Baloise Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
5 / 6
Kundenzufriedenheit bei Baloise
5 / 6
Comparis-Note
Preis/Leistung | 4.9 / 6 |
Leistungen: Qualität und Service | 5 / 6 |
Information, Kommunikation und Transparenz | 5 / 6 |
Convenience der Touchpoints und Kontakte | 4.9 / 6 |
Gesamtzufriedenheit | 5.1 / 6 |
Kategorie | Silber |
Produkte der Baloise
Feuer
Zusätzlich versichert sind Sengschäden und Schäden von abstürzenden Luft- und Raumfahrzeugen bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme.
Wasser
Zusätzlich versichert sind Schäden durch Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizungs- und Wärmegewinnungsanlagen, Heizöltanks oder Kühleinrichtungen, sowie durch Eindringen von Regen, Schnee- und Schmelzwasser durch geschlossene Fenster, Türen und Oberlichter.
Leistungsbegrenzungen
Deckung bei Schmuck CHF 20'000.
Deckung bei Glasbruch (Gebäude- und Mobiliarverglasung) bis CHF 5'000.
Deckung für Geldwerte CHF 5'000.
Deckung bei einfachem Diebstahl auswärts bis CHF 5'000.
Versicherung verzichtet auf Leistungskürzung bei Unterversicherung bis CHF 5'000. Keine Kürzung bei Erstrisikodeckungen.
Deckung für Kosten (z.B. Nottüre, Hotelspesen etc.) max. 30% der Versicherungssumme
Die genannten Deckungssummen können auf Wunsch erhöht werden.
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt CHF 500; kein Selbstbehalt bei Glasbruch.
Spezielles
Alles ist zum Neuwert versichert.
Leistungsbegrenzungen können auf Wunsch erhöht werden.
inkl. Deckung für anvertraute, geleaste und gemietete Gegenstände und Gästeffekten.
Diebstahl
Zusätzlich versichert ist der Taschendiebstahl, Schäden infolge Einschleichen sowie Vandalismus bei (versuchtem) Diebstahl.
Bei versichertem einfachem Diebstahl auswärts ist Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck eingeschlossen, sofern es in Gewahrsam einer Transport- oder Reiseunternehmung ist oder bei einem Autounfall beschädigt wird.
Glasbruch
Mobiliarglas:
Versichert sind Verglasungen von Möbeln und Tischplatten aus Stein.
Gebäudeglas
Versichert sind Bruchschäden an Gebäudegläsern, Glaskeramik-Kochfeldern, Sonnenkollektoren, Küchenarbeitsflächen aus Stein, Lichtkuppeln und sanitären Einrichtungen aus Glas, Kunststoff, Keramik, Porzellan oder Stein (Lavabos, Spültröge, Closets, Bidets), Fassaden- und Wandverkleidungen aus Glas.
Feuer
Zusätzlich versichert sind Sengschäden und Schäden von abstürzenden Luft- und Raumfahrzeugen bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme.
Wasser
Zusätzlich versichert sind Schäden durch Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizungs- und Wärmegewinnungsanlagen, Heizöltanks oder Kühleinrichtungen, sowie durch Eindringen von Regen, Schnee- und Schmelzwasser durch geschlossene Fenster, Türen und Oberlichter.
Leistungsbegrenzungen
Deckung bei Schmuck CHF 20'000.
Deckung bei Glasbruch (Gebäude- und Mobiliarverglasung) bis CHF 5'000.
Deckung für Geldwerte CHF 5'000.
Deckung bei einfachem Diebstahl auswärts bis CHF 5'000.
Versicherung verzichtet auf Leistungskürzung bei Unterversicherung bis CHF 5'000. Keine Kürzung bei Erstrisikodeckungen.
Deckung für Kosten (z.B. Nottüre, Hotelspesen etc.) max. 30% der Versicherungssumme
Die genannten Deckungssummen können auf Wunsch erhöht werden.
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt CHF 500; kein Selbstbehalt bei Glasbruch.
Spezielles
Alles ist zum Neuwert versichert.
Leistungsbegrenzungen können auf Wunsch erhöht werden.
inkl. Deckung für anvertraute, geleaste und gemietete Gegenstände und Gästeffekten.
Diebstahl
Zusätzlich versichert ist der Taschendiebstahl, Schäden infolge Einschleichen sowie Vandalismus bei (versuchtem) Diebstahl.
Bei versichertem einfachem Diebstahl auswärts ist Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck eingeschlossen, sofern es in Gewahrsam einer Transport- oder Reiseunternehmung ist oder bei einem Autounfall beschädigt wird.
Glasbruch
Mobiliarglas:
Versichert sind Verglasungen von Möbeln und Tischplatten aus Stein.
