Basler Rechtsschutzversicherung
Produkte der Basler
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (Mieter)
Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre und bei vorsätzlichen Taten)
Rechtsberatung (einmalige Beratung, für Nachbarrecht, Personen-, Erb- und Familienrecht; ohne Scheidungsrecht) bis max. CHF 500
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss); ausserhalb Europas max. CHF 50'000; für Rechtsberatung max. CHF 500 (pro Fall)
Weitere ungedeckte Kosten
Übersetzungskosten
Örtlicher Geltungsbereich
Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung
weltweit (bis max. CHF 50'000), für rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schadenersatz, Straf- und Verwaltungsstrafrecht
in Europa für Konsumentenrecht und andere Verträge,
oder nur bei Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Dies betrifft alle übrigen Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsberatungen.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für vertragliche Streitigkeiten kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung, wobei diese Wartefrist bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang entfällt.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend ...
Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist.
Eigentumsrecht
Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder Einstellung des Verfahrens)
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen
Urheber- und Patentrecht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung
Anwaltwahl
Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann innerhalb von 90 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor jährlicher Fälligkeit.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police (Mindestvertragsdauer 1 Jahr mit automatischer jährlicher Erneuerung).
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer, die zuständige Geschäftsstelle der Basler oder der TCS, ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Optionen
Optional zum Privatrechtsschutz kann zusätzlich der Gebäuderechtsschutz versichert werden
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre und bei vorsätzlichen Taten)
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso
Weitere ungedeckte Kosten
Übersetzungskosten
Örtlicher Geltungsbereich
Die Versicherung gilt für Schadenfälle in Europa.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für vertragliche Streitigkeiten kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung, wobei diese Wartefrist bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang entfällt.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend ...
Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder Einstellung des Verfahrens)
Inkasso von unbestrittenen Forderungen
Administrativverfahren
Streitigkeiten in Verbindung mit aktiver Teilnahme an Rennen, Rallyes oder ähnlichen Wett- oder Trainingsfahrten
Verfahren von internationalen oder supranationalen Gerichtsinstanzen
Anwaltwahl
Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann innerhalb von 90 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor jährlicher Fälligkeit.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police (Mindestvertragsdauer 1 Jahr mit automatischer jährlicher Erneuerung).
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer, die zuständige Geschäftsstelle der Basler oder der TCS, ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (Mieter)
Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre und bei vorsätzlichen Taten)
Rechtsberatung (einmalige Beratung, für Nachbarrecht, Personen-, Erb- und Familienrecht; ohne Scheidungsrecht) bis max. CHF 500
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss); ausserhalb Europas max. CHF 50'000; für Rechtsberatung max. CHF 500 (pro Fall)
Weitere ungedeckte Kosten
Übersetzungskosten
Örtlicher Geltungsbereich
Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung
weltweit (bis max. CHF 50'000), für rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schadenersatz, Straf- und Verwaltungsstrafrecht
in Europa für Konsumentenrecht und andere Verträge,
oder nur bei Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Dies betrifft alle übrigen Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsberatungen.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für vertragliche Streitigkeiten kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung, wobei diese Wartefrist bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang entfällt.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend ...
Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist.
Eigentumsrecht
Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder Einstellung des Verfahrens)
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen
Urheber- und Patentrecht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)
Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen
Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern
Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung
Anwaltwahl
Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann innerhalb von 90 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor jährlicher Fälligkeit.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police (Mindestvertragsdauer 1 Jahr mit automatischer jährlicher Erneuerung).
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer, die zuständige Geschäftsstelle der Basler oder der TCS, ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Optionen
Optional zum Privatrechtsschutz kann zusätzlich der Gebäuderechtsschutz versichert werden
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmer Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre und bei vorsätzlichen Taten)
Versicherungsleistung
max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss)
Zusätzlich gedeckte Kosten
Inkasso
Weitere ungedeckte Kosten
Übersetzungskosten
Örtlicher Geltungsbereich
Die Versicherung gilt für Schadenfälle in Europa.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach der Prämienzahlung. Für vertragliche Streitigkeiten kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung, wobei diese Wartefrist bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang entfällt.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend ...
Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder Einstellung des Verfahrens)
Inkasso von unbestrittenen Forderungen
Administrativverfahren
Streitigkeiten in Verbindung mit aktiver Teilnahme an Rennen, Rallyes oder ähnlichen Wett- oder Trainingsfahrten
Verfahren von internationalen oder supranationalen Gerichtsinstanzen
Anwaltwahl
Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Schiedsverfahren kann innerhalb von 90 Tagen eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis 3 Monate vor jährlicher Fälligkeit.
Vertragsdauer
Gemäss Vertragsdauer in der Police (Mindestvertragsdauer 1 Jahr mit automatischer jährlicher Erneuerung).
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherer, die zuständige Geschäftsstelle der Basler oder der TCS, ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Angaben zur Versicherungsgesellschaft Basler
Versicherungsträger | TCS AG |
Hauptsitz | Vernier |