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Das ändert sich 2025: Krankenkassen, Reisen und Altersvorsorge

Für Personen in der Schweiz bringt das Jahr 2025 verschiedene Änderungen mit sich – vom 3G-Netz bis zur Wertfreigrenze. Comparis gibt einen Überblick.

Magdalena Soll Foto
Magdalena Soll

12.12.2024

Bundeshaus mit Flugzeug, Frau mit Tüten vom Shopping und lautem Sportwagen

iStock: assalve / Jetlinerimages / ArtistGNDphotography / Gaschwald

1.Neuerungen 2025: Das Wichtigste in Kürze
2.Was ändert sich im Bereich Konsum?
3.Was ändert sich beim Thema Krankenkasse?
4.Was ist neu im Bereich Mobilität?
5.Welche Digital-News gibt es?
6.Was gibt’s Neues bei den Finanzen und der Vorsorge?
7.Was ändert sich im Bereich Immobilien und Hypotheken?

1. Neuerungen 2025: Das Wichtigste in Kürze

2025 erwarten Sie unter anderem diese Neuerungen:

  • Die Wertfreigrenze für die Einfuhr in die Schweiz sinkt.

  • Die Strompreise sinken voraussichtlich.

  • Krankenversicherungen dürfen versicherte Personen höchstens zwei Mal pro Jahr betreiben.

  • Versicherte im Standardmodell mit Wahlfranchise können unterjährig das Krankenkassenmodell wechseln.

  • Ende der Blutspende-Diskriminierung

  • Ausweitung des Verbots des vermeidbaren Fahrzeuglärms

  • Erschwerte Einreise nach Grossbritannien

  • Teurere Flüge nationaler Fluggesellschaften

  • Neuer SBB-Fahrplan für die Westschweiz

  • Einstellung des 3G-Netzes

  • SRG-Radio nur noch über DAB+

  • Die Grenzbeträge der Altersvorsorge steigen.

  • Der nachträgliche Einkauf in die Säule 3a ist möglich.

  • Sozialleistungen werden erhöht.

  • Neue Regelung für die Hypothekarfinanzierung

2. Was ändert sich im Bereich Konsum?

Wertfreigrenze im Reiseverkehr

Ab 2025 dürfen Sie private Einkäufe nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag in die Schweiz einführen. Bis Ende 2024 liegt die Grenze bei 300 Franken.

Möchten Sie mehr einführen, müssen Sie die Waren verzollen und die Schweizer Mehrwertsteuer zahlen. Das geht meist mit der App Quickzoll. Es gibt allerdings Waren, die Sie an einem besetzten Grenzübergang anmelden müssen.

Strompreise sinken

Die Strompreise sinken 2025 voraussichtlich um durchschnittlich zehn Prozent. Aber: Strom ist immer noch teurer als vor drei Jahren.

Tabaksteuer erhöht sich

Der Bundesrat erhöht die Tabaksteuer für einige Produkte. Insgesamt fällt die Erhöhung moderat aus. Die Obergrenze der Steuer ist bei vielen Produkten noch nicht erreicht.

Tabakprodukt Alter Steuersatz Neuer Steuersatz
Zigarren und Zigarillos 0.56 Rappen pro Stück plus 1% des Kleinhandelspreises 0.76 Rappen pro Stück plus 1% des Kleinhandelspreises
Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak
  • 38 Franken pro Kilogramm plus 25% des Kleinhandelspreises
  • Zusammen muss die Steuer bei mindestens 80 Franken pro Kilogramm liegen
  • 46 Franken pro Kilogramm plus 25% des Kleinhandelspreises
  • Zusammen muss die Steuer bei mindestens 90 Franken pro Kilogramm liegen
Andere Tabakprodukte
  • Kau- und Schnupftabak: 6% des Kleinhandelspreises
  • Andere Tabakprodukte: 12% des Kleinhandelspreises
  • Kau- und Schnupftabak: 10% des Kleinhandelspreises
  • Andere Tabakprodukte: 16% des Kleinhandelspreises

3. Was ändert sich beim Thema Krankenkasse?

Maximal zwei Betreibungen pro Jahr

Ab dem 1. Januar 2025 können Krankenkassen Versicherte höchstens zwei Mal pro Jahr betreiben. Ab dem 1. Juli 2025 können Krankenversicherungen die Verlustscheine für nicht bezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen an die Kantone abtreten.

Ein Verlustschein hält unbezahlte Geldforderungen fest. Er wird ausgestellt, wenn

  • die verschuldete Person trotz Pfändung die Schulden nicht bezahlen konnte.

  • die verschuldete Person den Privatkonkurs anmeldet.

Die Besitzerin oder der Besitzer des Verlustscheins («Gläubiger») kann die offenen Geldforderungen einfordern. Die Schulden verjähren frühestens nach 20 Jahren. Auf die Schulden fallen keine Zinsen an. Verlustscheine stehen im Betreibungsregister.

