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Steuern sparen in der Schweiz: Abzüge in der Steuererklärung

In der Steuererklärung können Sie diverse Abzüge geltend machen und so Steuern sparen. Was ist abzugsfähig? Comparis hat die Antwort.

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Roman Heiz

07.02.2024

iStock / BrianAJackson

1.Was sind Steuerabzüge?
2.Welche Berufsauslagen kann ich von den Steuern abziehen?
3.Welche Aus- und Weiterbildungskosten kann ich abziehen?
4.Kann ich Versicherungsprämien von den Steuern abziehen?
5.Kann ich Gesundheitskosten abziehen?
6.Kinder und Steuern: Was hat es mit Kinderabzügen, Alimenten und Fremdbetreuung auf sich?
7.Kann ich Beiträge an die 3. Säule in der Steuererklärung angeben?
8.Steuern sparen: Weitere Tricks & Abzüge

1. Was sind Steuerabzüge?

Für die Berechnung Ihrer Steuern ist Ihr Einkommen massgebend. Beim Ausfüllen der Steuererklärung dürfen Sie aber bestimmte Auslagen abziehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Berufsauslagen

  • Kinderabzüge

  • Versicherungsprämien

  • Weiterbildungskosten

  • Einzahlungen in die Säule 3a

Nach Abzug ergibt sich Ihr steuerbares Einkommen. Es gilt als wichtige Berechnungsgrundlage für:

  • Direkte Bundessteuer (Bund) 

  • Staatssteuer (Kanton) 

  • Gemeindesteuer (Gemeinde)

Kantonale Unterschiede bei den Steuern

Die Erhebung der direkten Bundessteuer erfolgt in der ganzen Schweiz nach demselben Prinzip gemäss Bundesgesetz. Bei den Staatssteuern folgen die Abzugspraktiken hingegen dem jeweiligen kantonalen Steuergesetz.

Möchten Sie die Steuern vergleichen? Der Comparis-Steuerrechner ermöglicht einen schweizweiten Vergleich.

Steuern vergleichen

Dieser Ratgeber ist aufgrund der kantonalen Unterschiede allgemein gehalten. Wenden Sie sich für weitere Informationen ans zuständige Steueramt.

2. Welche Berufsauslagen kann ich von den Steuern abziehen?

Berufstätige können Berufsauslagen von den Steuern abziehen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für den Arbeitsweg und die auswärtige Verpflegung.

Ja, als berufstätige Person können Sie erforderliche Wegkosten geltend machen und bis zu einem bestimmten Maximum abziehen. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Maximalabzug 3’000 Franken.

Sie können etwa die Kosten für ÖV-Abonnements oder die Kosten für Ihr Halbtax von den Steuern abziehen. Weiter ist ein Pauschalabzug für Ihr Velo, E-Bike oder Motorfahrrad möglich. Dabei gilt gemäss Bundesgerichtsurteil: Velo und ÖV-Abo dürfen Sie gleichzeitig von der Steuer abziehen.

Anders bei Autokosten: Sie sind nur abzugsfähig, wenn der Arbeitsweg auf andere Weise nicht zumutbar ist.

Wer in der Arbeitspause nicht nach Hause gehen kann, darf eine Verpflegungspauschale abziehen. Bei der direkten Bundessteuer liegt diese bei 3’200 Franken jährlich bzw. 15 Franken pro Arbeitstag. Bietet der Arbeitgeber vergünstigtes Essen an, sind es noch 1’600 Franken bzw. 7.50 Franken pro Arbeitstag.

Neben Fahrt- und Verpflegungskosten dürfen Sie allgemeine Kosten zur Ausübung des Berufes abziehen.

Bei der direkten Bundessteuer gilt: Sie dürfen entweder pauschal drei Prozent vom Nettolohn (mind. 2’000 Franken, höchstens 4’000 Franken) abziehen – oder die tatsächlichen Kosten aufführen.

Abzugsfähig sind teilweise ausserdem:

  • Aus- und Weiterbildungskosten: Pauschale, falls keine effektiven Aus- und Weiterbildungskosten ausgewiesen werden

  • Zusätzliche Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt

  • Auslagen bei Nebenerwerb

3. Welche Aus- und Weiterbildungskosten kann ich abziehen?

Sie können Kosten für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen bis zu einem Höchstbetrag abziehen. Der Zeitpunkt für den Abzug hängt von der Zahlung ab, nicht vom Kursbesuch oder der Rechnungsstellung. Sie müssen die Auslagen aufführen. Sammeln Sie darum Belege für Weiterbildungen.

