Login
Login

Protekta Rechtsschutzversicherung

Produkte der Protekta

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmer:in

  • Ihre Kinder, die Sie allein erziehen, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.

Mehrpersonenhaushalt

  • Versicherungsnehmer:in und alle Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren, sind mitversichert.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Konsumenten- und Vertragsrecht

  • Sachenrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Schulrecht

  • Arbeitsrecht

  • Miet- und Pachtrecht

  • Nachbarrecht

  • Bauherren-Rechtsschutz

  • Hypothekarstreitigkeiten

  • Strafrecht

  • Patientenrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

Versicherungsleistung

Versicherungssumme Schweiz & Europa bis CHF 300'000
Selbstbehalt CHF 2'000

Weitere ungedeckte Kosten

Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme werden nur 1 Mal pro Jahr und max. CHF 500 übernommen.

Örtlicher Geltungsbereich

Europaweit mit wenigen Ausnahmen

Wartefrist

0 bis 3 Monate, je nach Rechtsgebiet

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Arbeitsrecht: bei Streitwert über CHF 100'000 nur anteilsmässige Übernahme

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen beantragt werden. Es gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr, max. 5 Jahre.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Extras

Rabattmöglichkeiten von bis zu CHF 30 bei gleichzeitig bestehender Haushalt-, Motorfahrzeug- und Reiseversicherung bei der Mobiliar.

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmer:in

  • Ihre Kinder, die Sie allein erziehen, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.

Mehrpersonenhaushalt

  • Versicherungsnehmer:in und alle Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren, sind mitversichert.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Konsumenten- und Vertragsrecht

  • Sachenrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Strafrecht

  • Ausweisentzug und Fahrzeugbesteuerung

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

Versicherungsleistung

Versicherungssumme Schweiz & Europa bis CHF 300'000
Selbstbehalt CHF 2'000

Weitere ungedeckte Kosten

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

  • Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme werden nur 1 Mal pro Jahr und max. CHF 500 übernommen.

Örtlicher Geltungsbereich

Europaweit mit wenigen Ausnahmen

Wartefrist

0 bis 3 Monate, je nach Rechtsgebiet

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Vorsätzliche Vergehen oder Übertretungen

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen beantragt werden. Es gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr, max. 5 Jahre.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmer:in

  • Ihre Kinder, die Sie allein erziehen, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.

Mehrpersonenhaushalt

  • Versicherungsnehmer:in und alle Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren, sind mitversichert.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Konsumenten- und Vertragsrecht

  • Sachenrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Schulrecht

  • Arbeitsrecht

  • Miet- und Pachtrecht

  • Nachbarrecht

  • Bauherren-Rechtsschutz

  • Hypothekarstreitigkeiten

  • Strafrecht

  • Patientenrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

Versicherungsleistung

Versicherungssumme Schweiz & Europa bis CHF 300'000
Selbstbehalt CHF 2'000

Weitere ungedeckte Kosten

Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme werden nur 1 Mal pro Jahr und max. CHF 500 übernommen.

Örtlicher Geltungsbereich

Europaweit mit wenigen Ausnahmen

Wartefrist

0 bis 3 Monate, je nach Rechtsgebiet

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Arbeitsrecht: bei Streitwert über CHF 100'000 nur anteilsmässige Übernahme

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen beantragt werden. Es gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr, max. 5 Jahre.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Extras

Rabattmöglichkeiten von bis zu CHF 30 bei gleichzeitig bestehender Haushalt-, Motorfahrzeug- und Reiseversicherung bei der Mobiliar.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmer:in

  • Ihre Kinder, die Sie allein erziehen, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.

Mehrpersonenhaushalt

  • Versicherungsnehmer:in und alle Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren, sind mitversichert.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Konsumenten- und Vertragsrecht

  • Sachenrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Strafrecht

  • Ausweisentzug und Fahrzeugbesteuerung

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

Versicherungsleistung

Versicherungssumme Schweiz & Europa bis CHF 300'000
Selbstbehalt CHF 2'000

Weitere ungedeckte Kosten

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

  • Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme werden nur 1 Mal pro Jahr und max. CHF 500 übernommen.

