AHV-Kontoauszug: So erfahren Sie, was auf Ihrem individuellen Konto liegt
Während Ihres ganzen Berufslebens zahlen Sie AHV-Beiträge. Comparis erklärt Ihnen, wie Sie wissen, wie viel Sie einbezahlt haben, und was Sie zusätzlich beachten sollten.
15.10.2020
iStock / RgStudio
Ihr ganzes Berufsleben lang zahlen Sie AHV-Beiträge. Diese Beiträge werden von den Ausgleichskassen in einem Individuellen Konto (IK) aufgezeichnet. Es ist wichtig, dass Sie wissen, wie viel Sie in die AHV einbezahlt haben. Comparis erklärt, was Sie tun müssen.
Was ist das Individuelle Konto (IK)?
Jede AHV-Ausgleichskasse führt Individuelle Konto (IK) auf die Namen aller Personen, für die bei ihr jemals Einkommen abgerechnet wurden. Hier werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften festgehalten. Diese sind die Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente.
Bei einer Anstellung entnimmt die AHV-Ausgleichskasse das Jahreseinkommen der Lohndeklaration des Arbeitgebers. Für selbständig erwerbende oder nicht erwerbstätige Personen tragen die Ausgleichskassen ein den Beiträgen entsprechendes Einkommen auf Ihrem IK ein. Das geschieht jedoch erst, wenn die definitiven Beiträge feststehen.
Wozu brauche ich den IK-Auszug?
Der IK-Auszug gibt Ihnen Gewissheit darüber, ob Ihre Beitragsdauer vollständig ist. Ebenso erfahren Sie, ob Ihr Arbeitgeber der Ausgleichskasse den Lohn gemeldet hat, auf den Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Diese Kontrolle ist wichtig. Denn die Verjährungsfrist für Beitragsnachzahlungen beträgt fünf Jahre. Danach können Sie Nachzahlungen nicht mehr einfordern oder entrichten. Solche Beitragslücken können unter Umständen zu einer späteren Rentenkürzung führen.
Deshalb sollten Sie mindestens alle fünf Jahre Ihren IK-Auszug neu anfordern. Bei Eintritt des Versicherungsfalles können Sie die Berichtigung von Eintragungen im IK nur bei offensichtlichen Fehlern verlangen, oder wenn Sie den vollen Beweis für den Fehler erbringen können.
Was steht auf meinem IK-Auszug?
Der erste Kontoauszug enthält neben Ihren persönlichen Angaben sämtliche Eintragungen zu allen geleisteten Zahlungen. Auf allen folgenden IK-Auszügen sind mindestens die Eintragungen seit dem letzten Auszug aufgeführt. Die Namen allfälliger Arbeitgeber sind zumindest für die vier vorangegangenen Jahre angegeben.
Wo bekomme ich meinen IK-Auszug?
Ihren IK-Auszug können Sie jederzeit schriftlich oder online bei Ihrer Ausgleichskasse oder unter www.ahv-iv.ch anfordern. Sie müssen dazu Ihre Versichertennummer und Ihre Postadresse angeben. Das InfoRegister gibt Ihnen online Auskunft über die Ausgleichskassen, die ein Individuelles Konto auf Ihren Namen führen. Der Kontoauszug wird nur Ihnen, Ihrem gesetzlichen Vertreter oder einer von Ihnen bevollmächtigten Anwaltsperson abgegeben. Verlangt eine andere Drittperson einen Kontoauszug, wird dieser aus Datenschutzgründen nur Ihnen zugestellt.
Achtung: Das Einkommen des laufenden Jahres wird erst auf dem Kontoauszug des folgenden Jahres vermerkt. Der Kontoauszug ist kostenlos.
Was mache ich, wenn etwas auf dem IK-Auszug nicht korrekt ist?
Entdeckte Fehler können Sie innert 30 Tagen nach Zustellung des Kontoauszugs beanstanden und eine Berichtigung verlangen. Diese müssen Sie an die Ausgleichskasse richten, die das beanstandete Konto führt. Den Entscheid über das Berichtigungsbegehren fällt die Ausgleichskasse in Form einer Kassenverfügung.
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