Pensionskasseneinkauf oder Säule 3a: Was lohnt sich mehr?
Mit einem Einkauf in die Pensionskasse oder einer Zahlung in die Säule 3a können Sie Ihr Altersguthaben erhöhen und Steuern sparen. Doch welche Lösung ist die bessere? Hier erfahren Sie, was Sie beachten sollten.

26.02.2025

iStock / dragana991
1. Einkaufspotenzial und Maximalbetrag
In die Säule 3a können Sie jährlich bis zum gesetzlich vorgegebenen Maximalbetrag einzahlen. Im Jahr 2025 beträgt dieser
7’258 Franken für Personen mit Pensionskasse.
36’288 Franken für Personen ohne Pensionskasse.
Ab 2026 können Sie unter gewissen Bedingungen in die Säule 3a nachzahlen. Für die Nachzahlung gilt der sogenannte «kleine Betrag» des nachzuzahlenden Jahres (Maximalbetrag für Personen mit Pensionskasse).
Wie viel Sie in die 2. Säule einzahlen können, hängt von Ihrer Beitragslücke ab. Sie entspricht der Differenz zwischen dem angesparten Kapital und dem Kapital, das Sie während der bisherigen Versicherungsdauer mit Ihrem aktuellen Lohn hätten ansparen können. Das Einkaufspotenzial ist üblicherweise im Pensionskassenausweis ersichtlich.
2. Steuern sparen: Pensionskasse oder Säule 3a?
Sie können sowohl Einzahlungen in die Säule 3a als auch Einkäufe in die Pensionskasse von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Um die Steuervorteile eines Pensionskasseneinkaufs maximal zu nutzen, können Sie die Einkäufe staffeln. So können Sie die Steuerprogression mehrmals brechen.
Bei der Pensionierung müssen Sie die Bezüge aus beiden Säulen versteuern: den Bezug aus der Säule 3a und den Kapitalbezug der Pensionskasse als Vermögen und die Pensionskassenrente als Einkommen. 3a-Konten können Sie immer nur vollständig auflösen. Mit mehreren Konten können Sie Ihr 3a-Guthaben gestaffelt beziehen und so die Steuerprogression mehrfach brechen.
Steuern sparen Sie mit beiden Lösungen
Sowohl mit dem Aufstocken der Säule 3a als auch mit einem Einkauf in die Pensionskasse senken Sie Ihre Steuern. Beziehen Sie daher die Besteuerung beim Bezug (Kapital oder Rente) in Ihre Entscheidung mit ein.
3. Pensionskasse oder Säule 3a: Anlagestrategie
Pensionskassen haben eine finanzielle Verpflichtung gegenüber den Versicherten. Entsprechend konservativ legen die Kassen ihre Gelder an. Das bedeutet: Die Rendite fällt tendenziell tiefer aus. Als Versicherte oder Versicherter haben Sie in der Regel kein Mitspracherecht bei der Wahl der Anlagestrategie.
In der Säule 3a können Sie Ihre Anlagestrategie selbst wählen – zum Beispiel Fonds mit verschiedenen Schwerpunkten wie Aktien, Obligationen oder Immobilien. Bei verschiedenen Anbietern können Sie ganz einfach per App entscheiden, wie Ihr Guthaben angelegt werden soll. Mit höheren Aktienanteilen riskieren Sie grössere Verluste – erzielen aber besonders bei einem langen Anlagehorizont potenziell deutlich höhere Renditen.
Mehr Renditemöglichkeiten mit der Säule 3a
Möchten Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihr Vorsorgeguthaben anlegen? Dann sollten Sie die verschiedenen Fondslösungen der Säule 3a prüfen.
4. Vorbezug für Wohneigentum: Welche Regeln gelten?
Für den Erwerb oder die Renovation einer selbstbewohnten Liegenschaft dürfen Sie Gelder aus der Säule 3a und der Pensionskasse vorbeziehen. Beim Einkauf in die Pensionskasse ist jedoch Vorsicht geboten:
Nach dem Einkauf gilt eine Sperrfrist von drei Jahren für den Kapitalbezug. Bei Missachtung müssen Sie die durch den Einkauf gesparten Steuern zurückzahlen.
