Pensionskasse & Co. bei Selbstständigkeit: So sorgen Sie optimal vor
Wer selbstständig ist, muss sich eigenverantwortlich um seine Altersvorsorge kümmern. Erfahren Sie hier, welche Rolle die Pensionskasse und die Säule 3a bei der Selbstständigkeit spielen – und was sich für Sie mehr lohnt.

17.03.2025

iStock / Nadija Pavlovic
1. Vorsorge für Selbstständige: Deshalb ist sie wichtig
Sie sind selbstständig? Dann sind Sie bei der Altersvorsorge flexibler, tragen aber auch mehr Eigenverantwortung. Denn: Selbstständigerwerbende sind nur in der AHV obligatorisch versichert. Die Leistungen aus der AHV allein reichen allerdings nicht aus fürs Leben im Alter. Damit Sie Ihren Lebensstandard nach der Pensionierung halten können, sollten Sie sich frühzeitig mit der Planung Ihrer Altersvorsorge befassen. So vermeiden Sie Vorsorgelücken.
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2. Selbstständig: AHV und IV
Die Basis der Vorsorge bildet auch für Selbstständige die erste Säule. Sie besteht aus den Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO). Als selbstständigerwerbende Person bezahlen Sie die Beiträge selbst. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem jährlichen Erwerbseinkommen. Anmelden müssen Sie sich dafür selbst. Kontaktieren Sie dafür die kantonale Ausgleichskasse Ihres Firmensitzes.
Für Selbstständige ist es besonders wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu bezahlen, da diese die Grundlage der Altersvorsorge bilden. Beachten Sie auch, dass Sie als selbstständigerwerbende Person nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht obligatorisch gegen Unfall versichert sind.
Aus Sicht der Sozialversicherungen gelten Sie als selbstständigerwerbend, wenn Sie folgende Punkte erfüllen:
Sie führen einen Betrieb mit eigener Infrastruktur
Sie stellen in Ihrem Namen Rechnungen
Sie tragen das Inkassorisiko
Sie führen die Mehrwertsteuer ab
Sie besitzen eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)? Dann gelten Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin im eigenen Betrieb und nicht als selbstständigerwerbend.
Ob Sie im Sinne der AHV selbstständigerwerbend sind, beurteilt die Ausgleichskasse individuell.
3. Zweite Säule: Pensionskasse für Selbstständige
Die Mitgliedschaft in einer Pensionskasse ist für Selbstständigerwerbende nicht obligatorisch. Sie können sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Die Beiträge können Sie bei den Steuern vom Einkommen abziehen. Möchten Sie als Selbstständige oder Selbstständiger einer Pensionskasse beitreten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Sie sind Inhaberin oder Inhaber eines Unternehmens und beschäftigen Mitarbeitende? Dann können Sie für Ihre Angestellten eine Vorsorgeeinrichtung gründen. Das geht am einfachsten, wenn Sie sich einer Sammelstiftung anschliessen. Die Sammelstiftung führt für jedes angeschlossene Unternehmen ein eigenes Vorsorgewerk.
Als Inhaberin oder Inhaber dürfen Sie sich dann ebenfalls bei derselben Pensionskasse versichern. Sie können die fälligen Beiträge Ihrer Arbeitnehmenden vom Lohn abziehen und zusammen mit Ihren eigenen Beiträgen an die Sammelstiftung überweisen.
Sie sind selbstständig und beschäftigen keine Mitarbeitende? Dann können Sie sich möglicherweise bei der Pensionskasse Ihres Berufsverbandes versichern. Berufsverbände mit Pensionskasse gibt es für viele Berufsgruppen. So zum Beispiel für die klassischen freien Berufe wie Rechtsanwälte oder Ärzte, aber auch für Schauspieler oder Journalisten. Hat Ihr Berufsverband keine Kasse? Es gibt auch Versicherungen, die extra einen Verband für diese Berufsgruppen gegründet haben.
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung im Auftrag des Bundes. Sie nimmt jede und jeden auf. Im Verhältnis zu den enthaltenen Leistungen ist diese Lösung allerdings eher teuer.
Die richtige Pensionskasse wählen: Vergleichen lohnt sich
Kommen mehrere Lösungen für Sie infrage? Dann vergleichen Sie die einzelnen Kassen. Entscheiden Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für eine Pensionskassenlösung, sollten Sie bei verschiedenen Sammelstiftungen Offerten einholen. Denn die Verwaltungskosten und die versicherten Risikoleistungen bei Invalidität und Tod sind sehr unterschiedlich.
Pensionskasse für Selbstständigkeit beziehen: Diese Regeln gelten
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Pensionskassenguthaben zur Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit beziehen:
Der Bezug ist nur möglich, wenn Sie eine Einzelfirma oder eine Kollektivgesellschaft gründen. Bei der Gründung einer GmbH oder AG ist das nicht möglich. Der Grund: Dort sind Sie weiterhin bei einer Pensionskasse angeschlossen. Sie gelten dann im rechtlichen Sinne nicht als selbstständigerwerbend.