Bei der direkten Bundessteuer können Sie bis zu 12’700 Franken pro Jahr abziehen. Die Festlegung der Höchstgrenze für die kantonalen Ausbildungsabzüge liegt in der Hand der Kantone.

4. Kann ich Versicherungsprämien von den Steuern abziehen?

Die Prämien für die Krankenkasse, Unfallversicherung, Lebensversicherung und Rentenversicherung sowie erhaltene Zinsen aus Bank- und Sparkonten können Sie grundsätzlich abziehen.

Aber: Die Maximalbeträge sind eher tief. Allein durch den Abzug der Krankenkassenkosten ist der zulässige Abzug schnell ausgeschöpft.

Bei der direkten Bundessteuer beträgt der maximale Abzug CHF 1’800 (ledige Steuerpflichtige) und CHF 3’600 (verheiratete Steuerpflichtige). Bei Kindern sind beim Bund bis zu 700 Franken abzugsfähig.

Wichtig: Wer eine individuelle Prämienverbilligung erhält, muss diese beim Abzug der Krankenkassenkosten berücksichtigen.

5. Kann ich Gesundheitskosten abziehen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie allgemeine Krankheits- und Arztkosten abziehen. Beim Bund und in den meisten Kantonen sind Kosten abzugsfähig, die 5 Prozent Ihres Nettoeinkommens übersteigen.

6. Kinder und Steuern: Was hat es mit Kinderabzügen, Alimenten und Fremdbetreuung auf sich?

Eltern können bestimmte Auslagen für ihre Kinder in den Steuern geltend machen und abziehen. Dazu gehören pauschale Kinderabzüge und Unterstützungsbeiträge.

Wichtig: Die genauen familiären Verhältnisse und Zuständigkeiten bei der Kinderbetreuung sind für Steuerabzüge entscheidend. Dabei bestehen kantonale Unterschiede und Besonderheiten. Informieren Sie sich beim zuständigen Steueramt über die Bestimmungen.

Für minderjährige Kinder und andere unterstützte Personen können Steuerzahler einen Sozialabzug deklarieren. Bei der direkten Bundessteuer sind dies 6’500 Franken pro Kind.

Ist das Kind schon volljährig, ist ein Abzug unter zwei Bedingungen möglich:

  • Es steht noch in der beruflichen Erstausbildung.

  • Sie kommen hauptsächlich für dessen Unterhalt auf.

Regelmässig geleistete Unterhaltsbeiträge an Ex-Partner und Kinder können Sie von den Steuern abziehen. Voraussetzung: Es muss eine Unterhaltspflicht bestehen.

Wer Unterhaltsbeiträge von den Steuern abzieht, kann dafür keinen Kinderabzug geltend machen.

Gut zu wissen: Steht Ihnen ein Kinder- oder Unterstützungsabzug zu? Dann können Sie zusätzlich die für das Kind aufgewendeten Versicherungskosten bis zu einem bestimmten Betrag abziehen.

Kosten für die Fremdbetreuung Ihrer Kinder – etwa in Kinderhorten oder Tagesheimen – können Sie bis zu einem bestimmten Betrag von den Steuern abziehen. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Abzug bis zu 10’100 Franken pro Kind.

Voraussetzungen:

  • Das Kind lebt mit der steuerpflichtigen Person im selben Haushalt.

  • Die steuerpflichtige Person kommt für den Unterhalt des Kindes auf.

  • Die Fremdbetreuung erfolgt aufgrund Erwerbstätigkeit oder wegen Aus- oder Weiterbildung der steuerpflichtigen Person.

7. Kann ich Beiträge an die 3. Säule in der Steuererklärung angeben?

Wer ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, darf einen Teil seines Einkommens in die Säule 3a einzahlen. Dabei bestehen Maximalbeträge. Das Bundesamt für Sozialversicherungen legt diese jährlich fest.

Die Einzahlungen in die Säule 3a können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.

8. Steuern sparen: Weitere Tricks & Abzüge

Je nach Umständen können Sie weitere Kosten geltend machen. Dazu gehören unter anderem:

  • Schuldzinsen

  • Gemeinnützige Zuwendungen (Spenden)

  • Beiträge an politische Parteien

  • Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten

  • Verwaltung des beweglichen Privatvermögens

  • Einkauf in Pensionskasse

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.08.2019

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