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Lernfahrausweis in der Schweiz: Tipps fürs private Üben

Hast du endlich deinen Lernfahrausweis in der Hand? Wir zeigen dir, was du und deine Begleitperson bei Lernfahrten in der Schweiz beachten müssen.

Magdalena Soll Foto
Magdalena Soll

10.07.2024

Eine blaue Lernfahrer-Tafel auf einem weissen Auto.

Comparis

1.Lernfahrausweis in der Schweiz: Regeln
2.Begleitperson für Lernfahrer: Voraussetzungen
3.Begleitetes Fahren in der Schweiz: Voraussetzungen an das Auto
4.Autoversicherung bei Lernfahrten in der Schweiz
5.Tipps für Lernfahrerinnen und Lernfahrer
6.Private Fahrstunden: Tipps für Begleitpersonen

1. Lernfahrausweis in der Schweiz: Regeln

Bevor du den Lernfahrausweis bekommst, musst du erstmal die Theorieprüfung bestehen. Du hast den Ausweis? Jetzt kannst du Fahrstunden nehmen oder mit einer Begleitperson das Fahren üben.

Warum sollte ich Lernfahrten machen?

Private Lernfahrten helfen dir vor allem, Übung und Sicherheit zu bekommen. Sie sind darum eine gute Ergänzung zu Fahrstunden. Lernfahrten sind in der Regel auch günstiger als Fahrstunden.

Während der Zeit, in der du das Fahren erlernst, musst du zusätzlich den Verkehrskundeunterricht (VKU) besuchen. Der VKU dauert insgesamt acht Stunden. Fahrschulen bieten ihn auf zwei bis vier Tage aufgeteilt an. 

Im VKU lernst du:

  • Verkehrssehen: Wie funktionieren deine Sinnesorgane? Wie kannst du Situationen im Strassenverkehr richtig einschätzen? Wie kannst du Gefahren schon erkennen, bevor sie entstehen?

  • Verkehrsumwelt: Wie kannst du andere Verkehrsteilnehmende einschätzen? Wie kannst du auf Fehler von anderen reagieren? Was sind die Gefahren von Wetter und Jahreszeiten?

  • Verkehrsdynamik: Wie kommunizierst du richtig mit anderen Verkehrsteilnehmenden? Wie wählst du die richtige Geschwindigkeit und Fahrspur? Welche physikalischen Kräfte treten beim Fahren auf?

  • Verkehrstaktik: Wie schätzt du deine Fahrfähigkeit richtig ein? Wie fährst du umweltbewusst? Was ist für sicheres Fahren wichtig?

Folgende Manöver dürft ihr erst üben, wenn die oder der Lernfahrende gut genug ausgebildet ist:

  • Anfahren am Berg bzw. in Steigungen

  • Wenden

  • Rückwärtsfahren

Diese Manöver sind ausserdem auf verkehrsreichen Strassen nicht erlaubt. Auf die Autobahn dürft ihr erst, wenn die oder der Lernende prüfungsbereit ist. Das heisst: Sie oder er hat eine gute Chance, die praktische Prüfung zu bestehen.

Für Lernfahrende und Begleitpersonen gilt absolutes Alkoholverbot. Begleitpersonen haften für die Regelverletzungen der Lernenden.

Lernfahrten im Ausland

Der Schweizer Lernfahrausweis ist im Ausland nicht gültig. Lernfahrten im Ausland solltest du auch aus versicherungstechnischen Gründen vermeiden.

2. Begleitperson für Lernfahrer: Voraussetzungen

Laut Gesetz muss die Begleitperson diese Voraussetzungen erfüllen (Art. 15 SVG):

  • Sie ist mindestens 23 Jahre alt.

  • Sie hat mindestens seit 3 Jahren den Führerausweis. Der Führerausweis ist definitiv und nicht mehr auf Probe ausgestellt.

Die Begleitperson muss dafür sorgen, dass die Lernfahrt gefahrlos verläuft. Sie muss zudem aufpassen, dass du keine Verkehrsregeln verletzt.

Für Lernfahrten mit Personen ausserhalb der Familie gilt: Die Begleitperson darf pro Jahr höchstens eine oder einen Lernfahrenden begleiten. Bei Familienmitgliedern gibt es kein Limit.

Gut zu wissen: Lernfahrten für die Ausweiskategorien A, -A, A1 und F darfst du ohne Begleitperson machen. Das gilt auch für Anhänger-Kategorien, wenn du schon den Führerausweis für das Zugfahrzeug hast.

3. Begleitetes Fahren in der Schweiz: Voraussetzungen an das Auto

Elektro, Diesel oder Benzin – der Antrieb ist für Lernfahrten egal. Das Auto muss aber trotzdem einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Deine Begleitperson muss die Handbremse erreichen können. Das heisst: Feststellbremsen müssen auf der Mittelkonsole angebracht sein.

  • Für Handbremsen gibt es noch mehr Anforderungen:

    • Ihr müsst die Handbremse während der Fahrt betätigen können. Bei einigen Autos verriegelt die elektrische Feststellbremse ab einer bestimmten Geschwindigkeit.

    • Die Handbremse muss auch beim Betätigen des Gaspedals funktionieren. Das Gaspedal darf ausserdem die Bremswirkung nicht unterbrechen.

    • Die Begleitperson muss die Bremswirkung dosieren. Fahrzeuge mit Handbremsen-Schalter, wie sie in neuen Fahrzeugen oftmals eingebaut sind, sind darum für Lernfahrten nicht zulässig.

  • Vor jeder Lernfahrt musst du die blaue L-Tafel hinten sichtbar am Auto anbringen. Sonst droht eine Busse von 20 Franken. Das gilt auch, wenn du die Tafel nach der Lernfahrt nicht wieder entfernst.

