
Generali Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
5 / 6
Kundenzufriedenheit bei Generali
5 / 6
Comparis-Note
Preis/Leistung | 4.9 / 6 |
Leistungen: Qualität und Service | 4.9 / 6 |
Information, Kommunikation und Transparenz | 5 / 6 |
Convenience der Touchpoints und Kontakte | 4.8 / 6 |
Gesamtzufriedenheit | 5 / 6 |
Kategorie | Silber |
Produkte der Generali
Feuer und Elementarereignisse (ausgenommen in den Kantonen VD und NW)
Zusätzlich mitversichert sind Sengschäden, d.h. kleinflächige Schäden, die durch Hitze – aber ohne ein direktes Feuer oder einen Brand – entstanden sind. Weiter sind Schäden an Sachen, welche einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt waren, versichert.
Wasser
Schäden durch Ausfliessen von Wasser aus Wasserbetten und Zierbrunnen sind ebenfalls mitversichert.
Diebstahlschäden
Versichert sind Einbruchdiebstahl und Beraubung sowie einfacher Diebstahl zu Hause.
Wählbare Zusatzdeckungen
Einfacher Diebstahl auswärts
Diebstahl ausserhalb des versicherten Standorts
Wählbare Versicherungssummen: CHF 2‘000
Leistungsbegrenzungen
Kosten (Schlossänderungen, Nottüren, Hotelspesen etc.): bis 20% der Hausrat-Versicherungssumme, min. CHF 10‘000. Einfacher Diebstahl: max. CHF 1‘000
Geldwerte (ohne einfachen Diebstahl): max. CHF 5‘000
Schmucksachen/Uhren: 15% der Hausrat-Versicherungssumme, max. CHF 35‘000
Sengschäden und Schäden, die durch Nutzfeuer/Wärme verursacht wurden: CHF 5‘000
Berufsutensilien: CHF 5‘000
Schadensfall auswärts (bei Feuer/Wasser/Diebstahl): 15% der Versicherungssumme, max. CHF 35‘000
Schäden an Lebensmitteln in Tiefkühltruhen/-schränken, beschädigt durch unvorhergesehene und plötzliche Ereignisse: unbegrenzt bis zur vereinbarten Versicherungssumme
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt beträgt CHF 500.
Spezielles
Vertragsdauer: 1 Jahr
Online-Rabatt: 15%
Feuer und Elementarereignisse (ausgenommen in den Kantonen VD und NW)
Zusätzlich mitversichert sind Sengschäden und Schäden, die einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt sind.
Wasser
Schäden durch Ausfliessen von Wasser aus Wasserbetten und Zierbrunnen sind ebenfalls mitversichert.
Diebstahlschäden
Versichert sind Einbruchdiebstahl und Beraubung sowie einfacher Diebstahl zu Hause.
Wählbare Zusatzdeckungen
Einfacher Diebstahl auswärts
Diebstahl ausserhalb des versicherten Standorts
Wählbare Versicherungssummen: CHF 2‘000, CHF 3‘000, CHF 4‘000
Reisegepäck
Versichert das Reisegepäck, das zum Hausrat gehört, gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen weltweit.
Wählbare Versicherungssumme: gleiche Summe wie einfacher Diebstahl auswärts.
Kann nur in Kombination mit einfachem Diebstahl auswärts abgeschlossen werden.
Glasbruch
Versichert werden Bruchschäden von Glas oder Glasersatz für:
Mobiliarverglasungen: Schäden an Glaskeramikkochfeldern, Glaskochfeldern von Induktionsherden, Steintischplatten, Küchenarbeitsflächen aus Stein, Sanitärinstallationen (Lavabos, Spültröge, Klosetts inkl. Spülkasten, Bidets, Bade- und Duschwannen) aus Glas, synthetischem Material, Keramik, Porzellan oder Stein, einschliesslich Montagekosten. Emailleschäden sind ebenfalls mitversichert.
Gebäudeverglasungen, darin enthalten sind auch Schäden an Lichtkuppeln sowie Sonnenkollektoren.