Gebäudeglas
Versichert sind Bruchschäden an Gebäudegläsern, Glaskeramik-Kochfeldern, Sonnenkollektoren, Küchenarbeitsflächen aus Stein, Lichtkuppeln und sanitären Einrichtungen aus Glas, Kunststoff, Keramik, Porzellan oder Stein (Lavabos, Spültröge, Closets, Bidets), Fassaden- und Wandverkleidungen aus Glas.
Feuer
Zusätzlich versichert sind Sengschäden und Schäden von abstürzenden Luft- und Raumfahrzeugen bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme.
Wasser
Zusätzlich versichert sind Schäden durch Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizungs- und Wärmegewinnungsanlagen, Heizöltanks oder Kühleinrichtungen, sowie durch Eindringen von Regen, Schnee- und Schmelzwasser durch geschlossene Fenster, Türen und Oberlichter.
Leistungsbegrenzungen
Deckung bei Schmuck CHF 20'000.
Deckung bei Glasbruch (Gebäude- und Mobiliarverglasung) bis CHF 5'000.
Deckung für Geldwerte CHF 5'000.
Deckung bei einfachem Diebstahl auswärts bis CHF 5'000.
Versicherung verzichtet auf Leistungskürzung bei Unterversicherung bis CHF 5'000. Keine Kürzung bei Erstrisikodeckungen.
Deckung für Kosten (z.B. Nottüre, Hotelspesen etc.) max. 30% der Versicherungssumme
Die genannten Deckungssummen können auf Wunsch erhöht werden.
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt CHF 200 bzw. CHF 500 bei Elementarschäden (gesetzlich vorgeschrieben).
Spezielles
Alles ist zum Neuwert versichert.
Leistungsbegrenzungen können auf Wunsch erhöht werden.
inkl. Deckung für anvertraute, geleaste und gemietete Gegenstände und Gästeffekten.
Diebstahl
Zusätzlich versichert ist der Taschendiebstahl, Schäden infolge Einschleichen sowie Vandalismus bei (versuchtem) Diebstahl.
Bei versichertem einfachem Diebstahl auswärts ist Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck eingeschlossen, sofern es in Gewahrsam einer Transport- oder Reiseunternehmung ist oder bei einem Autounfall beschädigt wird.
Glasbruch
Mobiliarglas:
Versichert sind Verglasungen von Möbeln und Tischplatten aus Stein.
Gebäudeglas
Versichert sind Bruchschäden an Gebäudegläsern, Glaskeramik-Kochfeldern, Sonnenkollektoren, Küchenarbeitsflächen aus Stein, Lichtkuppeln und sanitären Einrichtungen aus Glas, Kunststoff, Keramik, Porzellan oder Stein (Lavabos, Spültröge, Closets, Bidets), Fassaden- und Wandverkleidungen aus Glas.
Feuer
Zusätzlich versichert sind Sengschäden und Schäden von abstürzenden Luft- und Raumfahrzeugen bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme.
Wasser
Zusätzlich versichert sind Schäden durch Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizungs- und Wärmegewinnungsanlagen, Heizöltanks oder Kühleinrichtungen, sowie durch Eindringen von Regen, Schnee- und Schmelzwasser durch geschlossene Fenster, Türen und Oberlichter.
Leistungsbegrenzungen
Deckung bei einfachem Diebstahl auswärts bis CHF 2'000.
Deckung für Hausrat am Versicherungsort oder auswärts (ohne einfachen Diebstahl) bei Feuer-, Diebstahl-, Wasser- und Elementarschäden bis CHF 80'000, für Geldwerte CHF 5'000, für allgemeine Kosten bis CHF 24'000.
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt CHF 200 resp. CHF 500 bei Elementarschäden (gesetzlich vorgeschrieben).
Spezielles
Hausrat kann online nicht separat versichert werden. Die Privathaftpflicht ist automatisch mitversichert.
Schäden an gelegentlich benützten fremden Motorfahrzeugen ist optional versicherbar.
Alles ist zum Neuwert versichert.
Ohne Führen fremder Motorfahrzeuge.
Diebstahl
Zusätzlich versichert ist der Taschendiebstahl, Schäden infolge Einschleichen sowie Vandalismus bei (versuchtem) Diebstahl bis zu CHF 2'000.
Feuer
Zusätzlich versichert sind Sengschäden und Schäden von abstürzenden Luft- und Raumfahrzeugen bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme.
Wasser
Zusätzlich versichert sind Schäden durch Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizungs- und Wärmegewinnungsanlagen, Heizöltanks oder Kühleinrichtungen, sowie durch Eindringen von Regen, Schnee- und Schmelzwasser durch geschlossene Fenster, Türen und Oberlichter.
Leistungsbegrenzungen
Deckung bei einfachem Diebstahl auswärts bis CHF 2'000.
Deckung für Hausrat am Versicherungsort oder auswärts (ohne einfachen Diebstahl) bei Feuer-, Diebstahl-, Wasser- und Elementarschäden bis CHF 80'000, für Geldwerte CHF 5'000, für allgemeine Kosten bis CHF 24'000.
