Pensionskassenausweis: So lesen Sie Ihren PK-Auszug richtig!
Jedes Jahr erhalten Sie von der Pensionskasse einen PK-Auszug. Sie verstehen nicht, was die Zahlen und Fachausdrücke bedeuten? Comparis hilft weiter.
30.01.2023
iStock / Antonio_Diaz
1. Wann erhalte ich den Pensionskassen-Auszug?
Sie sind angestellt und verdienen bei einem Arbeitgeber jährlich mindestens 22’050 Franken? Dann sind Sie obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert. Sie erhalten jedes Jahr einen Pensionskassen-Auszug (PK-Auszug) von Ihrer Pensionskasse.
2. Was mache ich mit dem PK-Ausweis?
Überprüfen Sie die Angaben auf Ihrem Pensionskassen-Ausweis:
Ist Ihr Jahreslohn korrekt erfasst?
Ist Ihr Altersguthaben richtig? Schauen Sie, ob alle Beiträge von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber korrekt erfasst wurden. Obendrauf kommen noch die Zinsen. Vergleichen Sie Ihr aktuelles Guthaben mit dem vom letzten Jahr.
Legen Sie den PK-Ausweis ab und bewahren Sie ihn auf.
Vorsorgeberatung und Pensionsplanung: Wann anfangen?
Je früher Sie sich mit der Vorsorge befassen, desto besser. Der Comparis-Vorsorgerechner hilft Ihnen, Vorsorgelücken zu erkennen.
Die Pensionskassenleistungen sind nur ein Teil der Vorsorge. Es ist wichtig, Ihre gesamte Vorsorgesituation zu überprüfen. Unser Brokerage-Partner Optimatis berät Sie kostenlos zum Thema Vorsorge.
3. Wie lese ich meinen PK-Auszug?
PK-Auszüge sehen je nach Pensionskasse unterschiedlich aus. Nicht alle Ausweise sind ausführlich. Die wichtigsten Angaben finden Sie aber auf jedem PK-Ausweis.
Versicherte haben Anspruch auf regelmässige und vollständige Informationen. Fehlt eine Angabe? Verlangen Sie Auskunft von der Pensionskasse.
Grunddaten zum Lohn
Gemeldeter AHV-Jahreslohn: Entspricht Ihrem Bruttolohn. Den Bruttolohn finden Sie auf dem jährlichen Lohnausweis für Ihre Steuererklärung.
Versicherter Jahreslohn: AHV-Jahreslohn minus 25’725 Franken (aktueller Koordinationsabzug, Stand 2024). Der versicherte Jahreslohn ist die Grundlage für die Berechnungen vom PK-Ausweis.
Bei manchen Pensionskassen finden Sie die Grunddaten zum Lohn bei den allgemeinen Personendaten.
Angaben zum Altersguthaben
Das Altersguthaben entspricht Ihrem bisher angesparten Alterskapital. Darin enthalten sind:
eingebrachte Freizügigkeitsleistungen
Sparbeiträge von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber
Zinsen
Voraussichtliche Leistungen im Alter
Hier steht die Prognose fürs Alterskapital bei der Pensionierung oder Frühpensionierung. Dafür verwendet die Pensionskasse Ihren jetzigen Lohn.
Je jünger Sie sind, desto unpräziser ist die Prognose. Denn der Lohn und der Umwandlungssatz können sich über die Jahre ändern.
Weiter erhalten Sie Informationen zu:
Leistungen bei Tod: Hinterbliebene erhalten von der Pensionskasse eine Hinterbliebenenrente. Anspruch darauf haben in der Regel Eheleute, Kinder und unter Umständen auch Geschiedene. Bei vielen Pensionskassen können sich Konkubinatspaare gegenseitig begünstigen.
Leistungen bei Invalidität vor der Pensionierung: Werden Sie wegen einer Krankheit invalid, erhalten Sie von der Invalidenversicherung (IV) und der Pensionskasse eine Rente. Mögliche Deckungslücken können Sie durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung schliessen.
Finanzierung
Die Finanzierung zeigt, wie viel Geld die Pensionskassen wofür verwenden. Transparente Pensionskassen geben folgende Infos:
Aufteilung der Beiträge zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber
Höhe der Sparbeiträge fürs Altersguthaben
Höhe der Versicherungsprämien für Invaliden- und Todesfallrisiko
Anteil der Verwaltungskosten
Maximal möglicher Einkauf
Haben Sie früher weniger verdient? Dann können Sie zusätzliche Beiträge einzahlen und so die Altersrente aufstocken. Die Pensionskasse informiert Sie hier darüber, wie viel Sie maximal einzahlen können. Den freiwilligen Betrag können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Als Alternative zum Einkauf in die Pensionskasse bieten sich zusätzliche Zahlungen in die Säule 3a an. Mehr zum Thema erfahren Sie im verlinkten Artikel.
Maximaler Vorbezug für Wohneigentum
Den angegebenen Betrag können Sie für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum nutzen. Mehr Informationen erhalten Sie im Artikel zum Vorbezug von Vorsorgegeldern.
Deckungsgrad
Der Deckungsgrad zeigt, wie es um die finanzielle Lage Ihrer Pensionskasse steht. Er sollte bei 100 Prozent oder mehr liegen.
Sinkt der Deckungsgrad unter 90 Prozent, muss die Pensionskasse Massnahmen ergreifen. Dazu gehören etwa tiefere Zinsen oder Leistungsreduktionen. Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach, falls der Deckungsgrad im PK-Ausweis nicht aufgeführt ist.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.08.2019