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Simpego Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung

Produkte der Simpego

Feuer
Nebst Schäden infolge Brand, plötzlicher und unfallmässiger Einwirkung von Rauch, Blitzschlag, Explosion und Implosion, sind auch Schäden aufgrund Einschlag von Meteoriten und anderen Himmelkörpern, abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge versichert. Mitversichert sind zudem bis zur Hausrat-Versicherungssumme auch Seng- und Nutzfeuerschäden, Schäden durch Löschmittel, der Verderb von Tiefkühlgut bei technischem Versagen von Kühlaggregaten oder bei ungeplantem Stromausfall, der Inhalt von Aquarien und Terrarien bei ungeplantem Stromausfall, Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Maschinen, Apparaten und Leitungen durch die elektrische Energie selber (Stromwirkungsschäden) und Schäden durch Abhandenkommen als Folge von Feuerschäden.

Elementar
Schäden verursacht durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch und Schäden durch Abhandenkommen als Folge eines Elementarschadens.

Wasser
Schäden durch ungewolltes Austreten von Flüssigkeiten und Gasen aus flüssigkeitsführenden Leitungsanlagen. Schäden durch plötzliches und unfallmässiges Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Zierbrunnen, Aquarien, Wasserbetten, mobilen Klimageräten und Luftbefeuchtern sowie mobilen und aufblasbaren Pools und Whirlpools. Schäden durch von aussen eindringenden Regen, Schnee und Schmelzwasser und durch Rückstau aus der Kanalisation sowie Grund- und Hangwasser. Mitversichert sind Schäden durch Abhandenkommen aufgrund eines Wasserschadens.

Diebstahl
Schäden durch Beraubung und Einbruch inkl. Schäden, verursacht durch eingeschlossene Täter, welche gewaltsam aus den Räumlichkeiten ausbrechen (Ausbruchdiebstahl). Schäden durch einfachen Diebstahl, d.h. Diebstahlschäden, die weder Beraubung noch Einbruch zuzuordnen sind inkl. Taschen- und Trickdiebstahl, Aufbrechen von Fahrzeugen, Einschleichen und Einbruch in Fahrnisbauten (z.B. Schrebergartenhäuschen). Mitversichert bis CHF 5'000 sind zudem Schäden durch böswillige Beschädigung, wenn der Täter unbefugt in die Räumlichkeiten gelangt ist. Zusätzlich versicherbar: einfacher Diebstahl auswärts, d.h. ausserhalb des versicherten Standortes.

Glasbruch
Bruchschäden an Mobiliarverglasungen (inkl. Verglasungen von Fahrnisbauten, z.B. Schrebergartenhäuschen). Zum Mobiliarglas zählen auch Tischplatten und -sockel aus Stein. Glasähnliche Materialien wie Plexiglas sind ebenfalls mitversichert, sofern sie anstelle von Glas verwendet werden. Das Mobiliarglas ist bis zur Hausrat-Versicherungssumme gedeckt (Vollwert). Mitversichert werden kann das Gebäudeglas (Verglasungen beim Gebäude inkl. Isolierglas, Kochflächen aus Glaskeramik und Glaskochfelder von Induktionsherden, Küchen-, Badezimmer- und Cheminéeabdeckungen sowie Glasbestandteile von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen). Zudem können sanitäre Einrichtungen wie Lavabos, Spültröge, Dusch- und Badewannen etc. inkl. Armaturen und notwendige Reparaturkosten für Absplitterungen von Emailbelag versichert werden. Die Glasdeckung umfasst auch Komplementär- und Folgeschäden bis CHF 5'000.

Leistungsbegrenzungen

  • Am Arbeitsplatz aufbewahrter Hausrat ist bis CHF 2'000 mitversichert (keine Deckung für Geldwerte).

  • Schmucksachen sind bis 20% der Hausrat-Versicherungssumme, jedoch max. bis CHF 30'000 versichert.