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt CHF 200 resp. CHF 500 bei Elementarschäden (gesetzlich vorgeschrieben).
Spezielles
Hausrat kann online nicht separat versichert werden. Die Privathaftpflicht ist automatisch mitversichert.
Schäden an gelegentlich benützten fremden Motorfahrzeugen ist optional versicherbar.
Alles ist zum Neuwert versichert.
Mit Führen fremder Motorfahrzeuge.
Diebstahl
Zusätzlich versichert ist der Taschendiebstahl, Schäden infolge Einschleichen sowie Vandalismus bei (versuchtem) Diebstahl bis zu CHF 2'000.
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen
Deckung aus der Grundversicherung:
Bonusverlust der Haftpflichtversicherung
Deckung aus der Zusatzversicherung bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benutzung:
Wenn das betroffene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat:
Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung
Bonusverlust der Vollkaskoversicherung
Wenn das betroffene Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung hat:
die Reparaturkosten
Was gilt bei Liegenschaften
Für Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften (max. 3 Wohnungen) ist die Gebäudehaftpflicht automatisch mitversichert
Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer sind in Ergänzung zu einer bestehenden Hauseigentümer-Haftpflicht-Versicherung der Eigentümergemeinschaft mitversichert.
Deckung der Kinder
In der Familienversicherung sind sämtliche Personen mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.
Selbstbehalte
Für Mieterschäden pauschal CHF 500 pro Auszug.
Für Obhutsschäden CHF 500 pro Ereignis.
Für alle übrigen Sachschäden CHF 500.
Leistungsbegrenzungen
Die Bauherrenhaftpflicht ist mitversichert bis zu einer Bausumme von CHF 100'000
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen
Deckung aus der Grundversicherung:
Bonusverlust der Haftpflichtversicherung
Deckung aus der Zusatzversicherung bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benutzung:
Wenn das betroffene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat:
Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung
Bonusverlust der Vollkaskoversicherung
Wenn das betroffene Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung hat:
die Reparaturkosten
Was gilt bei Liegenschaften
Für Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften (max. 3 Wohnungen) ist die Gebäudehaftpflicht automatisch mitversichert
Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer sind in Ergänzung zu einer bestehenden Hauseigentümer-Haftpflicht-Versicherung der Eigentümergemeinschaft mitversichert.
Deckung der Kinder
In der Familienversicherung sind sämtliche Personen mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.
Selbstbehalte
Für Mieterschäden pauschal CHF 200 pro Auszug.
Für Obhutsschäden CHF 200 pro Ereignis.
Für alle übrigen Sachschäden CHF 200.
Leistungsbegrenzungen
Die Bauherrenhaftpflicht ist mitversichert bis zu einer Bausumme von CHF 100'000
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen
Deckung aus der Grundversicherung:
Bonusverlust der Haftpflichtversicherung
Deckung aus der Zusatzversicherung bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benutzung:
Wenn das betroffene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat:
Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung
Bonusverlust der Vollkaskoversicherung
Wenn das betroffene Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung hat:
die Reparaturkosten
Was gilt bei Liegenschaften
Für Eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften (max. 3 Wohnungen) ist die Gebäudehaftpflicht automatisch mitversichert
Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer sind in Ergänzung zu einer bestehenden Hauseigentümer-Haftpflicht-Versicherung der Eigentümergemeinschaft mitversichert.
Deckung der Kinder
In der Familienversicherung sind sämtliche Personen mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben.
Selbstbehalte
Für Mieterschäden pauschal CHF 200 pro Auszug.
Für Obhutsschäden CHF 200 pro Ereignis.
Für alle übrigen Sachschäden CHF 200.
Leistungsbegrenzungen
Die Bauherrenhaftpflicht ist mitversichert bis zu einer Bausumme von CHF 100'000
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Deckung aus der Grundversicherung:
Bonusverlust der Haftpflichtversicherung
Selbstbehalte
Für Mieterschäden pauschal CHF 200 pro Auszug
Für Obhutsschäden CHF 200 pro Ereignis
Für alle übrigen Sachschäden CHF 200
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Deckung aus der Grundversicherung:
Bonusverlust der Haftpflichtversicherung
Deckung aus der Zusatzversicherung bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benutzung:
Wenn das betroffene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hat: Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung, Bonusverlust der Vollkaskoversicherung
Wenn das betroffene Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung hat: die Reparaturkosten
Selbstbehalte
Für Mieterschäden pauschal CHF 200 pro Auszug
Für Obhutsschäden CHF 200 pro Ereignis
Für alle übrigen Sachschäden CHF 200
Angaben zur Versicherungsgesellschaft Baloise
Versicherungsträger | Baloise Versicherung AG |
Hauptsitz | Basel |