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Justis Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung

Produkte der Justis Rechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer und Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben.
Zudem: Hausangestellte bei der Ausübung ihrer Arbeit sowie minderjährige und/oder sich in Ausbildung befindende Kinder, die nicht mit dem Versicherungsnehmer im gleichen Haushalt wohnen, für deren Unterhalt aber der Versicherungsnehmer oder sein Partner aufkommt, und Kinder, die vorübergehend in der Obhut des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person stehen.

Die aufgeführten Personen sind versichert:

  • im Privatleben

  • in ihrem Anstellungsverhältnis (ausgenommen selbstständig erwerbende Personen sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb)

  • in einer selbstständigen Nebenerwerbstätigkeit bis zu einem jährlichen Ertrag von CHF 10'000

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Arbeitsrecht

  • Konsumentenrecht und übriges Vertragsrecht

  • Versicherungsrecht

  • Patientenrecht

  • Internetrecht

  • Sachenrecht

  • Mietrecht (als Mieter sowie auch als Vermieter eines Zimmers bei selbstbewohnter Wohnung)

  • Bauarbeiten und Stockwerkeigentum am Privatdomizil

  • Nachbarrecht am Privatdomizil

  • Opferhilfe

  • Steuerrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Straf- und Verwaltungsstrafrecht

  • Rechtsauskunft auch bei nicht oder nur teilweise gedeckten Rechtsgebieten

Versicherungsleistung

Max. CHF 500'000 pro Fall (Schweiz)
Max. CHF 150'000 pro Fall (ausserhalb der Schweiz)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Ortsübliche Kosten eines externen Anwalts

  • Expertisen (auf Anordnung des Gerichts oder im Auftrag der CAP als Versicherungsträger von JUSTIS Rechtsschutz)

  • Prozesskosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung an die Gegenpartei)

  • Mediationsverfahren

  • Reisekosten (zu Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine, sofern diese zwingend erforderlich sind) bis max. CHF 5'000 pro Fall

  • Lohnausfall (durch Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine, sofern diese zwingend erforderlich sind) bis max. CHF 5'000 pro Fall

  • Kosten für Zahlungsbefehle, Rechtseröffnungsverfahren, Pfändung, Pfändungsverlustschein und Konkursandrohung

  • Strafkaution zur Vermeidung von Untersuchungshaft in Form eines Vorschusses

  • Übersetzungskosten bei Streitigkeiten mit Auslandbezug bis max. CHF 5'000.-- pro Fall

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit

Wartefrist

Für vertragliche Streitigkeiten und Streitigkeiten mit Sozialversicherungen gilt eine Wartefrist von 30 Tagen. Für alle anderen versicherten Rechtsgebiete besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Forderungen, die an den Versicherungsnehmer abgetreten oder von ihm übernommen wurden

  • Interessenkonflikte zwischen Personen, die durch den gleichen Versicherungsvertrag versichert sind (in diesen Fällen ist nur der Versicherungsnehmer selbst versichert)

  • Unfällen oder Krankheit, wenn das Unfallereignis oder die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist

  • Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Belehnung und Verpfändung von Liegenschaften oder Grundstücken

  • Streitigkeiten mit Cap, Justis Rechtsschutz und ihren Mitarbeitern

  • Streitigkeiten mit den übrigen Rechtsschutzversicherungen des Versicherungsnehmers

  • Streitigkeiten mit Anwälten, Experten und anderen Beauftragten, die für den Fall des Versicherungsnehmers tätig geworden sind

  • Planung und Ausführung eines bewilligungspflichtigen Neu-, Aus-, Umbaus oder Abbruchs einer Immobilie

Anwaltwahl

Bei Interessenkollision und in Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt oder der Beizug eines externen Anwaltes notwendig ist, kann der Versicherte diesen wählen. Wichtig dabei ist, dass der gewählte Anwalt im entsprechenden Gerichtskreis tätig ist und die notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 30 Tagen eingeleitet werden. Die Cap und der Versicherte entscheiden gemeinsam über einen Einzelrichter. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Lehnt Justis Rechtsschutz eine Übernahme der Leistung ab und der Versicherte führt auf eigene Kosten ein Gerichtsverfahren durch, werden die versicherten Kosten übernommen, sofern beim Gerichtsverfahren ein günstigeres Urteil erreicht wird, als es von der Cap oder dem Schiedsrichter vorausgesagt wurde.