  • Geldwerte, anvertrautes Dritteigentum und Gästeeffekte, Reisegepäck und Gartenanlagen sind nicht mitversichert, können aber auf Wunsch eingeschlossen werden.

  • Zusatzkosten wie zusätzliche Lebenshaltungskosten, Notverglasung, Nottüren, Schlossänderungskosten, Reinigung, Umzugskosten etc., die aufgrund eines versicherten Hausratschadens anfallen, sind bis 10% der Hausrat-Versicherungssumme mitversichert. Die Summe kann erhöht oder die Deckung bei Nichtbedarf auch ganz ausgeschlossen werden.

Selbstbehalt
Der Selbstbehalt kann pro Deckung frei gewählt werden (Ausnahme Elementar CHF 500). Teilweise fallen die Selbstbehalte in Prozent zur Schadenhöhe (jedoch max. zur versicherten Summe) an, z.B. bei der Kaskoversicherung.

Spezielles

  • Fahrnisbauten (z.B. Schrebergartenhäuschen) in der Schweiz sind automatisch mitversichert, sofern in der Versicherungssumme berücksichtigt.

  • im Teil- und Totalschaden wird auf eine Kürzung der Versicherungsleistung aufgrund Unterversicherung verzichtet (Ausnahme: Elementarschäden).

  • Vorsorgedeckung von 10% auf die Hausrat-Versicherungssumme für Neuanschaffungen, Wertsteigerungen etc. ist immer mitversichert.

  • beim Umzug sind unabhängig von einer Kaskodeckung Beschädigungen am Umzugsgut bis CHF 5'000 resp. der Verlust von Umzugsgut bis CHF 1'000 versichert.

  • beim Transport von versicherten Sachen sind unabhängig von einer Transportschadendeckung Beschädigungen und Verlust der transportierten Sache bis zu CHF 500 versichert, max. 1 x pro Jahr (z.B. Onlinebestellungen).

  • Reisegepäck kann gegen Beschädigungen (Kasko), Verlust und Transportschäden versichert werden.

  • Hausrat kann gegen Kaskoschäden (Beschädigungen) versichert werden inkl. Schäden an Elektrogeräten durch Stromeinwirkung, Flüssigkeit und Feuchtigkeit.

  • Erdbebendeckung kann mitversichert werden.

  • Mobilheime und Wohnwagen mit festem Standort können mitversichert werden.

  • Gebäudeversicherung im gleichen Vertrag möglich.

Feuer
Nebst Schäden infolge Brand, plötzlicher und unfallmässiger Einwirkung von Rauch, Blitzschlag, Explosion und Implosion sind auch Schäden aufgrund Einschlag von Meteoriten und anderen Himmelkörpern, abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge versichert. Mitversichert sind zudem bis zur Hausrat-Versicherungssumme auch Seng- und Nutzfeuerschäden, Schäden durch Löschmittel, der Verderb von Tiefkühlgut bei technischem Versagen von Kühlaggregaten oder bei ungeplantem Stromausfall, der Inhalt von Aquarien und Terrarien bei ungeplantem Stromausfall, Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Maschinen, Apparaten und Leitungen durch die elektrische Energie selber (Stromwirkungsschäden) und Schäden durch Abhandenkommen als Folge von Feuerschäden.

Elementar
Schäden verursacht durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch und Schäden durch Abhandenkommen als Folge eines Elementarschadens.

Wasser
Schäden durch ungewolltes Austreten von Flüssigkeiten und Gasen aus flüssigkeitsführenden Leitungsanlagen. Schäden durch plötzliches und unfallmässiges Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Zierbrunnen, Aquarien, Wasserbetten, mobilen Klimageräten und Luftbefeuchtern sowie mobilen und aufblasbaren Pools und Whirlpools. Schäden durch von aussen eindringenden Regen, Schnee und Schmelzwasser und durch Rückstau aus der Kanalisation sowie Grund- und Hangwasser. Mitversichert sind Schäden durch Abhandenkommen aufgrund eines Wasserschadens.

