Auszahlung Säule 3a: So können Sie das 3a-Vorsorgekonto auflösen
Wann können Sie Ihr Guthaben aus der Säule 3a beziehen? Wie müssen Sie vorgehen bei der Auszahlung der privaten Vorsorge? Comparis erklärt und gibt Tipps zum Sparen beim Bezug der Säule 3a.
13.12.2022
iStock / RyanJLane
1. Wann kann ich die Säule 3a auszahlen lassen?
Die Säule 3a ist die sogenannte gebundene private Vorsorge. «Gebunden» heisst sie wegen den eingeschränkten Möglichkeiten zum Bezug der Vorsorgegelder. Die Auszahlung ist nur möglich:
frühestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters
bei Bezug einer Invalidenrente
für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
für einen Einkauf in die 2. Säule
bei endgültigem Verlassen der Schweiz
bei Tod des Vorsorgenehmenden
2. Wie funktioniert der ordentliche Bezug der Säule 3a?
Bei einem ordentlichen Bezug der Säule 3a beziehen Sie die Vorsorgegelder im Rahmen Ihrer Pensionierung. Dabei dürfen Sie das in der Säule 3a angesparte Vermögen frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV beziehen. Es liegt bei 65 Jahren für Frauen und Männer (für Frauen gelten Übergangsbestimmungen bis 2028).
Auch eine Auszahlung der Säule 3a nach der Pensionierung ist möglich. Arbeiten Sie nach dem ordentlichen Pensionsalter weiter? Solange Sie nachweisen können, dass Sie einer Arbeit nachgehen, dürfen Sie den Bezug aufschieben. Spätestens fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter, also mit 69 resp. 70 Jahren, müssen Sie das Kapital aber beziehen.
Säule 3a auflösen: Wie muss ich vorgehen?
Egal, wann Sie Ihre Vorsorgegelder aus der 3. Säule beziehen: Sie müssen die Säule 3a aktiv auflösen lassen. Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch. Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Bank oder Versicherung. Sie stellt Ihnen das entsprechende Antragsformular zur Verfügung. Melden Sie sich nicht, wird der Anbieter bei Ihnen nachhaken. Wichtig: Sie müssen die Auszahlung der Säule 3a in der Steuererklärung vermerken. Der Bezug wird separat zur Einkommenssteuer zu einem reduzierten Tarif versteuert.
3. Wann kann ich die Säule 3a vorzeitig beziehen?
Unter Vorbezug versteht man die Entnahme des Vorsorgekapitals vor der eigentlichen Pensionierung. In folgenden Fällen können Sie sich das Guthaben in der Säule 3a vorzeitig auszahlen lassen:
Selbstbewohntes Wohneigentum können Sie mit Geld aus der Säule 3a finanzieren. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum durch Vorbezug oder Verpfändung
Säule-3a-Bezug für Rückzahlung einer bestehenden Hypothek
Bezug der Säule 3a für Renovation und Umbau
Mehr lesen Sie unter Vorbezug von Vorsorgegeldern für Wohneigentum.
Bezügerinnen und Bezüger einer ganzen Rente der Invalidenversicherung (IV) dürfen die Vorsorgegelder auszahlen lassen, wenn das Invaliditätsrisiko nicht durch eine Zusatzversicherung abgesichert ist. Es können keine Renten ausgerichtet werden. Eine volle Invalidität liegt ab einem IV-Grad von 70 Prozent vor. Für die Auszahlung muss das IV-Verfahren abgeschlossen sein.
Vorsorgegelder der 3. Säule dürfen Sie steuerneutral für den Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) verwenden. Voraussetzung für einen solchen Einkauf ist, dass
Beitragslücken vorhanden sind
keine nicht zurückbezahlten Vorbezüge für Wohneigentum vorliegen
Unter folgenden Bedingungen können Sie die Auszahlung der Vorsorgegelder verlangen:
Sie führen die Selbstständigkeit im Haupterwerb aus und es besteht keine obligatorische BVG-Versicherungspflicht mehr.