Kündigungsfrist

Bei der Justis Rechtsschutzversicherung handelt es sich um ein Versicherungsabonnement. Es kann monatlich jeweils bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der bezahlten Versicherungsperiode(n) gekündigt werden.

Vertragsdauer

Bei Justis Rechtsschutz handelt es sich um ein Versicherungsabonnement. Die Versicherung wird deshalb für die Dauer eines Monats abgeschlossen und erneuert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wurde oder die für den nächsten Monat geschuldete Prämie nicht vom Zahlungsmittel des Versicherungsnehmers abgebucht werden kann.

Vorgehen im Schadenfall

Justis ist unverzüglich zu benachrichtigen.

Extra

Wohneigentum am Privatdomizil und Streitigkeiten mit dem Mieter eines Zimmers am Privatdomizil sind ohne Aufpreis mitversichert. JUSTIS Rechtsschutz gibt es in Deutsch und Französisch. Dies betrifft sowohl die Beratung als auch die Dokumente und das Kundenportal, das Justis Rechtsschutz zur Verfügung stellt.

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer und Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben.Zudem: Hausangestellte bei der Ausübung ihrer Arbeit sowie minderjährige und/oder sich in Ausbildung befindende Kinder, die nicht mit dem Versicherungsnehmer im gleichen Haushalt wohnen, für deren Unterhalt aber der Versicherungsnehmer oder sein Partner aufkommt, und Kinder, die vorübergehend in der Obhut des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person stehen.

Die aufgeführten Personen sind versichert:

  • im Privatleben

  • in ihrem Anstellungsverhältnis (ausgenommen selbstständig erwerbende Personen sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb)

  • in einer selbstständigen Nebenerwerbstätigkeit bis zu einem jährlichen Ertrag von CHF 10'000

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Arbeitsrecht

  • Konsumentenrecht und übriges Vertragsrecht

  • Versicherungsrecht

  • Patientenrecht

  • Internetrecht

  • Sachenrecht

  • Mietrecht (als Mieter sowie auch als Vermieter eines Zimmers bei selbstbewohnter Wohnung)

  • Bauarbeiten und Stockwerkeigentum am Privatdomizil

  • Nachbarrecht am Privatdomizil

  • Opferhilfe

  • Steuerrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Straf- und Verwaltungsstrafrecht

  • Rechtsauskunft auch bei nicht oder nur teilweise gedeckten Rechtsgebieten

Versicherungsleistung

Max. CHF 500'000 pro Fall (Schweiz)
Max. CHF 150'000 pro Fall (ausserhalb der Schweiz)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Ortsübliche Kosten eines externen Anwalts

  • Expertisen (auf Anordnung des Gerichts oder im Auftrag der Cap als Versicherungsträger von Justis Rechtsschutz)

  • Prozesskosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung an die Gegenpartei)

  • Mediationsverfahren

  • Reisekosten (zu Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine, sofern diese zwingend erforderlich sind) bis max. CHF 5'000 pro Fall

  • Lohnausfall (durch Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine, sofern diese zwingend erforderlich sind) bis max. CHF 5'000 pro Fall

  • Kosten für Zahlungsbefehle, Rechtseröffnungsverfahren, Pfändung, Pfändungsverlustschein und Konkursandrohung

  • Strafkaution zur Vermeidung von Untersuchungshaft in Form eines Vorschusses

  • Übersetzungskosten bei Streitigkeiten mit Auslandbezug bis max. CHF 5'000.-- pro Fall