Diebstahl
Schäden durch Beraubung und Einbruch inkl. Schäden, verursacht durch eingeschlossene Täter, welche gewaltsam aus den Räumlichkeiten ausbrechen (Ausbruchdiebstahl). Schäden durch einfachen Diebstahl, d.h. Diebstahlschäden, die weder Beraubung noch Einbruch zuzuordnen sind inkl. Taschen- und Trickdiebstahl, Aufbrechen von Fahrzeugen, Einschleichen und Einbruch in Fahrnisbauten (z.B. Schrebergartenhäuschen). Mitversichert bis CHF 5'000 sind zudem Schäden durch böswillige Beschädigung, wenn der Täter unbefugt in die Räumlichkeiten gelangt ist. Zusätzlich versicherbar: einfacher Diebstahl auswärts, d.h. ausserhalb des versicherten Standortes.

Glasbruch
Bruchschäden an Mobiliarverglasungen (inkl. Verglasungen von Fahrnisbauten, z.B. Schrebergartenhäuschen). Zum Mobiliarglas zählen auch Tischplatten und -sockel aus Stein. Glasähnliche Materialien wie Plexiglas sind ebenfalls mitversichert, sofern sie anstelle von Glas verwendet werden. Das Mobiliarglas ist bis zur Hausrat-Versicherungssumme gedeckt (Vollwert). Mitversichert werden kann das Gebäudeglas (Verglasungen beim Gebäude inkl. Isolierglas, Kochflächen aus Glaskeramik und Glaskochfelder von Induktionsherden, Küchen-, Badezimmer- und Cheminéeabdeckungen sowie Glasbestandteile von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen). Zudem können sanitäre Einrichtungen wie Lavabos, Spültröge, Dusch- und Badewannen etc. inkl. Armaturen und notwendige Reparaturkosten für Absplitterungen von Emailbelag versichert werden. Die Glasdeckung umfasst auch Komplementär- und Folgeschäden bis CHF 5'000.

Leistungsbegrenzungen

  • Am Arbeitsplatz aufbewahrter Hausrat ist bis CHF 2'000 mitversichert (keine Deckung für Geldwerte).

  • Schmucksachen sind bis 20% der Hausrat-Versicherungssumme, jedoch max. bis CHF 30'000 versichert.

  • Anvertrautes Dritteigentum und Gästeeffekte, Reisegepäck und Gartenanlagen sind nicht mitversichert, können aber auf Wunsch eingeschlossen werden.

  • Geldwerte (Bargeld, Gutscheine, Checks, Kredit-/Debit-/Kundenkarten, Edelmetalle als Vorräte/Handelsware etc.) sind bis CHF 2'000 gegen die Risiken Feuer, Elementar, Wasser, Beraubung und Einbruch mitversichert. Die Summe kann erhöht oder die Deckung bei Nichtbedarf auch ganz ausgeschlossen werden.

  • Zusatzkosten wie zusätzliche Lebenshaltungskosten, Notverglasung, Nottüren, Schlossänderungskosten, Reinigung, Umzugskosten etc., die aufgrund eines versicherten Hausratschadens anfallen, sind bis 15% der Hausrat-Versicherungssumme mitversichert. Die Summe kann erhöht oder die Deckung bei Nichtbedarf auch ganz ausgeschlossen werden.

Selbstbehalt
Der Selbstbehalt kann pro Deckung frei gewählt werden (Ausnahme Elementar CHF 500). Teilweise fallen die Selbstbehalte in Prozent zur Schadenhöhe (jedoch max. zur versicherten Summe) an, z.B. bei der Kaskoversicherung.

Spezielles

  • Fahrnisbauten (z.B. Schrebergartenhäuschen) in der Schweiz sind automatisch mitversichert, sofern in der Versicherungssumme berücksichtigt.