Gläubiger können die Forderungen in vielen Fällen an andere Personen abtreten. Es gibt zwei Arten der Abtretung:

  1. Vollständige Abtretung: Die neue Person übernimmt alle Rechte und Pflichten und kann die Schulden einfordern.

  2. Prozess-Abtretung: Die neue Person kümmert sich nur um den Einzug der Schulden, aber das Geld gehört weiterhin dem ursprünglichen Gläubiger. Die neue Person darf zuerst ihre Kosten abziehen, bevor sie den Rest weitergibt.

Unterjähriger Kassenwechsel

Personen im Standardmodell mit Franchise über 300 Franken können ab 2025 auch innerhalb des Jahres in ein alternatives Versicherungsmodell wechseln. Der unterjährige Wechsel zu einer anderen Krankenkasse oder von einem alternativen Versicherungsmodell zu einem anderen ist weiterhin nicht möglich.

Gut zu wissen: Mit Standardmodell und tiefster Franchise können Sie weiterhin zum 1. Juli die Krankenkasse wechseln.

Krankenkassenprämien steigen

Die Krankenkassenprämien steigen 2025 um durchschnittlich sechs Prozent im Vergleich zu 2024. Der genaue Anstieg hängt ab von

  • Krankenkasse

  • Wohnort

  • Versicherungsmodell

Digitalisierung des Gesundheitswesens

Mit dem Programm «DigiSanté» möchte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) schrittweise bis 2034 das Gesundheitswesen digitalisieren. Das EDI setzt die Lösungsstrategien ab 2025 schrittweise um. Was sich für die Bevölkerung konkret verbessert, ist noch offen.

Ende der Blutspende-Diskriminierung

Ab 2025 gilt: Personen dürfen nur mit wissenschaftlicher Begründung von einer Blutspende ausgeschlossen werden (Art. 36 Abs. 2 HMG). Die sexuelle Orientierung darf beispielsweise kein Ausschlusskriterium mehr sein.

Ausserdem dürfen Personen ab dem neuen Jahr keine Vergütung mehr für die Blutspende bekommen.

Neuer Verband Schweizer Krankenversicherer

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es den neuen Krankenkassenverband «prio.swiss». Er entsteht aus einer Fusion der beiden bisherigen Verbände Santésuisse und Curafutura. Dadurch sollen die Interessen der Versicherten besser vertreten werden.

Anpassungen des Leistungskatalogs der Grundversicherung

Zum Jahreswechsel treten diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in Kraft.

Änderung der Rechnungsstellung bei Laboranalysen

Pauschalen bestimmter ambulanter Behandlungen beinhalten neu auch die Kosten für Laboranalysen. Es erfolgt keine separate Abrechnung mehr. Das soll die Rechnungsstellung vereinfachen und Pauschalen fördern.

4. Was ist neu im Bereich Mobilität?

Automatisiertes Fahren wird erlaubt

Der Bundesrat hat eine Verordnung verabschiedet, die ab dem 1. März 2025 das automatisierte Fahren in einigen Fällen erlaubt:

  • Sie dürfen auf Autobahnen einen Autopiloten verwenden, wenn Sie ein hochautomatisiertes Fahrzeug (Level 3) fahren. Sie können dabei das Lenkrad loslassen und müssen weder Verkehr noch Fahrzeug dauernd überwachen. Aber: Fordert das Auto Sie dazu auf, müssen Sie jederzeit wieder die Kontrolle über das Auto übernehmen können.

  • In bestimmten Parkhäusern dürfen Fahrzeuge automatisiert und führerlos einparkieren.

  • Auf behördlich genehmigten Strecken dürfen Fahrzeuge führerlos fahren. Allerdings muss ein Operator die Fahrzeuge von einer Zentrale aus überwachen, falls sie Situationen nicht selbst lösen können.

Einteilung der Energieetikette für Neuwagen

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) teilt die Energieeffizienz-Kategorien für Personenwagen neu ein. Der Grund: Die Basis der Kategorien ist der Zielwert der CO₂-Emissionsvorschriften, der am 1. Januar 2025 sinkt.

Mit Jahreswechsel gehören nur noch die effizientesten Automodelle zur Kategorie A. Bestimmte Modelle gehören ab Jahreswechsel neu zu einer anderen Kategorie.

Verbot von vermeidbarem Fahrzeuglärm

Der Bundesrat weitet das Verbot von vermeidbarem Lärm aus (Art. 33 VRV). Bis Ende 2024 gilt das Verbot ausschliesslich

  • in Wohn- und Erholungsgebieten

  • nachts

Ab 2025 gilt das Verbot generell. Zu vermeidbarem Lärm gehören etwa

  • unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors

  • zu schnelles Beschleunigen

  • ab 2025 auch vermeidbarer Lärm aus dem Auspuff, etwa Knallen

Um die neue Regelung strikter durchzusetzen, erhöht der Bundesrat ausserdem die Bussen. So kostet etwa das unnötige Laufenlassen des Motors ab dem neuen Jahr 80 Franken statt 60 Franken.

