Motorfahrzeugsteuer: Das gilt in der Schweiz
Fahrzeughalter in der Schweiz müssen grundsätzlich Motorfahrzeugsteuer zahlen. Comparis zeigt, wen die Steuer betrifft und wie sie berechnet wird.
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1. Motorfahrzeugsteuer: Das Wichtigste in Kürze
Für jedes eingelöste Fahrzeug müssen Sie als Besitzerin und Besitzer eine jährliche Steuer an Ihren Wohnsitzkanton zahlen: die Motorfahrzeugsteuer. Andere Namen dafür sind Strassenverkehrsabgabe oder Verkehrssteuer.
In Deutschland gibt es die sogenannte «Kraftfahrzeugsteuer», kurz Kfz-Steuer.
Die Motorfahrzeugsteuer deckt Kosten für den Unterhalt und den Ausbau der Strasseninfrastruktur. Zudem unterstützen Sie durch die Steuer Massnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen durch den Strassenverkehr.
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz? Dann müssen Sie Ihre Motorfahrzeuge in Ihrem Wohnkanton zulassen – und in der Schweiz Motorfahrzeugsteuer zahlen. Das gilt ab dem Tag der Fahrzeugeinlösung.
2. Für welche Fahrzeuge muss ich Motorfahrzeugsteuer zahlen?
Steuerpflichtig sind Halterinnen und Halter von Personenwagen, Kleinbussen, Motorrädern, Kleinmotorrädern und Leichtmotorrädern, Lieferwagen, Lastwagen, Arbeitsmaschinen, Bussen, Anhängern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
Für bestimmte Berufsfelder und spezielle Fahrzeugtypen gibt es Sonderregelungen. Beispielsweise gilt bei Arbeitsmaschinen und Landwirtschaftsfahrzeugen im Kanton Zürich eine Pauschalbesteuerung. Auf der jeweiligen Website des Strassenverkehrsamts finden Sie Informationen dazu.
Wechselschild: Muss ich die Motorfahrzeugsteuer doppelt zahlen?
Nein, bei Wechselschildern zahlen Sie die Motorfahrzeugsteuer nur für ein Fahrzeug. Es gilt der Steuerbetrag für das höher besteuerte Fahrzeug.
Beispiel: Berechnet ein Kanton die Motorfahrzeugsteuer nach Grösse des Hubraums, dann zahlen Sie die Steuer für das Fahrzeug mit dem grösseren Hubraum.
3. Wie hoch ist die Motorfahrzeugsteuer in meinem Kanton?
Die Höhe und die Berechnungsgrundlage unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Ausschlaggebend sind je nach Kanton Hubraum, Leistung (PS), Gesamtgewicht, Leergewicht oder Kombinationen daraus. Die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen sind der Grund für grosse kantonale Unterschiede in der Höhe der Motorfahrzeugsteuer.
Autosteuer berechnen in Ihrem Kanton
Die kantonalen Strassenverkehrsämter bieten auf ihren Internetseiten Rechner oder Tabellen für die Berechnung der Steuer. Klicken Sie auf Ihren Wohnkanton und prüfen Sie die Berechnungsgrundlage für Ihr Fahrzeug.
Bemessungsgrundlage | Kanton |
---|---|
Hubraum oder PS |
Aargau Glarus Graubünden Luzern Nidwalden Obwalden Schaffhausen Solothurn Thurgau Wallis Zug |
Gesamtgewicht |
Appenzell Innerrhoden Appenzell Ausserrhoden Basel-Landschaft Bern Jura St. Gallen Uri |
Leistung und Gesamtgewicht | Schwyz Waadt |
Hubraum und Gesamtgewicht | Zürich |
CO₂-Emissionen | Neuenburg |
Leergewicht und CO₂-Emissionen | Basel-Stadt |
Leistung | Freiburg Genf |
Leergewicht und Leistung | Tessin |
Quelle: TCS (Stand Juli 2024)
Je nach Kanton müssen Sie mehr oder weniger Daten angeben. Halten Sie in allen Fällen Ihren Fahrzeugausweis bereit.
Zusätzlich benötigen Sie je nach Kanton:
Stammnummer (im Ausweis im Feld Nr. 18) oder Fahrzeugart
Hubraum
Gesamtgewicht
Leergewicht
Energieetikette (A–G)
CO₂-Ausstoss
1. Inverkehrsetzung
Emissionscode (Feld 72)
Ökologisches Fahrzeug: Erhalte ich einen Bonus?
