internetrechtsschutz
Mobbingrechtsschutz
Rechtsschutz für weitere Grundstücke
Vermieterrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson:
Versicherungsnehmer
Familie:
Versicherungsnehmer
Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner
Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Schadenersatzrecht
Sachenrecht
Versicherungsrecht
Miete einer Garage
Versicherungsleistung
Max. CHF 300'000 pro Fall (europaweit)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall
Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen
Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten inklusive Vorschüsse
Weitere ungedeckte Kosten
Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt europaweit.
(Ausnahmen: Miete einer Garage sowie Ausweisentzug und Besteuerung werden in der Schweiz gewährt.)
Wartefrist
Es besteht keine Wartefrist.
Ausschlüsse
Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen
Fälle im Zusammenhang mit der Teilnahme an motorsportlichen Wettkämpfen und Rennen (inkl. nicht bewilligter Rennen auf öffentlichen Strassen), einschliesslich Training
Fälle als Eigentümer/Halter von gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen
Bei Anschuldigung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Fälle im Zusammenhang mit folgenden Ereignissen im Wiederholungsfall: der Anschuldigung des Fahrens im Zustand der Fahrunfähigkeit wegen Einwirkung von Alkohol, Medikamenten oder Drogen sowie der Vereitelung der Blutprobe
Fälle als Eigentümer, Halter oder Lenker von Luftfahrzeugen
Rechtsfälle in Zusammenhang mit der Privatrechtsschutzversicherung
Anwaltwahl
Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.
Extras
Privatrechtsschutz
Patientenrechtsschutz
Internetrechtsschutz
Mobbingrechtsschutz
Rechtsschutz für weitere Grundstücke
Vermieterrechtsschutz
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson:
Versicherungsnehmer
Familie:* Versicherungsnehmer
Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner
Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die nicht mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Sachenrecht
Werkvertragsrecht
Schutz für Mieter und Pächter
Grund- und Stockwerkeigentum
Um- und Erweiterungsbauten an selbstbewohnten Liegenschaften (Gesamtbaukosten bis max. CHF 100‘000)
Telefonische Rechtsberatung in allen Rechtsbereichen
Versicherungsleistung
Max. CHF 300'000 pro Fall (Schweiz und angrenzende Nachbarländer)
Max. CHF 20‘000 pro Fall Werkvertragsrecht bei Um- und Erweiterungsbauten
Max. CHF 10‘000 pro Fall Rechtsschutz für Mieter und Pächter
Max. CHF 300 pro Rechtsfall und Jahr für Beratungen
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall
Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen
Weitere ungedeckte Kosten
Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in der Schweiz und in den angrenzenden Nachbarländern.
(Ausnahmen: Versicherungsrecht, Werkvertrags- und Arbeitsrecht, Rechtsschutz für Mieter und Pächter, Rechtsschutz für Grund- und Stockwerkeigentümer sowie Beratungsrechtsschutz gelten in der Schweiz.)
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Davon ausgenommen sind Schadenersatz, Strafverteidigung, Sachenrecht und telefonische Rechtsberatung.
Ausschlüsse
Familien- und Erbrecht (nur Beratungsrechtsschutz bis max. CHF 300.-)
Fälle im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbstätigkeit
Fälle aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Streitigkeiten zwischen Konkubinats- oder Wohnpartnern, Ehegatten oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft
Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen
Fälle im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, Ehrverletzung oder vorsätzlicher Rechtsverletzung
Streitigkeiten im Zusammenhang mit der entgeltlichen Sportausübung und Trainertätigkeit ab einem Streitwert von CHF 30'000
Rechtsfälle im Zusammenhang mit einem Motor-, Wasser- oder Luftfahrzeug (Verkehrsrechtsschutz)
Anwaltwahl
Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.
Extras
Verkehrsrechtsschutz
Patientenrechtsschutz
Internetrechtsschutz
Mobbingrechtsschutz
Rechtsschutz für weitere Grundstücke
Vermieterrechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson:
Versicherungsnehmer
Familie:
Versicherungsnehmer
Im selben Haushalt lebender Ehegatte/eingetragener Partner
Die nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers (einschliesslich Stief- und Pflegekinder), die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Lehre und ein Praktikum zur Berufsausbildung gelten nicht als Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Schadenersatzrecht
Sachenrecht
Versicherungsrecht
Miete einer Garage
Versicherungsleistung
Max. CHF 300'000 pro Fall (europaweit)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso im Zusammenhang mit einem versicherten Rechtsfall
Notwendige und vom Gericht veranlasste Gutachten/Expertisen
Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten inklusive Vorschüsse
Weitere ungedeckte Kosten
Kosten und Gebühren des ersten Bescheids in Strafverfahren betr. Verkehrsdelikte und Administrativverfahren; diese gehen auch bei einer allfälligen Anfechtung zu Lasten des Versicherten
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt europaweit.
(Ausnahmen: Miete einer Garage sowie Ausweisentzug und Besteuerung werden in der Schweiz gewährt.)
Wartefrist
Es besteht keine Wartefrist.
Ausschlüsse
Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Inkasso unbestrittener Forderungen
Fälle im Zusammenhang mit der Teilnahme an motorsportlichen Wettkämpfen und Rennen (inkl. nicht bewilligter Rennen auf öffentlichen Strassen), einschliesslich Training
Fälle als Eigentümer/Halter von gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen
Bei Anschuldigung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Fälle im Zusammenhang mit folgenden Ereignissen im Wiederholungsfall: der Anschuldigung des Fahrens im Zustand der Fahrunfähigkeit wegen Einwirkung von Alkohol, Medikamenten oder Drogen sowie der Vereitelung der Blutprobe
Fälle als Eigentümer, Halter oder Lenker von Luftfahrzeugen
Rechtsfälle in Zusammenhang mit der Privatrechtsschutzversicherung
Anwaltwahl
Der Versicherer entscheidet über den Beizug eines Anwaltes. Wenn ein externer Anwalt beigezogen wird, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Der Versicherte hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ein Schiedsverfahren einzuleiten.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Wahlweise 1, 3 oder 5 Jahre (Vertragsdauerrabatt für 3 Jahre 3% resp. für 5 Jahre 5%)
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet einen Rechtsfall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei der CSS an. Bei laufenden rechtlichen Fristen muss der Leistungsfall zwingend telefonisch gemeldet werden.
Extras
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Angaben zur Versicherungsgesellschaft CSS
Versicherungsträger | Orion Rechtsschutz-Versicherung AG |
Hauptsitz | Luzern |