Die selbstständige Tätigkeit muss Ihr Haupterwerb sein.
Sie müssen sich bei der zuständigen Ausgleichskasse als selbstständigerwerbend anmelden.
Den Antrag auf Auszahlung des Pensionskassenguthabens müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit stellen.
Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann muss Ihre Partnerin oder Ihr Partner dem Vorbezug schriftlich zustimmen.
4. Säule 3a für Selbstständige: Private Vorsorge
Eine weitere Möglichkeit der Altersvorsorge für Selbstständige ist die Säule 3a. Den einbezahlten Betrag können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Je nachdem, ob Sie sich freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen haben oder nicht, gelten folgende Maximalbeträge (Stand 2025):
für Personen mit Pensionskasse: 7’258 Franken
für Personen ohne Pensionskasse: 20 Prozent des Erwerbseinkommens, aber maximal 36’288 Franken
Ab 2026 können Sie unter gewissen Bedingungen für die letzten zehn Jahre in die Säule 3a nachzahlen. Für die Nachzahlung gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige der sogenannte «kleine Betrag» des nachzuzahlenden Jahres. Das ist der Maximalbetrag für Personen mit Pensionskasse.
Säule 3a für Selbstständigkeit beziehen: Diese Regeln gelten
Auch aus der Säule 3a können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Vorbezug zur Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit tätigen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für den Bezug aus der Pensionskasse. Zusätzlich gilt: Ein Teilbezug der Säule 3a für die selbstständige Erwerbstätigkeit ist nicht möglich. Das heisst, Sie müssen das gesamte Guthaben eines Säule-3a-Kontos beziehen. Haben Sie mehrere Säule-3a-Konten? Dann können Sie entscheiden, wie viele Konten Sie sich für die Selbstständigkeit (vollständig) auszahlen lassen wollen.
Überlegen Sie sich einen Vorbezug der Altersvorsorge gut
Überlegen Sie sich gut, ob ein Vorbezug von Vorsorgegeldern für die Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit notwendig ist. Sie entscheiden sich für einen Vorbezug? Dann sollten Sie danach so schnell wie möglich wieder mit dem Aufbau Ihrer Altersvorsorge beginnen.
5. Pensionskasse oder Säule 3a: Was lohnt sich mehr?
Ob sich für Sie persönlich der Anschluss an eine Pensionskasse oder das Sparen in der Säule 3a mehr lohnt, ist individuell. Beide Lösungen haben ihre Vor- und Nachteile.
Steuern
Als Richtwert lässt sich sagen, dass Sie ab einem steuerbaren Einkommen von 180’000 Franken mit einer Pensionskassenlösung mehr Steuern sparen können. Bei der Säule 3a können Sie maximal 36’288 Franken pro Jahr vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei der Pensionskassenlösung dürfen Sie gemäss Gesetz jedes Jahr bis zu 25 Prozent der Beiträge von den Steuern abziehen. Das sind bei einem Jahreslohn von 180’000 Franken also bis zu 45’000 Franken.
Flexibilität und Renditeoptionen
Im Vergleich zur Vorsorge bei einer Pensionskasse haben Sie bei der Säule 3a eine grössere Auswahl an Anbietern und Anlagestrategien. So können Sie beispielsweise bei Säule-3a-Fonds selbst entscheiden, in welches Produkt Sie investieren.
Entscheiden Sie sich für einen Fonds mit hohem Aktienanteil, gehen Sie ein höheres Risiko ein. Sie können aber gleichzeitig mit einer höheren Rendite rechnen als bei einer Pensionskassenlösung. Denn dort wird das Geld in der Regel eher konservativ angelegt.
Absicherung
In der Pensionskasse sind immer Versicherungsleistungen enthalten. Bei einer klassischen Bank- oder Fondslösung für die Säule 3a nicht. Haben Sie Ihre Säule 3a bei einer Versicherung, sind in der Regel auch Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Tod eingeschlossen. Die Prämie für den Versicherungsschutz wird jedoch vom Sparbetrag abgezogen. Das bedeutet, dass nicht der gesamte eingezahlte Betrag für die Altersvorsorge angelegt wird und somit auch nicht vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann.
Optimale Kombination: Säule 3a und Pensionskasse
Falls Sie sich für eine Lösung mit Pensionskasse entscheiden: Vergessen Sie die dritte Säule trotzdem nicht. Von der kleinen dritten Säule (7’258 Franken) dürfen alle profitieren – auch Selbstständige mit Pensionskasse.
6. Fazit
Selbstständigkeit bietet viele Freiheiten, erfordert aber auch viel Eigeninitiative – insbesondere bei der Altersvorsorge. Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto besser. Ob sich für Sie persönlich ein Einkauf in die Pensionskasse, das Sparen in der Säule 3a oder eine Kombination aus beidem mehr lohnt, ist individuell.