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit

Wartefrist

Für vertragliche Streitigkeiten und Streitigkeiten mit Sozialversicherungen gilt eine Wartefrist von 30 Tagen. Für alle anderen versicherten Rechtsgebiete besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Forderungen, die an den Versicherungsnehmer abgetreten oder von ihm übernommen wurden

  • Interessenkonflikte zwischen Personen, die durch den gleichen Versicherungsvertrag versichert sind (in diesen Fällen ist nur der Versicherungsnehmer selbst versichert)

  • Unfällen oder Krankheit, wenn das Unfallereignis oder die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist

  • Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Belehnung und Verpfändung von Liegenschaften oder Grundstücken

  • Streitigkeiten mit Cap, Justis Rechtsschutz und ihren Mitarbeitern

  • Streitigkeiten mit den übrigen Rechtsschutzversicherungen des Versicherungsnehmers

  • Streitigkeiten mit Anwälten, Experten und anderen Beauftragten, die für den Fall des Versicherungsnehmers tätig geworden sind

  • Planung und Ausführung eines bewilligungspflichtigen Neu-, Aus-, Umbaus oder Abbruchs einer Immobilie

Anwaltwahl

Bei Interessenkollision und in Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt oder der Beizug eines externen Anwaltes notwendig ist, kann der Versicherte diesen wählen. Wichtig dabei ist, dass der gewählte Anwalt im entsprechenden Gerichtskreis tätig ist und die notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 30 Tagen eingeleitet werden. Die Cap und der Versicherte entscheiden gemeinsam über einen Einzelrichter. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Lehnt Justis Rechtsschutz eine Übernahme der Leistung ab und der Versicherte führt auf eigene Kosten ein Gerichtsverfahren durch, werden die versicherten Kosten übernommen, sofern beim Gerichtsverfahren ein günstigeres Urteil erreicht wird, als es von der Cap oder dem Schiedsrichter vorausgesagt wurde.

Kündigungsfrist

Bei der Justis Rechtsschutzversicherung handelt es sich um ein Versicherungsabonnement. Es kann monatlich jeweils bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der bezahlten Versicherungsperiode(n) gekündigt werden.

Vertragsdauer

Bei Justis Rechtsschutz handelt es sich um ein Versicherungsabonnement. Die Versicherung wird deshalb für die Dauer eines Monats abgeschlossen und erneuert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wurde oder die für den nächsten Monat geschuldete Prämie nicht vom Zahlungsmittel des Versicherungsnehmers abgebucht werden kann.

Vorgehen im Schadenfall

Justis ist unverzüglich zu benachrichtigen.

Extra

Wohneigentum am Privatdomizil und Streitigkeiten mit dem Mieter eines Zimmers am Privatdomizil sind ohne Aufpreis mitversichert. Justis Rechtsschutz gibt es in Deutsch und Französisch. Dies betrifft sowohl die Beratung als auch die Dokumente und das Kundenportal, das Justis Rechtsschutz zur Verfügung stellt.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer und Personen, die mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben.Zudem: Hausangestellte bei der Ausübung ihrer Arbeit sowie minderjährige und/oder sich in Ausbildung befindende Kinder, die nicht mit dem Versicherungsnehmer im gleichen Haushalt wohnen, für deren Unterhalt aber der Versicherungsnehmer oder sein Partner aufkommt, und Kinder, die vorübergehend in der Obhut des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person stehen.

Die aufgeführten Personen sind versichert:

  • im Privatleben als Lenker und Halter von Privatfahrzeugen

  • als berufliche Lenker

Bei einem Verkehrsunfall sind zudem Personen mitversichert, die ein auf den Versicherungsnehmer immatrikuliertes Fahrzeug fahren oder als Passagier bei ihm mitfahren.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Strafrechtliche Verteidigung bei Verkehrsregelverletzung

  • Führerausweis / Fahrzeugausweis (Auseinandersetzungen mit den schweizerischen Administrativbehörden im Zusammenhang mit einem Entzug des Führer- oder Fahrzeugausweises.

