Fahren mit Auto
Promillegrenze Schweiz: Das droht bei Alkohol am Steuer
Zu viel Alkohol am Steuer ist in der Schweiz verboten. Bereits ab 0,5 Promille drohen rechtliche Folgen. Für Neulenkerinnen und Neulenker gilt gar ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
16.10.2023
iStock/IlyaBurdun
1. Wie viel Promille sind erlaubt?
Bei Alkohol am Steuer in der Schweiz gilt eine Promillegrenze für Auto- und Töfffahrer von 0,5 Promille. Erlaubt sind demnach 0,49 Promille.
Für Personen mit Führerausweis auf Probe sowie Berufsfahrer besteht ein striktes Alkoholverbot.
Auch im nahen Ausland gelten Promille-Grenzen. Sie sind aber nicht einheitlich geregelt. Im Artikel zu Bussen in Europa erhalten Sie einen länderübergreifenden Überblick über Alkoholgrenzwerte.
2. Ab wie viel Alkohol bin ich fahruntauglich?
Je nach Geschlecht, Alter, Gewicht und Körpergrösse reagieren Menschen unterschiedlich auf Alkohol. Für alle gilt: Bereits kleine Mengen Alkohol haben Auswirkungen auf die Wahrnehmung und erhöhen das Unfallrisiko.
Die rechtliche Toleranzgrenze ist schnell überschritten. Beispiel: Trinkt ein Mann mit 90 Kilogramm Körpergewicht Glühwein, hat er beim zweiten Becher bereits 0,5 Promille Alkohol im Blut. Heisst: Er darf nicht mehr fahren.
Alkoholeinfluss: Unterschiede zwischen Frauen und Männern
Bei Frauen steigt die Blutalkohol-Konzentration schneller als bei Männern. Der Grund: Frauen haben in den meisten Fällen einen höheren Fett- und einen geringeren Wasseranteil im Körper. Der Alkohol kann sich in weniger Wasser verteilen, die Alkoholkonzentration steigt schneller.
Frauen verfügen zudem über geringere Mengen des Enzyms ADH. Darum bauen sie Alkohol langsamer ab als Männer.
Nach Alkoholkonsum: Wann darf ich wieder fahren?
Im Schnitt baut der menschliche Körper pro Stunde rund 0,1 Promille ab. Beschleunigen lässt sich das nicht. Wer mit reichlich Promille schlafen geht, muss am Morgen mit erhöhten Blutalkohol-Werten rechnen und darf noch nicht Auto fahren.
3. Welche rechtlichen Folgen hat Fahren unter Alkoholeinfluss?
Fahren in angetrunkenem Zustand ist kein Kavaliersdelikt. Wer alkoholisiert ein Motorfahrzeug lenkt und in eine Polizeikontrolle gerät, muss schnell mit schweren rechtlichen Folgen rechnen.
Promille-Alkohol-Tabelle
Weniger als 0,5 Promille (<0,25 mg/l) | Keine Strafe – Sie dürfen weiterfahren. Das gilt nicht für Personen, die dem Alkoholverbot unterstehen, wie etwa Neulenker und Berufsfahrer. |
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0,5 bis 0,79 Promille (0,25 mg/l bis 0,39 mg/l) | Leichte Widerhandlung Haben Sie keine weiteren Verkehrsregeln missachtet und sind noch unbescholten? Dann müssen Sie laut Gesetz mit einer Busse und einer Verwarnung rechnen. |
Ab 0,8 Promille (>0,39 mg/l) | Schwere Widerhandlung Es droht eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Der Führerausweis wird Ihnen für mindestens drei Monate entzogen. |
Harte Folgen im Wiederholungsfall
Im Wiederholungsfall sind die Strafen deutlich schärfer. Auch die Dauer des Führerausweisentzugs fällt deutlich länger aus. Es ist gar ein unbefristeter Ausweisentzug möglich.
4. Alkohol am Steuer: So läuft eine Alkoholkontrolle ab
Eine Alkoholkontrolle erfolgt durch die Polizei. Sie werden auf der Strasse angehalten und müssen die Anweisungen der Polizeibeamten befolgen.
Der Test erfolgt in der Regel mittels Atem-Alkoholkontrolle. Dazu kommen vermehrt sogenannte «beweissichere Atemprobe-Geräte» zur Anwendung.
So funktioniert’s: Sie pusten für mindestens fünf Sekunden in das Mundstück des Messgeräts. Das Gerät zeigt dann an, wie viel Alkohol in Ihrem Atem vorhanden ist.
Gut zu wissen: Eine Blutprobe gibt’s nur noch in Ausnahmefällen – etwa bei schweren Unfällen oder bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum. Die getestete Person kann allerdings selbst eine Blutprobe verlangen. Das kostet rund 400 Franken.
5. Striktes Alkoholverbot für Neulenker und Berufsfahrer
Haben Sie den Führerausweis auf Probe? Dann unterstehen Sie einem strikten Alkoholverbot. Das gilt auch für Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer.
Der Grenzwert beträgt 0,1 Promille. So besteht eine gewisse Messtoleranz. Der Grund: Gewisse Lebensmittel wie Früchte lassen den Alkoholspiegel ganz leicht ansteigen.
Aber Vorsicht: Beim Konsum alkoholhaltiger Lebensmittel wie etwa Truffes-Pralinen schnellt der Wert schnell auf 0,1 Promille oder höher. Darum sind alkoholhaltige Lebensmittel für Neulenker und Berufsfahrer tabu.
Folgen für Neulenker
Sind Sie Neulenkerin oder Neulenker und wird bei Ihnen ein Wert von mindestens 0,1 Promille gemessen? Dann müssen Sie neben den eigentlichen rechtlichen Sanktionen mit diesen zusätzlichen Massnahmen rechnen:
Bei erstmaligem Führerausweisentzug verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.
Bei Entzug des Führerausweises wegen einer zweiten Zuwiderhandlung verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer Ausweis lässt sich frühestens nach Ablauf eines Jahres beantragen. Zusätzlich ist ein verkehrspsychologisches Gutachten mit entsprechendem Resultat erforderlich.
6. Bin ich bei Unfall unter Alkoholeinfluss versichert?
Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, handelt grobfahrlässig und muss mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Hinzu kommen etwaige Regressforderungen der Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung oder Unfallversicherung. Heisst: Die Versicherung kann von Ihnen Geld zurückverlangen oder Leistungen kürzen. Je nach Schaden handelt es sich schnell um sehr grosse Geldbeträge.
Manche Autoversicherungen bieten gegen einen Aufpreis zwar einen Grobfahrlässigkeitsschutz an. Aber: Dieser Schutz gilt nicht bei Alkoholkonsum, Drogenkonsum oder massiver Geschwindigkeitsübertretung.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 20.08.2021