  • Das Auto muss eingelöst sein. Es muss auch obligatorisch haftpflichtversichert sein.

Gut zu wissen: Dir steht kein privates Auto zur Verfügung? Bei einigen Carsharing-Anbietern kannst du das Auto auch für Lernfahrten nutzen. Aber nicht alle Anbieter erlauben Lernfahrten. Informiere dich am besten, bevor du ein Abo löst.

4. Autoversicherung bei Lernfahrten in der Schweiz

Hat ein Übungsfahrzeug ein gültiges Nummernschild, ist es obligatorisch haftpflichtversichert. Das heisst: Versicherungen laufen auf ein Fahrzeug – nicht auf die Halterin oder den Halter.

Autoversicherung berechnen
  • Die Haftpflichtversicherung des Autos gilt meist auch bei Lernfahrten. Sie deckt aber nur Schäden anderer Personen und deren Eigentum. Es gibt allenfalls einen Selbstbehalt.

  • Besteht zudem eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung? In der Regel sind dann auch Lernfahrten versichert. Prüfe sicherheitshalber, ob Lernfahrten in der Kasko-Police nicht explizit ausgeschlossen sind.

  • Allenfalls lohnt sich ein Bonusschutz für die Autoversicherung. So droht nach einem Schaden kein Prämienanstieg.

  • Du fährst das Auto von einer Person ausserhalb des Haushalts? Dann kann eine Fremdlenkerversicherung sinnvoll sein. Aber: Sie gilt nur bei bis zu einer bestimmten Anzahl an Tagen im Jahr.

5. Tipps für Lernfahrerinnen und Lernfahrer

Damit bei deiner Lernfahrt alles gut geht, haben wir ein paar Tipps für dich. Sie tragen zur Sicherheit von dir und anderen Verkehrsteilnehmenden bei.

  • Auch, wenn es nicht obligatorisch ist: Nimm Fahrstunden. Denn: Nur in der Fahrschule erhältst du eine professionelle Ausbildung und wirst bereit für die Prüfung sein.

  • Besuche den VKU am Anfang deiner Lernfahr-Zeit. Denn: Da lernst du, wie du sicher auf der Strasse unterwegs bist.

  • Fehler sind normal. Lass dich nicht durch sie entmutigen. Aus Fehlern lernst du.

  • Trage Schuhe, mit denen du das Gaspedal spüren kannst. Wanderschuhe sind zum Beispiel nicht geeignet. Offene Schuhe eignen sich auch nicht zum Autofahren.

  • Stelle vor jeder Fahrt die Spiegel und den Sitz ein. Das ist besonders wichtig, wenn zwischen deinen Lernfahrten andere Personen das Auto nutzen.

  • Behalte beim Fahren immer den Überblick über den Verkehr. Nutze die Rückspiegel und mach den Schulterblick.

  • Zeige anderen Verkehrsteilnehmenden früh deine Absichten. Du möchtest abbiegen? Dann setze den Blinker nicht erst in letzter Sekunde.

  • Lass dich von drängelnden Personen nicht beunruhigen. Fahre nur so schnell, wie du dich wohl fühlst. Egal, ob du den Drängelnden zu langsam fährst oder den Motor abwürgst: Wirst du unruhig, leidet die Sicherheit.

  • Du darfst bei deiner Lernfahrt zwar Freundinnen und Freunde mitnehmen. Mach das aber erst, wenn du dich sicher genug fühlst. Denn: Zusätzliche Personen können dich ablenken.

  • Übe vor der Prüfung so oft, bis du dich sicher fühlst. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) empfiehlt etwa 3’000 Kilometer.

6. Private Fahrstunden: Tipps für Begleitpersonen

Möchtest du die Begleitperson für Lernende sein? Das ist eine Aufgabe mit einer grossen Verantwortung. Beachte diese Punkte:

  • Du bist als Begleitperson für alles während der Lernfahrt verantwortlich. Das gilt auch für Fehler. Macht die Lernfahrerin oder der Lernfahrer einen groben Fehler, haftest du als Begleitperson. Aber: Das gilt nur, wenn du den Fehler aufgrund deiner Verkehrstauglichkeit hättest vermeiden können.

  • Frage dich vor den Lernfahrten, ob du dich als Begleitung wohlfühlst. Denke auch an deinen Charakter. Als Begleitperson musst du auch in stressigen Situationen die Ruhe bewahren.

  • Dein Schützling besucht regelmässig eine Fahrschule? Dann sprich dich mit der Fahrlehrerin oder dem Fahrlehrer ab. Sie oder er kann dir sagen, was ihr üben könnt und solltet.

  • Sei dir immer des Könnens der lernenden Person bewusst. Wähle die Strecken anhand des Lernfortschritts. Übt zum Beispiel erstmal die wichtigsten Handgriffe auf einem Parkplatz. Auf die Strasse solltet ihr erst, wenn die oder der Lernfahrende diese Handgriffe beherrscht.

  • Führt die Lernfahrten unter verschiedenen Bedingungen durch. Dazu zählen etwa das Wetter und die Tageszeit. Fahrt auch auf verschiedenen Strassenarten.

  • Besprecht nach den Lernfahrten, was gut oder schlecht gelaufen ist. So gewinnt die oder der Lernende an Sicherheit und Erfahrung.

  • Ihr übt das Seitwärts-Parkieren oder Rückwärtsfahren? Dann darf die Begleitperson ausserhalb des Autos stehen. Dasselbe gilt für Übungsplätze.

  • Du kannst auf der Beifahrerseite einen zusätzlichen Rückspiegel anbringen. Das erhöht die Sicherheit der Lernfahrt.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 10.07.2024

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