Säule 3a auflösen: So funktioniert die Auszahlung
Wie können Sie Ihr Guthaben aus der Säule 3a beziehen? Ist eine vorzeitige Auflösung möglich? Hier finden Sie die Antworten.

11.02.2025

iStock / RyanJLane
1. Wann kann ich die Säule 3a auszahlen lassen?
Die Säule 3a ist die sogenannte gebundene private Vorsorge. «Gebunden» heisst sie wegen der Einschränkungen beim Bezug der Vorsorgegelder.
Eine Auszahlung ist möglich:
frühestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters
bei Bezug einer Invalidenrente
zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
für einen Einkauf in die 2. Säule
bei endgültigem Wegzug aus der Schweiz
bei Tod der vorsorgenehmenden Person
2. Wie funktioniert der ordentliche Bezug der Säule 3a?
Bezug der Säule 3a ab 60 Jahren
Bei einem ordentlichen Bezug der Säule 3a erhalten Sie die Vorsorgegelder im Rahmen Ihrer Pensionierung. Ein Bezug ist frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters möglich. Es liegt bei 65 Jahren – für Frauen gelten Übergangsbestimmungen bis 2028.
Säule 3a: Auszahlung spätestens 5 Jahre nach Pension
Auch eine Auszahlung der Säule 3a nach der Pensionierung ist möglich. Voraussetzung: Sie arbeiten nach dem ordentlichen Pensionsalter weiter – und können das nachweisen. Dann dürfen Sie den Bezug aufschieben. Allerdings: Spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters – also mit 69 bzw. 70 Jahren – müssen Sie das Kapital beziehen.
Säule 3a auflösen: Wie muss ich vorgehen?
Egal, wann Sie Ihre Vorsorgegelder aus der 3. Säule beziehen: Sie müssen die Säule 3a aktiv auflösen lassen. Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch. Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Bank oder Versicherung. Sie stellt Ihnen das entsprechende Antragsformular zur Verfügung.
Melden Sie sich nicht, wird der Anbieter bei Ihnen nachhaken. Sie müssen die Auszahlung der Säule 3a in der Steuererklärung vermerken. Der Bezug wird separat zur Einkommenssteuer zu einem reduzierten Tarif versteuert.
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3. Säule 3a auflösen: Gründe für vorzeitigen Bezug
Unter Vorbezug versteht man die Entnahme des Vorsorgekapitals vor der eigentlichen Pensionierung. In diesen Fällen ist eine vorzeitige Auszahlung möglich:
Selbstbewohntes Wohneigentum können Sie mit Geld aus der Säule 3a finanzieren. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum durch Vorbezug oder Verpfändung
Säule-3a-Bezug für Rückzahlung einer bestehenden Hypothek
Bezug der Säule 3a für Renovation und Umbau
Mehr lesen Sie unter Vorbezug von Vorsorgegeldern für Wohneigentum.
Bezügerinnen und Bezüger einer ganzen IV-Rente dürfen sich die Vorsorgegelder auszahlen lassen. Voraussetzung: Das Invaliditätsrisiko darf nicht durch eine Zusatzversicherung abgesichert sein. Eine volle Invalidität liegt ab einem IV-Grad von 70 Prozent vor. Für die Auszahlung muss das IV-Verfahren abgeschlossen sein.
Vorsorgegelder der 3. Säule dürfen Sie steuerneutral für den Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) verwenden. Es müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es bestehen Beitragslücken in der Pensionskasse.
Es liegen keine nicht zurückbezahlten Vorbezüge für Wohneigentum (WEF) vor.
Entscheiden Sie sich für eine selbstständige Erwerbstätigkeit, können Sie unter diesen Bedingungen die Auszahlung der 3a-Vorsorgegelder verlangen:
Sie führen die Selbstständigkeit im Haupterwerb aus und es besteht keine obligatorische BVG-Versicherungspflicht mehr.
Die Auszahlung erfolgt innerhalb eines Jahres seit der Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Für eine betriebliche Investition können Sie die Vorsorgegelder auch zu einem späteren Zeitpunkt beziehen. Sie müssen aber in das Inventar fliessen – und dürfen nicht zur Deckung laufender Betriebskosten verwendet werden.
Sie sind bei der AHV-Ausgleichskasse als selbstständig erwerbend gemeldet.
Sie führen eine Einzelunternehmung oder Personengesellschaft. Bei einer AG oder GmbH ist die Auszahlung der Vorsorgegelder nicht zulässig.
Gut zu wissen: Wer eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgibt und danach eine andersartige selbstständige Tätigkeit aufnimmt (Branchenwechsel), ist ebenfalls bezugsberechtigt. Der Bezug muss innerhalb eines Jahres nach Beginn der neuen Tätigkeit erfolgen.
Beim Tod der vorsorgenehmenden Person zahlt die Bank oder Versicherung das Kapital an die Begünstigten aus. Artikel 2 der Verordnung BVV 3 legt fest, wer als Begünstigter gilt.
Wandern Sie aus, dürfen Sie Ihre 3a-Vorsorgegelder beziehen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass im Ausland bereits die Anmeldung für einen festen Wohnsitz erfolgt ist. Der Bezug für einen zwischenzeitlichen Auslandsaufenthalt – etwa für eine Weltreise – ist nicht erlaubt. Bei der Auszahlung wird die Quellensteuer direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Achtung: Ein Säule-3a-Vorbezug ist bei Banken generell kostenlos möglich. Bei der vorzeitigen Auflösung einer Vorsorgepolice/Lebensversicherung bei einer Versicherung entstehen dagegen oft hohe Kosten.
4. Steuertipps für die Auszahlung der Säule 3a
Sparen Sie Steuern bei der Auszahlung der Säule 3a
Ein 3a-Konto müssen Sie auf einen Schlag vollständig auflösen. Ein Teilbezug der Säule 3a ist also nicht möglich – ausser bei Besitz mehrerer 3a-Konten.
Ein 3a-Splitting mit gestaffelter Auszahlung bietet Steuervorteile: Wegen der Steuerprogression sind in der Schweiz die Steuern tiefer, wenn Sie sich fünfmal 30’000 Franken auszahlen lassen statt einmalig 150’000 Franken. Legen Sie also mehrere 3a-Konten an und staffeln Sie den Bezug über mehrere Jahre.
Achtung: Der jährliche Maximalbetrag bleibt gleich, unabhängig der Anzahl der 3a-Konten.
Koordinieren Sie den Bezug mit der Pensionskasse
Koordinieren Sie Ihre gestaffelten 3a-Bezüge mit eventuellen Bezügen aus der Pensionskasse. Im selben Jahr bezogenes Vorsorgekapital aus der 2. und 3. Säule wird für die Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer zusammengezählt. Mit einem gestaffelten Bezug fällt die Steuer tiefer aus.
Wichtig für Ihre Pensionierung: 3a vor der Pensionskasse beziehen
Arbeiten Sie nicht über das ordentliche Rentenalter hinaus und möchten Ihr Pensionskassenvermögen ganz oder teilweise als Kapital statt als Rente beziehen? Dann sollten Sie Ihre bestehenden 3a-Konten bereits ein Jahr zuvor auflösen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 24.07.2019