Elektronische Reisegenehmigung für Reisen ins Vereinigte Königreich

Für Personen aus Ländern ohne Visumpflicht gilt: Sie brauchen ab April eine elektronische Einreisegenehmigung für das Vereinigte Königreich. Dazu gehören auch Staatsangehörige der Schweiz und von EU-Ländern.

Die elektronische Genehmigung ETA kostet 11 Franken. Sie ist zwei Jahre für beliebig viele Reisen in das Vereinigte Königreich gültig. Danach müssen Sie sie erneuern. Sie dürfen sich nach einer Einreise aber höchstens sechs Monate im Vereinigten Königreich aufhalten.

Höhere Flugpreise bei Swiss und Edelweiss

Die Lufthansa-Gruppe erhebt ab 2025 eine Umweltgebühr. Damit möchte sie die Kosten durch neue EU-Umweltauflagen an die Passagiere weitergeben. Zur Lufthansa-Gruppe gehören auch Swiss und Edelweiss. Je nach Buchungsklasse und Länge des Fluges zahlen Sie zwischen 1 und 72 Euro extra.

Angabe der durch Flüge verursachten Emissionen

Ab 2025 müssen Airlines angeben, wie viel CO₂ ein Flug voraussichtlich ausstösst (Art. 7a CO₂-Gesetz). Ab 2026 müssen die Airlines die Zahlen dann gut lesbar in Inseraten abbilden (Art. 14a CO₂-Verordnung). Das gilt für Flüge ab der Schweiz und dem Flugplatz Basel-Mulhouse, wenn der Flug nach schweizerischen Verkehrsrechten erfolgt.

Neuer SBB-Fahrplan in der Westschweiz

In der Westschweiz gilt ab dem 15. Dezember 2024 ein neuer Fahrplan – teils auch mit längeren Fahrzeiten für Kundinnen und Kunden. Das ist die grösste Anpassung des SBB-Fahrplans seit 20 Jahren. Der Grund sind Bauarbeiten zur langfristigen Verbesserung der Infrastruktur.

5. Welche Digital-News gibt es?

Abschaltung des 3G-Netzes

Mitte bis Ende 2025 schalten Swisscom und Sunrise das 3G-Netz in der Schweiz ab. Die Gründe: Es hat eine niedrigere Leistung und eine geringere Abdeckung als moderne Netze. Es wird ausserdem immer weniger genutzt. Dadurch werden mehr Kapazitäten für die modernen Netzgenerationen 4G und 5G frei.

SRG-Radiosender nur noch über DAB+

Die SRG verbreitet ihre Radiosender ab Januar 2025 nur noch digital über DAB+. Spätestens Ende 2026 wird die analoge Verbreitungstechnologie UKW dann vollständig abgeschaltet.

Ältere Fahrzeuge empfangen digitale Signale nicht. Haben Sie ein Fahrzeug mit analogem Radio, müssen Sie einen DAB+-Adapter oder ein neues Radio einbauen. Alternativ können Sie auch Radio über das Smartphone streamen und mit dem Auto verbinden.

Digitalisierung im Bereich Bildung, Forschung und Innovation

Der Bundesrat möchte in der Schweiz die Chancen der Digitalisierung nutzen. Dazu hat er die Strategie Digitale Schweiz erarbeitet. Sie gibt Leitlinien für das staatliche Handeln vor, um den Weg zur Digitalisierung bestmöglich zu gestalten.

Einheitliche Ladeschnittstelle USB-C

Die EU und die Schweiz vereinheitlichen die Ladeschnittstelle bei Elektronikgeräten auf USB-C. Das soll die Menge an Elektroschrott durch Ladegeräte und Kabel reduzieren.

Die verpflichtende USB-C-Ladeschnittstelle gilt ab dem 28. Dezember 2024 für neue Produkte in den Bereichen:

  • Mobiltelefone und Tablets

  • Digitalkameras

  • Kopfhörer, Headsets, tragbare Lautsprecher, Ohrhörer

  • tragbare Videokonsolen und E-Reader

  • Tastaturen, PC-Mäuse

  • tragbare Navigationssysteme

Mit Einführung des neuen Ladestandards müssen Händler die Produkte ohne Ladegerät verkaufen. Sie können aber zusätzlich eine Variante mit Ladegerät anbieten. Label und Piktogramme auf der Verpackung zeigen, ob ein Ladegerät enthalten ist.

Gut zu wissen: Ab 2026 müssen auch neue Laptops mit einer USB-C-Ladeschnittstelle ausgestattet sein.

6. Was gibt’s Neues bei den Finanzen und der Vorsorge?

Pensionsalter für Frauen steigt erstmals

2022 hat das Volk die «AHV 21»-Reform angenommen. Dadurch steigt das Pensionsalter für Frauen auf 65 Jahre.

Für die Jahrgänge, die kurz vor der Pensionierung stehen, gilt eine schrittweise Erhöhung. Der erste Schritt findet 2025 statt: Frauen mit Jahrgang 1961 können sich erst mit 64 Jahren und drei Monaten pensionieren lassen.

Jahrgang Pensionsalter ab 01.01.2024 Jahr ordentliche Pensionierung
1960 und älter 64 Jahre 2024 und früher
1961 64 Jahre und 3 Monate 2025 oder 2026
1962 64 Jahre und 6 Monate 2026 oder 2027
1963 64 Jahre und 9 Monate 2027 oder 2028
1964 und jünger 65 Jahre 2029 oder später

Anpassung Beträge der Altersvorsorge

Die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge steigen 2025. Der Grund ist die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes. Neu gilt:

Betrag 2024 Betrag 2025
Eintrittsschwelle 22’050 Franken Jahreslohn 22’680 Franken Jahreslohn
Koordinationsabzug 22’725 Franken 26’460 Franken
Obere Limite Jahreslohn 88’200 Franken 90’720 Franken
Minimaler koordinierter Jahreslohn 3’675 Franken 3’780 Franken
Maximaler koordinierter Jahreslohn 62’475 Franken 64’260 Franken

Zusätzlich steigt der Maximalbetrag der Säule 3a. Für Angestellte beträgt er neu 7’258 Franken. Selbstständige können bis zu 36’288 Franken pro Jahr von den Steuern abziehen.

Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a

Ab 2025 ermöglicht der Bund den nachträglichen Einkauf in die Säule 3a. Sie können Beträge rückwirkend für zehn Jahre nachzahlen. Beitragslücken vor 2025 können Sie allerdings nicht schliessen. Das heisst: Die erste Nachzahlung ist 2026 möglich.

Erhöhung von Sozialleistungen

Der Bundesrat erhöht per 1. Januar 2025 verschiedene Sozialleistungen:

Betrag 2024 Betrag 2025
Minimalrente Alleinstehende 1’225 Franken pro Monat 1’260 Franken pro Monat
Maximalrente Alleinstehende 2’450 Franken pro Monat 2’520 Franken pro Monat
Maximalrente Ehepaare 3’675 Franken pro Monat 3’780 Franken pro Monat
Mindestbetrag AHV/IV/EO Selbstständige und Nichterwerbstätige 514 Franken pro Jahr 530 Franken pro Jahr
Mindestbetrag freiwillige AHV/IV 980 Franken pro Jahr 1’010 Franken pro Jahr

Betrag 2024 Betrag 2025
Alleinstehende 20’100 Franken pro Jahr 20’670 Franken pro Jahr
Ehepaare 30’150 Franken pro Jahr 31’005 Franken pro Jahr
Kinder über 11 Jahre 10’515 Franken pro Jahr 10’815 Franken pro Jahr
Kinder unter 11 Jahre 7’380 Franken pro Jahr 7’590 Franken pro Jahr

Zusätzlich passt der Bundesrat die Mietzins-Höchstsätze und die Pauschale für Heiz- und Nebenkosten an.

Betrag 2024 Betrag 2025
Alleinstehende 1’000 Franken pro Jahr 1’300 Franken pro Jahr
Ehepaare 1’500 Franken pro Jahr 1’950 Franken pro Jahr

Betrag 2024 Betrag 2025
Kinderzulagen 200 Franken pro Monat 215 Franken pro Monat
Ausbildungszulagen 250 Franken pro Monat 268 Franken pro Monat

7. Was ändert sich im Bereich Immobilien und Hypotheken?

Neue Regelung für die Hypothekarfinanzierung

Mit dem Reformpaket «Basel III» ändern sich ab 2025 die Regeln für die Kreditvergabe. Je nach Belehnung ändert sich die Höhe der Eigenmittel, die Banken einbringen müssen. Das soll die Solvenz und Liquidität der Banken sichern. Für Hypothekarnehmende heisst das: Ihre Hypothek wird allenfalls teurer.

Auch ändert sich die Berechnung der Eigenmittel. Banken rechnen nicht mehr alle Zusatzsicherheiten dazu, etwa die Lebensversicherung.

Hypotheken vergleichen und Geld sparen

Erhöht sich durch «Basel III» Ihre Hypothek? Mit der Unterstützung von Fachleuten wie HypoPlus, dem Hypothekenpartner von Comparis, können Sie die höheren Kosten allenfalls abfedern.

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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 20.12.2023

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