Versicherungsleistung

Max. CHF 500'000 pro Fall (Schweiz)
Max. CHF 150'000 pro Fall (ausserhalb der Schweiz)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Ortsübliche Kosten eines externen Anwalts

  • Expertisen (auf Anordnung des Gerichts oder im Auftrag der Cap als Versicherungsträger von Justis Rechtsschutz)

  • Prozesskosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung an die Gegenpartei)

  • Mediationsverfahren

  • Reisekosten (zu Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine, sofern diese zwingend erforderlich sind) bis max. CHF 5'000 pro Fall

  • Lohnausfall (durch Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine, sofern diese zwingend erforderlich sind) bis max. CHF 5'000 pro Fall

  • Kosten für Zahlungsbefehle, Rechtseröffnungsverfahren, Pfändung, Pfändungsverlustschein und Konkursandrohung

  • Strafkaution zur Vermeidung von Untersuchungshaft in Form eines Vorschusses

  • Übersetzungskosten bei Streitigkeiten mit Auslandbezug bis max. CHF 5'000.-- pro Fall

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit

Wartefrist

Für vertragliche Streitigkeiten und Streitigkeiten mit Sozialversicherungen gilt eine Wartefrist von 30 Tagen. Für alle anderen versicherten Rechtsgebiete besteht keine Wartefrist.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Fahren ohne gültigen Führerausweis oder ohne Berechtigung

  • Invalidität, wenn das Unfallereignis vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist

  • Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Belehnung und Verpfändung von Liegenschaften oder Grundstücken

  • Streitigkeiten mit Cap, Justis Rechtsschutz und ihren Mitarbeitern

  • Streitigkeiten mit den übrigen Rechtsschutzversicherungen des Versicherungsnehmers

  • Streitigkeiten mit Anwälten, Experten und anderen Beauftragten, die für den Fall des Versicherungsnehmers tätig geworden sind

Anwaltwahl

Bei Interessenkollision und in Fällen, in denen das Prozessrecht einen externen Rechtsanwalt vorschreibt oder der Beizug eines externen Anwalts notwendig ist, kann der Versicherte diesen wählen. Wichtig dabei ist, dass der gewählte Anwalt im entsprechenden Gerichtskreis tätig ist und die notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann innerhalb von 30 Tagen eingeleitet werden. Die Cap und der Versicherte entscheiden gemeinsam über einen Einzelrichter. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Lehnt Justis Rechtsschutz eine Übernahme der Leistung ab und der Versicherte führt auf eigene Kosten ein Gerichtsverfahren durch, werden die versicherten Kosten übernommen, sofern beim Gerichtsverfahren ein günstigeres Urteil erreicht wird, als es von der Cap oder dem Schiedsrichter vorausgesagt wurde.

Kündigungsfrist

Bei der Justis Rechtsschutzversicherung handelt es sich um ein Versicherungsabonnement. Es kann monatlich jeweils bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der bezahlten Versicherungsperiode(n) gekündigt werden.

Vertragsdauer

Bei Justis Rechtsschutz handelt es sich um ein Versicherungsabonnement. Die Versicherung wird deshalb für die Dauer eines Monats abgeschlossen und erneuert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern die Versicherung nicht fristgerecht gekündigt wurde oder die für den nächsten Monat geschuldete Prämie nicht vom Zahlungsmittel des Versicherungsnehmers abgebucht werden kann.

Vorgehen im Schadenfall

Justis ist unverzüglich zu benachrichtigen.

Extra

Justis Rechtsschutz gibt es aktuell nur in Deutsch. Das betrifft sowohl die Beratung als auch sämtliche Dokumente und das Kundenportal, das Justis Rechtsschutz zur Verfügung stellt.

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Angaben zur Versicherungsgesellschaft Justis Rechtsschutz

Versicherungsträger

Assista Rechtsschutz AG

Hauptsitz

Vernier

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