Justis Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung
Produkte der Justis Rechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben.
Zudem: Hausangestellte bei der Ausübung ihrer Arbeit sowie minderjährige und/oder sich in Ausbildung befindende Kinder, die nicht mit dem Versicherungsnehmer im gleichen Haushalt wohnen, für deren Unterhalt aber der Versicherungsnehmer oder sein Partner aufkommt, und Kinder, die vorübergehend in der Obhut des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person stehen.
Die aufgeführten Personen sind versichert:
im Privatleben
in ihrem Anstellungsverhältnis (ausgenommen selbstständig erwerbende Personen sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb)
in einer selbstständigen Nebenerwerbstätigkeit bis zu einem jährlichen Ertrag von CHF 10'000
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Arbeitsrecht
Konsumentenrecht und übriges Vertragsrecht
Versicherungsrecht
Patientenrecht
Internetrecht
Sachenrecht
Mietrecht (als Mieter sowie auch als Vermieter eines Zimmers bei selbstbewohnter Wohnung)
Bauarbeiten und Stockwerkeigentum am Privatdomizil
Nachbarrecht am Privatdomizil
Opferhilfe
Steuerrecht
Schadenersatzrecht
Straf- und Verwaltungsstrafrecht
Rechtsauskunft auch bei nicht oder nur teilweise gedeckten Rechtsgebieten
Versicherungsleistung
Max. CHF 500'000 pro Fall (Schweiz)
Max. CHF 150'000 pro Fall (ausserhalb der Schweiz)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Ortsübliche Kosten eines externen Anwalts
Expertisen (auf Anordnung des Gerichts oder im Auftrag der CAP als Versicherungsträger von JUSTIS Rechtsschutz)
Prozesskosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung an die Gegenpartei)
Mediationsverfahren
Reisekosten (zu Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine, sofern diese zwingend erforderlich sind) bis max. CHF 5'000 pro Fall
Lohnausfall (durch Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine, sofern diese zwingend erforderlich sind) bis max. CHF 5'000 pro Fall
Kosten für Zahlungsbefehle, Rechtseröffnungsverfahren, Pfändung, Pfändungsverlustschein und Konkursandrohung
Strafkaution zur Vermeidung von Untersuchungshaft in Form eines Vorschusses
Übersetzungskosten bei Streitigkeiten mit Auslandbezug bis max. CHF 5'000.-- pro Fall
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit
Wartefrist
Für vertragliche Streitigkeiten und Streitigkeiten mit Sozialversicherungen gilt eine Wartefrist von 30 Tagen. Für alle anderen versicherten Rechtsgebiete besteht keine Wartefrist.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend:
Forderungen, die an den Versicherungsnehmer abgetreten oder von ihm übernommen wurden
Interessenkonflikte zwischen Personen, die durch den gleichen Versicherungsvertrag versichert sind (in diesen Fällen ist nur der Versicherungsnehmer selbst versichert)
Unfällen oder Krankheit, wenn das Unfallereignis oder die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist
Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Belehnung und Verpfändung von Liegenschaften oder Grundstücken
Streitigkeiten mit Cap, Justis Rechtsschutz und ihren Mitarbeitern
Streitigkeiten mit den übrigen Rechtsschutzversicherungen des Versicherungsnehmers
Streitigkeiten mit Anwälten, Experten und anderen Beauftragten, die für den Fall des Versicherungsnehmers tätig geworden sind
Planung und Ausführung eines bewilligungspflichtigen Neu-, Aus-, Umbaus oder Abbruchs einer Immobilie
Anwaltwahl
Bei Interessenkollision und in Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt oder der Beizug eines externen Anwaltes notwendig ist, kann der Versicherte diesen wählen. Wichtig dabei ist, dass der gewählte Anwalt im entsprechenden Gerichtskreis tätig ist und die notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann innerhalb von 30 Tagen eingeleitet werden. Die Cap und der Versicherte entscheiden gemeinsam über einen Einzelrichter. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Lehnt Justis Rechtsschutz eine Übernahme der Leistung ab und der Versicherte führt auf eigene Kosten ein Gerichtsverfahren durch, werden die versicherten Kosten übernommen, sofern beim Gerichtsverfahren ein günstigeres Urteil erreicht wird, als es von der Cap oder dem Schiedsrichter vorausgesagt wurde.
Kündigungsfrist
Bei der Justis Rechtsschutzversicherung handelt es sich um ein Versicherungsabonnement. Es kann monatlich jeweils bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der bezahlten Versicherungsperiode(n) gekündigt werden.
Vertragsdauer
Bei Justis Rechtsschutz handelt es sich um ein Versicherungsabonnement. Die Versicherung wird deshalb für die Dauer eines Monats abgeschlossen und erneuert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wurde oder die für den nächsten Monat geschuldete Prämie nicht vom Zahlungsmittel des Versicherungsnehmers abgebucht werden kann.
Vorgehen im Schadenfall
Justis ist unverzüglich zu benachrichtigen.
