Helvetia Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
5.1 / 6
Kundenzufriedenheit bei Helvetia
5.1 / 6
Comparis-Note
Preis/Leistung | 4.9 / 6 |
Leistungen: Qualität und Service | 5.1 / 6 |
Information, Kommunikation und Transparenz | 5.1 / 6 |
Convenience der Touchpoints und Kontakte | 5.1 / 6 |
Gesamtzufriedenheit | 5.2 / 6 |
Kategorie | Silber |
Produkte der Helvetia
Basisschutz
Alle persönlichen Gegenstände in deinem Zuhause sind schützenswert. Die Hausratversicherung kommt für Schäden an deinem Hab und Gut auf, wenn beispielsweise
ein Brand in der Wohnung ausbricht;
ein Rohrbruch deine Wohnung unter Wasser setzt;
Gegenstände bei dir daheim gestohlen werden;
ein Naturereignis wie ein Sturm deine persönlichen Gegenstände beschädigt.
Zusatzversicherungen
Auch in der Hausratversicherung gibt es Zusätze, die noch mehr Schutz bieten:
All risks: Schützt deine Lieblinge wie das Smartphone oder den Laptop bei Beschädigungen aller Art – wenn zum Beispiel dein Handyscreen zersplittert.
Einfacher Diebstahl auswärts: Unterwegs im Zug wird dir das Smartphone gestohlen? Kein Problem, wir kommen für die gestohlenen Sachen auf.
Glasbruch: Versicherbar sind Schäden an Mobiliarglas wie Glas von Vitrinen, Spiegelschränken, Glastischen und dergleichen.
Gut zu wissen! Im Basisschutz sind auch Folgekosten wie das Übernachten in einem Hotel oder die Aufräumungskosten beispielsweise nach einem Brand oder Wasserschaden versichert.
Leistungsbegrenzungen:
Max. 20 Prozent der Hausrat-Versicherungssumme bei Diebstahl von Schmuck.
Max. Deckung bei Geldwerten CHF 5'000. Bei einfachem Diebstahl besteht keine Deckung.
Max. versicherbare Deckung für Glasschäden CHF 5'000.
Spezielles:
Produkt speziell für Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren. Im 30. Lebensjahr muss die Versicherung gewechselt werden.
Feuer
Generell versichert sind auch Sengschäden und Schäden an Hausrat, der einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt ist. Schäden durch abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile davon, Meteoriten und andere Himmelskörper sind ebenfalls mitversichert.
Wasser
Generell versichert sind auch Schäden infolge von Austreten von Flüssigkeiten und Gas von mobilen Einrichtungen wie Zierbrunnen, Aquarien, Wasserbetten, Bassins, Leitungsanlagen sowie daran angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten (ausgenommen, wenn sie durch Revisionsarbeiten oder Auffüllen verursacht werden), und Frostschäden an selbstinstallierten Leitungen. Ausgeschlossen sind Wasserschäden, wenn Fenster, Türen und ähnl. offen standen.
Leistungsbegrenzungen
Max. Deckung bei Geldwerten 20% der vereinbarten Hausratversicherungssumme (max. CHF 5'000). Bei einfachem Diebstahl besteht keine Deckung.
Max. Deckung von Gästeeffekten und anvertrautem Hausrat 20% der vereinbarten Hausratversicherungssumme (mind. CHF 10'000).
Max. Deckung für Kosten (z.B. Nottüre, Hotelspesen etc.) 20% der vereinbarten Hausratversicherungssumme (mind. CHF 10'000).
Selbstbehalt
Dieser beträgt generell CHF 200 (bei Elementarschäden CHF 500).
Diebstahl
Versichert sind auch mutwillige Beschädigungen bei Einbruch oder Beraubung, selbst wenn nichts gestohlen wird.
Glasbruch
Versicherbar sind Schäden an Mobiliarglas, Fenster, Lavabos etc. Versichert sind zudem Schäden, die durch Glassplitter der versicherten Glasgegenstände am Gebäude oder Hausrat entstehen. Ausgeschlossen sind Schäden, die bei der Installation oder Arbeit an den Glasobjekten entstehen sowie Schäden und Folgekosten (Anpassung an Platten, Armaturen etc.) bei Reparatur und Einsatz von Badewannen und Duschtassen.
Spezielles
Fahrräder, E-Bikes, Elektronikgeräte, Reisegepäck und Sportausrüstung können mit der All-Risks-Deckung zusätzlich gegen unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen versichert werden
Erdbeben: Der Hausrat kann zusätzlich gegen die Folgen eines Erdbebens versichert werden.
