Kantonswechsel: Umzug in einen anderen Kanton der Schweiz
Beim Zügeln in einen anderen Kanton müssen Sie einiges beachten. Überprüfen Sie vor dem Umzug die Steuersätze und Ihre Versicherungspolicen. So können Sie allenfalls viel sparen.
15.11.2023
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1. Umzug mit Kantonswechsel: Achten Sie auf die Steuern
Der Wohnsitz beeinflusst die Höhe Ihrer Steuerbelastung. Sie bezahlen für das ganze Jahr dort Steuern, wo Sie am 31. Dezember Ihren Wohnsitz haben. Das gilt auch bei einem Kantonswechsel. Sind Sie beim Umzugsdatum flexibel? Dann vergleichen Sie den Steuersatz am alten und am neuen Wohnort.
Eventuell sparen Sie mehrere Tausend Franken Steuern, wenn Sie den Zeitpunkt Ihres Umzugs vor oder nach Jahresende planen. Sie ziehen vor Jahresende um, aber haben im alten Wohnkanton bereits Steuerraten bezahlt? Dann wird Ihnen das Geld zurückerstattet.
2. Erledigen Sie die nötigen administrativen Schritte
Bei jedem Umzug fallen viele administrative Aufgaben an. Dazu gehört unter anderem die Adressänderung bei Versicherungen, Bank, Post und Behörden.
Bei einem Kantonswechsel müssen Sie mehr beachten als bei einem Umzug innerhalb des Kantons. Haben Sie ein Fahrzeug oder eine ausländische Staatsangehörigkeit, kommen bei einem Kantonswechsel weitere Aufgaben hinzu.
3. Auto ummelden beim Kantonswechsel: Strassenverkehrsamt informieren
Besitzen Sie während des Kantonswechsels ein Auto oder Motorrad? Dann müssen Sie die Adressänderung innerhalb von 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnortes melden.
Beim Umzug in einen anderen Kanton müssen Sie zusätzlich zu Fahrausweis und Fahrzeugausweis die Kontrollschilder wechseln. Dazu benötigen Sie meist folgende Dokumente:
den bisherigen Fahrzeugausweis
das ausgefüllte Formular «Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeuges». Der Name kann je nach Kanton abweichen.
einen neuen elektronischen Haftpflichtversicherungs-Nachweis. Diesen stellt Ihnen die Versicherungsgesellschaft auf Anfrage aus.
die Kontrollschilder aus dem alten Wohnkanton
Ihre ID oder Ihren Ausländerausweis
eine Wohnsitzbestätigung der Gemeinde
Die benötigten Dokumente und Preise für die Ummeldung unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Informieren Sie sich am besten auf der Seite des Strassenverkehrsamts.
Wo bekomme ich das neue Kontrollschild?
Die Kontrollschilder können Sie am Schalter des Strassenverkehrsamtes des neuen Wohnortes austauschen. Alternative: Senden Sie die Unterlagen per Post an das Strassenverkehrsamt. Anschliessend können Sie die Kontrollschilder auf der Poststelle der neuen Wohnadresse umtauschen.
Kantonale Unterschiede bei den Steuern für Ihr Fahrzeug
Es gibt kantonale Unterschiede bei der Motorfahrzeugsteuer. Besitzen Sie ein Auto oder Motorrad, müssen Sie beim Kantonswechsel also mit veränderten Kosten rechnen.
4. Kantonswechsel für Ausländer
Sie möchten als Ausländerin oder Ausländer den Kanton wechseln? Dann gelten für Sie je nach Herkunft und Art der Bewilligung unterschiedliche Auflagen. Ausnahme: vorübergehende Aufenthalte von maximal drei Monaten.
Kantonswechsel als EU-/Efta-Bürger
Sind Sie Angehörige oder Angehöriger eines Landes aus dem EU-/Efta-Raum, müssen Sie nichts Besonderes beachten. Sie müssen sich nur innert 14 Tagen nach dem Umzug bei Ihrer neuen Wohngemeinde melden.
Haben Sie noch eine Bewilligung aus Papier, erhalten Sie eine neue im Kreditkarten-Format.