Hausrat-Kaskoversicherung
Die zum privaten Gebrauch dienenden Gegenstände sind mit dieser Deckung gegen Beschädigung infolge äusserer Faktoren, die plötzlich und unvorhergesehen eintreten, versichert. Beispiele: Handy, Laptop/PC/Tablet, Sportgeräte, Wertsachen, Musikinstrumente, Schmucksachen, Hörgeräte etc.
Wählbare Versicherungssumme: CHF 2‘000
Home Assistance
Ein umfassendes Paket von häuslichen Assistance-Dienstleistungen z.B. bei Reparaturdienstleistungen in den Bereichen Elektro, Heizung, Rohre oder Türschlösser. Helpline für psychosoziale Unterstützung (z.B. nach einem Einbruchdiebstahl). Tier-Infoline und Travel-Care-Infoline.
Leistungsbegrenzungen
Kosten (Schlossänderungen, Nottüren, Hotelspesen etc.): bis 20% der Hausrat-Versicherungssumme, min. CHF 10‘000. Einfacher Diebstahl: max. CHF 1‘000
Geldwerte (ohne einfacher Diebstahl): max. CHF 5‘000
Schmucksachen/Uhren: 15% der Hausrat-Versicherungssumme, max. CHF 35‘000
Sengschäden und Schäden, die einem Nutzfeuer/Wärme ausgesetzt sind: CHF 5‘000
Berufsutensilien: CHF 5‘000
Schadenfall auswärts (bei Feuer/Wasser/Diebstahl): 15% der Versicherungssumme, max. CHF 35‘000
Einfacher Diebstahl auswärts: max. 10% der Versicherungssumme, höchstens CHF 10‘0000
Schäden an Lebensmitteln in Tiefkühltruhen/-schränken beschädigt durch unvorhergesehene und plötzliche Ereignisse: unbegrenzt bis zur vereinbarten Versicherungssumme
Deckung der Kinder
Einzelversicherung: Erstreckt sich auch auf unmündige Kinder, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten.
Familienversicherung: alle Personen ohne Einschränkung und Kinder bis 25 Jahre.
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Grundversicherung: Versichert sind nur Ansprüche gegen die versicherte Person als Mitfahrer oder gesetzlich vorgeschriebener Begleiter eines Lernfahrers. Gedeckt sind:
Bonusverlust der Autohaftpflichtversicherung bis max. das Doppelte der Jahresprämie.
Schäden, die als Mitfahrer am fremden Motorfahrzeug verursacht werden. Sind diese durch eine bestehende Kaskoversicherung gedeckt, werden ein allfälliger Selbstbehalt sowie die allfällig entstehende Mehrprämie vergütet.
Zusatzversicherung: Versichert sind Ansprüche als Lenker von gelegentlich, nicht regelmässig entliehenen Fahrzeugen:
Bonusverlust der Autohaftpflichtversicherung bis max. das Doppelte der Jahresprämie.
Kollisionsschäden am benutzten Fahrzeug selbst.
Selbstbehalte bis CHF 1‘000 (ausgenommen sind Selbstbehalte, wenn der Fahrzeuglenker keinen unbefristeten Schweizer Führerschein besitzt.).
Besteht eine Vollkaskoversicherung, sind der Selbstbehalt und der Bonusverlust bei Kollisionsschäden am verwendeten Fahrzeug versichert.
Summe
Die Versicherungssumme beträgt 3 Millionen.
Selbstbehalte
Generell: CHF 500
Spezielles
Selbstständige Nebenerwerbstätigkeiten sind nur versichert, sofern die jährlichen Bruttoeinnahmen CHF 25'000 nicht übersteigen.
Vertragsdauer: 1 Jahr
Online-Rabatt: 15%
Was gilt bei Liegenschaften?
Versichert ist die Haftpflicht als Eigentümer einer selbstbewohnten Liegenschaft mit höchstens drei Wohnungen (in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein), als Vermieter von höchstens drei Zimmern oder zwei Wohnungen eines Hauses und eines Ferieneinfamilienhauses.
Mieter oder Eigentümer eines Ferieneinfamilienhauses oder einer Ferienwohnung bzw. eines nicht eingelösten Wohnwagens mit festem Standort sind versichert.