  • im Teil- und Totalschaden wird auf eine Kürzung der Versicherungsleistung aufgrund Unterversicherung verzichtet (Ausnahme: Elementarschäden).

  • Vorsorgedeckung von 10% auf die Hausrat-Versicherungssumme für Neuanschaffungen, Wertsteigerungen etc. ist immer mitversichert.

  • beim Umzug sind unabhängig von einer Kaskodeckung Beschädigungen am Umzugsgut bis CHF 5'000 resp. der Verlust von Umzugsgut bis CHF 1'000 versichert.

  • beim Transport von versicherten Sachen sind unabhängig von einer Transportschadendeckung Beschädigungen und Verlust der transportierten Sache bis zu CHF 500 versichert, max. 1 x pro Jahr (z.B. Onlinebestellungen).

  • Reisegepäck kann gegen Beschädigungen (Kasko), Verlust und Transportschäden versichert werden.

  • Hausrat kann gegen Kaskoschäden (Beschädigungen) versichert werden inkl. Schäden an Elektrogeräten durch Stromeinwirkung, Flüssigkeit und Feuchtigkeit.

  • Erdbebendeckung kann mitversichert werden.

  • Mobilheime und Wohnwagen mit festem Standort können mitversichert werden.

  • Gebäudeversicherung im gleichen Vertrag möglich.

Feuer
Nebst Schäden infolge Brand, plötzlicher und unfallmässiger Einwirkung von Rauch, Blitzschlag, Explosion und Implosion, sind auch Schäden aufgrund Einschlag von Meteoriten und anderen Himmelkörpern, abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge versichert. Mitversichert sind zudem bis zur Hausrat-Versicherungssumme auch Seng- und Nutzfeuerschäden, Schäden durch Löschmittel, der Verderb von Tiefkühlgut bei technischem Versagen von Kühlaggregaten oder bei ungeplantem Stromausfall, der Inhalt von Aquarien und Terrarien bei ungeplantem Stromausfall, Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Maschinen, Apparaten und Leitungen durch die elektrische Energie selber (Stromwirkungsschäden) und Schäden durch Abhandenkommen als Folge von Feuerschäden.

Elementar
Schäden verursacht durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch und Schäden durch Abhandenkommen als Folge eines Elementarschadens.

Wasser
Schäden durch ungewolltes Austreten von Flüssigkeiten und Gasen aus flüssigkeitsführenden Leitungsanlagen. Schäden durch plötzliches und unfallmässiges Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Zierbrunnen, Aquarien, Wasserbetten, mobilen Klimageräten und Luftbefeuchtern sowie mobilen und aufblasbaren Pools und Whirlpools. Schäden durch von aussen eindringenden Regen, Schnee und Schmelzwasser und durch Rückstau aus der Kanalisation sowie Grund- und Hangwasser. Mitversichert sind Schäden durch Abhandenkommen aufgrund eines Wasserschadens.

Diebstahl
Schäden durch Beraubung und Einbruch inkl. Schäden, verursacht durch eingeschlossene Täter, welche gewaltsam aus den Räumlichkeiten ausbrechen (Ausbruchdiebstahl). Schäden durch einfachen Diebstahl, d.h. Diebstahlschäden, die weder Beraubung noch Einbruch zuzuordnen sind inkl. Taschen- und Trickdiebstahl, Aufbrechen von Fahrzeugen, Einschleichen und Einbruch in Fahrnisbauten (z.B. Schrebergartenhäuschen). Mitversichert bis CHF 5'000 sind zudem Schäden durch böswillige Beschädigung, wenn der Täter unbefugt in die Räumlichkeiten gelangt ist. Zusätzlich versicherbar: einfacher Diebstahl auswärts, d.h. ausserhalb des versicherten Standortes.