Extra
Wohneigentum am Privatdomizil und Streitigkeiten mit dem Mieter eines Zimmers am Privatdomizil sind ohne Aufpreis mitversichert. JUSTIS Rechtsschutz gibt es in Deutsch und Französisch. Dies betrifft sowohl die Beratung als auch die Dokumente und das Kundenportal, das Justis Rechtsschutz zur Verfügung stellt.
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben.Zudem: Hausangestellte bei der Ausübung ihrer Arbeit sowie minderjährige und/oder sich in Ausbildung befindende Kinder, die nicht mit dem Versicherungsnehmer im gleichen Haushalt wohnen, für deren Unterhalt aber der Versicherungsnehmer oder sein Partner aufkommt, und Kinder, die vorübergehend in der Obhut des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person stehen.
Die aufgeführten Personen sind versichert:
im Privatleben
in ihrem Anstellungsverhältnis (ausgenommen selbstständig erwerbende Personen sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb)
in einer selbstständigen Nebenerwerbstätigkeit bis zu einem jährlichen Ertrag von CHF 10'000
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Arbeitsrecht
Konsumentenrecht und übriges Vertragsrecht
Versicherungsrecht
Patientenrecht
Internetrecht
Sachenrecht
Mietrecht (als Mieter sowie auch als Vermieter eines Zimmers bei selbstbewohnter Wohnung)
Bauarbeiten und Stockwerkeigentum am Privatdomizil
Nachbarrecht am Privatdomizil
Opferhilfe
Steuerrecht
Schadenersatzrecht
Straf- und Verwaltungsstrafrecht
Rechtsauskunft auch bei nicht oder nur teilweise gedeckten Rechtsgebieten
Versicherungsleistung
Max. CHF 500'000 pro Fall (Schweiz)
Max. CHF 150'000 pro Fall (ausserhalb der Schweiz)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Ortsübliche Kosten eines externen Anwalts
Expertisen (auf Anordnung des Gerichts oder im Auftrag der Cap als Versicherungsträger von Justis Rechtsschutz)
Prozesskosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung an die Gegenpartei)
Mediationsverfahren
Reisekosten (zu Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine, sofern diese zwingend erforderlich sind) bis max. CHF 5'000 pro Fall
Lohnausfall (durch Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine, sofern diese zwingend erforderlich sind) bis max. CHF 5'000 pro Fall
Kosten für Zahlungsbefehle, Rechtseröffnungsverfahren, Pfändung, Pfändungsverlustschein und Konkursandrohung
Strafkaution zur Vermeidung von Untersuchungshaft in Form eines Vorschusses
Übersetzungskosten bei Streitigkeiten mit Auslandbezug bis max. CHF 5'000.-- pro Fall
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit
Wartefrist
Für vertragliche Streitigkeiten und Streitigkeiten mit Sozialversicherungen gilt eine Wartefrist von 30 Tagen. Für alle anderen versicherten Rechtsgebiete besteht keine Wartefrist.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend:
Forderungen, die an den Versicherungsnehmer abgetreten oder von ihm übernommen wurden
Interessenkonflikte zwischen Personen, die durch den gleichen Versicherungsvertrag versichert sind (in diesen Fällen ist nur der Versicherungsnehmer selbst versichert)
Unfällen oder Krankheit, wenn das Unfallereignis oder die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist
Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Belehnung und Verpfändung von Liegenschaften oder Grundstücken
Streitigkeiten mit Cap, Justis Rechtsschutz und ihren Mitarbeitern
Streitigkeiten mit den übrigen Rechtsschutzversicherungen des Versicherungsnehmers
Streitigkeiten mit Anwälten, Experten und anderen Beauftragten, die für den Fall des Versicherungsnehmers tätig geworden sind
Planung und Ausführung eines bewilligungspflichtigen Neu-, Aus-, Umbaus oder Abbruchs einer Immobilie
Anwaltwahl
Bei Interessenkollision und in Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt oder der Beizug eines externen Anwaltes notwendig ist, kann der Versicherte diesen wählen. Wichtig dabei ist, dass der gewählte Anwalt im entsprechenden Gerichtskreis tätig ist und die notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann innerhalb von 30 Tagen eingeleitet werden. Die Cap und der Versicherte entscheiden gemeinsam über einen Einzelrichter. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Lehnt Justis Rechtsschutz eine Übernahme der Leistung ab und der Versicherte führt auf eigene Kosten ein Gerichtsverfahren durch, werden die versicherten Kosten übernommen, sofern beim Gerichtsverfahren ein günstigeres Urteil erreicht wird, als es von der Cap oder dem Schiedsrichter vorausgesagt wurde.
Kündigungsfrist
Bei der Justis Rechtsschutzversicherung handelt es sich um ein Versicherungsabonnement. Es kann monatlich jeweils bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der bezahlten Versicherungsperiode(n) gekündigt werden.
Vertragsdauer
Bei Justis Rechtsschutz handelt es sich um ein Versicherungsabonnement. Die Versicherung wird deshalb für die Dauer eines Monats abgeschlossen und erneuert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wurde oder die für den nächsten Monat geschuldete Prämie nicht vom Zahlungsmittel des Versicherungsnehmers abgebucht werden kann.
Vorgehen im Schadenfall
Justis ist unverzüglich zu benachrichtigen.