Zudem müssen Sie einen Vorbezug aus der 2. Säule zurückzahlen, bevor Sie sich erneut einkaufen können.
Und: Ein Vorbezug führt in der Regel zu einer deutlich tieferen Altersrente. Zudem verschlechtert sich der Versicherungsschutz im Todesfall oder bei Invalidität.
Haben Sie Ihre Säule 3a bei einer Versicherung angelegt, ist ein Vorbezug mit finanziellen Einbussen und dem Verlust des Versicherungsschutzes verbunden. In diesem Fall drängt sich in der Regel eine Belehnung anstelle des Vorbezugs auf.
Beachten Sie die Sperrfristen nach einem Pensionskasseneinkauf
Möchten Sie in den nächsten Jahren Wohneigentum erwerben und dafür Vorsorgegelder nutzen? Dann sollten Sie auf einen Pensionskasseneinkauf verzichten und stattdessen die Säule 3a ausschöpfen.
Klären Sie bei einem Vorbezug in jedem Fall immer die finanziellen Folgen sowie die Auswirkungen auf Rente und Versicherungsleistungen. Die Vorsorgeexpertinnen und -experten von Optimatis, dem Brokerage-Partner von Comparis, unterstützen Sie bei Ihrem Entscheid. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
5. Leistungen im Todesfall: Prüfen Sie die Regelung zur Rückgewähr
Bevor Sie einen Einkauf in die Pensionskasse tätigen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Pensionskasse eine sogenannte Rückgewähr anbietet. Mit einer Rückgewähr erhalten Ihre Hinterbliebenen im Todesfall eine Hinterlassenenrente oder Todesfallkapital. Bietet die Pensionskasse diese Möglichkeit nicht an, gehen Ihre freiwilligen Einzahlungen im Todesfall verloren.
Das Guthaben in der Säule 3a wird im Todesfall an die begünstigten Personen ausgezahlt. Die Reihenfolge der Begünstigten ist gesetzlich vorgegeben, kann aber teilweise angepasst werden. (BVV 3 Art 2)
6. Vergleich: Pensionskasse oder 3. Säule aufstocken?
Hier ein Überblick über Eigenschaften eines Pensionskasseneinkaufs und des Aufstockens der Säule 3a:
Pensionskasseneinkauf | Säule 3a aufstocken | |
---|---|---|
Maximaler Beitrag | Abhängig von der Beitragslücke | Maximal 7’258 Franken respektive 36’288 Franken für Erwerbstätige ohne Pensionskasse |
Steuern bei Einzahlung | Einkauf vom steuerbaren Einkommen abziehbar | Beiträge vom steuerbaren Einkommen abziehbar |
Auszahlung | Als Kapital oder Rente, Kapitalbezüge können gestaffelt werden | Einmaliger Kapitalbezug der einzelnen Konten. Bei mehreren Konten gestaffelter Bezug möglich |
Steuern bei Auszahlung | Vermögenssteuer auf Kapitalbezug, Einkommenssteuer auf Rente | Vermögenssteuer auf Kapitalbezug |
Vorbezug für Wohneigentum | Vorbezug für Wohneigentum möglich | Vorbezug für Wohneigentum möglich |
Sperrfrist für Bezug | 3-jährige Sperrfrist nach Einkauf | Keine Sperrfrist |
Anlegen | Grundsätzlich keine Mitsprache beim Anlegen | Viele Fondslösungen mit flexiblen Anlagemöglichkeiten |
Einschränkungen für die Einzahlung | Lücken können bis zur Pensionierung flexibel geschlossen werden | Maximalbetrag gilt jedes Jahr neu, Nachzahlen ab 2026 möglich |
Leistungen im Todesfall | Je nachdem, ob Pensionskasse Rückgewähr bietet | Auszahlung an begünstigte Personen |
Einkäufe in die Pensionskasse und Einzahlungen in die Säule 3a bieten attraktive Möglichkeiten, um die Altersvorsorge zu optimieren und Steuern zu sparen. Welche Lösung sich für Sie am besten eignet, hängt immer auch von Ihrer individuellen Situation ab. Comparis unterstützt Sie mit einer unverbindlichen Vorsorgeberatung.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 10.12.2021