Örtlicher Geltungsbereich

Europaweit mit wenigen Ausnahmen

Wartefrist

0 bis 3 Monate, je nach Rechtsgebiet

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Vorsätzliche Vergehen oder Übertretungen

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen beantragt werden. Es gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr, max. 5 Jahre.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmer:in

  • Ihre Kinder, die Sie allein erziehen, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.

Mehrpersonenhaushalt

  • Versicherungsnehmer:in und alle Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren, sind mitversichert.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Konsumenten- und Vertragsrecht

  • Sachenrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Schulrecht

  • Arbeitsrecht

  • Miet- und Pachtrecht

  • Nachbarrecht

  • Bauherren-Rechtsschutz

  • Hypothekarstreitigkeiten

  • Strafrecht

  • Patientenrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

Versicherungsleistung

Versicherungssumme Schweiz & Europa bis CHF 1'000'000
Versicherungssumme Welt bis CHF 200'000

Weitere ungedeckte Kosten

Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme werden nur 1 Mal pro Jahr und max. CHF 500 übernommen.

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit mit wenigen Ausnahmen

Wartefrist

0 bis 3 Monate, je nach Rechtsgebiet

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Arbeitsrecht: bei Streitwert über CHF 150'000 nur anteilsmässige Übernahme

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen beantragt werden. Es gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr, max. 5 Jahre.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Extras

  • Rabattmöglichkeiten von bis zu CHF 30 bei gleichzeitig bestehender Haushalt-, Motorfahrzeug- und Reiseversicherung bei der Mobiliar.

  • 25 % Prämienrabatt auf die Rechtsschutzversicherung für Personen unter 26 Jahren.

  • 10 % Prämienrabatt für die Rechtsschutzversicherung für Personen über 60 Jahre.

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmer:in

  • Ihre Kinder, die Sie allein erziehen, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.

Mehrpersonenhaushalt

  • Versicherungsnehmer:in und alle Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren, sind mitversichert.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Konsumenten- und Vertragsrecht

  • Sachenrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Strafrecht

  • Ausweisentzug und Fahrzeugbesteuerung

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

Versicherungsleistung

Versicherungssumme Schweiz & Europa bis CHF 1'000'000
Versicherungssumme Welt bis CHF 200'000

Weitere ungedeckte Kosten

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

  • Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme werden nur 1 Mal pro Jahr und max. CHF 500 übernommen.

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit mit Ausnahme Sozialversicherungsrecht (europaweit)

Wartefrist

0 bis 3 Monate, je nach Rechtsgebiet

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Vorsätzliche Vergehen oder Übertretungen

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen beantragt werden. Es gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr, max. 5 Jahre.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Extras

  • 25 % Prämienrabatt auf die Rechtsschutzversicherung für Personen unter 26 Jahren.

  • 10 % Prämienrabatt für die Rechtsschutzversicherung für Personen über 60 Jahre.

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmer:in

  • Ihre Kinder, die Sie allein erziehen, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.

Mehrpersonenhaushalt

  • Versicherungsnehmer:in und alle Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren, sind mitversichert.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Konsumenten- und Vertragsrecht

  • Sachenrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Schulrecht

  • Arbeitsrecht

  • Miet- und Pachtrecht

  • Nachbarrecht

  • Bauherren-Rechtsschutz

  • Hypothekarstreitigkeiten

  • Strafrecht

  • Patientenrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

Versicherungsleistung

Versicherungssumme Schweiz & Europa bis CHF 1'000'000
Versicherungssumme Welt bis CHF 200'000

Weitere ungedeckte Kosten

Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme werden nur 1 Mal pro Jahr und max. CHF 500 übernommen.

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit mit wenigen Ausnahmen

Wartefrist

0 bis 3 Monate, je nach Rechtsgebiet

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Arbeitsrecht: bei Streitwert über CHF 150'000 nur anteilsmässige Übernahme

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen beantragt werden. Es gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr, max. 5 Jahre.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Extras

  • Rabattmöglichkeiten von bis zu CHF 30 bei gleichzeitig bestehender Haushalt-, Motorfahrzeug- und Reiseversicherung bei der Mobiliar.