In den meisten Kantonen wird der Kauf emissionsarmer Autos belohnt. So gilt teils für Autos mit einem unterdurchschnittlichen CO₂-Ausstoss eine tiefere Steuer.
Aber nicht überall: In den Kantonen Aargau, Appenzell Ausser- und Innerrhoden, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, Tessin und Wallis gibt es keinen ökologischen Bonus.
In bestimmten Kantonen wird wiederum der Kauf von Fahrzeugen mit überdurchschnittlichem CO₂-Ausstoss höher besteuert. Ein solches System kennen die Kantone Basel-Landschaft, Genf, Glarus, Luzern, Obwalden, Thurgau und Waadt.
Sparpotenzial bei Autoversicherung
Auf die Höhe der Steuer haben Sie – abgesehen von der Wahl des Fahrzeuges und Wohnortes – keinen Einfluss. Anders bei der Autoversicherung: Hier lohnt sich ein Anbietervergleich. Teils können Sie so jährlich mehrere Hundert Franken sparen.
4. Motorfahrzeugsteuer für Elektroautos und Hybridfahrzeuge
Auch die Besteuerung von Elektro- und Hybridautos unterscheidet sich je nach Kanton. Mancherorts sind sie von der Verkehrssteuer befreit, an anderen Orten erhalten Sie einen Rabatt. Weitere Kantone unterscheiden nicht zwischen Verbrennern und alternativ angetriebenen Fahrzeugen.
Diese Kantone gewährleisten Rabatte oder eine vollkommene Befreiung von der Motorfahrzeugsteuer (Stand Juli 2024, Quelle: TCS):
Bern: Vergünstigung von 60 Prozent auf die Motorfahrzeugsteuer im Jahr der ersten Inverkehrsetzung sowie in den folgenden drei Jahren.
Basel-Stadt: Besteuerung nur nach Leergewicht und zusätzlicher Steuerrabatt von 50 Prozent.
Freiburg: Steuerrabatt von 30 Prozent.
Genf: Vollständige Steuerbefreiung im Jahr der ersten Inverkehrsetzung sowie in den folgenden zwei Jahren (für Fahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 2’300 kg).
Glarus: Vollständige Steuerbefreiung.
Graubünden: Rabatt von 80 Prozent auf das Gesamtgewicht.
Jura: Steuerrabatt von 50 Prozent.
Neuenburg: Bezahlen des Mindestbetrags.
Nidwalden: Falls das Auto der besten Effizienzkategorie zugeordnet wird, gilt eine Steuerbefreiung für drei Jahre ab der ersten Inverkehrsetzung. Falls dies nicht zutrifft, profitieren Sie mit einem Elektroauto von einem Steuerrabatt von 25 Prozent.
Obwalden: Pauschale Verkehrssteuer von 125 Franken pro Jahr.
St. Gallen: Vollständige Steuerbefreiung im Jahr der ersten Inverkehrsetzung sowie in den folgenden drei Jahren. Danach Steuerrabatt von 50 Prozent.
Solothurn: Vollständige Steuerbefreiung.
Thurgau: Rabatte je nach Energieeffizienz-Kategorie.
Uri: Steuerrabatt von 33 Prozent.
Freiburg: Steuerrabatt von 15 Prozent.
Jura: Steuerrabatt von 50 Prozent.
Nidwalden: Falls das Auto der besten Effizienzkategorie zugeordnet wird, gilt eine Steuerbefreiung für drei Jahre ab der ersten Inverkehrsetzung. Falls dies nicht zutrifft, profitieren Sie mit einem Hybridfahrzeug von einem Steuerrabatt von 50 Prozent.
Obwalden: Steuerrabatt von 50 Prozent für zwei Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung.
5. Wann muss ich die Autosteuern zahlen?
Sobald Sie Ihr Auto einlösen. Der Kanton schickt Ihnen einen Steuerbescheid per Post. Danach wird die Steuer jeweils jährlich im Januar fällig.
Achten Sie darauf, die Rechnung innert 30 Tagen pünktlich zu bezahlen. Sonst riskieren Sie, dass die Polizei den Fahrzeugausweis und die Nummernschilder einzieht.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 11.09.2024