E-Scooter-Versicherung: Wer zahlt bei Unfall oder Diebstahl?
Elektro-Scooter und E-Trottinette sind in der Stadt beliebte Verkehrsmittel. Aber: Was gilt eigentlich bei einem Unfall oder Diebstahl? Zahlt eine Versicherung? Comparis informiert.
06.12.2023
iStock / LeoPatrizi
1. Braucht mein Elektro-Scooter eine Versicherung?
Ja, eine Versicherung ist in der Regel sinnvoll. Kommt es zu einem Unfall mit Ihrem E-Scooter ohne Versicherung, drohen bei Personen- oder Sachschäden hohe Kosten.
In der Regel bietet eine Privathaftpflichtversicherung einen ausreichenden Schutz. Denn: Die meisten Haftpflichtversicherungen decken Schäden, die Sie mit einem E-Scooter an Dritten verursachen. Prüfen Sie dazu die Versicherungsbedingungen.
Wie ist die Haftpflicht bei Miete geregelt?
E-Scooter-Miete ist in Schweizer Städten beliebt. Die Nutzung beinhaltet in der Regel einen Versicherungsschutz gegen Sach- und Personenschäden. Der Schutz ist aber auf die Nutzungsdauer beschränkt.
2. E-Scooter-Unfall: Wann zahlt die Unfallversicherung?
Wer einen E-Scooter-Unfall verursacht und sich selbst verletzt, ist durch die obligatorische Unfallversicherung gegen finanzielle Schäden geschützt. Arbeitnehmende mit einem Pensum von mindestens 8 Stunden pro Woche sind automatisch über ihren Arbeitgeber versichert.
Wer keine Unfallversicherung (UVG) durch den Arbeitgeber hat, muss die Unfalldeckung in der Grundversicherung einschliessen. Im Schadensfall besteht dann allerdings ein Selbstbehalt.
3. Welche technischen Anforderungen müssen E-Scooter erfüllen?
E-Scooter fallen unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad. Das Bundesamt für Strassen (Astra) führt die genauen Anforderungen für E-Trottinette und ähnliche Geräte in den Vorschriften für elektrische Trendfahrzeuge auf.
Wichtig: Es liegt in Ihrer Verantwortung, die technischen Anforderungen zu überprüfen.
Für E-Scooter gilt unter anderem:
Höchstgeschwindigkeit | Max. 20 km/h |
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Antriebsleistung | Max. 500 W |
Gesamtgewicht | Max. 200 kg |
Konsequenzen bei mangelhaften E-Scootern
Wer mit einem unzulässigen Gerät im Strassenverkehr fährt, riskiert eine Busse. Und: Im Schadensfall kann es für Unfallverursacher richtig teuer werden. So kann die Privathaftpflichtversicherung die Leistungen kürzen oder die Kosten von Ihnen zurückverlangen (Regress).
4. E-Scooter-Versicherung: Wer zahlt bei Diebstahl?
E-Trottinette mit einer Leistung bis 20 km/h sind in der Regel versicherungstechnisch Velos gleichgesetzt. Das heisst: Sie sind über die Hausratversicherung gegen Diebstahl zu Hause versichert.
E-Scooter-Versicherungen im Vergleich
Suchen Sie noch eine passende Hausratversicherung? Vergleichen Sie jetzt verschiedene Anbieter und finden Sie die richtige Deckung für Ihren E-Scooter.
Möchten Sie auch unterwegs versichert sein? Wählen Sie bei der Hausratversicherung den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts».
5. Versicherung: Was gilt bei anderen Elektrofahrzeugen?
Die Regeln und Versicherungsbestimmungen für sogenannte Leicht-Motorfahrräder sind grundsätzlich einheitlich. Es ist also meist egal, ob es sich um einen klassischen E-Scooter oder um ein ähnliches Fahrzeug handelt.
Übrigens: Zur selben Fahrzeugkategorie gehören auch sogenannte «schwache E-Bikes». Es gibt aber einen kleinen Unterschied: E-Bikes mit Pedalen dürfen eine höhere Geschwindigkeit erreichen als E-Scooter, nämlich 25 km/h statt 20 km/h.
Was gilt bei E-Skateboards & Co.?
Ab und an sind auf der Strasse Elektro-Skateboards, Solowheels oder Smartwheels anzutreffen. Die Benutzung solcher Fahrzeuge ist nur auf privatem Grund oder abgesperrten Arealen erlaubt.
Bei Verstoss droht eine Busse. Im Schadensfall kann die Privathaftpflichtversicherung die Leistungen kürzen oder die Kosten von Ihnen zurückverlangen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 11.06.2019