  • 25 % Prämienrabatt auf die Rechtsschutzversicherung für Personen unter 26 Jahren.

  • 10 % Prämienrabatt für die Rechtsschutzversicherung für Personen über 60 Jahre.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmer:in

  • Ihre Kinder, die Sie allein erziehen, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.

Mehrpersonenhaushalt

  • Versicherungsnehmer:in und alle Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren, sind mitversichert.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Konsumenten- und Vertragsrecht

  • Sachenrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Strafrecht

  • Ausweisentzug und Fahrzeugbesteuerung

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

Versicherungsleistung

Versicherungssumme Schweiz & Europa bis CHF 1'000'000
Versicherungssumme Welt bis CHF 200'000

Weitere ungedeckte Kosten

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

  • Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme werden nur 1 Mal pro Jahr und max. CHF 500 übernommen.

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit mit Ausnahme Sozialversicherungsrecht (europaweit)

Wartefrist

0 bis 3 Monate, je nach Rechtsgebiet

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Vorsätzliche Vergehen oder Übertretungen

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen beantragt werden. Es gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr, max. 5 Jahre.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Extras

  • 25 % Prämienrabatt auf die Rechtsschutzversicherung für Personen unter 26 Jahren.

  • 10 % Prämienrabatt für die Rechtsschutzversicherung für Personen über 60 Jahre.

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmer:in

  • Ihre Kinder, die Sie allein erziehen, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.

Mehrpersonenhaushalt

  • Versicherungsnehmer:in und alle Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren, sind mitversichert.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Konsumenten- und Vertragsrecht

  • Sachenrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Schulrecht

  • Persönlichkeitsrecht und Internet-Rechtsschutz

  • Inkasso-Rechtsschutz

  • Urheberrecht

  • Eherecht, eingetragene Partnerschaft und Konkubinat

  • Erbrecht

  • Arbeitsrecht

  • Vertragsrecht aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit (Jahresumsatz bis CHF 20'000)

  • Miet- und Pachtrecht

  • Nachbarrecht

  • Bauherren-Rechtsschutz

  • Hypothekarstreitigkeiten

  • Öffentliches Baurecht

  • Enteignungsrecht

  • Strafrecht

  • Steuerrecht

  • Patientenrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

  • Beratungs-Rechtsschutz (max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr)

Versicherungsleistung

Versicherungssumme Schweiz & Europa bis CHF 1'300'000
Versicherungssumme Welt bis CHF 300'000

Weitere ungedeckte Kosten

Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme werden nur 1 Mal pro Jahr und max. CHF 500 übernommen.

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit mit wenigen Ausnahmen

Wartefrist

0 bis 3 Monate, je nach Rechtsgebiet

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Arbeitsrecht: bei Streitwert über CHF 300'000 nur anteilsmässige Übernahme

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen beantragt werden. Es gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr, max. 5 Jahre.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Extras

  • Rabattmöglichkeiten von bis zu CHF 40 bei gleichzeitig bestehender Haushalt-, Cyber-, Motorfahrzeug- und Reiseversicherung bei der Mobiliar. Im Paket Comfort zusätzlich enthalten: Rechtsschutz in Rechtsgebieten wie Beratungs-Rechtsschutz, Eherecht, eingetragene Partnerschaft und Konkubinat; Erbrecht; Persönlichkeitsrecht/Internet-Rechtsschutz; Urheberrecht; Enteignungsrecht; Steuerrecht; Inkasso-Rechtsschutz; öffentliches Baurecht und Vertragsrecht aus selbst. Nebenerwerbstätigkeit.

  • 25 % Prämienrabatt auf die Rechtsschutzversicherung für Personen unter 26 Jahren.

  • 10 % Prämienrabatt für die Rechtsschutzversicherung für Personen über 60 Jahre.

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmer:in

  • Ihre Kinder, die Sie allein erziehen, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.