Tierversicherung: Zusätzlich kann die medizinische Betreuung für Haustiere und Pferde bei Krankheit und Unfall versichert werden.
Feuer/Wasser/Glas: ohne Selbstbehalt möglich.
Einfacher Diebstahl auswärts: doppelte Versicherungssummen auf Reisen möglich.
Cyber-Schäden (Cyber Crime, Kaufschutz, Kreditkartenmissbrauch) versicherbar.
Mofas und E-Bikes mit Kontrollschild gegen Beschädigung und Diebstahl versicherbar (Kasko).
Kranken- & Unfalldeckung für Hunde, Katzen und Pferde kann eingeschlossen werden.
Basisschutz
Die Privathaftpflichtversicherung ist wirklich wichtig. Denn ein Ungeschick ist schnell passiert und die Kosten können schnell in die Höhe schiessen. Diese Versicherung bezahlt, wenn du anderen Personen oder deren Eigentum einen Schaden zufügst. Hier ein paar Beispiele:
Du zerkratzt unabsichtlich das Parkett deiner neuen Mietwohnung. Wir springen in die Bresche und übernehmen die Reparaturkosten.
Mit dem Velo unterwegs, fährst du in eine andere Person, die dabei verletzt wird. Wir bezahlen die Heilungskosten.
Du kippst Wein auf das Sofa deiner Freunde. Wir kommen für die Kosten auf.
Was gilt bei fremden Motorfahrzeugen?
Fährst du höchstens sechs Tage pro Jahr ein fremdes Fahrzeug, bist du bereits in der Basisversicherung abgesichert. Die Deckung gilt für Motorfahrzeuge bis 3'500 kg Gesamtgewicht. Es gilt ein Selbstbehalt von CHF 500.
Spezielles:
Produkt speziell für Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren. Im 30. Lebensjahr muss die Versicherung gewechselt werden.
Die Deckung gilt für Personen- und Lieferwagen, Wohnmobile, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Anhänger und andere leichte Motorwagen und Motorräder.
Versicherte Personen
Bei einem Mehrpersonenhaushalt sind alle dauernd mit der versicherten Person im gleichen Haushalt wohnhaften Personen versichert. Unmündige Kinder und Kinder in der Ausbildung dieser Personen sind auch dann versichert, wenn sie auswärts wohnen.
Was gilt bei Liegenschaften?
Die versicherte Haftpflicht ist eingeschränkt auf das Eigentum einer selbstbewohnten Liegenschaft mit höchstens 3 Wohnungen, eines Ferieneinfamilienhauses und eines nicht eingelösten Mobilheims mit festem Standort.
Haftpflichtschäden aus der Eigenschaft als Stockwerkeigentümer sind in Ergänzung zu einer bestehenden Gebäude-Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft mitversichert.
Bauherrenhaftpflicht ist bis zu einer Umbausumme von CHF 200'000 versichert.
Deckung der Kinder
Generell versichert sind Schäden, die durch unmündige, entmündigte oder urteilsunfähige Kinder, Tageskinder (unentgeltlich) und Hausgenossen verursacht werden, auch wenn sich diese vorübergehend bei der versicherten Person aufhalten.
Selbstbehalte
Schäden an fremden Motorfahrzeugen: CHF 500.
Versicherungsabschluss ohne generellen Selbstbehalt möglich.
Leistungsbegrenzungen
Schäden aus nebenberuflicher Tätigkeit sind versichert, sofern der Umsatz weniger als CHF 40'000 pro Jahr beträgt.
Schäden durch Sportausübende während des Sport- und Spielbetriebs sind auch ohne gesetzliche Haftung bis zu CHF 500 versichert.
Sachschäden, die durch Haustiere verursacht werden, sind auch ohne gesetzliche Haftung bis zu CHF 500 versichert.
Spezielles
Deckung für gelegentliche Benützung (max. 6 Tage) von fremden Motorfahrzeugen inklusive. Zusätzlich versichbar ist die unbegrenzte Nutzung fremder Motorfahrzeuge, auch für Schäden an gemieteten Motorfahrzeugen und Fahrzeugen im Car-Sharing.
Zusätzlich versicherbar sind Haftpflichtschäden aus der Tätigkeit des Versicherten als: Lehrer, Ski- und Sportlehrer, Bergführer inklusive Such-, Rettungs-, Bergungskosten für Teilnehmende und Schüler.
Zusätzlich versicherbar sind Jäger, Mieter von fremden Pferden.
Angaben zur Versicherungsgesellschaft Helvetia
Versicherungsträger | Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG |
Hauptsitz | Basel |