
Allianz Suisse Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
5 / 6
Kundenzufriedenheit bei Allianz Suisse
5 / 6
Comparis-Note
Preis/Leistung | 4.9 / 6 |
Leistungen: Qualität und Service | 5 / 6 |
Information, Kommunikation und Transparenz | 5 / 6 |
Convenience der Touchpoints und Kontakte | 5 / 6 |
Gesamtzufriedenheit | 5.1 / 6 |
Kategorie | Silber |
Produkte der Allianz Suisse
Feuer
Zusätzlich sind versichert:
Seng- und Stromwirkungsschäden sowie Schäden durch Meteoriten, abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge und Satelliten (oder Teile davon)
Wasser
Zusätzlich sind versichert:
Frostschäden an vom Mieter selbst installierten Wasserleitungen und den daran angeschlossenen Einrichtungen im Innern des Gebäudes
Schäden durch Wasser oder andere Flüssigkeiten, die u.a. aus Heizungsanlagen, Tankanlagen, Aquarien, Wasserbetten ausgeflossen sind
Rückstau aus Abwasserkanalisation sowie Grund- und Hangwasser
Kosten für den Wasserverlust infolge eines versicherten Ereignisses
Diebstahl
Zusätzlich sind versichert:
Beraubung, Einbruchdiebstahl zu Hause und auswärts sowie einfacher Diebstahl zu Hause
Beschädigung und Verlust von Umzugsgut bis maximal 5'000 Franken
Schmucksachen bis 20'000 Franken
Einfacher Diebstahl auswärts bis 2'000 Franken wählbar
Glasbruch
Versichert werden können Bruchschäden von Glas oder Glasersatz für:
Mobiliarglas
Gebäudeverglasungen
Lavabos, Spültröge, Klosetts (inkl. Spülkästen), Bidets, Pissoirs und Trennwände
Folge- und Komplementärschäden von Glasschäden bis 5'000 Franken
Leistungsbegrenzungen
Deckung der Kosten (Schlossänderungen, Nottüre, Hotelspesen etc.): bis 10 Prozent der Hausratversicherungssumme (kann zusätzlich erhöht werden)
Deckung der Geldwerte bei Einbruch und Beraubung: bis 5'000 Franken (versicherte Summe kann je nach Aufbewahrung erhöht werden)
Deckung bei Schmucksachen: bis 20'000 Franken bei einfachem Diebstahl und Einbruchdiebstahl (versicherte Summe kann je nach Aufbewahrung bis auf 70'000 Franken erhöht werden)
Deckung bei einfachem Diebstahl auswärts bis 2'000 Franken (versicherte Summe kann bis 20'000 Franken erhöht werden)
Deckung bei Sengschäden und Schäden durch Nutzfeuer oder Wärme: 2'000 Franken (kann bis 5'000 Franken erhöht werden)
Deckung bei Stromwirkungsschäden: 2'000 Franken (kann bis 5'000 Franken erhöht werden)
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt bei Elementarschäden 500 Franken und für alle übrigen Schäden 200 Franken.
Spezielles
Mit Ausnahme von Sachen, die nicht mehr gebraucht werden, sind sämtliche Hausratgegenstände (inkl. Velos, E-Bikes und Ski) zum Neuwert versichert.
Die Hausratversicherung enthält eine 24-Stunden-Notfallhilfe (bis max. 1'000 Franken), Sperrservice für Kunden-, Bank-, Kreditkarten und Ähnliches sowie die Entschädigung bei Kartenmissbrauch (bis max. 5'000 Franken pro Karte, max. jedoch 10'000 Franken pro Ereignis) und Mobiltelefonmissbrauch (bis max. 300 Franken).
Unterversicherung wird geltend gemacht ab einer Schadensumme von 10 Prozent der Versicherungssumme resp. ab 20'000 Franken.
Weitere Deckungsmöglichkeiten
Reisegepäck (auf Reisen ausserhalb der Wohngemeinde, die länger als 8 Stunden dauern)
Kaskodeckung für Elektrogeräte und Sportgeräte gegen unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen durch äussere Einwirkungen
Wiederherstellung von Daten auf elektronischen Geräten (bis max. 2'000 Franken möglich)
Feuer
Zusätzlich sind versichert:
Seng- und Stromwirkungsschäden sowie Schäden durch Meteoriten, abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge und Satelliten (oder Teile davon)
Wasser
Zusätzlich sind versichert:
Frostschäden an vom Mieter selbst installierten Wasserleitungen und den daran angeschlossenen Einrichtungen im Innern des Gebäudes
Schäden durch Wasser oder andere Flüssigkeiten, die u. a. aus Heizungsanlagen, Tankanlagen, Aquarien, Wasserbetten ausgeflossen sind
Rückstau aus Abwasserkanalisation sowie Grund- und Hangwasser
Kosten für den Wasserverlust infolge eines versicherten Ereignisses
Diebstahl
Zusätzlich sind versichert:
Beraubung, Einbruchdiebstahl zu Hause und auswärts sowie einfacher Diebstahl zu Hause
Beschädigung und Verlust von Umzugsgut bis maximal 5'000 Franken
Schmucksachen bis 20'000 Franken
Leistungsbegrenzungen
Deckung der Kosten (Schlossänderungen, Nottüre, Hotelspesen etc.): bis 10 Prozent der Hausratversicherungssumme (kann zusätzlich erhöht werden)
Deckung der Geldwerte bei Einbruch und Beraubung: bis 5'000 Franken (versicherte Summe kann je nach Aufbewahrung erhöht werden)
Deckung bei Schmucksachen: bis 20'000 Franken bei einfachem Diebstahl und Einbruchdiebstahl (versicherte Summe kann je nach Aufbewahrung bis auf 70'000 Franken erhöht werden)
Deckung bei Sengschäden und Schäden durch Nutzfeuer oder Wärme: 2'000 Franken (kann bis 5'000 Franken erhöht werden)
Deckung bei Stromwirkungsschäden: 2'000 Franken (kann bis 5'000 Franken erhöht werden)
Selbstbehalte
Der Selbstbehalt beträgt bei Elementarschäden 500 Franken und für alle übrigen Schäden 500 Franken.
