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Was sind Vorteile und Nachteile des Konkubinats gegenüber der Ehe?

Paare (seit 1. Juli 2022 auch gleichgeschlechtliche) können mit einer Heirat ihre Liebe amtlich machen. Aber lohnt sich Heiraten auch aus rechtlicher Sicht für alle? Comparis hilft Ihnen bei diesem persönlichen Entscheid.

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Roman Heiz

17.01.2023

Ehe oder Konkubinat – Tipps für die Entscheidung

iStock / Peopleimages

1.Was ist ein Konkubinat?
2.Was ist eine eingetragene Partnerschaft?
3.Was ändert sich mit der «Ehe für alle»?
4.Lohnt sich für uns eine Heirat?
5.Was müssen Konkubinatspaare beachten?
6.Konkubinat oder Ehe: Die Unterschiede im Überblick

1. Was ist ein Konkubinat?

Das Leben in einer Ehe ist längst nicht mehr das einzige «normale» Familienmodell. Viele Familien und Paare in der Schweiz entscheiden sich gegen die Ehe und leben im sogenannten Konkubinat. Für diese Lebensform gibt es keine besonderen Regeln.

2. Was ist eine eingetragene Partnerschaft?

Gleichgeschlechtliche Paare konnten bis zum 1. Juli 2022 eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Für eingetragene Paare galten ähnliche rechtliche Bestimmungen wie für Ehepaare. Damit standen sie vor der Frage: Lohnt sich eher die Eintragung ihrer Partnerschaft oder das Zusammenleben in einem rechtlich unverbindlichen Konkubinat?

3. Was ändert sich mit der «Ehe für alle»?

Mit der Annahme der Vorlage zur «Ehe für alle» steht es gleichgeschlechtlichen Paaren seit dem 1. Juli 2022 frei, eine bereits eingetragene Partnerschaft in die Eheform umwandeln zu lassen.

Das ändert sich bei einer Umwandlung:

  • Der Güterstand ändert sich von der Gütertrennung hin zur Errungenschaftsbeteiligung.

  • Eine gemeinschaftliche Adoption wird möglich.

  • Die Einbürgerung ausländischer Ehepartnerinnen und Ehepartner wird leichter.

Zudem gelten neu für alle Paare dieselben Bedingungen bei der Eheschliessung. Homosexuelle Paare dürfen heiraten und sind damit heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Das Eintragen neuer gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr möglich. Damit stehen fortan alle Paare vor derselben Frage: Lohnt sich Heiraten?

Die nötige Umwandlungserklärung kostet gemäss Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen 75 Franken. Für eine Bestätigung über den Zivilstand zahlen Paare zusätzlich 30 Franken. Wünschen Paare eine feierliche Umwandlung, müssen sie mit zusätzlichen Kosten rechnen.

4. Lohnt sich für uns eine Heirat?

Aus versicherungstechnischer Sicht kann sich eine Heirat lohnen: Verheiratete sind im Todesfall oder bei Invalidität finanziell besser abgesichert. Paare, die im Konkubinat zusammenleben, müssen für die gegenseitige Vorsorge selber aktiv werden. Besonders wenn ein Elternteil wegen der Kinderbetreuung beruflich kürzertritt, ist eine sorgfältige Überprüfung der gegenseitigen Absicherung nötig.

Aus steuertechnischer Sicht sind Eheleute oft im Nachteil. Denn grundsätzlich gilt: Konkubinatspaare zahlen in der Regel weniger Steuern als Eheleute.

5. Was müssen Konkubinatspaare beachten?

In dieser Auflistung finden Sie die wichtigsten Punkte, die Konkubinatspaare beachten sollten.

  • Testament: Für den Todesfall müssen Konkubinatspartner sich gegenseitig testamentarisch begünstigen. Dabei müssen sie gesetzliche Pflichtteile berücksichtigen. Wer Kinder hat, muss diesen die Hälfte seines Vermögens vererben. Dem Konkubinatspartner dürfen Sie nur freie Erbteile testamentarisch vermachen. Dabei sollten Sie beachten, dass in einigen Kantonen sehr hohe Erbschaftssteuern für Konkubinatspartner anfallen.

  • Erbvertrag: Sie können mit den Kindern verbindlich vereinbaren, dass sie bis zum Tod des Konkubinatspartners auf das Erbe verzichten.