Glasbruch
Bruchschäden an Mobiliarverglasungen (inkl. Verglasungen von Fahrnisbauten, z.B. Schrebergartenhäuschen). Zum Mobiliarglas zählen auch Tischplatten und -sockel aus Stein. Glasähnliche Materialien wie Plexiglas sind ebenfalls mitversichert, sofern sie anstelle von Glas verwendet werden. Das Mobiliarglas ist bis zur Hausrat-Versicherungssumme gedeckt (Vollwert). Mitversichert werden kann das Gebäudeglas (Verglasungen beim Gebäude inkl. Isolierglas, Kochflächen aus Glaskeramik und Glaskochfelder von Induktionsherden, Küchen-, Badezimmer- und Cheminéeabdeckungen sowie Glasbestandteile von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen). Zudem können sanitäre Einrichtungen wie Lavabos, Spültröge, Dusch- und Badewannen etc. inkl. Armaturen und notwendige Reparaturkosten für Absplitterungen von Emailbelag versichert werden. Die Glasdeckung umfasst auch Komplementär- und Folgeschäden bis CHF 5'000.

Leistungsbegrenzungen

  • Am Arbeitsplatz aufbewahrter Hausrat ist bis CHF 2'000 mitversichert (keine Deckung für Geldwerte).

  • Schmucksachen sind bis 20% der Hausrat-Versicherungssumme, jedoch max. bis CHF 30'000 versichert.

  • Anvertrautes Dritteigentum und Gästeeffekte, Reisegepäck und Gartenanlagen sind nicht mitversichert, können aber auf Wunsch eingeschlossen werden.

  • Geldwerte (Bargeld, Gutscheine, Checks, Kredit-/Debit-/Kundenkarten, Edelmetalle als Vorräte/Handelsware etc.) sind bis CHF 2000 gegen die Risiken Feuer, Elementar, Wasser, Beraubung und Einbruch mitversichert. Die Summe kann erhöht oder die Deckung bei Nichtbedarf auch ganz ausgeschlossen werden.

  • Zusatzkosten wie zusätzliche Lebenshaltungskosten, Notverglasung, Nottüren, Schlossänderungskosten, Reinigung, Umzugskosten etc., die aufgrund eines versicherten Hausratschadens anfallen, sind bis 20% der Hausrat-Versicherungssumme mitversichert. Die Summe kann erhöht oder die Deckung bei Nichtbedarf auch ganz ausgeschlossen werden.

Selbstbehalt
Der Selbstbehalt kann pro Deckung frei gewählt werden (Ausnahme Elementar CHF 500). Teilweise fallen die Selbstbehalte in Prozent zur Schadenhöhe (jedoch max. zur versicherten Summe) an, z.B. bei der Kaskoversicherung.

Spezielles

  • Assistancedeckung für Handwerker-Notfallservice ist mitversichert, kann bei Nichtbedarf auch ausgeschlossen werden.

  • Grobfahrlässigkeit ist mitversichert, kann bei Nichtbedarf auch ausgeschlossen werden.

  • Fahrnisbauten (z.B. Schrebergartenhäuschen) in der Schweiz sind automatisch mitversichert, sofern in der Versicherungssumme berücksichtigt.

  • im Teil- und Totalschaden wird auf eine Kürzung der Versicherungsleistung aufgrund Unterversicherung verzichtet (Ausnahme: Elementarschäden).

  • Vorsorgedeckung von 10% auf die Hausrat-Versicherungssumme für Neuanschaffungen, Wertsteigerungen etc. ist immer mitversichert.

  • beim Umzug sind unabhängig von einer Kaskodeckung Beschädigungen am Umzugsgut bis CHF 5'000 resp. der Verlust von Umzugsgut bis CHF 1'000 versichert.

  • beim Transport von versicherten Sachen sind unabhängig von einer Transportschadendeckung Beschädigungen und Verlust der transportierten Sache bis zu CHF 500 versichert, max. 1 x pro Jahr (z.B. Onlinebestellungen).

  • Reisegepäck kann gegen Beschädigungen (Kasko), Verlust und Transportschäden versichert werden.

