
AXA Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
5.1 / 6
Kundenzufriedenheit bei AXA
5.1 / 6
Comparis-Note
Preis/Leistung | 5 / 6 |
Leistungen: Qualität und Service | 5.1 / 6 |
Information, Kommunikation und Transparenz | 5.1 / 6 |
Convenience der Touchpoints und Kontakte | 5 / 6 |
Gesamtzufriedenheit | 5.2 / 6 |
Kategorie | Silber |
Produkte der AXA
Versicherte Objekte
Die Hausratversicherung der AXA versichert alle dem privaten Gebrauch dienenden beweglichen Sachen zum Neuwert inkl. Haustiere (Kleintiere), geleaste, gemietete oder anvertraute Sachen, digitale Werte (Musik, E-Books etc.), E-Bikes und Mofas bis 45 km/h sowie Fahrnisbauten (z.B. Kaninchenstall) samt Inhalt.
Diebstahl
Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfachen Diebstahl zu Hause sowie optional auswärts. Inklusive: Diebstahl aus abgeschlossenen Fahrzeugen.
Feuer
Schäden durch Brand, Rauch, Blitzschlag etc. inkl. Sengschäden.
Wasser
Schäden durch Ausfliessen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten
aus Leistungsanlagen und daran angeschlossenen Apparaten
durch Regen, Schnee- oder Schmelzwasser
durch Rückstau aus Abwasserkanalisation, Grundwasser etc.
durch Frostschäden
aus Aquarien, Wasserbetten etc.
Glasbruch
Nicht versichert.
Leistungsbegrenzungen
Max. Deckung bei Schmuck generell CHF 2'000.
Max. Deckung bei Geldwerten: CHF 2'000. Bei einfachem Diebstahl besteht keine Deckung.
Deckung bei Berufsutensilien: CHF 20'000.
Nur zum Zeitwert versichert sind nicht mehr gebrauchte Sachen.
Max. Deckung für Kosten im Zusammenhang mit Schadenfällen (z.B. Nottüre, Hotelspesen etc.): bis 5% der VS mindestens 500.
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt generell CHF 300 (bei Elementarschäden CHF 500).
Spezielles
Versicherung verzichtet auf Leistungskürzung bei Unterversicherung bis zu einer Schadenhöhe von 10% der Versicherungssumme. Sofern in der Police vereinbart, verzichtet die AXA ganz auf eine Leistungskürzung bei Unterversicherung (ausgenommen Elementarereignisse)
Die Deckung für Hausrat auswärts (ohne einfachen Diebstahl) entspricht der Versicherungssumme zu Hause
Deckung für anvertraute Sachen bis zur Versicherungssumme.
Versicherte Objekte
Die Hausratversicherung der AXA versichert alle dem privaten Gebrauch dienenden beweglichen Sachen zum Neuwert inklusive Haustiere (Kleintiere), geleaste, gemietete oder anvertraute Sachen, digitale Werte (Musik, E-Books etc.), E-Bikes und Mofas bis 45 km/h sowie Fahrnisbauten (z.B. Kaninchenstall) samt Inhalt.
Diebstahl
Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfachen Diebstahl zu Hause sowie optional auswärts. Inklusive: Diebstahl aus abgeschlossenen Fahrzeugen.
Feuer
Schäden durch Brand, Rauch, Blitzschlag etc. inkl. Sengschäden.
Wasser
Schäden durch Ausfliessen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten
aus Leistungsanlagen und daran angeschlossenen Apparaten
durch Regen, Schnee- oder Schmelzwasser
durch Rückstau aus Abwasserkanalisation, Grundwasser etc.
durch Frostschäden
aus Aquarien, Wasserbetten etc.
Glasbruch
Bruch von Glas-/Stein-Elementen bei Möbeln: Bruchschäden an Verglasungen von Möbeln (bspw. das Glas einer Vitrine inklusive Platten von Natur- und Kunststeintischen samt Steinsockeln. Bruch von Fenstern, Lavabos und Gebäudeglas: Bruchschäden an Gebäudegläsern wie Fenstern, Glaskeramik-Kochfeldern, Sonnenkollektoren, Küchenarbeitsflächen aus Stein, Lichtkuppeln und sanitären Einrichtungen aus Glas, Kunststoff, Keramik, Porzellan oder Stein (Lavabos, Spültröge, Bade- und Duschwannen, Closets, Bidets).