Bei Stockwerkeigentümern ist der Teil, der die Garantiesumme der von der Gemeinschaft abgeschlossenen Haftpflichtversicherung übersteigt, versichert.
Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Umbausumme von CHF 100‘000.
Deckung der Kinder
Einzelversicherung: Erstreckt sich auch auf unmündige Kinder, die sich vorübergehend beim Versicherungsnehmer aufhalten.
Familienversicherung: alle Personen ohne Einschränkung und Kinder bis 25 Jahre.
Wählbare Zusatzdeckungen
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Grundversicherung: Versichert sind nur Ansprüche gegen die versicherte Person als Mitfahrer oder gesetzlich vorgeschriebener Begleiter eines Lernfahrers. Gedeckt sind:
Bonusverlust der Autohaftpflichtversicherung bis max. das doppelte der Jahresprämie
Schäden, die als Mitfahrer am fremden Motorfahrzeug verursacht werden. Sind diese durch eine bestehende Kaskoversicherung gedeckt, wird ein allfälliger Selbstbehalt sowie die allfällig entstehende Mehrprämie vergütet.
Zusatzversicherung: Versichert sind Ansprüche als Lenker von gelegentlich, nicht regelmässig entliehenen Fahrzeugen:
Bonusverlust der Autohaftpflichtversicherung bis max. das doppelte der Jahresprämie.
Kollisionsschäden am benützten Fahrzeug selbst
Selbstbehalte bis CHF 1‘000 (ausgenommen sind Selbstbehalte, wenn der Fahrzeuglenker keinen unbefristeten Schweizer Führerschein besitzt.)
Besteht eine Vollkaskoversicherung, sind der Selbstbehalt und der Bonusverlust bei Kollisionsschäden am verwendeten Fahrzeug versichert.
Grobfahrlässigkeit
Bei grober Fahrlässigkeit seitens des Versicherten kann die Versicherung die Leistung zu kürzen. Durch diese Zusatzdeckung schützt sich der Versicherungsnehmer vor einer Kürzung.
Summe
Die Versicherungssumme beträgt 5 Millionen oder 10 Millionen
Selbstbehalte
Generell: CHF 200
Schäden an fremden Motorfahrzeugen (Basisdeckung): CHF 500
Spezielles
Selbstständige Nebenerwerbstätigkeiten sind nur versichert, sofern die jährlichen Bruttoeinnahmen CHF 25'000 nicht übersteigen.
Vertragsdauer: 5 Jahre
Online-Rabatt: 15%
Jährliches Kündigungsrecht
Aktion „Privathaftpflicht im ersten Jahr gratis“. Gültig nur für den Zeitraum: 17.09.2020 bis 31.03.2021.
Gültig für Neukunden einer Haushaltversicherung, bei gleichzeitigem Abschluss einer Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung mit 5 Jahren Vertragsdauer. Der Vertrag kann jährlich gekündigt werden. Die erste Jahresprämie der Privathaftpflichtversicherung wird erlassen, ab dem zweiten Jahr gilt die reguläre Rechnung. Das Angebot ist gültig für Vertragsabschlüsse bis und mit 31. März 2021.
Was gilt bei Liegenschaften?
Versichert ist die Haftpflicht als Eigentümer einer selbstbewohnten Liegenschaft mit höchstens drei Wohnungen (in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein), als Vermieter von höchstens drei Zimmern oder zwei Wohnungen eines Hauses und eines Ferieneinfamilienhauses.
Mieter oder Eigentümer eines Ferieneinfamilienhauses oder einer Ferienwohnung bzw. eines nicht eingelösten Wohnwagens mit festem Standort.
Bei Stockwerkeigentümern ist der Teil, der die Garantiesumme der von der Gemeinschaft abgeschlossenen Haftpflichtversicherung übersteigt, versichert.
Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Umbausumme von CHF 100‘000
Rechtsschutz im Strafrecht für Hauseigentümer
Angaben zur Versicherungsgesellschaft Generali
Versicherungsträger | Generali Allgemeine Versicherungen AG |
Hauptsitz | Nyon |