  • Hausrat kann gegen Kaskoschäden (Beschädigungen) versichert werden inkl. Schäden an Elektrogeräten durch Stromeinwirkung, Flüssigkeit und Feuchtigkeit.

  • Erdbebendeckung kann mitversichert werden.

  • Mobilheime und Wohnwagen mit festem Standort können mitversichert werden.

  • Gebäudeversicherung im gleichen Vertrag möglich.

Was gilt bei Motorfahrzeugen
Versichert ist das Benützen fremder, privater, in der Schweiz zugelassenen Motorfahrzeuge bis 3,5t, die unentgeltlich und in rein privatem Interesse benutzt werden. Fahrzeuge von im gleichen Haushalt lebenden Personen gelten nicht als fremd.

Grundversicherung: Versichert ist der Haftpflicht-Selbstbehalt und eine aus dem Schaden entstehende Mehrprämie (Bonusverlust in der Haftpflichtversicherung).

Zusatzdeckung: Versichert sind zusätzlich Kollisionsschäden am benutzen Fahrzeug resp. bei Vorhandensein einer Kaskoversicherung der Kasko- Selbstbehalt und eine aus dem Schaden entstehende Mehrprämie (Bonusverlust). Mitversichert bis CHF 500 sind zudem Kosten für Abschleppen, Bergung, Zoll, Ersatzfahrzeug bei Panne oder Unfall und etwaige Standkosten.

Versicherte Personen
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer und vorübergehend im gemeinsamen Haushalt lebende, minderjährige Kinder.

Ganzer Haushalt: Versichert sind alle mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt lebende Personen und vorübergehend im gemeinsamen Haushalt lebende, minderjährige Kinder.

Was gilt bei Liegenschaften
Versichert ist die Haftpflicht von:

  • Mietern von selbstgenutzten, unbeweglichen Sachen inkl. gemeinsam genutzter Bauteile und Anlagen (dies umfasst auch Räumlichkeiten wie Wohnungen, Ferienhäuser/-wohnungen, Hotelzimmer etc.).

  • Eigentümern von selbst bewohntem Stockwerkeigentum, vorausgesetzt die Stockwerkeigentümergemeinschaft hat eine separate Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen.

  • Eigentümern oder Nutzniessern von selbst bewohnten und selbstgenutzten Gebäuden mit max. 3 Wohnungen und ohne Gewerbeanteil.

  • Eigentümern von Tankanlagen.

  • Eigentümern, Nutzniessern, Haltern und Benützern von Mobilheimen und nicht eingelösten Wohnwagen mit festem Standort in der Schweiz.

  • Bauherren von Um- oder Erweiterungsbauten und Renovationen bis zu einer Gesamtbausumme (inkl. Planungshonorar und Handwerkerlöhnen, ohne Landkosten, Gebühren und Zinsen) von CHF 250'000.

  • Spezielles: Auf Wunsch kann die Privathaftpflichtdeckung nur auf Deckungen eingeschränkt werden, die die Gebäudehaftpflicht als Gebäudeeigentümer betreffen. Die Prämie wird entsprechend reduziert.

Deckung bei Kindern
Ist eine Einzelperson versichert, sind minderjährige, vorübergehend im gleichen Haushalt lebende Kinder mitversichert. Ist der gesamte Haushalt versichert, sind alle Kinder, die mit dem Versicherungsnehmer im gleichen Haushalt leben, unabhängig vom Alter, mitversichert. Minderjährige, nur vorübergehend im gleichen Haushalt lebende Kinder sind ebenfalls mitversichert.

Selbstbehalte
Der Selbstbehalt in der Grunddeckung kann zwischen CHF 0 bis CHF 10'000 frei gewählt werden.

Zusatzdeckungen

  • Lenker fremder, privater, Motorfahrzeuge bis 3.5t mit Schweizer Zulassung.

  • Jagdhaftpflicht wahlweise für Schweiz oder Europa (ohne Frankreich).

  • Reiten fremder Pferde.