Kantonswechsel als Bürger eines Drittstaates
Für Bürgerinnen und Bürger eines Drittlandes gilt die Aufenthaltsbewilligung nur für den Kanton, der die Bewilligung ausgestellt hat. Sie müssen deshalb mit einer B-Bewilligung vor dem Kantonswechsel ein Gesuch in Ihrem neuen Wohnkanton stellen.
Mit einer B-Bewilligung haben Sie normalerweise Anspruch auf einen Kantonswechsel. Abgelehnt wird das Gesuch aber meist:
wenn Sie arbeitslos sind oder
wenn Widerrufsgründe laut Ausländer- und Integrationsgesetz Artikel 62 vorliegen. Das kann zum Beispiel eine Verurteilung nach einer Straftat oder der Bezug von Sozialhilfe sein.
Sie müssen zu jeder Zeit eine gültige Aufenthaltsbewilligung haben. Das heisst: Läuft Ihre Bewilligung während des Gesuchprozesses ab, müssen Sie in Ihrem alten Kanton eine neue beantragen.
Sie sind eine ausländische Person aus einem Drittstaat und haben eine C-Bewilligung? Dann müssen Sie ein Gesuch für den Kantonswechsel stellen. Der Grund: Eine Drittstaaten-Bewilligung gilt nur im Kanton, der sie ausgestellt hat.
Normalerweise haben Sie Anspruch auf einen Kantonswechsel. Abgelehnt wird das Gesuch nur, wenn Widerrufsgründe bestehen. Dazu zählen:
falsche Angaben beim Bewerbungsprozess
längere Freiheitsstrafen
Gefährdung oder Verstoss gegen die öffentliche, innere oder äussere Sicherheit
erhebliche Abhängigkeit von Sozialhilfe
Der Versuch, sich das Schweizer Bürgerrecht missbräuchlich zu erschleichen, oder gar der Entzug des Schweizer Bürgerrechts sind weitere Widerrufsgründe.
5. Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolicen
Krankenkassen-Prämien vergleichen
Die Höhe der Krankenkassen-Prämien ist von Ihrem Wohnort abhängig. Ziehen Sie um, lohnt sich in der Regel ein Krankenkassen-Prämienvergleich. Die Ersparnis kann schnell ein paar Hundert Franken pro Jahr ausmachen.
Bei einem Wechsel der Krankenversicherung muss Ihr Kündigungsschreiben bis am 30. November bei der Kasse eingehen. Dann können Sie zum 1. Januar des nächsten Jahres wechseln.
Ausserordentliche Kündigung der Krankenkasse
Einige Krankenkassen gibt es nur in bestimmten Kantonen. Prüfen Sie daher, ob Sie bei einem Umzug in einen anderen Kanton bei der gleichen Krankenkasse versichert bleiben können. Ist das nicht der Fall, können Sie Ihre Krankenversicherung auch unter dem Jahr kündigen.
Autoversicherung überprüfen
Bei einem Umzug können Sie Ihre Autoversicherung nicht kündigen. Das gilt auch, wenn die Prämie sich wegen des Umzugs erhöht. Vergleichen Sie dennoch bei einem Kantonswechsel die Prämien Ihrer Autoversicherung. Sie können zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin die Autoversicherung wechseln.
Die Höhe der Prämie Ihrer Motorradversicherung ist ebenfalls von Ihrem Wohnort abhängig. Melden Sie den neuen Wohnort Ihrer Versicherung.
6. Weitere hilfreiche Umzugsinformationen
Informieren Sie sich rechtzeitig über Feiertage, Schulferien und Ladenöffnungszeiten am neuen Wohnort. Sie unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde.
Sie halten exotische Tiere oder einen Hund mit Bewilligungspflicht? Dann sollten Sie sich vor dem Umzug über die Auflagen des neuen Wohnorts informieren. Auskünfte erteilt der kantonale Veterinärdienst.
Professionelle Umzugs- und Reinigungsunternehmen können das Zügeln deutlich vereinfachen. Erhalten Sie von topmovers, dem Umzugspartner von Comparis, kostenlos und unverbindlich bis zu fünf Umzugsofferten.
Eine Übersicht über die wichtigsten Informationen und Administrationsstellen Ihres neuen Wohnkantons finden Sie auf kantonswechsel.ch.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 16.12.2021