Leistungsbegrenzungen
Maximale Deckung bei Schmuck generell CHF 2'000.
Maximale Deckung bei Geldwerten: CHF 2'000. Bei einfachem Diebstahl besteht keine Deckung.
Deckung bei Berufsutensilien: CHF 20'000.
Nur zum Zeitwert versichert sind nicht mehr gebrauchte Sachen.
Maximale Deckung für Kosten im Zusammenhang mit Schadenfällen (z.B. Nottüre, Hotelspesen etc.): bis 5% der VS mindestens 500.
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt generell CHF 300 (bei Elementarschäden CHF 500).
Spezielles
Versicherung verzichtet auf Leistungskürzung bei Unterversicherung bis zu einer Schadenhöhe von 10% der Versicherungssumme. Sofern in der Police vereinbart, verzichtet die AXA ganz auf eine Leistungskürzung bei Unterversicherung (ausgenommen Elementarereignisse)
Die Deckung für Hausrat auswärts (ohne einfachen Diebstahl) entspricht der Versicherungssumme zu Hause
Deckung für anvertraute Sachen bis zur Versicherungssumme.
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen
Deckung aus der Grundversicherung:
Schäden an fremden, zu Wohnzwecken fest abgestellten Wohnanhängern.
Deckung der Kinder / Mitbewohner
Versichert sind sämtliche Personen, die in der Police namentlich aufgeführt sind und mit dem Versicherungsnehmer in einer Wohngemeinschaft zusammenleben unabhängig von ihrem Alter.
Was gilt bei Liegenschaften
Versichert ist die Haftpflicht von folgenden Liegenschaften in der Schweiz (inkl. FL)
Einer selbstbewohnten Liegenschaft (im Alleineigentum) mit höchstens 3 Wohnungen
einem Ferienhaus (Einfamilienhaus)
Mitversichert ist auch die Haftpflicht von unbebauten Grundstücken
Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer in Ergänzung zu einer bestehenden Gebäude-Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt generell CHF 500.-.
Leistungsbegrenzungen
Schäden, die von urteilsunfähigen Kindern und Hausgenossen verursacht werden, sind begrenzt auf CHF 100'000.-.
Schäden aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis zu einem Jahres-Erwerbseinkommen von CHF 12'000.-
Die Bauherrenhaftpflicht ist mitversichert bis zu einer Bausumme von CHF 100'000.-.
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen
Deckung aus der Grundversicherung:
Schäden an fremden, zu Wohnzwecken fest abgestellten Wohnanhängern.
Deckung aus der Zusatzversicherung:
Versichert ist die Haftpflicht für die Benützung von privaten Motorfahrzeugen, die kostenlos z.B. von Freunden und Bekannten ausgeliehen werden (unabhängig von der Häufigkeit der Nutzung)
Versichert sind Schäden am Fahrzeug, sofern sie nicht durch eine Kaskoversicherung gedeckt sind, Bonusverlust, ein allfälliger Selbstbehalt sowie Abschlepp- und Bergungskosten und die Kosten eines Ersatzwagens.
Die Deckung gilt für Motorfahrzeuge bis 3,5 t, Wasser- und Luftfahrzeuge, für die eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Selbstbehalt beträgt CHF 500.
Deckung der Kinder / Mitbewohner
Versichert sind sämtliche Personen, die in der Police namentlich aufgeführt sind und mit dem Versicherungsnehmer in einer Wohngemeinschaft zusammenleben unabhängig von ihrem Alter.
Was gilt bei Liegenschaften
Versichert ist die Haftpflicht von folgenden Liegenschaften in der Schweiz (inkl. FL)
Einer selbstbewohnten Liegenschaft (im Alleineigentum) mit höchstens 3 Wohnungen
einem Ferienhaus (Einfamilienhaus)
Mitversichert ist auch die Haftpflicht von unbebauten Grundstücken
Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer in Ergänzung zu einer bestehenden Gebäude-Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt generell CHF 300.-.
Leistungsbegrenzungen
Schäden, die von urteilsunfähigen Kindern und Hausgenossen verursacht werden, sind begrenzt auf CHF 100'000.-.
Schäden aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis zu einem Jahres-Erwerbseinkommen von CHF 12'000.-
Die Bauherrenhaftpflicht ist mitversichert bis zu einer Bausumme von CHF 100'000.-.
Angaben zur Versicherungsgesellschaft AXA
Versicherungsträger | AXA Versicherungen AG |
Hauptsitz | Winterthur |