  • Übernahme Selbstbehalte bei Mietwagen bis 3.5t bis zu einer Maximalmietdauer von 20 Tagen.

Was gilt bei Motorfahrzeugen
Versichert ist das Benützen fremder, privater, in der Schweiz zugelassenen Motorfahrzeuge bis 3.5t, die unentgeltlich und in rein privatem Interesse benutzt werden. Fahrzeuge von im gleichen Haushalt lebenden Personen gelten nicht als fremd.

Grundversicherung: Versichert ist der Haftpflicht-Selbstbehalt und eine aus dem Schaden entstehende Mehrprämie (Bonusverlust in der Haftpflichtversicherung).

Zusatzdeckung: Versichert sind zusätzlich Kollisionsschäden am benutzen Fahrzeug resp. bei Vorhandensein einer Kaskoversicherung der Kasko- Selbstbehalt und eine aus dem Schaden entstehende Mehrprämie (Bonusverlust). Mitversichert bis CHF 500 sind zudem Kosten für Abschleppen, Bergung, Zoll, Ersatzfahrzeug bei Panne oder Unfall und etwaige Standkosten.

Versicherte Personen
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer und vorübergehend im gemeinsamen Haushalt lebende, minderjährige Kinder.

Ganzer Haushalt: Versichert sind alle mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt lebende Personen und vorübergehend im gemeinsamen Haushalt lebende, minderjährige Kinder.

Was gilt bei Liegenschaften
Versichert ist die Haftpflicht von:

  • Mietern von selbstgenutzten, unbeweglichen Sachen inkl. gemeinsam genutzter Bauteile und Anlagen (dies umfasst auch Räumlichkeiten wie Wohnungen, Ferienhäuser/-wohnungen, Hotelzimmer etc.).

  • Eigentümern von selbst bewohntem Stockwerkeigentum, vorausgesetzt die Stockwerkeigentümergemeinschaft hat eine separate Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen.

  • Eigentümern oder Nutzniessern von selbst bewohnten und selbstgenutzten Gebäuden mit max. 3 Wohnungen und ohne Gewerbeanteil.

  • Eigentümern von Tankanlagen.

  • Eigentümern, Nutzniessern, Haltern und Benützern von Mobilheimen und nicht eingelösten Wohnwagen mit festem Standort in der Schweiz.

  • Bauherren von Um- oder Erweiterungsbauten und Renovationen bis zu einer Gesamtbausumme (inkl. Planungshonorar und Handwerkerlöhnen, ohne Landkosten, Gebühren und Zinsen) von CHF 250'000.

  • Spezielles: Auf Wunsch kann die Privathaftpflichtdeckung nur auf Deckungen eingeschränkt werden, die die Gebäudehaftpflicht als Gebäudeeigentümer betreffen. Die Prämie wird entsprechend reduziert.

Deckung bei Kindern
Ist eine Einzelperson versichert, sind minderjährige, vorübergehend im gleichen Haushalt lebende Kinder mitversichert. Ist der gesamte Haushalt versichert, sind alle Kinder, die mit dem Versicherungsnehmer im gleichen Haushalt leben, unabhängig vom Alter, mitversichert. Minderjährige, nur vorübergehend im gleichen Haushalt lebende Kinder sind ebenfalls mitversichert.

Selbstbehalte
Der Selbstbehalt in der Grunddeckung kann zwischen CHF 0 bis CHF 10'000 frei gewählt werden.

Zusatzdeckungen

  • Lenker fremder, privater, Motorfahrzeuge bis 3.5t mit Schweizer Zulassung.

  • Jagdhaftpflicht wahlweise für Schweiz oder Europa (ohne Frankreich).

  • Reiten fremder Pferde.

  • Übernahme Selbstbehalte bei Mietwagen bis 3.5t bis zu einer Maximalmietdauer von 20 Tagen.

