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Pensionskasse und dritte Säule: So sorgen Selbstständige vor

Selbstständige haben bei der Vorsorge die Wahl. Pflicht ist zwar nur die erste Säule, doch die Leistungen der AHV reichen im Alter nicht zum Leben. Zusätzliche Vorsorge ist nötig – besser mit der Pensionskasse oder mit der dritten Säule?

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Lara Surber

18.01.2023

Eine Frau arbeitet am Laptop.

iStock / Kerkez

1.Nachfolge ist keine Vorsorge
2.Wer gilt wirklich als selbstständig?
3.IV und AHV für Selbstständigerwerbende
4.Zweite Säule: Pensionskasse für Selbstständige
5.Dritte Säule: Erweitertes Angebot für Selbstständige
6.Pensionskasse oder dritte Säule?

1. Nachfolge ist keine Vorsorge

Sind Sie selbstständig? Dann können Sie Ihre Altersvorsorge nach Ihren Wünschen gestalten. Pflicht sind nur Beiträge an die erste Säule. 

Daraus ergeben sich viele Chancen – und die Qual der Wahl. Leider auch das Risiko, die Altersvorsorge zu vernachlässigen. Doch eine zusätzliche Altersvorsorge ist nötig: Die Leistungen aus der AHV allein reichen nicht aus fürs Leben im Alter. Für die frühzeitige Erkennung von Vorsorgelücken hilft der Vorsorgerechner.

Manche Selbstständigen glauben, ihre Firma sei ihre Vorsorge. Wenn sie in den Ruhestand gehen, möchten sie die Firma verkaufen. Allerdings bringen viele Nachfolgeregelungen weniger ein als geplant. 

Bietet die Firma nicht mehr die Produkte, die bei der Kundschaft gefragt sind, dann sinkt der Wert der Firma rapide. In unserer schnelllebigen Zeit kann das schnell passieren. Und vor allem kleine Firmen mit wenigen Kunden haben oft gar keinen Firmenwert, wenn die Gründerin oder der Gründer aussteigt.

2. Wer gilt wirklich als selbstständig?

Nicht jeder, der seine eigene Firma führt, ist selbstständig. Ist Ihre Firma eine Kapitalgesellschaft wie eine AG oder GmbH? Dann ist jeder, der dort arbeitet, ein Angestellter. Auch, wenn Sie die Firma leiten oder sie ihnen gehört. 

Als selbstständig gilt für die Sozialversicherungsanstalt (SVA), wer direkt als Einzelunternehmer, Kollektiv- oder Kommanditgesellschafter mit seinen Kunden abrechnet. Nur das nennt die SVA «selbstständigerwerbend».

3. IV und AHV für Selbstständigerwerbende

Die Basis der Vorsorge bildet auch bei den Selbstständigen die erste Säule. Die besteht aus den Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO). Dafür zahlen Selbstständige die Beiträge selbst.

An die Arbeitslosenversicherung zahlen sie nichts. Sie können aber auch gar nicht teilnehmen. Für den Ruhestand allerdings bieten sich Selbstständigen viele Möglichkeiten für eine zusätzliche Vorsorge. Sowohl in der zweiten als auch in der dritten Säule.

4. Zweite Säule: Pensionskasse für Selbstständige

In der Pensionskasse sparen Sie fürs Alter an. Die Beiträge können Sie bei den Steuern vom Einkommen abziehen. Wenn Sie als Selbstständiger in eine Pensionskasse wollen, dann finden Sie eine Vielfalt an Möglichkeiten. 

Das können Sie als Selbstständigerwerbender in der zweiten Säule tun:

Selber ein Vorsorgewerk gründen

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, tun Sie genau das, was Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH auch tun: Sie gründen für Ihre Angestellten eine Vorsorgeeinrichtung. (Meist schliessen Sie sich dazu einer Sammelstiftung an, das geht am einfachsten.) Als Inhaber dürfen Sie sich dann ebenfalls bei derselben Pensionskasse versichern.