Die Auszahlung erfolgt rechtzeitig innerhalb eines Jahres seit der Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Bei einer betrieblichen Investition können Sie die Vorsorgegelder auch zu einem späteren Zeitpunkt beziehen. Diese Investitionen müssen in das Inventar fliessen, dürfen also nicht zur Deckung laufender Betriebskosten verwendet werden.
Sie sind bei der AHV-Ausgleichskasse als selbstständig erwerbend gemeldet.
Sie führen eine Einzelunternehmung (Gesellschafterin oder Gesellschafter bei Kommandit- und Kollektivgesellschaften ebenfalls möglich). Bei einer AG oder GmbH ist die Auszahlung der Vorsorgegelder nicht zulässig.
Eine Auszahlung der Säule 3a ist auch bei Aufgabe der bisherigen selbstständigen Erwerbstätigkeit und der Aufnahme einer andersartigen selbstständigen Erwerbstätigkeit möglich (Branchenwechsel). Diese Auszahlung muss ebenfalls innerhalb eines Jahres seit Aufnahme der neuen Erwerbstätigkeit erfolgen.
Beim Tod des Vorsorgenehmenden zahlt die Bank oder Versicherung das Kapital an die Begünstigten aus. Artikel 2 der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) regelt die Begünstigten.
Verlassen Sie die Schweiz definitiv, dürfen Sie Ihre 3a-Vorsorgegelder beziehen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass im Ausland bereits die Anmeldung für einen festen Wohnsitz erfolgt ist. Der Bezug für eine Weltreise ist beispielsweise nicht erlaubt. Bei der Auszahlung wird die Quellensteuer direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Achtung: Ein Vorbezug kann bei Banken generell ohne Kostenfolge getätigt werden. Bei der vorzeitigen Auflösung einer Vorsorgepolice/Lebensversicherung bei einer Versicherung entstehen dagegen oft hohe Kosten.
4. Steuertipps für die Auszahlung der Säule 3a
Sparen Sie Steuern bei der Säule-3a-Auszahlung
Ein 3a-Konto müssen Sie auf einmal vollständig auflösen. Ein Teilbezug der Säule 3a ist also nicht möglich – ausser, Sie haben mehrere 3a-Konten.
Ein solches 3a-Splitting lohnt sich steuerlich. Wegen der Steuerprogression sind überall in der Schweiz die Steuern tiefer, wenn Sie sich fünfmal 30'000 Franken auszahlen lassen statt einmalig 150'000 Franken. Legen Sie also mehrere 3a-Konten an und staffeln Sie den Bezug über mehrere Jahre. Achtung: Der jährliche Maximalbetrag der Einzahlungen bleibt auch bei mehreren 3a-Konten gleich hoch.
Koordinieren Sie den Bezug mit der Pensionskasse
Koordinieren Sie Ihre gestaffelten 3a-Bezüge mit eventuellen Bezügen aus der Pensionskasse. Im gleichen Jahr bezogenes Vorsorgekapital aus der 2. und 3. Säule wird für die Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer zusammengezählt. Mit einem gestaffelten Bezug fällt die Steuer tiefer aus.
Eröffnen Sie für das letzte Arbeitsjahr ein neues 3a-Konto
Arbeiten Sie nicht über das ordentliche Rentenalter hinaus und beabsichtigen Sie, das ganze oder Teile des Pensionskassenvermögens als Kapital zu beziehen? Dann sollten Sie Ihre bestehenden 3a-Konten schon 1 Jahr zuvor aufgelöst haben. Andernfalls wird die Kapitalleistung aus der Pensionskasse mit der 3a-Auszahlung für die Berechnung der Steuer zusammengezählt. Das hat einen höheren Steuersatz für die Kapitalbezüge zur Folge. Sie können immer noch für das letzte Jahr ein neues 3a-Konto eröffnen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 24.07.2019