Spezielles
Mit Ausnahme von Sachen, die nicht mehr gebraucht werden, sind sämtliche Hausratgegenstände (inkl. Velos, E-Bikes und Ski) zum Neuwert versichert.
Die Hausratversicherung enthält eine 24-Stunden-Notfallhilfe (bis max. 1'000 Franken), Sperrservice für Kunden-, Bank-, Kreditkarten und ähnliches sowie die Entschädigung bei Kartenmissbrauch (bis max. 5'000 Franken pro Karte, max. jedoch 10'000 Franken pro Ereignis) und Mobiltelefonmissbrauch (bis max. 300 Franken).
Unterversicherung wird geltend gemacht ab einer Schadensumme von 10 Prozent der Versicherungssumme resp. ab 20'000 Franken.
Weitere Deckungsmöglichkeiten
Reisegepäck (auf Reisen ausserhalb der Wohngemeinde, die länger als 8 Stunden dauern)
Kaskodeckung für Elektrogeräte und Sportgeräte gegen unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen durch äussere Einwirkungen
Wiederherstellung von Daten auf elektronischen Geräten (bis max. 2'000 Franken möglich)
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Deckung aus der Grundversicherung:
Schäden durch fremde Motorfahrzeuge bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Nutzung
Versichert ist der Bonusverlust in der Haftpflichtversicherung
Erhöhung der Haftpflichtversicherungssumme für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland
Für Schäden durch das benutzte Fahrzeug: Selbstbehalt gemäss Auswahl
Deckung aus der Zusatzversicherung:
Schäden an benutzten fremden Motorfahrzeugen bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Benutzung
Besteht eine Vollkaskoversicherung, sind Selbstbehalt und Bonusverlust ebenfalls versichert
Für Schäden am benutzten Fahrzeug: Selbstbehalt beträgt 10 Prozent, mind. 500 Franken und max. 5'000 Franken.
Was gilt bei Liegenschaften?
Versichert ist die Haftpflicht als Eigentümer eines selbstbewohnten und ausschliesslich zu Wohnzwecken dienenden Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhauses, eines Eigentumsanteils aus Stockwerkeigentum, eines Ferien-Einfamilienhauses und/oder eines Mobilheims mit festem Standort
Unbebaute Grundstücke sind ebenfalls versichert
Haftpflicht als Bauherr (bis Gesamtbausumme von 100'000 Franken)
Haftpflicht für Umweltbeeinträchtigungen
Deckung der Kinder
Siehe «Spezielles»
Selbstbehalte
Mieter-, Obhuts- und übrige Sachschäden: 200 Franken pro Ereignis bzw. bei Wohnungsabgabe (als Selbstbehalt können min. 0 resp. max. 5'000 Franken gewählt werden)
Leistungsbegrenzungen
Schäden durch urteilsunfähige Kinder und Hausgenossen (ohne gesetzliche Haftung) 200'000 Franken
Schäden durch Tiere (ohne gesetzliche Haftung) 2'000 Franken
Sachschäden bei Sport und Spiel (ohne gesetzliche Haftung) 2'000 Franken
Selbstständige Nebenerwerbstätigkeiten sind versichert, sofern die jährlichen Bruttoeinnahmen 10'000 Franken nicht übersteigen
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Deckung aus der Grundversicherung:
Schäden durch fremde Motorfahrzeuge bei gelegentlicher, nicht regelmässiger Nutzung
Versichert ist der Bonusverlust in der Haftpflichtversicherung
Erhöhung der Haftpflichtversicherungssumme für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland
Für Schäden durch das benutzte Fahrzeug: Selbstbehalt 500 Franken
Was gilt bei Liegenschaften?
Versichert ist die Haftpflicht als Eigentümer eines selbstbewohnten und ausschliesslich zu Wohnzwecken dienenden Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhauses, eines Eigentumsanteils aus Stockwerkeigentum, eines Ferien-Einfamilienhauses und/oder eines Mobilheims mit festem Standort
Unbebaute Grundstücke sind ebenfalls versichert
Haftpflicht als Bauherr (bis Gesamtbausumme von 100'000 Franken)
Haftpflicht für Umweltbeeinträchtigungen
Deckung der Kinder
Siehe «Spezielles»
Selbstbehalte
Mieter-, Obhuts- und übrige Sachschäden: 500 Franken pro Ereignis bzw. bei Wohnungsabgabe (als Selbstbehalt können min. 0 resp. max. 5'000 Franken gewählt werden)
Leistungsbegrenzungen
Schäden durch urteilsunfähige Kinder und Hausgenossen (ohne gesetzliche Haftung) 200'000 Franken
Schäden durch Tiere (ohne gesetzliche Haftung) 2'000 Franken
Sachschäden bei Sport und Spiel (ohne gesetzliche Haftung) 2'000 Franken
Selbstständige Nebenerwerbstätigkeiten sind versichert, sofern die jährlichen Bruttoeinnahmen 10'000 Franken nicht übersteigen
Angaben zur Versicherungsgesellschaft Allianz Suisse
Versicherungsträger | Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG |
Hauptsitz | Zürich |