Der Pensionskasse Ihres Berufsverbandes beitreten

Selbstständige ohne Mitarbeiter können sich bei der Pensionskasse Ihres Berufsverbandes versichern. Berufsverbände mit Pensionskasse gibt es für viele Berufsgruppen. So zum Beispiel für die klassischen freien Berufe wie Rechtsanwälte oder Ärzte, aber auch für Schauspieler oder Journalisten. Hat Ihr Berufsverband keine Kasse? Es gibt auch Versicherungen, die extra einen Verband gegründet haben.

Der Auffangeinrichtung BVG beitreten

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung im Auftrag des Bundes. Sie nimmt jeden auf. Im Verhältnis zu den gebotenen Leistungen ist diese Lösung eher teuer.

Passen Sie bei der Wahl der Pensionskasse auf. Die Auffangeinrichtung ist nur für wenige eine gute Wahl. Und auch nicht alle Berufsverbände haben gute Pensionskassen. Bevor Sie sich einer Pensionskasse anschliessen oder selber ein Vorsorgewerk gründen: Lassen Sie sich am besten beraten.

5. Dritte Säule: Erweitertes Angebot für Selbstständige

Auch Selbstständige können in der dritten Säule fürs Alter vorsorgen. 20 Prozent des Erwerbseinkommens dürfen sie in die Säule 3a einzahlen und vom Einkommen abziehen – bis zu maximal 35'280 Franken im Jahr (Stand 2024). Diese Lösung für Selbstständige wird häufig auch «grosse Säule 3a» genannt. 

Voraussetzung für die grosse Säule 3a ist, dass Sie keiner Pensionskasse angehören. Es geht also nicht beides: mehr einzahlen in die dritte Säule und auch noch in eine Pensionskasse. Sie müssen sich entscheiden.

Als Selbstständiger setzen Sie auf die gleichen Produkte bei Banken oder Versicherungen wie Angestellte. Mit den entsprechenden Vor- und Nachteilen der beiden Lösungen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem Beitrag: Säule 3a: Bank oder Versicherung?

6. Pensionskasse oder dritte Säule?

Bis zu einem Einkommen von 150'000 Franken können Sie mit beiden Modellen gleich gut Steuern sparen. Verdienen Sie mehr, dann bietet nur eine Pensionskasse alle Möglichkeiten, auch auf hohem Niveau vorzusorgen.

Auch für die Absicherung taugen beide Modelle. In der Pensionskasse sind immer Versicherungsleistungen enthalten. Viele Angebote der Versicherungen in der Säule 3a enthalten auch Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit oder zur Absicherung der Familie. Wenn Sie mit der dritten Säule zur Bank gehen, können Sie sich dafür aber auch separat versichern. Diese Risikoversicherung ist dann allerdings nicht steuerbegünstigt.

Wenn Sie mehr als 20 Prozent Ihres Einkommens fürs Alter ansparen wollen, finden Sie in der Säule 3a nicht genug Steuerersparnis. Das geht nur in der Pensionskasse. Und nur in der Pensionskasse sind zusätzliche Einkäufe möglich, auch für vergangene Jahre. Die Höchstgrenze der dritten Säule hingegen ist starr und gilt für jedes Jahr einzeln. Das heisst, Sie können nicht nachträglich einzahlen.

Zusätzliche und nachträgliche Einkäufe sind für Selbstständige in der Regel empfehlenswert. Oft verdienen Sie als Selbstständiger in der Startphase Ihrer Firma jahrelang weniger als Ihre angestellten Kollegen mit der gleichen Ausbildung. Und sparen deshalb in dieser Zeit auch weniger an. Läuft die Firma später gut, dann sollten Sie diese Lücke schliessen. Ein echtes Loch gilt es zu stopfen, falls Sie für das Startkapital beim Gründen Vorsorgeguthaben bezogen haben.

Falls Sie sich für eine Lösung mit Pensionskasse entscheiden: Vergessen Sie die dritte Säule trotzdem nicht. Von der kleinen dritten Säule dürfen alle profitieren – auch Selbstständige mit Pensionskasse.

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