Was gilt bei Motorfahrzeugen
Versichert ist das Benützen fremder, privater, in der Schweiz zugelassenen Motorfahrzeuge bis 3,5t, die unentgeltlich und in rein privatem Interesse benutzt werden. Fahrzeuge von im gleichen Haushalt lebenden Personen gelten nicht als fremd.

Grundversicherung: Versichert ist der Haftpflicht-Selbstbehalt und eine aus dem Schaden entstehende Mehrprämie (Bonusverlust in der Haftpflichtversicherung).

Zusatzdeckung: Versichert sind zusätzlich Kollisionsschäden am benutzen Fahrzeug resp. bei Vorhandensein einer Kaskoversicherung der Kasko- Selbstbehalt und eine aus dem Schaden entstehende Mehrprämie (Bonusverlust). Mitversichert bis CHF 500 sind zudem Kosten für Abschleppen, Bergung, Zoll, Ersatzfahrzeug bei Panne oder Unfall und etwaige Standkosten.

Versicherte Personen
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer und vorübergehend im gemeinsamen Haushalt lebende, minderjährige Kinder.

Ganzer Haushalt: Versichert sind alle mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt lebende Personen und vorübergehend im gemeinsamen Haushalt lebende, minderjährige Kinder.

Was gilt bei Liegenschaften
Versichert ist die Haftpflicht von:

  • Mietern von selbstgenutzten, unbeweglichen Sachen inkl. gemeinsam genutzter Bauteile und Anlagen (dies umfasst auch Räumlichkeiten wie Wohnungen, Ferienhäuser/-wohnungen, Hotelzimmer etc.).

  • Eigentümern von selbst bewohntem Stockwerkeigentum, vorausgesetzt die Stockwerkeigentümergemeinschaft hat eine separate Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen.

  • Eigentümern oder Nutzniessern von selbst bewohnten und selbstgenutzten Gebäuden mit max. 3 Wohnungen und ohne Gewerbeanteil.

  • Eigentümern von Tankanlagen.

  • Eigentümern, Nutzniessern, Haltern und Benützern von Mobilheimen und nicht eingelösten Wohnwagen mit festem Standort in der Schweiz.

  • Bauherren von Um- oder Erweiterungsbauten und Renovationen bis zu einer Gesamtbausumme (inkl. Planungshonorar und Handwerkerlöhnen, ohne Landkosten, Gebühren und Zinsen) von CHF 250'000.

  • Spezielles: Auf Wunsch kann die Privathaftpflichtdeckung nur auf Deckungen eingeschränkt werden, die die Gebäudehaftpflicht als Gebäudeeigentümer betreffen. Die Prämie wird entsprechend reduziert.

Deckung bei Kindern
Ist eine Einzelperson versichert, sind minderjährige, vorübergehend im gleichen Haushalt lebende Kinder mitversichert. Ist der gesamte Haushalt versichert, sind alle Kinder, die mit dem Versicherungsnehmer im gleichen Haushalt leben, unabhängig vom Alter, mitversichert. Minderjährige, nur vorübergehend im gleichen Haushalt lebende Kinder sind ebenfalls mitversichert.

Selbstbehalte
Der Selbstbehalt in der Grunddeckung kann zwischen CHF 0 bis CHF 10'000 frei gewählt werden.

Spezielles

  • Grobfahrlässigkeit ist mitversichert, kann bei Nichtbedarf auch ausgeschlossen werden.

Zusatzdeckungen

  • Lenker fremder, privater, Motorfahrzeuge bis 3.5t mit Schweizer Zulassung.

  • Jagdhaftpflicht wahlweise für Schweiz oder Europa (ohne Frankreich).

  • Reiten fremder Pferde.

  • Übernahme Selbstbehalte bei Mietwagen bis 3.5t bis zu einer Maximalmietdauer von 20 Tagen.

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Angaben zur Versicherungsgesellschaft Simpego

Versicherungsträger

Simpego Versicherungen AG

Hauptsitz

Zürich

Übersicht der Schweizer Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen