Säule-3a-Maximalbetrag 2025: Wichtige Infos
Durch jährliche Einzahlungen in die Säule 3a können Sie von Steuerersparnissen profitieren. Comparis liefert Ihnen die wichtigsten Infos zum Maximalbetrag der Säule 3a.

09.01.2025

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1. Wie hoch ist der Säule-3a-Maximalbetrag 2025?
Voraussetzung für die Einzahlung in die Säule 3a ist ein AHV-pflichtiges Einkommen. Der Maximalbetrag für die Säule 3a beträgt 2025:
für Personen mit Pensionskasse: CHF 7’258
für Personen ohne Pensionskasse: 20 Prozent des Erwerbseinkommens, aber maximal CHF 36’288
Die Einzahlungen in die Säule 3a können Sie in der Steuererklärung vom AHV-pflichtigen Einkommen abziehen. Sie dürfen so viel einzahlen, wie Sie möchten. Nur den Maximalbetrag dürfen Sie nicht überschreiten.
Berechnen Sie im Steuerrechner, wie viel Steuern Sie je nach Einkommen und 3a-Einzahlung an Ihrem Wohnort sparen können.
2. Säule 3a – Maximalbeträge 2003 bis 2025
Jahr | Maximalbetrag mit Pensionskasse | Maximalbetrag ohne Pensionskasse |
---|---|---|
2025 | 7'258 | 36'288 |
2024 | 7'056 | 35'280 |
2023 | 7'056 | 35'280 |
2022 | 6'883 | 34'416 |
2021 | 6'883 | 34'416 |
2020 | 6'826 | 34'128 |
2019 | 6'826 | 34'128 |
2018 | 6'768 | 33'840 |
2017 | 6'768 | 33'840 |
2016 | 6'768 | 33'840 |
2015 | 6'768 | 33'840 |
2014 | 6'739 | 33'696 |
2013 | 6'739 | 33'696 |
2012 | 6'682 | 33'408 |
2011 | 6'682 | 33'408 |
2010 | 6'566 | 32'832 |
2009 | 6'566 | 32'832 |
2008 | 6'365 | 31'824 |
2007 | 6'365 | 31'824 |
2006 | 6'192 | 30'960 |
2005 | 6'192 | 30'960 |
2004 | 6'077 | 30'384 |
2003 | 6'077 | 30'384 |
Säule 3a nachzahlen: Welcher Maximalbetrag gilt?
Ab 2026 können Sie unter gewissen Bedingungen in die Säule 3a nachzahlen. Für die Nachzahlung gilt der sogenannte «kleine Betrag» des nachzuzahlenden Jahres. Das ist der Maximalbetrag für Personen mit Pensionskasse.
Beispiel: Sie haben 2025 3’000 Franken in die Säule 3a eingezahlt. Zwei Jahre später wollen Sie für das Jahr 2025 nachzahlen. Dann können Sie noch 4’258 Franken einzahlen (Differenz zum Maximalbetrag von 2025). Das gilt auch für Selbstständige ohne Pensionskasse.
3. Wer bestimmt den Maximalbetrag für die Säule 3a?
Der Säule-3a-Maximalbetrag wird jährlich vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt. Die Berechnung des Maximalbetrages basiert auf dem oberen Grenzbetrag des versicherten Lohnes in der beruflichen Vorsorge. Für Personen mit Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag 8 Prozent des oberen Grenzbetrages. Personen ohne Pensionskasse können jährlich 40 Prozent des oberen Grenzbetrages in die Säule 3a einzahlen (Art 7 BVV).
4. Machen Sie mehr aus Ihrer Säule 3a
Optimieren Sie Ihre Altersvorsorge mit einem 3a-Anlagefonds und sichern Sie sich damit eine Chance auf höhere Erträge.
Die Vorsorgeexpertinnen und Vorsorgeexperten von Optimatis unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Vorsorgelösung. Das Beratungsgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 09.01.2008