  • AHV: Auch bei der AHV sind Konkubinatspartner den Eheleuten nicht gleichgestellt. Die AHV behandelt Konkubinatspartner völlig getrennt. Bei Erreichen des Rentenalters erhält jeder seine ordentliche Rente. Diesbezüglich sind Konkubinatspartner bessergestellt als Verheiratete oder eingetragene Partnerschaften. Bei Eheleuten ist die Paarrente auf 150 Prozent der AHV-Maximalrente limitiert. Dafür erhalten Konkubinatspartner im Todesfall keine Witwen- der Witwerrente.

  • Säule 3a und Pensionskasse: Auch bei der Pensionskasse müssen Konkubinatspartner von sich aus aktiv werden. Nicht alle Pensionskassen bieten eine Konkubinatslösung an. Dort wo das Pensionskassenreglement eine Regelung für sie vorsieht, muss der Verstorbene über seine Lebensgemeinschaft informiert und klar mitgeteilt haben, dass er für seinen Lebenspartner vorsorgen will. Dasselbe gilt für die Säule 3a. Die Pensionskasse und die Säule 3a dürfen das Vorsorgegeld nur dann dem Konkubinatspartner auszahlen, wenn der Verstorbene keinen Ehegatten oder Kinder (bis 18 oder 25 Jahre, falls in Ausbildung) zurücklässt. Sonst muss die Auszahlung an diese erfolgen.

  • Säule 3b: Sie können Ihren Lebenspartner durch eine reine Todesfallversicherung absichern. Eine solche Versicherung drängt sich zum Beispiel auf, wenn ein Partner für den Haupterwerb der Familie aufkommt und der andere sich verstärkt der Familie widmet.

  • Erziehungsgutschrift: Die Erziehungsgutschrift wird bei Eheleuten und Partnern mit gemeinsamem Sorgerecht geteilt. Wenn ein Partner den Hauptteil der Kinderbetreuung übernimmt oder eine Partei auch ohne die Gutschrift die AHV-Maximalrente erreichen kann, können Sie schriftlich vereinbaren, dass die Erziehungsgutschriften nur einem Elternteil angerechnet werden.

  • Erbschaftssteuer: In einigen Kantonen ist die Erbschaftssteuer bei Konkubinatspartnern sehr hoch. Möglicherweise lohnt sich ein Umzug. Die Erbschaftssteuer fällt am Hauptwohnsitz des Verstorbenen an. Ausnahme: Immobilien werden immer an ihrem Standort besteuert.

Besonders für Konkubinatspaare lohnt sich die rechtzeitige Überprüfung ihrer Vorsorgesituation. Fachleute können Sie dabei unterstützen.

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6. Konkubinat oder Ehe: Die Unterschiede im Überblick

Konkubinatspaare Ehepaare
AHV Ein Konkubinatspaar erhält maximal 58’800 Franken AHV-Rente im Jahr, Verheiratete nur maximal 44'100 Franken. (Stand 2024)

Es besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.
Witwen erhalten eine AHV-Hinterlassenenrente, falls Kinder vorhanden sind oder die Ehefrau älter als 45 Jahre ist und mindestens 5 Jahre mit der verstorbenen Person verheiratet war.

Witwer erhalten eine Rente, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben.
Pensionskasse Eine Konkubinatspartnerrente ist bei einigen Vorsorgeeinrichtungen mit Einschränkungen vorgesehen. Die Pensionskasse bezahlt in der Regel Hinterbliebenenrente.
Erbschaft Ohne Testament geht der Konkubinatspartner leer aus. Eine testamentarische Begünstigung des Konkubinatspartners ist wegen pflichtteilsberechtigten Familienmitgliedern nicht immer vollumfänglich möglich. Die Ehepartnerin oder der Ehepartner steht erbrechtlich an erster Stelle und hat als gesetzlicher Erbe Anspruch auf einen Pflichtteil.
Säule 3a Konkubinatspartner sind nicht automatisch Begünstigte. Es bestehen zudem mögliche Pflichtteile durch berechtigte Familienmitglieder. Hinterbliebene Eheleute sind bei der Auszahlung die Erstbegünstigten.
Steuern In vielen Kantonen gibt es eine hohe Erbschaftssteuer für Konkubinatspartner. Heiratsstrafe: Bei der Steuer werden beide Einkommen zusammengezählt. Je nach Kanton kann die steuerliche Belastung höher ausfallen als im Konkubinat.
Trennung/Scheidung Die Beziehung ist ohne formelle Vorgaben auflösbar. Die finanzielle Belastung bei einer Scheidung ist sehr hoch.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 16.12.2019