Extra
Wohneigentum am Privatdomizil und Streitigkeiten mit dem Mieter eines Zimmers am Privatdomizil sind ohne Aufpreis mitversichert. Justis Rechtsschutz gibt es in Deutsch und Französisch. Dies betrifft sowohl die Beratung als auch die Dokumente und das Kundenportal, das Justis Rechtsschutz zur Verfügung stellt.
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmer und Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben.Zudem: Hausangestellte bei der Ausübung ihrer Arbeit sowie minderjährige und/oder sich in Ausbildung befindende Kinder, die nicht mit dem Versicherungsnehmer im gleichen Haushalt wohnen, für deren Unterhalt aber der Versicherungsnehmer oder sein Partner aufkommt, und Kinder, die vorübergehend in der Obhut des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person stehen.
Die aufgeführten Personen sind versichert:
im Privatleben als Lenker und Halter von Privatfahrzeugen
als berufliche Lenker
Bei einem Verkehrsunfall sind zudem Personen mitversichert, die ein auf den Versicherungsnehmer immatrikuliertes Fahrzeug fahren oder als Passagier bei ihm mitfahren.
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Strafrechtliche Verteidigung bei Verkehrsregelverletzung
Führerausweis / Fahrzeugausweis (Auseinandersetzungen mit den schweizerischen Administrativbehörden im Zusammenhang mit einem Entzug des Führer- oder Fahrzeugausweises.
Versicherungsleistung
Max. CHF 500'000 pro Fall (Schweiz)
Max. CHF 150'000 pro Fall (ausserhalb der Schweiz)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Ortsübliche Kosten eines externen Anwalts
Expertisen (auf Anordnung des Gerichts oder im Auftrag der Cap als Versicherungsträger von Justis Rechtsschutz)
Prozesskosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung an die Gegenpartei)
Mediationsverfahren
Reisekosten (zu Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine, sofern diese zwingend erforderlich sind) bis max. CHF 5'000 pro Fall
Lohnausfall (durch Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine, sofern diese zwingend erforderlich sind) bis max. CHF 5'000 pro Fall
Kosten für Zahlungsbefehle, Rechtseröffnungsverfahren, Pfändung, Pfändungsverlustschein und Konkursandrohung
Strafkaution zur Vermeidung von Untersuchungshaft in Form eines Vorschusses
Übersetzungskosten bei Streitigkeiten mit Auslandbezug bis max. CHF 5'000.-- pro Fall
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit
Wartefrist
Für vertragliche Streitigkeiten und Streitigkeiten mit Sozialversicherungen gilt eine Wartefrist von 30 Tagen. Für alle anderen versicherten Rechtsgebiete besteht keine Wartefrist.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend:
Fahren ohne gültigen Führerausweis oder ohne Berechtigung
Invalidität, wenn das Unfallereignis vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist
Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Belehnung und Verpfändung von Liegenschaften oder Grundstücken
Streitigkeiten mit Cap, Justis Rechtsschutz und ihren Mitarbeitern
Streitigkeiten mit den übrigen Rechtsschutzversicherungen des Versicherungsnehmers
Streitigkeiten mit Anwälten, Experten und anderen Beauftragten, die für den Fall des Versicherungsnehmers tätig geworden sind
Anwaltwahl
Bei Interessenkollision und in Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt oder der Beizug eines externen Anwalts notwendig ist, kann der Versicherte diesen wählen. Wichtig dabei ist, dass der gewählte Anwalt im entsprechenden Gerichtskreis tätig ist und die notwendigen Fähigkeiten besitzt.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann innerhalb von 30 Tagen eingeleitet werden. Die Cap und der Versicherte entscheiden gemeinsam über einen Einzelrichter. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Lehnt Justis Rechtsschutz eine Übernahme der Leistung ab und der Versicherte führt auf eigene Kosten ein Gerichtsverfahren durch, werden die versicherten Kosten übernommen, sofern beim Gerichtsverfahren ein günstigeres Urteil erreicht wird, als es von der Cap oder dem Schiedsrichter vorausgesagt wurde.
Kündigungsfrist
Bei der Justis Rechtsschutzversicherung handelt es sich um ein Versicherungsabonnement. Es kann monatlich jeweils bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der bezahlten Versicherungsperiode(n) gekündigt werden.
Vertragsdauer
Bei Justis Rechtsschutz handelt es sich um ein Versicherungsabonnement. Die Versicherung wird deshalb für die Dauer eines Monats abgeschlossen und erneuert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wurde oder die für den nächsten Monat geschuldete Prämie nicht vom Zahlungsmittel des Versicherungsnehmers abgebucht werden kann.
Vorgehen im Schadenfall
Justis ist unverzüglich zu benachrichtigen.
Extra
Justis Rechtsschutz gibt es aktuell nur in Deutsch. Das betrifft sowohl die Beratung als auch sämtliche Dokumente und das Kundenportal, das Justis Rechtsschutz zur Verfügung stellt.
Angaben zur Versicherungsgesellschaft Justis Rechtsschutz
Versicherungsträger | Assista Rechtsschutz AG |
Hauptsitz | Vernier |