Mehrpersonenhaushalt

  • Versicherungsnehmer:in und alle Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren, sind mitversichert.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Konsumenten- und Vertragsrecht

  • Sachenrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Schulrecht

  • Persönlichkeitsrecht und Internet-Rechtsschutz

  • Inkasso-Rechtsschutz

  • Urheberrecht

  • Eherecht, eingetragene Partnerschaft und Konkubinat

  • Erbrecht

  • Arbeitsrecht

  • Vertragsrecht aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit (Jahresumsatz bis CHF 20'000)

  • Miet- und Pachtrecht

  • Nachbarrecht

  • Bauherren-Rechtsschutz

  • Hypothekarstreitigkeiten

  • Öffentliches Baurecht

  • Enteignungsrecht

  • Strafrecht

  • Steuerrecht

  • Patientenrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

  • Beratungs-Rechtsschutz (max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr)

Versicherungsleistung

Versicherungssumme Schweiz & Europa bis CHF 1'300'000
Versicherungssumme Welt bis CHF 300'000

Weitere ungedeckte Kosten

Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme werden nur 1 Mal pro Jahr und max. CHF 500 übernommen.

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit mit wenigen Ausnahmen

Wartefrist

0 bis 3 Monate, je nach Rechtsgebiet

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Arbeitsrecht: bei Streitwert über CHF 300'000 nur anteilsmässige Übernahme

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen beantragt werden. Es gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr, max. 5 Jahre.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Extras

  • Rabattmöglichkeiten von bis zu CHF 40 bei gleichzeitig bestehender Haushalt-, Cyber-, Motorfahrzeug- und Reiseversicherung bei der Mobiliar. Im Paket Comfort zusätzlich enthalten: Rechtsschutz in Rechtsgebieten wie Beratungs-Rechtsschutz, Eherecht, eingetragene Partnerschaft und Konkubinat; Erbrecht; Persönlichkeitsrecht/Internet-Rechtsschutz; Urheberrecht; Enteignungsrecht; Steuerrecht; Inkasso-Rechtsschutz; öffentliches Baurecht und Vertragsrecht aus selbst. Nebenerwerbstätigkeit.

  • 25 % Prämienrabatt auf die Rechtsschutzversicherung für Personen unter 26 Jahren.

  • 10 % Prämienrabatt für die Rechtsschutzversicherung für Personen über 60 Jahre.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmer:in

  • Ihre Kinder, die Sie allein erziehen, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.

Mehrpersonenhaushalt

  • Versicherungsnehmer:in und alle Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren, sind mitversichert.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Konsumenten- und Vertragsrecht

  • Sachenrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Strafrecht

  • Ausweisentzug und Fahrzeugbesteuerung

  • Sozialversicherungsrecht

  • Privatversicherungsrecht

Versicherungsleistung

Versicherungssumme Schweiz & Europa bis CHF 1'300'000
Versicherungssumme Welt bis CHF 300'000

Weitere ungedeckte Kosten

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

  • Spesen und Verwaltungskosten eines Strafmandats oder einer Administrativmassnahme werden nur 1 Mal pro Jahr und max. CHF 500 übernommen.

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweit mit Ausnahme Sozialversicherungsrecht (europaweit)

Wartefrist

0 bis 3 Monate, je nach Rechtsgebiet

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Vorsätzliche Vergehen oder Übertretungen

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen Anwalt vorschlagen, wenn der Beizug eines Anwaltes erforderlich ist. Die Beauftragung erfolgt durch die Protekta. Können sich der Versicherte und die Protekta nicht auf einen Anwalt einigen, kann der Versicherte 3 Anwälte vorschlagen, von denen die Protekta einen auswählt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann innerhalb von 20 Tagen beantragt werden. Es gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr, max. 5 Jahre.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist schriftlich zu benachrichtigen.

Extras

  • 25 % Prämienrabatt auf die Rechtsschutzversicherung für Personen unter 26 Jahren.

  • 10 % Prämienrabatt für die Rechtsschutzversicherung für Personen über 60 Jahre.

Prämien vergleichen

Angaben zur Versicherungsgesellschaft Protekta

Versicherungsträger

Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG

Hauptsitz

Bern

Übersicht der Schweizer Rechtsschutzversicherungen