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Hausarzt wechseln im Hausarztmodell

Das Hausarztmodell ist das beliebteste Krankenkassenmodell. Was unterscheidet es vom Standardmodell? Und wie kann ich beim Hausarztmodell den Arzt wechseln?

Elena Wetli Foto
Elena Wetli

15.07.2022

Eine Ärztin unterhält sich mit ihrer Patientin.

iStock / SDI Productions

1.Was ist das Hausarztmodell?
2.Hausarztmodell: Ausnahmen bei der eingeschränkten Arztwahl
3.Wann kann ich ins Hausarztmodell wechseln?
4.Wann und wie kann ich den Hausarzt wechseln?
5.Darf ich den Hausarzt frei wählen beim Hausarztmodell?
6.Was passiert, wenn ich nicht zuerst zum Hausarzt gehe?
7.«Echtes Hausarztmodell» versus Listenmodell

1. Was ist das Hausarztmodell?

Das Hausarztmodell ist ein alternatives Krankenkassenmodell. Im Krankheitsfall müssen Sie immer zuerst Ihren festen Hausarzt aufsuchen. Dafür erhalten Sie günstigere Prämien als beim Standard-Modell.

Der Hausarzt behandelt alle leichten Fälle selber. Falls nötig überweist er Sie an den geeigneten Spezialisten. Das heisst: Sie haben im Gegensatz zum Standard-Modell keine freie Arztwahl mehr.

Wieso ist das Hausarztmodell günstiger als das Standard-Modell?

Der Hausarzt übernimmt die Koordination Ihrer Untersuchungen und Behandlungen. Das soll unnötige Behandlungen vermeiden. Krankenkassen rechnen deswegen mit einer Kosteneinsparung gegenüber dem Standard-Modell. Die Kosteneinsparungen geben Krankenkassen in Form von verbilligten Prämien weiter.

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2. Hausarztmodell: Ausnahmen bei der eingeschränkten Arztwahl

Krankenkassen gewähren Ausnahmen für die Pflicht, zuerst den Hausarzt aufzusuchen. Je nach Krankenkasse gibt es Unterschiede beim Hausarztmodell, zu welchen Ärzten Sie ohne Überweisung gehen dürfen. Bei den meisten Kassen gelten als Ausnahmen:

  • Notfälle

  • jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung

  • Schwangerschaftskontrollen

  • Kontrolluntersuchungen und Brillenanpassungen beim Augenarzt

  • Zahnärztliche Behandlungen

  • Behandlungen beim Kinderarzt (Höchstalter des Kindes je nach Krankenkasse unterschiedlich geregelt)

Prüfen Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse, welche Ausnahmen für Sie gelten.

3. Wann kann ich ins Hausarztmodell wechseln?

Wann der Wechsel ins Hausarztmodell möglich ist, hängt von Ihrem jetzigen Versicherungsmodell ab:

  • Versicherte im Standard-Modell mit Franchise von 300: Sie dürfen jederzeit zum 1. des neuen Monats in ein alternatives Krankenkassenmodell wechseln. Das gilt nur, sofern Sie bei derselben Krankenkasse bleiben. Die Krankenkasse dürfen Sie bis zum 31. März oder 30. November kündigen und wechseln.

  • Versicherte mit höherer Franchise oder einem alternativen Modell: Sie müssen Ihre Krankenkasse bis zum 30. November über den Wechsel informieren oder kündigen.

Wie kann ich wechseln?

Bleiben Sie bei derselben Krankenkasse? Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten dann eine neue Offerte für die Grundversicherung mit dem gewünschten Modell. 

Möchten Sie die Krankenkasse wechseln? Vergleichen Sie die Angebote im Grundversicherungsvergleich. Bestellen Sie eine Offerte und schliessen Sie eine neue Grundversicherung ab. Kündigen Sie die bestehende Grundversicherung bis zum 30. November.

4. Wann und wie kann ich den Hausarzt wechseln?

Ein Wechsel des Hausarztes ist grundsätzlich möglich. Wann und unter welchen Voraussetzungen der Wechsel möglich ist, unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Einige Krankenkassen verlangen eine Begründung für den Arztwechsel. Andere ermöglichen das Wechseln nur zweimal im Jahr.

Gründe für einen Hausarztwechsel:

  • Umzug des Versicherten

  • Schliessung oder Verlegung der Praxis

  • Nicht gewährleistetes Vertrauensverhältnis

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Möglichkeiten. Viele Krankenkassen stellen ein Webformular für den Arztwechsel bereit.

5. Darf ich den Hausarzt frei wählen beim Hausarztmodell?

Die Krankenkassen geben die zur Auswahl stehenden Ärzte vor. Sie können also nicht jeden beliebigen Arzt auswählen.

6. Was passiert, wenn ich nicht zuerst zum Hausarzt gehe?

Beim Hausarztmodell verpflichten Sie sich vertraglich dazu, sich im Krankheitsfall zuerst an den Hausarzt zu wenden. Dafür erhalten Sie einen Prämienrabatt. Halten Sie sich nicht an diese Vereinbarung, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen.

Einige Krankenkassen zahlen etwa einen Teil der bezogenen Leistungen nicht. Im Wiederholungsfall können die Krankenkassen Sie in das Standard-Modell zurückstufen. Je nach Krankenkasse ist dann ein Wechsel in ein anderes Modell für längere Zeit nicht mehr möglich.

7. «Echtes Hausarztmodell» versus Listenmodell

Bei den Hausarztmodellen wird zwischen dem «echten Hausarztmodell» und dem Listenmodell unterschieden.

In «echten Hausarztmodellen» vereinbart die Versicherung mit dem Arzt oder einem Ärztenetz vertraglich festgelegte Versorgungselemente. Beispiel: Es wird vertraglich vereinbart, dass die Patienten möglichst immer Generika statt Originalmedikamente erhalten.

Die in Listenmodellen aufgeführten Hausärzte haben mit der Krankenversicherung keinen Vertrag abgeschlossen. Krankenkassen erstellen ihre Hausärztelisten einseitig und primär nach Kostenkriterien. Die Ärzte kennen die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsproduktes nicht.

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